Amtsblatt 1907/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 27.603. Steyr, 30. Dezember 1906. An alle Gemeinde - Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Bezug verbotener Arzneimittel. Von einer politischen Landesbehörde wurde dem Ministerium des Innern berichtet, daß seitens der Kuranstalt Näfels in der Schweiz (Leiter Dr. Mev. Emil L. Kahlert) im Postwege Prospekte zur Versendung gelangen, in denen die in dieser Anstalt angewendelen indischen Pflanzen- und Kräuterkuren gegen alle erdenklichen Erkrankungen anempfohlen und die zollfreie Zusendung der zur Kur erforderlichen Heilmittel in Aussicht gestellt wird. Es ist klar, daß es sich bei diesem Unternehmen um die Ausbeutung leichtgläubiger Individuen und um den Versuch handelt, den bestehenden Vorschriften zuwider Geheim- mittel in die im Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder einzusühren. Da dieses Vorgehen den bestehenden Medizinalvor- schristen zuwiderläuft, in dem Ausländern die Ausübung der ärztlichen Praxis im Inlands, sowie der Vertrieb von Geheimmitteln überhaupt verboten/ desgleichen der Bezug von Arzneizubereitungen aus dem Auslande nur Apothekern eventuell Großdrogisten für den Apothekerverkehr und durch besondere landesbehördliche Bewilligung hiezu erniächtigten Personen gestattet ist, werden hievon zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 29.171/V, vom 20. Dezember 1906, die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in Kenntnis gesetzt, und zwar erstere zur entsprechenden Verständigung der Bevölkerung und letztere mit dem Auftrage, den Bezug des genannten Geheimmittels zu überwachen und im Eruierungsfalle eines solchen Bezuges hierüber anher zu relationieren. Z. 30. Steyr, 1.- Jänner 1907. An die Gemeinde - vorftehungen Gad hall, Pfarrkirchen, Gafienz, Grotzraming, Losen- stein, Weyer Markt und Meyer Land. Vorlage der Nachweisungen über die Jremdenbe- wegung im Jahre 1906. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Februar 1903, Z. 1547 I, sind die statistischen Nachmessungen über die Fremdenbewegung nach den neu vorgeschriebenen Formularien A, B, C zu verfassen. Diese statistischen Nachweisungen sind genau mit dem Kalenderjahre abzuschlietzen und zuverlässig bis 15. Jänner l. I. anber vorzulegen. Die statistischen Nachweisungen Formulare 6 sind in zwei Parien zu verfassen. Z. 19. Steyr, 2. Jänner 1907. An alle Krankenkasse-vorftehungen. Nachwcisnng über Mitgliederbewegung und Kasse- gebarung bei den Krankenkassen. Die Krankenkassen - Vorftehungen werden angewiesen, die Nachweisungen über Mitgliederbewegung und Kassegebarung im II. Halbjahre 1906 bis zuversichtlich 10. Jänner 1907 anher vorzulegen. Z. 18. Steyr, 1. Jänner 1907. An alle Gemeinde-vorftehungen. Auf Grund des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 6. Februar 1904, Z. 24.061 II, werden die Gemeinde-Vorftehungen angewiesen, zum Zwecke der aus staatsfinanziellen Gründen erforderlich erscheinenden Evidenzführung über alle für Gemeindezwecke zur Einhebung gelangenden Auflagen auf Bier und gebrannte, bezw. versüßte geistige Getränke nachstehende Fragepunkte zuverlässig bis längstens 1. Jebruar 1807 zu beantworten oder in der gleichen Frist einen Fehlbericht zu erstatten. I. Bicrumlagc. 1. Wie hoch ist die Umlage per Hektoliter? 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungsberech- tigung? 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? II. Umlage auf gebrannte, bezw. versiitzte geistige Getränke. 1. Wie hoch ist das Ausmaß der Auflage per Hekto- toliter (eveutuell unter Anführung der Graduierung des Branntweines). 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungsberech- tigung? 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? Diejenigen Gemeinde-Vorstehungen, welche erst anfangs des Jahres 1906 um die Bewilligung von Gemeindeauflagen auf Bier für das Jahr 1906 eiugeschritten sind, werden diesbezüglich ebenfalls zu berichten haben. Z. 27.006. Steyr, 29. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abgabe von Waldpflanzen. Z. 28.360,'IX. Linz, am 6. Dezember 1906. Kundmachung betreffend die Abgabe von Waldpflanzen im Frühjahre 1907 aus den vom Staate und Lande erhaltenen Waldbaumschulen in Oberösterreich. Zu den Forstkulturen im Frühjahre 1907 gelangen zur Abgabe: 1. Aus der Landes-Waldbaumschnle in Waldegg bei Linz 400.000 Nadelhölzer, und zwar: zwei-, drei- und vierjährige, verschulte und unverschulte Fichten, Lärchen, Weißföhren, Schwarzsöhren, Weymoutsföhren und Tannen, ferner 82.900 verschiedene Laubhölzer und zirka 95.000 Weidenstecklinge. 2. Aus der Waldbaumschule in Attnang-Puchheim 3000 dreijährige, verschulte Fichten und 1500 zweijährige, verschulte Lärchen.

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