Amtsblatt 1906/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L k. WznÄslMWimmmsMsl Steor für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. SS. Steyr, ai» 27. Dezember. 1806. Das Amtsblatt erscheint jede» Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft S bezogen werden, wo «k-r- aeeianete Inserate angenommen werden. — Präunmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 k 50 b, für portopnrchttü Adressaten mit direkter Postversendmig jährlich 6 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten !0 L. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 26.600. Steyr, 20. Dezember 1906. An alle Gememde-Vorstehungen. Kundmachung der Stellungsverzeichnisse und Aus- schreibttng der Losung für das Jahr 1907. I. Zugleich mit diesem Amtsblatts werden die Verzeichnisse der dorthin zuständigen Stellungspflichtigen der Geburtsjahre 1884, 1885 und 1886 zur Kundmachung übersendet. Gemäß § 30, W.-V., I. Teil, sind dieselben durch acht Tage im Gemeindeamte zur freien Einsicht auszulegen und ist dies mittels öffentlichen Anschlages oder auf sonst ortsübliche Weise zu jedermanns Kenntnis zu bringen. Die Kundmachung hat die genaue Bezeichnung der acht Kalendertage und des Lokales, in welchem die Verzeichnisse zur freien Einsicht aufliegen werden, endlich den Beisatz zu enthalten, daß jeder, der a) eine Auslassung oder unrichtige Eintragung wahrnimmt, oder b) gegen Ansuchen um die Bewilligung zur Stellung außerhalb des zuständigen Bezirkes oder um eine Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht Einwendung erheben will, aufgefordert wird, hierüber die Anzeige bei der Bezirksbehörde zu erstatten. Die Gemeinde-Vorstehungen sind dafür verantwortlich, daß die Verzeichnisse an den hiezu bestimmten Tagen tatsächlich der freien Einsichtnahme zugänglich sind. Die in dem Gemeindegebiete befindlichen Stellungspflichtigen, welche ihrer Meldepflicht gemäß § 35 des Wehrgesetzes nicht oder verspätet entsprochen haben, sind anher anzuzeigen. Endlich sind über jene Stellungspflichtige, deren Aufenthalt in den Verzeichnissen nicht angegeben ist, eingehende Erhebungen zu Pflegen und ist der Erfolg derselben bis längstens 15. Februar l. I. bekanntzugeben. II. Die diesjährige Losung wird für Dienstag den 29. Jänner 1907 um 10 Uhr vormittags anberaumt und wird dieselbe im Sitzungssaals der k. k. Bezirkshauptmannschaft (2. Stock) abgehalten werden. Der Tag der Losung ist durch öffentlichen Anschlag oder sonst ortsüblich mit dem Beisatze zu verlautbaren, daß zu derselben jedermann freien Eintritt hat und das persönliches Erscheinen bei derselben den Stellungspflichtigen überlassen bleibt. Bei der Losung haben die Herren Genreinde-Vorsteher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Losnummern ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungspflichtigen der I. Altersklasse mitzubringen. Nach der Losung findet die Wahl der Mitglieder der Militärtax-Bemessungskommission für das Jahr 1906 statt. Z. 26.091. Steyr, 21. Dezember 1906. An alle Gemeinde - vorstehungen, hoch- würdigen psarrämter, Genossenschaften k. re. Einladung znm Abonnement auf das Verordnungsblatt des k. k. Ministeriums des Innern. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Dezember 1906, Z. 4493/Präs., wird vom 1. Jänner 1907 angefangen das Verordnungsblatt des Ministeriums des Innern im Hinblicke auf den durch die Ministerial - Verordnung vom 5. August 1906, R. -G.-Bl. Nr. 174, umschriebenen Wirkungskreis des Ackerbauministeriums in Veterinär-Angelegenheiten ohne das „Beiblatt für die Angelegenheiten der staatlichen Veterinärverwaltung" erscheinen. Aus diesem Anlasse wird der Pränumerationspreis für Behörden, öffentliche Aemter und deren Beamte auf 3 K und für sonstige Pränumeranten auf 4 K jährlich ermäßigt, wobei bemerkt wird, daß die mit den hierämtlichen Erlässen vom 23. Jänner 1901, Z. 993, Amtsblatt Nr. 5, vom 17. Jänner 1902, Z. 656, Amtsblatt Nr. 4, und vom 11. November 1903, Z. 16.945, Amtsblatt Nr. 47, bekannt- gegebenen Bestimmungen für den Bezug, beziehungsweise Einzelverkauf des Verordnungsblattes aufrecht bleiben.

