Amtsblatt 1907/4 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Li'zirkshaupimniinschafl 8ieyr für öen gteichncimigen poMschen und Schukbezirk. Ur. 4. Sleyr, am 24» Jänner. 190^. Das Aintsblalt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo surr aeeianete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreiö jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b, für porlopflichtlg' Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 L. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 22. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. Utlter Einem gelangen die Reichsgesetz-Blätter Stück I, II, III und IV an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» zu berichten. Z. 147/Sch. Steyr, 18. Jänner 1907. An den Zweiglehrerverein §ieyr. Der k. k. Bezirksschulrat gewährt hiemit den Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr,' welche an der am 9. Februar l. I. um 2 Uhr nachmittags in Steyr statt- findendeu Versammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 1264. Steyr, 15. Jänner 1907. An sämtliche hochw. Pfarrämter. Auswechslung der Volksbewegungsdrucksorte Formulare D Liste der Gestorbenen. Bei den Heuer ausgegebenen Volksbeweguugsdrucksorten wurden Formulare D, Liste der Gestorbenen ausgegeben, welche ander rechten Seite anstatt „Ortsgemeinde, für welche die Nachweisung erfolgt" „Ortsgemeinde, in welcher die Geburt nachgewiesen wurde" aufgedruckt haben. .. x Die hochwürdigen Pfarrämter werden eingeladen, die Drucksorten mit dem unrichtigen Aufdruck anher einzusenden, worauf solche mit dem richtigen Texte hiesür zugesendet werden. | Z. 1896. Steyr, 21. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ueberprnfung der Militärtax-Operate 1907 pro 1900. Zur Ueberprüfuug der Militärtax-Operate für die Militärtaxbemessung im Jahre 1907 für das Jahr 1906 haben alle Gemeinden bis 10. Februar l. I. anher vor- zulegen: 1. Die ergänzten Permanentverzeichniffe; 2. die Militärtaxblätter genau in der Reihenfolge nach den Verzeichnissen geordnet; 3. die Militärtaxblätter der in Abgang kommenden । Taxpflichtigen, eingelegt im Permanenzverzeichnisse an der ! betreffenden Seite; 4. in duplo die Militärtaxblätter für die zur Be- ! meffuug in Zuwachs kommenden Taxpflichtigen. Die Gemeinden erhalten hiezu unter Einem, die er- | forderlichen Drucksorten, sowie die Verzeichnisse der neu auf- ; zunehmenden und der auszuscheidenden Taxpflichtigen. Diese Behelfe stnd mit dem vorzulegenden Operate rückzuschließen. Bemerkt wird, daß in allen vorzulegenden Militärtax- blättern der gegenwärtige Aufenthalt des Taxpflichtigen genau aus den Erhebungsbogen einzutragen ist. Die Erhebuugsbögen selbst sind nicht vorzulegen, dagegen ist zu trachten, daß sämtliche Erhebungsbögen bis zur I Taxbemessung möglichst vollzählig beigebracht werden können. Z. 924. Steyr, 14. Jänner 1907. > An alle Herren Aerzte und Apotheker. ' Verbot des 8,V1UPU8 dromotormü compos. „Rami“. Ueber das Gesuch des Apothekers Rudolf Schober in Wien um Zulassung der ausländischen Pharmazeutischen Zubereitung 8)5IUPU8 brouiokoroiii compos. mit der Wortmarke „Kami" zum allgemeiuen Apothekeuvertriebe, hat das k. k. Ministerium des Inner» der k. k. n.-ö. Statthalterei auf Grund des Ergebnisses der fachtechnischen Prüfung der vorgelegteu Proben durch die hiezu berufene Kommission des Obersten Sanitätsrates eröffnet, daß der Vertrieb der gedachten Pharmazeutischen Zubereitung im Apothekenverkehre ungeachtet der vom Gesuchsteller angebotenen Verpflichtung

20 zur Bereitung des Syrups nur einen auf 0'319 Gewichts- perzent Akonitingehalt eingestellten alkoholischen Auszug der Akonitpstanze zu verwenden, auch derzeit nicht gestattet werden kann. Hiefür war die Erwägung maßgebend, daß die Akonit- pflanze außerordentlich giftig wirkende Bestandteile in einer nach Provenienz, klimatischen Verhältnissen und anderen äußeren Einflüssen wechselnden Menge enthält, und daß daher auch die aus ihr hergestellten Präparate sich durch enorme Giftigkeit auszeichnen. Aus diesem Grunde wurde weder die Akonitpflanze noch die aus derselben hergestellten Präparate unter die offiziellen Heilmittel der Oesterreichischen Pharmakopöe ausgenommen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 29.979 V, vom 27. Dezember 1906, werden die Herren Aerzte und Apotheker mit Rücksicht auf die zudringliche Reklame, die für die gegenständliche Zubereitung unter dem Namen „Namisyrup" durch Postzusendungen gemacht wird, in Kenntnis gesetzt. Z. 1824. Steyr, 22. Jänner 1907. An die schubftationr - Gemeinden Aremr- münfter, Losenstein und weqer. Verbot des Einkehrens von Schiiblingcn in Gasthäusern. Anläßlich eines speziellen Falles wurde die Wahrnehmung gemacht, daß ein zur Abschiebung in die Zwangsarbeitsanstalt bestimmter Schübling während des Schub- transportes sich derart betrank, daß er im Schubarreste einen Mithäftling mißhandelte, und von ihm entfernt werden mußte. Die Trunkenheit hat der erwähnte Schübling auch als Ursache seines versuchten Entweichens vom Schube angegeben. Behufs Vermeidung derartiger Vorkommnisse werden daher die Bestimmungen der §§ 26 und 31 der Schubinstruktion vom 17. November 1873, L. -G.