der L L Zeznkshauplmannschasi §ieyr für den gleichnamigen politischen unL Schulbszirk. Nr. 2. Steisr, am 10. Jänner. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auäi geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h. - Emzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 26. Steyr, 2. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Borlage der Vereinsnachweisungen pro 1900. Die Gemeindevorstehungen werden beauftragt, von den Vorstehungen der im Gemeindegebiete bestehenden Vereine die vollständig und genau auszufüllenden Nachweisungen über ihre Mitgliederzahl im abgelaufenen Jahre 1906 nach dem vorgeschriebenen in den Buchdruckereien in Steyr erhältlichen Formulare einzuholen und dieselben sohin bis Ende Jänner 1907 gesammelt anher vorzulegen. Nicht verpflichtet zur Vorlage dieser Nachweisungen sind: die Sparkassen, die registrierten Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (das find die Spar-, Vorschuß- und Konsumvereine) und alle Verficherungsvereine. Z. 5603/1V, Str./06. Steyr, 28. Dezember 1907. Dienstbezugsanzeigen nacb §201 Pers. - Str. - Ges. - Kundmachung betreffs Einbringung derselben. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Affigierung der Kundmachungen zu § 201 Pers. - Str. - Ges. über die Einbrittgung der Dicustbezugsanzeigen Form E/2. । Zufolge Erlasses der k. k. Finanz-Direktion in Linz | vom 13. Dezember 1906, Z 28.686/11, hat die Affigierung der Kundmachungen zu § 201 Pers. - Str. - Ges. sofort zu erfolgen. Die Gemeinde - Vorstehung erhält zu diesem Zwecke gleichzeitig die erforderliche Anzahl Kundmachungen mit der Einladung, dieselben an geeigneten, jedermann zugänglichen Orten sogleich anzuschlagen, und haben selbe bis einschließlich 31. Jänner 1907 affigiert zu bleiben. Die erfolgte Affigierung ist anher anzuzeigen. Unter Einem geht den Gemeinde - Vorstehungen auch eine Anzahl Drucksorten Form E/2 zur Beteilung der zur Anzeige verpflichteten Dienstgeber zu. Die von denselben ausgefertigten, etwa dort einlangenden Anzeigen sind sogleich, längstens aber bis I. Februar 1907 anher einzusenden. Steyr, 7. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgeseh- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück CV bis CXVI an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten.__________________ ___ Z. 8/Sch. Steyr, I. Jänner 1907. An sämtliche Schulleitungen. Dierlsche Stiftung. Mit Ende 1906 find die Interessen der Dr. Leopold Anton und Marie Dierlschen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche Lehrer im Bezirke Steyr Land pro 1906 fällig. Hierauf Reflektierende haben ein gestempeltes, mit einer Dienstestabelle belegtes Gesuch, in dem der dermalige j Gehaltsbezug, sowie die bedrängte Lage darzulegen ist, im i vorschriftsmäßigen Dienstwege bis 20. Jänner 1907 hieramts j einzubringen.______________________ Z. 494. Steyr, 7. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen rc. Vereinigung der Gemeinden Radnitz mit Wagstadt. Laut Mitteilung der k. k. schlesischen Landesregierung in Troppau vom 16. November 1906, Z. 31.096, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, wurden die bisherigen Gemeinden Wagstadt und Nadnitz mit der Nechtswirksamkeit vom 4. Juli 1906 an, zu der neuen Gemeinde Wagstadt vereinigt. Die diesbezügliche Kundmachung des schlesischen Landesausschusses vom 5. September 1906, Z. 16.759, wurde in dem am 10. November 1906 ausgegebenen XXII. Stück des schlesischen L.-G. u. Vdg.- Blatt unter Nr. 45 verlautbart. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen rc. rc. zur Berichtigung des Ortsrepertoriums in die Kenntnis gesetzt.