294 Die einzelnen Nummern des Blattes, dessen bisherige stoffliche Einteilung und äußere Ausstattung vorläufig bei- bchallen wird, sollen mit I. Jänner 1907 geheftet zur Ausgabe gelangen. Im übrigen nimmt das Ministerium des Innern eine Bereicherung der für die interessierten Kreise wissenswerten Mitteilungen in Aussicht und behält sich auch vor, für die Wiedergabe wichtiger Publikationen eine übersichtlichere, den praktischeil Gebrauch erleichternde Form einzuführen. Eine besondere Ausgestaltung soll die Rubrik: „Per- sonalnachrichten" dadurch erfahren, daß auf diesem Wege künftig sämtliche Personalverfügungen (Anstellung, Aufnahme von Praktikanten, provisorische und definitive Beförderungen einschließlich der Einreihung in eine höhere Rangsklasse, Aenderung in der Dienstesbestimmung, wie Versetzungen, Einberufungen u. dgl. Versetzung in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand, Entlassung usw.) sowie sonstige Personalveränderungen (Austritt aus dem Staatsdienste, Uebertritt in ein anderes Ressort, Ableben u. dgl.), im Stande der Beamten sämtlicher Dienstzweige des Ressorts des k. k. Ministeriums des Innern, veröffentlicht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, vorstehende Pränumerations-Einladung möglichst allgemein zu verlautbaren und auf eine rege Beteiligung seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Z. 2543/Sch. Steyr, 18. Dezember 1906. An den Zweiglehrerverein Aremzmünster. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr gewährt hiermit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche an der am 19. Jänner 1907 in Kremsmünster abzuhaltenden Versammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 543-VIV, Str./06. Steyr, 18. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Affigierung der Kundmachungen bezüglich der Einbringung der Personalcinkommcnsteuer- j und Neutenstcner- Bekenntnisse für das Jahr 1907. Die Gemeinde-Vorstehung erhält gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der Bekenntnisse zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer für das Jahr 1907 mit dem Auftrage, von denselben je ein Exemplar an der dortigen Amtstafel, die übrigen Kundmachungen aber, und zwar immer je eine Kundmachung zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten, in leicht ersichtlicher Weise zu affigieren. Die Affigierung der Kundmachung hat sofort längstens aber bis 31. Dezember 1906 zu erfolgen. Dieselben müssen unbedingt bis einschließlich 31. Jänner 1907 affigiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der Kundmachungen zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer mit der Affigierungsklausel und Abnahmsbestätigung versehen anher' vorzulegen. Auf den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell hin-' gewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Personaleinkommensteuerbekenntnisses nur jene Personen (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Einkommen 2000 K überschreitet, oder welche zur Bekenntnis- legung besonders aufgefordert werden. Da nun jene Personen, welche zur Einbringung von Bekenntnissen jedenfalls verpflichtet sind, hiezu gemäß §: 204, Abs. 2, Pers.-St.-G., drei Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist unter Anschluß eines Formulares individuell aufzufordern sind und daher bis 10. Jänner 1907 ohnehin je ein Formulare zugestellt erhalten werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1906 rentensteuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nicht verändert, noch eine Vermehrung der Bezüge erlangt haben, gemäß §: 139 Pers.- St. - Ges. von der Einbringung eines Rentensteuerbekennt- nisses befreit sind, wird der Gemeinde-Vorstehung vorläufig nur je eine Lage Personaleinkommensteuer- und Renten- steuerbekenntnisse mit dem Beifügen übersendet, daß erforderlichen Falles weitere Formulare Hieramts unter Nachweisung des Bedarfes angesprochen werden können. Z. 26.908. ' Steyr, 21. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen re. Warnung vor der Auswanderung nach Argentinien. Nachrichten, welche aus Argentinien einlangen, lassen erkennen, daß die Auswanderung nach diesem Lande aus den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern wieder im Wachsen begriffen ist. Angesichts dieses Umstandes machte das Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 27. November 1906, Z. 50.459, darauf aufmerksam, daß, soweit demselben bekannt, es gegenwärtig ohne besondere Verbindungen fast unmöglich ist, guten Boden zu entsprechenden Preisen selbst in den entlegensten Gegenden Argentiniens zu erwerben. Die staatlichen Ländereien, welche die argentinische Sektion für Kolonisation an die Einwanderer unter anscheinend günstigeren Bedingungen abgibt, sind wenig ertragsfähig und bedarf es jahrelanger schwerer Arbeit, bis der Boden nur einigermaßen gewinnbringend wird. Die Kolonisationsgesellschafteu und Private besitzen allerdings u. a. auch vorzüglichen Boden, doch wird derselbe I nur zu übertrieben hohen Preisen abgegeben. Sehr oft sind, die Kolonisten weit abseits eines jeden Kommunikationsmittels situiert und infolgedessen gezwungen, ihre Feldfrüchte an Agenten zu' niedrigen Preisen abzugeben. Außerdem häusen sich die Fälle, in welchen den Kolonisten die Raten des Kaufpreises für den Boden von hiezu nicht berechtigten Personen in betrügerischer Weise entlockt werden. Feldarbeitern ist von der Reise nach Argentinien ebenfalls abzuraten, da Arbeit mit Ausnahme der Erntezeit nur sehr schwer zu finden ist und auch die Lohnverhältniffe keineswegs günstig sind. , , Das Leben in Argentinien ist im allgemeinen mindestens doppelt, in den größeren Städten drei- oder viermal so teuer wie in Europa. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungenüber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10. Dezember l. I., Z. 27.800/H, behufs möglichst allgemeiner Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. !

