der k. k. ^fziikshauplmanuschafl 8leyr für den gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Nr. 3. Steyr, am 17. Jänner. 190'7. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo nur geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationSpreiS jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig - Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 1387. Steyr, 15. Jänner 1907. Verlautbarung. Infolge des Absitzens eines Teiles der Eisenreichsstraße in km 1.9 nächst Freising mußte der Fuhrwerksverkehr in dieser Straßenstrecke eingestellt werden. Die Herstellung eines Provisoriums in der Straßen- unterbrechung wurde sofort eingeleitet; doch wird die Behebung der Verkehrsstörung einen Zeitraum von 14 Tagen erfordern. Der Durchzugsverkehr der Eisenstraße ist daher während dieser Zeit in der Strecke von Steyr bis Sand nur mit Benützung der Gemeindestraße am linken User über Garsten möglich. ____ _______________ Z. 142/B.-Sch.-R. Steyr, 13. Jänner 1907. Konkurs - Ausschreibung. An der vierklassigen Volksschule in Garste» kommt die Lehrerstelle I. Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgeha.lt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugniffe und einer Diepstestabelle,. belegten Gesuche, im . vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 64/B.-Sch.-R. Steyr, 6. Jänner 1907. Konkurs - Ausschreibung. An der vierklassigen Volksschule in Kremsmünster kommt die Oberlehrerstelle zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1400 K eine. Funktionszulage von 200 K, die Dienstalterszulagen 'per 200 K und das gesetzmäßige Quartiergeld. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisie, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunter- ! richtes und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vor- fchriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. I/B.-Sch.-R. Steyr, 8. Jänner 1907. Konkurs - Ausschreibung. An der fünfklassigen Volksschule in Reichraming kommt die Handarbeitslehrerinstelle zur endgültigeu Besetzung. Mit derselben ist die Verpflichtung zur Erteilung des Handarbeitsunterrichtes in wöchentlich 10 Stunden verbunden. Die Jahres-Remuneration für diese Unterrichls- Erteilung beträgt 320 K. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Lehrbefähigungszeugnisie und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser KonkursAusschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. _____________________ Z. 77/Sch. Steyr, 11. Jänner 1907. An den Zweigverein Cunztal der katholischen Lehrervereiner. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr gewährt hiermit jenen Mitgliedern obgenannten Vereines, welche an der Donnerstag den 31. Jänner l. I. um 1 Uhr nachm. in Zeilbergers Gasthof in Steyr stattfindenden Versammlung desselben teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 89/B--Sch.-R. Steyr, 12. Jänner 1907. AN alle Grtrschulrate und Schulleitungen. Betreffend Anschaffung von mechanisch-optischen Erzeugnissen sowie sonstigen für Nnterrichtszwecke benötigten Utensilien und Lehrmitteln. Wenngleich nicht daran gezweifelt wird, daß der heimischen Industrie bisher jede tunliche Berücksichtigung zuteil
14 geworden ist, wird doch ans einem besonderen Anlässe die Erwartung ansgesprochen, daß auch künftighin seitens der Ortsschulräte und der Schulleitungen bei der Anschaffung von mechanisch-optischen Erzeugnissen sowie sonstigen für Unterrichtszwecke benötigten Utensilien und Lehrmitteln vorzugsweise die inländischen Firmen berücksichtigt werden und der Bedarf an vorstehenden Artikeln durch direkten Bezug im Auslande nur dann gedeckt werde, wenn dieselben dnrch inländische Firmen überhaupt nicht oder nicht in der ge- wünschten Qualität oder nur gegen einen Preisabschlag im Kommissionswege bezogen werden können. Desgleichen ist an derartige Bestellungen in Hinkunft die etwa ’ übliche Bedingung der Gewährung eines Per- zentualnachlaffes nicht zu knüpfen. Z. 206. Steyr, 8. Jänner 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen. Einbringung von Gesuchen um Zuerkennung einer ! Bcgiinstiguug in der Erfüllung der Dienstpflicht. Ueber Ersuchen des k. u. k. Ergänzungs-Bezirks-Kom- rnandos Nr. 14 in Linz werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, in den interessierten Kreisen mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, daß Gesuche um Zuerkennung einer | Begünstigung in der Erfüllung der militärischen Dienstpflicht stets derart rechtzeitig eingebracht werden, daß dieselben noch der Stellungskommission zur Behandlung vorgelegt werden können. Z. 1160. Steyr, 13. