291 mitat Vas), Nagymarton und Sopron (Komitat Sopron) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern gerichteten Verbote außer Wirksamkeit. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 29. November 1906, Z. 37.632/1913 (enthalten im Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" vom 7. Dezember l. I., Nr. 110), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Dezember 1906, Nr. 28.394/X, in die Kenntnis. ______________________ Z. 25.887. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen Mö k. k. Gendarmerie-poften-Aommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. bis 9. Dezember 1906 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Dezember 1906, Nr. 28.452/X. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Hagen; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Pflaster. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 26.592. Steyr, 18. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Veterinär-Jahresbericht pro 1900. Der Veterinär-Jahresbericht pro 1906 ist am Ende des Monates Jänner 1907 zuversichtlich anher zu überreichen. Unter. Hinweis auf die im Amtsblatts Nr. 49 ex 1905 erfolgten diesbezüglichen Weisungen beauftrage ich die Gemeinde - Vorstehungen über alle geforderten Punkte genau und eingehendst zu berichten oder eventuell Fehlberichte zu erstatten. Sämtliche Drucksorten sind in der Haasschen Buchdruckerei in Steyr erhältlich und mögen der Gleichmäßigkeit wegen dortselbst bezogen werden. Z. 26.593. Steyr, 18. Dezember 1906. An alle Gememde-Vorstehungen des Ge- richtsbezirkes Weyer und an die Gemeindevorstehung Ternberg. Rauschbrandschutzimpfung im Jahre 1907. Die Schutzimpfung gegen den Rauschbrand der Rinder im Jahre 1907 wird am Ende des Monates April und im Laufe des Monates Mai wieder durchgeführt werden. Ich beauftrage demnach die Gemeinde-Vorstehungen, die Viehbesitzer hievon sofort in die Kenntnis zu setzen und die diesbezüglichen Anmeldungen bis Mitte Jänner 1907 anher zu überreichen. In den Anmeldungen sind die Vor-, Zu- und Hausnamen und der Wohnort der Viehbesitzer, sowie die Anzahl der zu impfenden Jungrinder genau anzugeben. Hiezu wird bemerkt, daß mit Rücksicht der fortwährend stark zunehmenden Impfung der Tiere die Anzahl der Jmpfstationen im Interesse der klagelosen, rascheren Durchführung der Impfung mehr zusammengezogen werden müssen und daß jene Viehbesitzer, welche die zur Impfung angezeigten Jungrinder nicht rechtzeitig, d. i. mindestens acht Tage vor der Vornahme der Impfung, h. a. abmelden, zur Tragung der Jmpfkosten unnachsichtlich verhalten werden. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktton und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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