8 Z. 27.312. Steyr, 5. Jänner 1907. An alle Gemeinde - vorftehungen, Herren Aerzte und Apotheker sowie Vorstände der Krankenkassen betreffend das Erscheinen der neuen Arzneitaxe und Norma pauperum. Im Reichsgesetzblatte Nr. 235 ox 1906 ist eine Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend Vorschriften über Verschreibung und Verabsolgung von Arzneien auf Rechnung öffentlicher Fonds, kundgemacht worden. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei, Z 29.172 V, vom 20. Dezember 1906, werden alle praktischen Aerzte und j Wundärzte auf diese Verordnung, deren Bestimmungen die ' tunlichste Schonung der für die öffentliche Krankenpflege bestimmten Mittel bezwecken, aufmerksam gemacht und dieselben angewiesen, sich bei der Verschreibung, beziehungsweise Ver- abfolgung von Heilmitteln auf Kosten des Staates oder vom Staate verwalteter Fonds genau nach diesen Vorschriften zu richten. Die Gemeinde-Vertretungen, die Vorstände der nach dem Gesetze vom 30. März 1888, R.-G.-Bl. Nr. 33, ein- । gerichteten Krankenkassen und die Leitungen aller anderen i vom Staate anerkannten und unter dessen Kontrolle stehenden ! Kranken- und Humanitätsanstalten und Einrichtungen werden I in Kenntnis gesetzt, daß ihnen gestatiet ist, die Anwen^ düng dieser Verordnung bei Verschreibung und j Verabsolgung von Arzneien aus Nechnung der von ihnen | verwalteten Fonds zu beanspruchen. Wenn dieselben von. dieser ihnen eingeräumten Ermächtigung in vollem Um- fange Gebrauch machen, beziehungsweise die in § 3 der Verordnung gestatteten Ausnahmen zugestehen, haben sie dies der k. k. Statthalterei mitzuteilen. Den Krankenkasseverwaltungen bleibt es ferner überlassen, zum Zwecke der tunlichsten Schonung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ihre Kassenärzte anzuweisen, daß ste bei Verschreibung anderer als der im § 2 der Verordnung angeführten Anznei- und Verbandmittel außer dem nach 8 3 der Verordnung auf dem Rezepte anzubringenden Vermerk ! „nccesse“ auch eine schriftliche, die Notwendigkeit der Verschreibung eingehend und stichhältig rechtfertigende Begründung an die Kassenverwaltung einzusenden haben. Die zur Führung von Hausapotheken berechtigten Herren Aerzte, Wundärzte und Tierärzte, Apotheker und Krankenanstalten werden aufgesordert, sich unverweilt mit einem Exemplare dieser Arzneitaxe zur genauen Darnach- achtung zu versehen. Von diesem Erlasse haben die Gemeinde- Vorstehungen die im Gemeindegebiete befindlichen praktischen Aerzte, Wundärzte und Tierärzte sowie die Krankenkassen und Krankenanstalten nachweislich zu verständigen. Z. 484. Steyr, 7. Jänner 1907. An alle Gemeinde -Vorstellungen. Betreffend das Erscheinen des „Amtlichen Bcterinärblattes". Ueber Auftrag der k. k. Statthalterei vom 28. Dezember 1906, Z. 4777/Urük., werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, nachfolgende Notiz, betreffend das Erscheinen des „Amtlichen Veterinärblattes", zur Kenntnis zu nehmen und den interessierten Bevölkerungskreisen möglichst zugänglich zu machen. s^otiz. Amtliches Vetcrinärblatt. Das „Beiblatt zu dem Verordnungsblatt des k. k. ! Ministeriums des Innern für die Angelegenheiten der staat- I lichen Veterinärverwaltung" wird vom 1. Jänner 1907 an als selbständiges Blatt unter dem Titel „Amtliches Vete- | rinärblatt", jedoch in sonst unveränderter Form und Ausstattung, seitens des k. k. Ackerbauministeriums