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte, Tchulleitungen, Genossenschaft - Vorstehungen rc. Z. 60.451. Linz, am 31. Dezember 1906. Kundmachung betreffend die Erhöhung des Verkaufspreises einiger Postwertzeichen. Zufolge Verordnung des k. k. Handelsministeriums vorn 22. Dezember 1906 (N. - G. - Bl. Nr. 253) wird vorn 16. Januar 1907 angefangen der Verkaufspreis der Postanweisungsformulare von 2 auf 3 st erhöht und für die von der Postverwaltung ausgegebenen Kartenbriefe und Streifbänder als Entschädigung für die Material- und Herstellungskosten ein Zuschlag von I h eingehoben, so daß vorn genannten Zeitpunkte an die Kartenbriefe 11 st und die Streifbänder 4 st kosten. Das ermäßigte Porto für Briefe im Lokalverkehre ist mit dem gleichen Tage aufgehoben und werden daher die bis jetzt von der Postanstalt aufgelegten Kartenbriefe für den Lokalverkehr zu 6 I> abgestellt. Die bisherigen Kartenbriefe zu 6 und 10 h und die Streifbänder zu 3 st dürfen nur bis einschließlich 15. Januar 1907 benützt werden. Die bisherigen Postanweisungs- formularien zu 2 h können ohne Aufzahlung noch bis 31. Januar 1907 im Postverkehre verwendet werden. Mit 16. Januar 1907 werden die bisherigen Kartenbriefe und Streifbänder, mit 1. Februar 1907 die bisherigen Postanweisungs- sormularien gänzlich aus dem Verkehr gezogen. Die in den Händen des Publikums befindlichen derartigen Postanweisungsformularien, Kartenbriefe und Streifbänder werden bis 31. März 1907, unter der Voraussetzung, daß sie kein Merkmal einer postamtlichen Verwendung tragen, von allen Postämtern ohne Einhebung einer Umtauschgebühr gegen andere Postwertzeichen von gleichem Werte umgetauscht. Nach dein 31. März 1907 werden sie weder umgetauscht noch zurückgenommen. K. k. Post- und Telegraphen - Direktion für Obcrösterrcich und Salzburg. Namsdorfer m. p. k. k. Hofrat. Z. 1217. Steyr, 14. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend Gründung einer Fachgenossenschaft der Gärtner rc. für Obcrösterrcich. Behufs Gründung einer Fachgenoffenschaft der Kunst-, Zier» und Handelsgärtner, Baumschulen - Inhaber und Blumenhändler von Oberösterreich werden die Gemeinde- Vorstehungen angewiesen, binnen acht Tagen ein Verzeichnis der im Geineindegebiete ansässigen Gewerbetreibenden dieser Kategorie anher vorzulegen. Z 689. Steyr, 8. Jänner 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen, Genossenschaften der handeltreibenden rc. Haferankauf durch das Militärvcrpstegsmagazi» in Linz. Aviso. Das k. «. k. Militärverpflegsumgaziu in Linz, Museumstraße Nr. 29, kauft von Grundbesitzern und deren Vereinigungen im Monate Jänner 1907 für die Station Linz 4900 q, für die Station Wels 8500 q und für die Station Salzburg — q Hafer im Wege des freihändigen Kaufes. Nücksichtlich der näheren Bedingungen wird auf die Kundmachung Nr. 1898 vom 10. August 1906, welche direkte überniittelt wurdej hingewiesen. K. u. k. Militärverpflegsmagazin in Linz. Z. 793. Steyr, 9. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 23. Februar 1906, Z. 3585—4866, Amtsblatt Nr. 9, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Josef Nepetzky sind einzustellen.
