Amtsblatt 1907/2 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

9 im Vorlageberichte); unter Punkt 17: Wenn nicht, aus welchem Grunde? unter Punkt 18: Wenn nicht, aus welchem Grunde? 4. Punkt 21 ist näher zu erörtern: a) Von den Lehr- zimmern sind . • . vollkommen entsprechend, . . . entsprechend, . . , minder entsprechend, . . . nicht entsprechend; b) die innere Einrichtung ist in . . . Lehrzimmern sehr gut, in . . . gut, in . . . mangelhaft, in . . . schlecht; c) die weiteren Schlüsse, die sich bezüglich der Lehrerbelastung aus den Verhältnis der Schülerzahl zur Zahl der für den Unterricht benützten Lehrzimmer und der Lehrerzahl ergeben, sind im Vorlagebericht darzulegen. 5. Zum Zwecke der Vereinfachung der Erhebungen seitens der Bezirksschulbehörden sind von den Schulleitungen zum Punkt 25 des Fragebogens A noch folgende Fragen, deren Beantwortung nur auf Grund der Schulmatriken erfolgen kann, zu beantworten. - Knaben! ^äd- Mnsam- a) Wie viele Kinder sind nach der Schul- ------- — -^- matrik als schulpflichtig ausgewiesen? . . *................ !........ (Kinder, die während des Schuljahres : in einem anderen Schuliprengel in Kost! und Wohnung sind, werden hier nicht gezählt). ! b) Wie viele schulpflichtige Kinder des, Schulsprengels besuchen: «) eine Volks- oder Bürgerschule eines ! anderen Schulsprengels?................................................. L) eine höhere Schule eines anderen j Schulsprengels?......................... .......... (Nur jene Kinder, die, im Schul-• sprengel wohnend, täglich zu Fuß' oder per Bahn eine fremde Schule! besuchen, sind hier zu zählen). [ c) Wie viele schulpflichtige Kinder des ! Schulsprengels werden zu Hause (pri-, vatim) unterrichtet?.................................!............................. d) Wie viele schulpflichtige Kinder sind^ wegen eines körperlichen oder geistigen . Gebrechens (als schulunfähig) vom I Schulbesuch befreit?...........................1.........1.........;......... (Die taubstummen, blinden, schwachsinnigen, bezw. krüppelhaften Knaben । i und Mädchen sind gesondert im Vorlageberichte auszuweisen). ! e) Wie viele schulpflichtige und normal i | entwickelte Kinder besuchen die Schule ; nicht? ................................' • • ........’..........|....... f) Wie viele schulpflichtige Kinder be- । suchen aus einem fremden Schulsprengel ! die Schule? .................................................................... ......... 6. Unter Punkt 26 a, ist noch anzugeben: «) davon haben . . . Knaben, . . . Mädchen, .... zusammen am Stichtage das schulpflichtige Alter erreicht, £) jedoch . . . Knaben, . . . Mädchen, .... zusammen noch nicht. 7. Unter „Verschiedenes" sind schließlich noch folgende Fragen zu beantworten: 42. Besteht im Schulsprengel 2) ein Kindergarten? b) eine Kinderbewahranstalt? ein ^uslcubfpi^V^fe ? d) ein Kinderhort oder eine Kinderbeschäftigungsanstalt? e) eine Suppenanstalt? ! 43. Fand im Berichtsjahre eine Weihnachtsbescherung statt? 44. Wie oft wurde im Kalenderjahre das Pflegschaftsgericht um Abhilfe gegen pflichtvergeflene Eltern schulpflichtiger Kinder angerufen? Jeder Leiter der öffentlichen Schule des Schulsprengels ist verpflichtet, die Schlußzissern der Jahrestabellen bezüglich aller schulpflichtigen Kinder des Schulsprengels einer genauen Revision zu unterziehen und, wenn eine Ergänzung oder Richtigstellung der Schulmatrik notwendig erschien, sofort das Erforderliche hiefür im kurzen Wege zu veranlaffen. Die Schulleitungen werden mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 24. Dezember 1906, Z. 2608 (Amtsblatt Nr. I ex 1907), angewiesen, nunmehr die Ausfüllung des Fragebogens Formular A entsprechend diesen gegebenen Direktiven sogleich vorzunehmen und Hiebei behufs Vermeidung nachträglicher Korrekturen, bezw. Ergänzungen, mit der größten Genauigkeit Vorzugehen. Infolge der erst jetzt möglich gewordenen Verlautbarung des eingangs erwähnten Erlasses, wird die Frist für die Einbringung der Fragebogen bis 20. Jänner d. I. ^erstreckt, an welchem Tage sie bereits h. a. erliegen müssen. Gleichzeitig werden die Ortsschulräte zufolge desselben Erlasses angewiesen, dem Leiter der öffentlichen Schule erforderlichen Falles sogleich die nötigen Daten für die Beantwortung nachstehender Fragen zu übermitteln. a) Wie viele Knaben und wie viele Mädchen sind nach der Schulmatrik am 31. Dezember als schulpflichtig ausgewiesen? b) Wie viele schulpflichtige Knaben und wie viele schulpflichtige Mädchen besuchen am Stichtage «) eitle Volksoder Bürgerschule eines anderen Schulsprengels? £) eine höhere Schule eines anderen Schulsprengels? o) Wie viele schulpflichtige Knaben und Mädchen werden zu Hause (privatim) unterrichtet? 6) Wie viele schulpflichtige Knaben und Mädchen sind wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens (als schulunfähig) vom Schulbesuche befreit? o) Wie viele schulpflichtige und normal entwickelte Kinder (Knaben und Mädchen) besuchen die Schule nicht? f) Wie viele schulpflichtige Knaben und Mädchen besuchen die Privatschule des Schulsprengels? Z. 27.657. Steyr, 31. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Warnung vor dem Untcrstütrungs-Schwindlcr Anton Paulat und dessen Gattin Katharina aus Lasbcrg. Der bereits im Jahre 1905 als Spitalssimulant und Unterstützungsschwindler ausgeschriebene Auto» Paulat zuständig nach Lasberg treibt sich gegenwärtig wieder mit seiner Ehegattin Katharina beschäftigungslos in den Alpen- ländern umher und läßt sich auf Kosten seiner Heimatgemeinde in ungebührlicher Weise Geldunterstützungen angeblich zum Zwecke seiner Heimreise verabfolgen. Ueber Ersuchen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Frei- stadt, Oberösterreich, vom 22. Dezember 1906, Z. 14.532, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, den Genannten keinerlei Unterstützung zu verabreichen, sondern dieselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln.

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