Amtsblatt 1906/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

294 Die einzelnen Nummern des Blattes, dessen bisherige stoffliche Einteilung und äußere Ausstattung vorläufig bei- bchallen wird, sollen mit I. Jänner 1907 geheftet zur Ausgabe gelangen. Im übrigen nimmt das Ministerium des Innern eine Bereicherung der für die interessierten Kreise wissenswerten Mitteilungen in Aussicht und behält sich auch vor, für die Wiedergabe wichtiger Publikationen eine übersichtlichere, den praktischeil Gebrauch erleichternde Form einzuführen. Eine besondere Ausgestaltung soll die Rubrik: „Per- sonalnachrichten" dadurch erfahren, daß auf diesem Wege künftig sämtliche Personalverfügungen (Anstellung, Aufnahme von Praktikanten, provisorische und definitive Beförderungen einschließlich der Einreihung in eine höhere Rangsklasse, Aenderung in der Dienstesbestimmung, wie Versetzungen, Einberufungen u. dgl. Versetzung in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand, Entlassung usw.) sowie sonstige Personalveränderungen (Austritt aus dem Staatsdienste, Uebertritt in ein anderes Ressort, Ableben u. dgl.), im Stande der Beamten sämtlicher Dienstzweige des Ressorts des k. k. Ministeriums des Innern, veröffentlicht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, vorstehende Pränumerations-Einladung möglichst allgemein zu verlautbaren und auf eine rege Beteiligung seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Z. 2543/Sch. Steyr, 18. Dezember 1906. An den Zweiglehrerverein Aremzmünster. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr gewährt hiermit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche an der am 19. Jänner 1907 in Kremsmünster abzuhaltenden Versammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 543-VIV, Str./06. Steyr, 18. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Affigierung der Kundmachungen bezüglich der Einbringung der Personalcinkommcnsteuer- j und Neutenstcner- Bekenntnisse für das Jahr 1907. Die Gemeinde-Vorstehung erhält gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der Bekenntnisse zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer für das Jahr 1907 mit dem Auftrage, von denselben je ein Exemplar an der dortigen Amtstafel, die übrigen Kundmachungen aber, und zwar immer je eine Kundmachung zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten, in leicht ersichtlicher Weise zu affigieren. Die Affigierung der Kundmachung hat sofort längstens aber bis 31. Dezember 1906 zu erfolgen. Dieselben müssen unbedingt bis einschließlich 31. Jänner 1907 affigiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der Kundmachungen zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer mit der Affigierungsklausel und Abnahmsbestätigung versehen anher' vorzulegen. Auf den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell hin-' gewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Personaleinkommensteuerbekenntnisses nur jene Personen (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Einkommen 2000 K überschreitet, oder welche zur Bekenntnis- legung besonders aufgefordert werden. Da nun jene Personen, welche zur Einbringung von Bekenntnissen jedenfalls verpflichtet sind, hiezu gemäß §: 204, Abs. 2, Pers.-St.-G., drei Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist unter Anschluß eines Formulares individuell aufzufordern sind und daher bis 10. Jänner 1907 ohnehin je ein Formulare zugestellt erhalten werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1906 rentensteuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nicht verändert, noch eine Vermehrung der Bezüge erlangt haben, gemäß §: 139 Pers.- St. - Ges. von der Einbringung eines Rentensteuerbekennt- nisses befreit sind, wird der Gemeinde-Vorstehung vorläufig nur je eine Lage Personaleinkommensteuer- und Renten- steuerbekenntnisse mit dem Beifügen übersendet, daß erforderlichen Falles weitere Formulare Hieramts unter Nachweisung des Bedarfes angesprochen werden können. Z. 26.908. ' Steyr, 21. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen re. Warnung vor der Auswanderung nach Argentinien. Nachrichten, welche aus Argentinien einlangen, lassen erkennen, daß die Auswanderung nach diesem Lande aus den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern wieder im Wachsen begriffen ist. Angesichts dieses Umstandes machte das Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 27. November 1906, Z. 50.459, darauf aufmerksam, daß, soweit demselben bekannt, es gegenwärtig ohne besondere Verbindungen fast unmöglich ist, guten Boden zu entsprechenden Preisen selbst in den entlegensten Gegenden Argentiniens zu erwerben. Die staatlichen Ländereien, welche die argentinische Sektion für Kolonisation an die Einwanderer unter anscheinend günstigeren Bedingungen abgibt, sind wenig ertragsfähig und bedarf es jahrelanger schwerer Arbeit, bis der Boden nur einigermaßen gewinnbringend wird. Die Kolonisationsgesellschafteu und Private besitzen allerdings u. a. auch vorzüglichen Boden, doch wird derselbe I nur zu übertrieben hohen Preisen abgegeben. Sehr oft sind, die Kolonisten weit abseits eines jeden Kommunikationsmittels situiert und infolgedessen gezwungen, ihre Feldfrüchte an Agenten zu' niedrigen Preisen abzugeben. Außerdem häusen sich die Fälle, in welchen den Kolonisten die Raten des Kaufpreises für den Boden von hiezu nicht berechtigten Personen in betrügerischer Weise entlockt werden. Feldarbeitern ist von der Reise nach Argentinien ebenfalls abzuraten, da Arbeit mit Ausnahme der Erntezeit nur sehr schwer zu finden ist und auch die Lohnverhältniffe keineswegs günstig sind. , , Das Leben in Argentinien ist im allgemeinen mindestens doppelt, in den größeren Städten drei- oder viermal so teuer wie in Europa. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungenüber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10. Dezember l. I., Z. 27.800/H, behufs möglichst allgemeiner Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. !

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