15 Z. 865. Steyr, 9. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Widerruf. Laut Berichtes der Gemeinde Wartberg a. d. Krems vom 8. Jänner 1907, Z. 1179/06, ist der abgängige Schüler Alois Spatt in der Gemeinde Steinhaus aufgegriffen und seiner Heimatsgemeinde überstellt worden. Es sind deshalb die mit dem h. ä. Erlaß vom 10. Dezember 1906, Z. 25.599, Amtsblatt Nr. 50, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Z. 915. Steyr, 10. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Josef Osternik. Der im Jahre 1869 geborene und zur Gemeinde Bleiberg im politischen Bezirke Billach zuständige Musiker und Schreiber Josef Osternik treibt sich arbeitslos in der Welt herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüffe verabreichen, wodurch der genannten Gemeinde bereits beträchtliche Kosten verursacht wurden. Der Kurrendierte ist bis nun dreimal gerichtlich, und zwar je einmal wegen der Uebertretung des 8 460, der §8 312 und 411, St.-G., und 8 2, L.-G, vorbestraft. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei in Linz vom 2. Jänner 1907, Z. 30.551/XII ex 1906, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, dem Genannten Geldunterstützungen und Reisevorschüffe, ausgenommen den Fall dringendster Notwendigkeit, zu verweigern und denselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Bedingungen nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 1023. Steyr, 14. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Chmickwski. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 18. Dezember 1906, Z. 29.22 7/XII, treibt sich der im Jahre 1878 in Krakau geborene und dorthin zuständige Josef Chmickwski, angeblich Hörer der technischen Hochschule in Galizien, herum und entlockt verschiedenen Gemeinden auf Grund eines von der k. k. Polizeidirektion in Krakau ausgestellten Reisepasses Nr. 27.736 Reiseunterstützungen, wodurch' der Gemeinde Krakau beträchtliche Kosten erwachsen. „ , , Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten keine Unterstützungen oder Reisevorschüffe 5« erteilen denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. ! ZZ. 645, 913, 914, 916, 917 u 918. Steyr, 10. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind die Stellungspflichtigen, und zwar: Der am 21. Juni 1882 in Berndorf, polit. Baden, geborene Paul Heidenwolf, außerehelicher Sohn der Aloisia Heidenwolf; der am 4. Jänner 1885 in Rohatez geborene, nach Alttitschein im Bezirke Neutitschein zuständige Cyrill Trupka ehelicher Sohn des Franz Trupka und der Barbara Hanikel; der im Jahre 1884 in Hain (politischer Bezirk Sankt Pölten) geborene und dahin zuständige Knecht Anton Rosoli, Sohn der Anna Rosoli, verehelichten Zehndorfer; Matthias Zelter, ehel. Sohn des Johann und der ! Veronika Zeller, letztere geborene Grasciuk, angeblich aus Ghisculda-Sus, Komitat Marmaros-Sziget; Gustav Jlk, ehel. Sohn des Rudolf und der Elisabeth Jlk, letztere geborene Siroszoi, angeblich aus Ghisculda- Sus, Komitat Marmaros-Sziget; Ivan Lupu, unehel. Sohn der Jleana, Tochter des Roman Lupu, angeblich aus Borsa, Komitat Marmaros- Sziget; Petre Czornei, ehel. Sohn des Simon und der Anna Czornei, letztere geborene Skripto, angeblich aus Kulikow im Bezirke Zolkiew in Galizien und ■ Axenti Stefiuk, unehel. Sohn der Paraskewa Ste- fiuk, angeblich aus Bolechow im Bezirke Dolina in Galizien; ferner sind auszuforschen die uneruierbaren Militärtax- pflichtigen aus dem Bezirke Adelsberg: Karl Gustinciö, Techniker, geb. 1882, zust. nach Koschana; Johann Trebci, Fleischhauer, geb. 1874, zust. nach Smerje; Albert Klobuöar, Stahl- und Kupferstechergehilfe, geb. 1876, zust. nach St. Peter; Anton Faküö, Schuhmacher, geb. 1881, zust. nach I Ustija; Guido Ladiö, geb. 1879, zust. nach Hrenowitz; Rudolf Hreäöak, Taglöhner, geb. 1875, zust. nach Sinadole; Peter Benenn, Bauassistent, geb. 1880, zust. nach Adelsberg; Ernst Cernac, Diurnist geb. 1875, zust. nach Slavina; Slnton Bajc, Sattler, geb. 1874, zust. nach Hrenowitz; Franz Srebotnjak, Arbeiter, geb. 1876, zust. nach Hrenowitz; Josef Blazoviö, Schmied, geb. 1872, zust. nach Koschana, und der am 7. August 1887 in Ketzelsdorf (Bezirk Mistelbach) geborene Johann von Ncpomuk Stalmach, angeblich Sohn der Anna Stalmach aus Bratkejow in Mähren, damals Schnitterin. Ueber ein positives Ergebnis der Ztachsorschungen ist bis 20. Februar l. I. zu berichten.