295 g. 26.857. Steyr, 20. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Forst- und jagdstatistische Nachweisungen. i Zufolge Erlasses des k. k. Ackerbau-Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium d. I., dem Finanz- Ministerium und dem Ministerium für Kultus und Unterricht vom 7. September 1901, Z. 16.043, sind von den Gemeinde-Vorstehungen für das Jahr 1906 die forst- und jagdstatistischen Tabellen Nr. IX, XXIV und XX VI mit hen erforderlichen Daten versehen bis längstens Ende Februar 1907 anher einzusenden. Die Formularien dieser Tabellen wurden mit h. o. Verordnung vom 4. Jänner 1902, Z. 15.044, Amtsblatt Nr. 2, Publiziert und können zufolge h. o. Kundmachung vom Q9. Jänner 1902, Z. 1408, Amtsblatt Nr. 6, von der Haasschen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Nachdem unter Einem auch an die Güterdirektion der Herrschaft Steyr, das Drehersche Forstamt in Weyer, das Stift Kremsmünster, die bischöfliche Forst- und Domänen- Verwaltung in Gleink, die k. k. Forst- und Domänen-Ver- waltungen in Weyer und Reichraming die spezielle Einladung ergeht, für ihren Amtsbereich die gleichen Tabellen vorzulegen, ist mit denselben das Einvernehmen zu pflegen, damit .die statistischen Daten nicht doppelt ausgewiesen werden. Z. 26.631. Steyr, 19. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausierhandelverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 1. Dezember 1906, Z. 27.253/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels in der Gemeinde Szeghegy des Bäcs- Bodroger Komitates unter Aufrechterhaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. L. 26.910. Steyr, 21. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t Gendarmerie - posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 2. Jänner 1906, Z. 27.492, Amtsblatt Nr. 1, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Lobe sind einzustellen. Z 26 911. Stevr, 21. Dezember 1906. An alle Gememde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. April 1906, Z. 9747—9947, Amtsblatt Nr. 18, angeordneten Nachforschungen nach dem Landsturmpflichtigen Oswald Buchta sind einzustellen. Z. 26.835. Steyr, 22. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und i. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der 1877 geborene und nach Sip- bachzell zuständige Karl Hagmayr wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Februar 1907 zu berichten. ZZ. 26.879, 26.883. Steyr, 21. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Militärtax - Rückständler. Auszuforschen sind, und zwar: Anton Denk, 1878 geboren, nach Reichraming zuständig, und Ferdinand Fiedelberger, 1879 geboren, nach Neichraming zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Februar 1907 zu berichten. Z. 26.912. Steyr, 18. Dezember 1906. An alle Gemeinde - Vorsehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Alois Kotnik. In einer Dienstboten - Verpflegskostenangelegenheit erweist sich die Einvernahme eines gewissen Alois Kotnik, geboren am 15. Juni 1875 in Ober-St. Kunigund, politischer Bezirk Marburg, und ebenda zuständig, zuletzt bedienstet als Knecht bei Baron Ecker von Eckhofen in Sankt Gotthard bei Graz (versehen mit dem Arbeitsbuche der Gemeinde Ober-St. Kunigund ddo. 2. Juni 1900, Z. 672/312) als unbedingt notwendig. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 1. Dezember 1906, Z. 27.6I7/XI, werden die Ge- meinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden angewiesen, die Ausforschung des Genannten einzuleiten, und ist im Falle eines positiven Ergebnisses sofort anher zu berichten.

296 Z. 26.485. Steyr, 21. Dezember 1906. A» «He Gemeinde-vochehungm. Im Nachhange zum h. a. Erlasse vom 3. Dezember 1906, Z. 25.075, Amtsblatt Nr. 49, betreffend die Anzeige des Pserdestandes und Evidenz der kriegstauglichen Pferde im Jahre 1907 setze ich die Gemeinde-Vorftehungen in die Kenntnis, daß unter Einem die Tauglichkeits - Verzeichnisse den Gemeinden rückgesendet werden. Z. 26.909. Steyr, 21. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Aommanden Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 18. September 1885 in Wien geborene, nach Freiberg im Bezirke Neutitschein zuständige Stellungspflichtige Karl Linhart, unehel. Sohn der Franziska Linhart. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Februar 1907 zu berichten. Z. 26.788. Steyr, 21. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Aommanden. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 9. bis 16. Dezember 1906 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Dezember 1906, Nr. 29.062/L. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinlciten, Ortschaft Wickendorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Hagen; Gemeinde Urfahr, Ortschaften Pflaster, Urfahr. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. L Bezirlshauptmanuschaft Steyr. —-Haassche Buchdruckerei In Steyr.

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