21 Z 1525. Steyr, 18. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorftehungen. Köhrung im Jahre I8O7. Z. 825/x. Kundmachung betreffend die Lizenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1807. Für die Lizenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1907 werden in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883, Nr. 27 L.-G.- u. V.-Bl., beziehungsweise vom 1. Mai 1904, Nr. 21 L. -G.- u. V. - Bl., in Oberösterreich fünf Köhrungskommissionen bestellt, welche in Linz im Kaplan- hofe am 21. Jänner d. I., in Wels in Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann" am 12. Februar d. I., in Schärding im Hotel Lorenz am 13. Februar d. I., in Ried im Hotel Huber am 14. Februar d. I. und in Braunau a. I. im Gasthause „Zur Post" am 15. Februar d. I. jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlungen beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungskommission vorzuführen. Linz, den 12. Jänner 1907. Von der k. k. oberösterreichischeu Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorftehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Jänner 1907, Z. 825/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 1524. Steyr, 18. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 6. bis 13. Jänner 1907 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Jänner 1907, Nr. 1032/X. Notlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Oberthan. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 1526. Steyr, 18. Jänner 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Jänner 1907, Nr. 979 X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 5 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbauministeriums vom 10. Jänner 1907, Z. 839/107, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf Weiteres geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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