16 Z. 919. Steyr, 11. Jänner 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 3. Jänner 1907, Z. 41.613/2573 ox 1906, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien - Slawonien nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppnng der Schweinepest nach dem ! diesseitigen Gebiete verbietet das Ackerbauministerium die Einfuhr von Schweinen aus der Munizipalstadt Debreczen und dem Stuhlgerichtsbezirke Központ (Komitat Hajdu) in Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschast Knin er- laflenen Verfügung die Einsuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Gracac (Komitat Lika-Krbava) in Kroatien- Slawonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Malaczka und Pozsony (Komitat Pozsony) in Ungarn gerichteten Verbote hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R. -G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einsuhr von Schweinen aus den durch Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen Genieinden Detreköszentmiklos, Malaczka und Zavod (Stuhlgerichtsbezirk Malaczka) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 20. Dezember 1906, Z. 40.406/2412 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 29. Dezember 1906., Nr. 117), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Jänner 1907, Nr. 309/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 921. Steyr, 11. Jänner 1907.. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausstellung von Zeugnissen für Rennpferde. Mit Kundmachung vom 16. November 1906, Z. 23.459, hat das königlich bayerische Staatsministertum des Innern die Ermächtigung zur Ausstellung von Zeugnissen für Rennpferde nach Punkt 4 des Schlußprotokolles zum Viehseuchen- Uebereinkommen mit dem Deutschen Reiche vom 25. Jänner 1905, R.-G.-Bl. Nr. 25 6X 1906, auf den Münchener Trabrenn- und Zuchtverein, den Wiener Trabrenn- und Zuchtverein, den Budapester Trabrennverein (Buclapesti ügetöverseny egyesület) und den Preßbnrger Trabrennverein (Pozsonyi ügetöverseny egyesület) ausgedehnt. Jedoch bleibt für die genannten Trabrennvereine die Befugnis zur Ausstellung von Zeugnissen nur auf solche Trabrennpferde beschränkt, die von den großen Trabrennplätzen in Deutschland nach den großen Trabrennplätzen in Oesterreich und in Ungarn oder von den großen Trabrennplätzen in Oesterreich und in Ungarn nach den großen Trabrennplätzen in Deutschland gelangen. Als große Trabrennplätze sind anzusehen: A. In Deutschland: Die Trabrennbahn Berlin - Westend der Trabrenn- Gesellschaft Berlin - Westend (E. V.) Berlin, die Trabrennbahn Berlin-Weißensee des Rennklubs (E. V.) Berlin, die Trabrennbahn Altona - Bahrenfeld des Altonaer Rennklubs (E. V.) Altona, die Trabrennbahn München - Daglfing des Münchener Trabrenn- und Zuchtvereines (E. V.) München. 8. In Oesterreich: Die Trabrennplätze Wien, Baden, Gmunden, Linz, Triest und Meran-Mais. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge des mit dem Statthalterei-Erlasse vom 20. Dezember 1906, Z. 29.182/X, herabgelangten Elasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 30. November d. I., Z. 36.877/1798, mit Bezugnahme auf den im Amtsblatte Nr. 13 ex 1906 verlautbarten Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Februar 1906, Z. 4329, in die Kenntnis. Z. 920. Steyr, 11. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchen Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 30. Dezember 1906 bis 6. Jänner 1907 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Jänner 1907, Nr. 417/X. Fehlbericht. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 923. Steyr, 11. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierärztliche Untersuchung der Pferde aus den Ländern der ungarischen Krone. Anläßlich einer Anfrage, ob aus den Ländern der ungarischen Krone im Eisenbahn- oder Schiffverkehre nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern eingeführten Pferde beiderAusladung der tierärztlichen Untersuchung zu unterziehen sind, hat das k. k. Ackerbau- Ministerium mit dem Erlaffe vom 17. Dezember 1906, Z. 27.274/237, nachstehendes eröffnet:
17 Nach den Bestimmungen der kaiserlichen Verordnung vom 21. September 1899, R.-G.-Bl. Nr. 176, und der die Durchführungs-Modalitäten hiezu enthaltenden Ministerial- verordnung vom 22. September 1899, N.-G.-Bl. Nr. 179, ist den aus den Ländern der ungarischen Krone stammenden Tiertransporten der freie Eintritt in den Verkehr des diesseitigen Staatsgebietes nur dann gewährleistet, wenn die betreffenden Tiere individuell gesund sind und aus seuchen- freien Gegenden stammen. Während behufs Sicherstellung der seuchenfreien Provenienz namentlich die Kontrolle der Viehpässe erforderlich erscheint, hat die individnelle Gesundheit der zu einem ungarischen Transporte gehörigen Tiere nach Vorschrift der früher zitierten kaiserlichen Verordnung am Bestimmungsorte, als welcher bei Eisenbahn- und Schifftransporten die Ausladestation anzusehen ist, durch das Veterinärorgan der zuständigen politischen Behörde I. Instanz oder durch sonstige mit der Vornahme der Viehbeschau amtlich betraute Tierärzte festgestellt zu werden. j Eine Ausnahme bezüglich der Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) ist in den zitierten Vorschriften nicht vorgesehen. Es sind sonach die mittels Eisenbahn oder Schiff aus den Ländern der ungarischen Krone direkte einlangenden Einhufer (mit Ausnahme der militärischen Einhufer) bei der Ausladung ebenfalls tierärztlich zu untersuchen, bevor dieselben in den Verkehr gesetzt werden. Falls jedoch derartige, der tierärztlichen Untersuchung bei der Ausladung bereits unterzogene Einhufer von der betreffenden Eisenbahn(Schiff)station weg nach einem anderen Bestimmungsorte im hierseitigen Gebiete gebracht werden, gleichgültig ob dies im Eisenbahn-, Schiff- oder Straßen- verkehre ersolgt, hat aus diesem Anlässe eine neuerliche tierärztliche Untersuchung von Amts wegen nicht mehr statt- zufinden. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. Dezember 1906, Z. 30.088 X, zur Verständigung interessterter Kreise in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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