295 g. 26.857. Steyr, 20. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Forst- und jagdstatistische Nachweisungen. i Zufolge Erlasses des k. k. Ackerbau-Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium d. I., dem Finanz- Ministerium und dem Ministerium für Kultus und Unterricht vom 7. September 1901, Z. 16.043, sind von den Gemeinde-Vorstehungen für das Jahr 1906 die forst- und jagdstatistischen Tabellen Nr. IX, XXIV und XX VI mit hen erforderlichen Daten versehen bis längstens Ende Februar 1907 anher einzusenden. Die Formularien dieser Tabellen wurden mit h. o. Verordnung vom 4. Jänner 1902, Z. 15.044, Amtsblatt Nr. 2, Publiziert und können zufolge h. o. Kundmachung vom Q9. Jänner 1902, Z. 1408, Amtsblatt Nr. 6, von der Haasschen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Nachdem unter Einem auch an die Güterdirektion der Herrschaft Steyr, das Drehersche Forstamt in Weyer, das Stift Kremsmünster, die bischöfliche Forst- und Domänen- Verwaltung in Gleink, die k. k. Forst- und Domänen-Ver- waltungen in Weyer und Reichraming die spezielle Einladung ergeht, für ihren Amtsbereich die gleichen Tabellen vorzulegen, ist mit denselben das Einvernehmen zu pflegen, damit .die statistischen Daten nicht doppelt ausgewiesen werden. Z. 26.631. Steyr, 19. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausierhandelverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 1. Dezember 1906, Z. 27.253/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels in der Gemeinde Szeghegy des Bäcs- Bodroger Komitates unter Aufrechterhaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. L. 26.910. Steyr, 21. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t Gendarmerie - posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 2. Jänner 1906, Z. 27.492, Amtsblatt Nr. 1, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Lobe sind einzustellen. Z 26 911. Stevr, 21. Dezember 1906. An alle Gememde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. April 1906, Z. 9747—9947, Amtsblatt Nr. 18, angeordneten Nachforschungen nach dem Landsturmpflichtigen Oswald Buchta sind einzustellen. Z. 26.835. Steyr, 22. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und i. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der 1877 geborene und nach Sip- bachzell zuständige Karl Hagmayr wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Februar 1907 zu berichten. ZZ. 26.879, 26.883. Steyr, 21. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Militärtax - Rückständler. Auszuforschen sind, und zwar: Anton Denk, 1878 geboren, nach Reichraming zuständig, und Ferdinand Fiedelberger, 1879 geboren, nach Neichraming zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Februar 1907 zu berichten. Z. 26.912. Steyr, 18. Dezember 1906. An alle Gemeinde - Vorsehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Alois Kotnik. In einer Dienstboten - Verpflegskostenangelegenheit erweist sich die Einvernahme eines gewissen Alois Kotnik, geboren am 15. Juni 1875 in Ober-St. Kunigund, politischer Bezirk Marburg, und ebenda zuständig, zuletzt bedienstet als Knecht bei Baron Ecker von Eckhofen in Sankt Gotthard bei Graz (versehen mit dem Arbeitsbuche der Gemeinde Ober-St. Kunigund ddo. 2. Juni 1900, Z. 672/312) als unbedingt notwendig. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 1. Dezember 1906, Z. 27.6I7/XI, werden die Ge- meinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden angewiesen, die Ausforschung des Genannten einzuleiten, und ist im Falle eines positiven Ergebnisses sofort anher zu berichten.
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