herausgegeben werden. Das Blatt ist bestimmt, nicht nur den Zwecken der Veterinärverwaltnng zu dienen, sondern auch alle jene Interessen der Bevölkerung zu sörderu, welche durch veterinär- polizeiliche Maßregeln berührt werden. Es gelangen darin behördliche Kundmachungen, welche den Verkehr mit Tieren und tierischen Rohstoffen zwischen den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern einerseits, den Ländern der ungarischen Krone, dem Okkupationsgebiete und dem sonstigen Auslande andererseits regeln, sowie wichtigere derartige Kundmachungen über den Viehverkehr im Innern und den Marktverkehr, zur Verlautbarung. Ferner wird das Blatt auf dem Gebiete des Veterinärwesens erflossene Judikatur des Reichsgerichtes des Verwaltungsgerichtshofes, sowie auch des Obersteil Gerichtsund Kassationshofes mitteilen, welche geeignet sind, den Behörden als Richtschnur für die Rechtsprechung zu dienen oder den Parteien Änhaltspuukte für ihr Verhalten in ähnlichen Fällen zu bieten. Daran wirb sich die Rubrik: „Verschiedene Mitteilungen" anschließen, welche bemerkenswerte Notizen Wirt- schafts- und handelspolitischen Inhaltes, sowie veterinär- markt- und approvisionierungsstatistische Nachrichten enthalten wird. Endlich wird das Blatt auch „Personalnachrichten" (Auszeichnungen, Ernennungen, Diensteszuweisungen rc.) und „Konkursausschreibungen" über erledigte Beamtenstellen bringen. Die Pränumerationsgebnhr beträgt für Behörden, öffentliche Aemter und deren Beamte 3 Kronen, für sonstige Pränumeranten 4 Kronen jährlich. Einzelne Nummern werden bei der k. k. Hof- und Staatsdruckerei zum Preise von 30 Hellern erhältlich sein. Z. 2628/B.-Sch.-N. Steyr, 2 Jänner 1907. An alle GrtZschulräte und Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 22. Dezember 1906, Z. 6318, behufs Ergänzung der Verordnung des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 7. März 1906, Z. 13.271 ox 1905 (V.-Bl. d. k. k. L.-Sch.-R., Stück III, Nr. 5, 6), nachstehendes verfügt: • Ad Fragebogen A. 1. Unter Punkt 4 des Fragebogens A ist ad b an- zugeben: Wenn ja, aus welchem Grunde? ferner : Es wurde im Berichtsjahr der Unterricht zeitweilig sistiert in der . . Klasse wegen................. auf . . Tage. m ... 2. Unter Punkt 5 ist sud 6 anzuführen: Vorübergehend mußte der Halbtagsunterricht erteilt werden m der . . Klasse wegen................. 3. Unter Punkt 12 ist ad a anzugeben: Wenn nicht, aus welchem Grunde? unter Punkt 14: Welche Erfahrungen wurden mit dem ungeteilten Unterricht gemacht (Näheres
9 im Vorlageberichte); unter Punkt 17: Wenn nicht, aus welchem Grunde? unter Punkt 18: Wenn nicht, aus welchem Grunde? 4. Punkt 21 ist näher zu erörtern: a) Von den Lehr- zimmern sind . • . vollkommen entsprechend, . . . entsprechend, . . , minder entsprechend, . . . nicht entsprechend; b) die innere Einrichtung ist in . . . Lehrzimmern sehr gut, in . . . gut, in . . . mangelhaft, in . . . schlecht; c) die weiteren Schlüsse, die sich bezüglich der Lehrerbelastung aus den Verhältnis der Schülerzahl zur Zahl der für den Unterricht benützten Lehrzimmer und der Lehrerzahl ergeben, sind im Vorlagebericht darzulegen. 5. Zum Zwecke der Vereinfachung der Erhebungen seitens der Bezirksschulbehörden sind von den Schulleitungen zum Punkt 25 des Fragebogens A noch folgende Fragen, deren Beantwortung nur auf Grund der Schulmatriken erfolgen kann, zu beantworten. - Knaben! ^äd- Mnsam- a) Wie viele Kinder sind nach der Schul- ------- — -^- matrik als schulpflichtig ausgewiesen? . . *................ !........ (Kinder, die während des Schuljahres : in einem anderen Schuliprengel in Kost! und Wohnung sind, werden hier nicht gezählt). ! b) Wie viele schulpflichtige Kinder des, Schulsprengels besuchen: «) eine Volks- oder Bürgerschule eines ! anderen Schulsprengels?................................................. L) eine höhere Schule eines anderen j Schulsprengels?......................... .......... (Nur jene Kinder, die, im Schul-• sprengel wohnend, täglich zu Fuß' oder per Bahn eine fremde Schule! besuchen, sind hier zu zählen). [ c) Wie viele schulpflichtige Kinder des ! Schulsprengels werden zu Hause (pri-, vatim) unterrichtet?.................................!............................. d) Wie viele schulpflichtige Kinder sind^ wegen eines körperlichen oder geistigen . Gebrechens (als schulunfähig) vom I Schulbesuch befreit?...........................1.........1.........;......... (Die taubstummen, blinden, schwachsinnigen, bezw. krüppelhaften Knaben । i und Mädchen sind gesondert im Vorlageberichte auszuweisen). ! e) Wie viele schulpflichtige und normal i | entwickelte Kinder besuchen die Schule ; nicht? ................................' • • ........’..........|....... f) Wie viele schulpflichtige Kinder be- । suchen aus einem fremden Schulsprengel ! die Schule? .................................................................... ......... 6. Unter Punkt 26 a, ist noch anzugeben: «) davon haben . . . Knaben, . . . Mädchen, .... zusammen am Stichtage das schulpflichtige Alter erreicht, £) jedoch . . . Knaben, . . . Mädchen, .... zusammen noch nicht. 7. Unter „Verschiedenes" sind schließlich noch folgende Fragen zu beantworten: 42. Besteht im Schulsprengel 2) ein Kindergarten? b) eine Kinderbewahranstalt? ein ^uslcubfpi^V^fe ? d) ein Kinderhort oder eine Kinderbeschäftigungsanstalt? e) eine Suppenanstalt? ! 43. Fand im Berichtsjahre eine Weihnachtsbescherung statt? 44. Wie oft wurde im Kalenderjahre das Pflegschaftsgericht um Abhilfe gegen pflichtvergeflene Eltern schulpflichtiger Kinder angerufen? Jeder Leiter der öffentlichen Schule des Schulsprengels ist verpflichtet, die Schlußzissern der Jahrestabellen bezüglich aller schulpflichtigen Kinder des Schulsprengels einer genauen Revision zu unterziehen und, wenn eine Ergänzung oder Richtigstellung der Schulmatrik notwendig erschien, sofort das Erforderliche hiefür im kurzen Wege zu veranlaffen. Die Schulleitungen werden mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 24. Dezember 1906, Z. 2608 (Amtsblatt Nr. I ex 1907), angewiesen, nunmehr die Ausfüllung des Fragebogens Formular A entsprechend diesen gegebenen Direktiven sogleich vorzunehmen und Hiebei behufs Vermeidung nachträglicher Korrekturen, bezw. Ergänzungen, mit der größten Genauigkeit Vorzugehen. Infolge der erst jetzt möglich gewordenen Verlautbarung des eingangs erwähnten Erlasses, wird die Frist für die Einbringung der Fragebogen bis 20. Jänner d. I. ^erstreckt, an welchem Tage sie bereits h. a. erliegen müssen. Gleichzeitig werden die Ortsschulräte zufolge desselben Erlasses angewiesen, dem Leiter der öffentlichen Schule erforderlichen Falles sogleich die nötigen Daten für die Beantwortung nachstehender Fragen zu übermitteln. a) Wie viele Knaben und wie viele Mädchen sind nach der Schulmatrik am 31. Dezember als schulpflichtig ausgewiesen? b) Wie viele schulpflichtige Knaben und wie viele schulpflichtige Mädchen besuchen am Stichtage «) eitle Volksoder Bürgerschule eines anderen Schulsprengels? £) eine höhere Schule eines anderen Schulsprengels? o) Wie viele schulpflichtige Knaben und Mädchen werden zu Hause (privatim) unterrichtet? 