- und V. - Bl. Nr. 65, wornach Barschaften, Pretiosen usw. den Schädlingen nicht in den Händen zu lassen sind, sondern von der auf Abschiebung erkennenden Behörde unter Ersichtlichmachung im Schubpasse unmittelbar an die Heimatsgemeinde, beziehungsweise bei Ausländern an die Grenz- schubstation zur weiteren Uebergabe an die Grenzschub- station behufs weiterer Uebergabe an die ausländische Uebernahmsbehörde zu übersenden sind und wornach das Einkehren in Gasthäusern, unvorhergesehene dringende Bedürfnisse ausgenommen, verboten ist, mit dem Beifügen in Erinnerung gebracht, daß die Schubbegleiter zur genauen Einhaltung dieser Bestimmungen zu verhalten sind. Z. 1723. Steyr, 21. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 24. Jänner 1886 in Jnzersdorf bei Wien geborene, nach Proßnitz zuständige Landsturmpflichtige Viktor Skrk, ehelicher Sohn des Johann und der Anna Skrk. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis längstens 20. Februar 1907 ander zu berichten. Z. 1017. Steyr, 18. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 8. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ansforschung des entwichenen Zwänglings Franz Bauer aus Ansfelden. Laut Schreibens der Direktion der Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach vom 5. Jänner 1907, Z. 31, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, ist der mit Erlaß der k. k. Statthalterei Graz vom 23. November 1905, Z. 54.984, in diese Anstalt notionierte und seit 8. Februar 1906 dortselbst detenierte Zwängling, geboren am 27. März 1885 in Linz, zuständig nach Ansfelden im politischen Bezirke Linz, Franz Bauer am 5. Jänner 1907, zirka 9 Uhr vormittags, von der Schottergrube der genannten Anstalt entwichen. Derselbe ist von'großer Statur, schlanken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, braune Haare, solche Augenbrauen, ebensolche Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn, trägt einen Schnurrbartanflug und hat an der Brust und an beiden Armen Tätowierungen. Er spricht deutsch und ist von Profession Kellner. Auch ist derselbe nachstellungspflichtig. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- montur, und zwar Zwilchrock. Lodenkappe, Lodenweste, Lodenhose, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangs- arbeits - Anstalt Laibach" versehen sind. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 9. Jänner 1907, Z. 647/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden daher beauftragt, nach dem genannten Individuum die geeigneten Nachforschungen zu pflegen und ist über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. Z. 1420. Steyr, 17. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen Mb 8° 8. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Betreffend die Einfuhr von Fasanen und Rebhühnern in das Deutsche Reich. Laut Note des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 7., beziehungsweise 28. November 1906, Z. 84.177 und Z. 91.835, hat die kaiserlich deutsche Regierung zugestimmt, daß Fasane und Rebhühner von den Bestimmungen des Artikels 2 des Viehseuchen - Uebereinkommens zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche vom 25. Jänner 1905, R.-G.-Bl. Nr. 25 ex 1906, bis auf weiteres befreit bleiben. Hieyon'setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge des mit dem Auftrage der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Jänner 1907, Z. 978/X, herabgelangten Erlasses des k k. Ackerbauministeriums vom 4. Jänner 1907, Z. 33.182/1206 ex 1906, mit Beziehung auf den Statthalterei - Erlaß vom 28. Februar 1906, Z. 4329, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.

21 Z 1525. Steyr, 18. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorftehungen. Köhrung im Jahre I8O7. Z. 825/x. Kundmachung betreffend die Lizenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1807. Für die Lizenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1907 werden in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883, Nr. 27 L.-G.- u. V.-Bl., beziehungsweise vom 1. Mai 1904, Nr. 21 L. -G.- u. V. - Bl., in Oberösterreich fünf Köhrungskommissionen bestellt, welche in Linz im Kaplan- hofe am 21. Jänner d. I., in Wels in Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann" am 12. Februar d. I., in Schärding im Hotel Lorenz am 13. Februar d. I., in Ried im Hotel Huber am 14. Februar d. I. und in Braunau a. I. im Gasthause „Zur Post" am 15. Februar d. I. jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlungen beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungskommission vorzuführen. Linz, den 12. Jänner 1907. Von der k. k. oberösterreichischeu Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorftehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Jänner 1907, Z. 825/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 1524. Steyr, 18. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 6. bis 13. Jänner 1907 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Jänner 1907, Nr. 1032/X. Notlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Oberthan. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 1526. Steyr, 18. Jänner 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Jänner 1907, Nr. 979 X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 5 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbauministeriums vom 10. Jänner 1907, Z. 839/107, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf Weiteres geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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