289 welche von diesem Erlasse sogleich in Kenntnis zu setzen sind, werden angewiesen, bei wahrgenommener Nichtbeachtung der gebotenen Vorkehrungen unverzüglich die Anzeige zu erstatten, worauf gegen den Eigentümer des Holzes mit aller Strenge in Gemäßheit der Vorschriften der §§ 50 und 51 des Forstgesetzes eingeschritten werden wird. Hiebei wird bemerkt, daß die häufig übliche Abfuhr der vom Borkenkäfer besetzten Stämme vom Walde an einen anderen Ott, ohne vorhergegangene Vertilgung der Brut, nutzlos ist, weil das ausgebildete Insekt die Stätte seiner Entwicklung verläßt, dem Walde wieder zufliegt und sich weiter vermehrt. Ein derartiger Vorgang wird daher auch als Nichtbeachtung der erteilten Weisungen geahndet werden. Z. 26.436. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, die Nachweisungen über Irrsinnige, Taubstumme, Blinde re. zur Verfassung des Jahres - Sanitätsberichtes pro 1906 zuversichtlich bis 5. Jänner 1907 anher vorzulegen. Z. 26.435. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeinde - Aerzte. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Geburts-Ausweise mit 31. Dezember l. I. abzuschließen und den Herren Gemeinde-Aerzten zur Einsicht und Korrektur vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Jänner 1907 anher zu erfolgen und sind eventuell erforderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprechen. Z. 26.227. Steyr, 16. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Hausierhaudelverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 8. Dezember 1906, Z. 28.169/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Siüfok im Vesprimer Komitat, unter Aufrechterhaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Beziehung auf ß 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 25.885. Steyr, 13. Dezember 1906. A«i alle Gemeinde-vorstehungen und k. i. Gendarmerie-Poften-Uommanden. Ausforschung der Sterbedaten des Johann Kaätil. Die k. k. Statthalterei in Brünn hat um die Veranlassung der Ausforschungen nach dem Sterbedatum des am 5. Februar 1880 in der Gebäranstalt in Olmütz geborenen, nach Antlersdorf, Bezirk Prosnitz, zuständigen Stellungspflichtigen Johann Kaätil, unehelichen Sohnes der Maria Kastil, derzeit verehelichten Lenzenwanger, angesucht. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 26. November 1906, Z. 27.022/IV, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben bis 20. Februar 1907 anher zu berichten. Z. 25.711. Steyr, 12. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 3. März 1906, Z. 4946, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Paul Luck sind einzustellen. Z. 25 712. Steyr, 12. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 29. September 1905, Z. 19.578, Amtsblatt Nr. 40, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Richard Fischer aus Proß- nitz sind einzustellen. Z. 25.987. Steyr, 15. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Widerruf. Der h. ä. Erlaß vom 10. Dezember 1906, Z. 19.115, Amtsblatt Nr. 37, mit welchen! die Ausforschung des Matthias Stiene aus Schönberg (Gemeinde Altlag) angeordnet wurde, wird hiemit widerrufen, da der Genannte laut Note der k. k. Landesregierung für Krain vom 10.No- vember 1906, Z. 23.039, an die k. k. o. - ö. Statthalterei bereits in seine Heimat zurückgekehtt ist. ZZ. 26.347, 26.176. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - posten - Uommanden Widerruf. Mit Bezug auf den h. ä. Erlaß, Z. 25.310, vom 6. Dezember 1906, Amtsblatt Nr. 50, wird bekannt gegeben, daß Josef Wafer bei Plaik, Gemeinde Kronstorf, Gerichtsbezirk Enns, vom Ennsflusse als Leiche angeschwemmt worden ist. Es sind demnach die Nachforschungen nach dem Genannten einzustellen.
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