6) Wie viele schulpflichtige Knaben und Mädchen sind wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens (als schulunfähig) vom Schulbesuche befreit? o) Wie viele schulpflichtige und normal entwickelte Kinder (Knaben und Mädchen) besuchen die Schule nicht? f) Wie viele schulpflichtige Knaben und Mädchen besuchen die Privatschule des Schulsprengels? Z. 27.657. Steyr, 31. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Warnung vor dem Untcrstütrungs-Schwindlcr Anton Paulat und dessen Gattin Katharina aus Lasbcrg. Der bereits im Jahre 1905 als Spitalssimulant und Unterstützungsschwindler ausgeschriebene Auto» Paulat zuständig nach Lasberg treibt sich gegenwärtig wieder mit seiner Ehegattin Katharina beschäftigungslos in den Alpen- ländern umher und läßt sich auf Kosten seiner Heimatgemeinde in ungebührlicher Weise Geldunterstützungen angeblich zum Zwecke seiner Heimreise verabfolgen. Ueber Ersuchen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Frei- stadt, Oberösterreich, vom 22. Dezember 1906, Z. 14.532, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, den Genannten keinerlei Unterstützung zu verabreichen, sondern dieselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln.
10 Z. 214. Steyr, 3. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstühungsschwiudler Michael 6u« aus Scdlo. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Stätthalterei in Linz vom 19. Dezember 1906, Z. 29.003/XII, verursacht der in Sedlo,im Jahre 1868 geborene und dahin zuständige Michael 6us seiner Heimatsgemeinde dadurch ungerechtfertigt hohe Kosten, daß er sich arbeitslos in der Welt herumtreibt und sich teils in Spitäler aufnehmen läßt, teils von den Gemeindeämtern Unterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde erwirkt. Michael 6us ist mittelgroß, hat rundes Gesicht, schwarze Haare, braune Augen, regulären Mund, stumpfe Nase und besitzt keine besonderen Merkmale. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten nur in wirklich dringenden Fällen mit Geld- Unterstützungen zu versehen, sonst aber zurückznweisen, eventuell die schubweise Behandlung desselben einzuleiten. Z. 215. Steyr, 3. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor der Unterftütznngs - Schwindlerin Katharina Freigang aus Johnsdorf. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 30. Dezember 1906, Z. 29.413/XII, treibt sich die am 15. Februar 1879 in Wien geborene und nach Johnsdorf, Bezirk Brüx, zuständige Katharina Freigang in der Welt herum und läßt sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse unter verschiedenen Vorspiegelungen verabreichen. Dieselbe lebt mit einem gewissen arbeitsscheuen Jgnaz Neumeier im Konkubinate und besitzt ein vom magistrati- schen Bezirksamte in Wien unterm 20. September 1889, Nr. 1323, ausgestelltes Arbeitsbuchs Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, diesem Individuum, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Reisevorschüsse nicht zu gewähren, vielmehr die genannte Frauensperson im Falle der Arbeits- und Ausweislosigkeit nach den Schub- vorschriften zu behandeln. Z. 133. Steyr, 2. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -ttommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der 1876 geborene und nach Ternberg zuständige Eisendreher Jganz Mayr wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis längstens 1. Februar 1907 ander zu berichten. ZZ. 317, 409, 410. Steyr, 7. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind die Stellungspflichtigen, und zwar: Der am 6. Dezember 1885 in Sokolnitz geborene, nach Klein-Hradisko im Bezirke Proßnitz zuständige Leopold Rus, ehelicher Sohn des Josef Rus und der Anna Prochazka; der am 19. Jänner 1883 in Ostrow geborene, unbekannt wohin zuständige Karl Bodiöka (revte Lukas Jstvan), unehelicher Sohn des Franz Vodieka und der Josefa, geborenen Jätvan, und der am 2. Juli 1887 in Wien geborene, nach Dobrochau im Bezirke Proßnitz zuständige Landsturmpflichtige Friedrich Nozehnal, unehelicher Sohn der Fran- ziska Rozehnal. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Februar 1907 zu berichten. Z. 27.434. Steyr, 2. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Anliegend werden nachstehende Kundmachungen, betreffend die Bewilligung staatlicher Subventionen für die Erhaltung bereits errichteter Fohlenausläufe in Oberösterreich und die staatliche Unterstützung oberösterreichischer Alpenweiden, den Gemeinden mit dem Auftrage in die Kenntnis gebracht, den Inhalt derselben allgemein zu verlautbaren und insbesondere deren interessierte Kreise zu verständigen. Z. 27.525. Steyr, 30. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Dezember 1906, Z. 29.587/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 117 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 20. Dezember 1906, Z. 40.406/2412, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 319. Steyr, 7. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Nr. 167.106. Kundmachung. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul- und Klauenseuche im Lande findet die k. k. Statthalterei im Nachhange zu der h. ä. Kundmachung vom 4. Dezember 1906, Z. 160,901, die Gemeinden samt Attinensen und Gutsgebiete: a) im politischen Bezirke Bübrka: Borodczyce, Bortniki, Brzozdolvce, Bukawina, Chodoröw, Czartorya, Czeremchüw, Demidüw, Dobrowlany, Duliby, Dzie-
11 wietniki, Horodyszeze cetnarskte, Horodyszeze krölewskie, Husiatycze, Jotwiegi, Leszezyn, Jurzany, Molodyncze, Nowosielce, Oryszkowce, Otlyniowce, Podhorce, Podliski, Poddniestrzany, Stankowce, Strzeliska nome, Strzeliska stare, Suchrüw, Turzanowce, Wiersbica, Wybranüwka, Zagürecsko, Zalösce, Zyrawa; d) im politischen Bezirke Drohobycz: Vileze, Kryniea, Radcliez; o) im politischen Bezirke Rohatyn: Brekorüw, Oskrzesince; 6) im politischen Bezirke Zydaczüw: Nadyatycze, Plaseczna, Podbereze, Rozwadüw, Uscie, Zurcwno, rius dem mit der Kundmachung vom 22. November 1906, Z. 152.481, festgesetzten Sperrgebiete auszuscheiden und den Verkehr mit Klauentieren in diesen Ortschaften, sowie das Ein- und Ausladen der genannten Tiere in den Eisenbahnstationen Bortniki und Chodorüw unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften wieder zu gestatten. Dagegen werden die im politischen Bezirke Zydaczow gelegenen Gemeinden Hnizdyczüw, Jajkowce, Lowcyzce, Nazurüwka, Zablotowce, Zyrawa samt Attinenzen und Gutsgebieten in das genannte Sperrgebiet eingereiht und das Ein- und Ausladen von diesen Tieren in der Eisenbahnstation Hnizdyczüw—Kochawina verboten. Die übrigen Bestimmungen der Kundmachung vom 22. November 1906, Z. 152.481, bleiben auch weiterhin in Kraft. Diese Kundmachung tritt mit 20. Dezember 1906 in Wirksamkeit. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Lemberg, am 18. Dezember'1906. Von der k. k. Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Dezember 1906, Nr. 30.114/X, Zur Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis. Steyr, am 1. Jänner 1907. An sämtliche Genossenschasts- und Krankenkassen - vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Dezember 1906. 1. Therese Pichler, Handel mit Butter, Eier, Geflügel in Bad Hall von Haus zu Haus im Sinne des § 60, G.-O. 2. Karl Leitner, Nutzviehhandel in Aschach Nr. 3. 3. Franz Pfeffer, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Trattenbach Nr. 18. 4. Josef Wellebyl, Gast- und Schankgewerbe (8 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Bad Hall Nr. 142. 5. Karl Haider, Gast- und Schankgewerbe (8 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Neichraming Nr. 30. 6. Josef Brandl, Gemischtwarenhandel. in Hintstein Nr. 34, Gemeinde Großraming. 7. Christian Hasenleitner, Tischler in Sier- ning Nr. 1. 8. Wolfgang Kemetmüller, Gast- und Schankgewerbe (8 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Bad Hall Nr. 133. 9. Adam Wöhri, Viehhandel in Unterwolfern Nr. 26, Gemeinde Losensteinleiten. 10. Jakob Hirtenlehner, Werkzeugi verkauf in Ternberg Nr. 1. 11. Georg Förster, Gast- und ! Schankgewerbe (8 16, lit. a, b, e. d, f. g) in Großraming . 9lr. 15 B. Gewerbelöschungen. 1. Ferdinand Poxleitner, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Trattenbach Nr. 18. 2. Josef Panholzer, Klingschmied in Unterwald Nr. 63, Gemeinde St. Ulrich. 3. Anna Haderer, Frauenkleidermacherin in I Markt Weyer Nr. 56. 4. Georg Schmiedberger, Hufschmied in Ried Nr. 5. 5. Franz Kainrad, Gast- und Schankgewerbe (8 16, lit. n, d, 6, d, f, g) in Neichraming Nr. 33. 6. Ludwig Nell, Klingschmied in Unterwald Nr. 55, Gemeinde St. Ulrich. 7. D. Vorderwinkler, Nagelschmied in Kleinraming. 8. KarlFeuerhuber, Viehhandel in Ebenboden Nr. 28, Gemeinde Ternberg, 9. Karl Nieder, Viktualienhandel in Sierning Nr. 185. 10. Franziska Gnadlinger, Müllerei in Penzen- dorf Nr. 18, Gemeinde Wartberg. 11. Adolf Feichtl, Gemischtwarenhandel in Neichraming Nr. 21. 12. Michael Moser, Schneider in Wartberg Nr. 5. 13. Michael Eitzen- berger, Wagner in Dietachdorf Nr. 29, Gemeinde Gleink. 14. Ludwig Mathe, Schuhmacher in Kraxental Nr. 4, Gemeinde Garsten. 15. Ferdinand Forsthuber, Musikgewerbe in Kleinraming Nr. 5, Gemeinde St. Ulrich. 16. Josef Oeller, Gemischtwarenhandel in Kraxental Nr. 8, Gemeinde Garsten. 17. Christine Moll, Fragnerei in Neuzeug Nr. 55, Gemeinde Sierning. 18. Franz Zachl, Gast- und Schankgewerbe in Neuzeug Nr. 62, Gemeinde Sierning tVerkauf des Hauses an die Aktienbrauerei in Steyr. 19. Wal- purga Meinschad, Handel mit Konditorwaren, Obst, Südfrüchte in Unterburqfried Nr. 1, Gemeinde Land Kremsmünster. 20. Karl Bischof, Sonn- und Negenschirmmacher- | gewerbe in Sierning Nr. 66. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Jakob Bieramperl, Schuhmacher in Lausa Nr. 199, Verlegung des Standortes nach Losenstein Nr. 44. 2. Franz Zachl, Gast- und Schankgewerbe in Neuzeug Nr. 62, verpachtet an Franz Reitter. Z. 217. Steyr, 4. Jänner 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchen-Ausweis für Höerösterreich in der Berichtsperiode vom 23. bis 30. Dezember 1906 nach dem Erlaffe der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Dezember 1906, Nr. 30.384/X. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauvtmaiinschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruclerei in Steyr.
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