16 Z. 919. Steyr, 11. Jänner 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 3. Jänner 1907, Z. 41.613/2573 ox 1906, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien - Slawonien nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppnng der Schweinepest nach dem ! diesseitigen Gebiete verbietet das Ackerbauministerium die Einfuhr von Schweinen aus der Munizipalstadt Debreczen und dem Stuhlgerichtsbezirke Központ (Komitat Hajdu) in Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschast Knin er- laflenen Verfügung die Einsuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Gracac (Komitat Lika-Krbava) in Kroatien- Slawonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Malaczka und Pozsony (Komitat Pozsony) in Ungarn gerichteten Verbote hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R. -G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einsuhr von Schweinen aus den durch Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen Genieinden Detreköszentmiklos, Malaczka und Zavod (Stuhlgerichtsbezirk Malaczka) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 20. Dezember 1906, Z. 40.406/2412 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 29. Dezember 1906., Nr. 117), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Jänner 1907, Nr. 309/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 921. Steyr, 11. Jänner 1907.. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausstellung von Zeugnissen für Rennpferde. Mit Kundmachung vom 16. November 1906, Z. 23.459, hat das königlich bayerische Staatsministertum des Innern die Ermächtigung zur Ausstellung von Zeugnissen für Rennpferde nach Punkt 4 des Schlußprotokolles zum Viehseuchen- Uebereinkommen mit dem Deutschen Reiche vom 25. Jänner 1905, R.-G.-Bl. Nr. 25 6X 1906, auf den Münchener Trabrenn- und Zuchtverein, den Wiener Trabrenn- und Zuchtverein, den Budapester Trabrennverein (Buclapesti ügetöverseny egyesület) und den Preßbnrger Trabrennverein (Pozsonyi ügetöverseny egyesület) ausgedehnt. Jedoch bleibt für die genannten Trabrennvereine die Befugnis zur Ausstellung von Zeugnissen nur auf solche Trabrennpferde beschränkt, die von den großen Trabrennplätzen in Deutschland nach den großen Trabrennplätzen in Oesterreich und in Ungarn oder von den großen Trabrennplätzen in Oesterreich und in Ungarn nach den großen Trabrennplätzen in Deutschland gelangen. Als große Trabrennplätze sind anzusehen: A. In Deutschland: Die Trabrennbahn Berlin - Westend der Trabrenn- Gesellschaft Berlin - Westend (E. V.) Berlin, die Trabrennbahn Berlin-Weißensee des Rennklubs (E. V.) Berlin, die Trabrennbahn Altona - Bahrenfeld des Altonaer Rennklubs (E. V.) Altona, die Trabrennbahn München - Daglfing des Münchener Trabrenn- und Zuchtvereines (E. V.) München. 8. In Oesterreich: Die Trabrennplätze Wien, Baden, Gmunden, Linz, Triest und Meran-Mais. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge des mit dem Statthalterei-Erlasse vom 20. Dezember 1906, Z. 29.182/X, herabgelangten Elasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 30. November d. I., Z. 36.877/1798, mit Bezugnahme auf den im Amtsblatte Nr. 13 ex 1906 verlautbarten Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Februar 1906, Z. 4329, in die Kenntnis. Z. 920. Steyr, 11. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchen Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 30. Dezember 1906 bis 6. Jänner 1907 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Jänner 1907, Nr. 417/X. Fehlbericht. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 923. Steyr, 11. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierärztliche Untersuchung der Pferde aus den Ländern der ungarischen Krone. Anläßlich einer Anfrage, ob aus den Ländern der ungarischen Krone im Eisenbahn- oder Schiffverkehre nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern eingeführten Pferde beiderAusladung der tierärztlichen Untersuchung zu unterziehen sind, hat das k. k. Ackerbau- Ministerium mit dem Erlaffe vom 17. Dezember 1906, Z. 27.274/237, nachstehendes eröffnet:
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