der k. k. Lfzirkshauplmannschafl Aeyr für öen gleichnamigen politischen und Schutbezirk. Ur. 51. Steyr, am 20. Dezember. 1906. Das Amtsblatt erscheint jede» Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auL geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit direkter Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinansgabe der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück X6VIII bis CIV an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 26.444. Steyr, 18. Dezember 1906. An sämtliche hochw, Pfarrämter. Zur Statth. Z. V—4589/06. Kundmachung. Aus der anläßlich der Vermählung Ihrer k. u. k. Hoheit der Durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Sr. kgl. Hoheit dem Durchlauchtigsten Prinzen Leopold- von Bayern von einem Unbekannten gegründeten Stiftung ist für das Jahr 1907 eine Ausstattung im Betrage von 1388 K zu verleihen. Auf diese Ausstattung haben Anspruch im Brautstande befindliche, mittellose und würdige Töchter oder Waisen von solchen Staatsbeamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienstzweige angehören oder bei ihrem Ableben oder ihrer Pensionierung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 20. April 1907 verliehen, jedoch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem beteilten Mädchen die Frist bis Ende Oktober 1907 freisteht. Bewerberinnen, welche sich vor dem 20. April 1907 verehelichen, können nicht berücksichtigt werden. Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, Sitten- und Mittellosigkeitszeugnisse sowie mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Bewerberin in einem der oben erwähnten Dienstzweige dient oder gedient hat, zu belegen und bis längstens 10. Jänner 1907 bei der k. k. Statthalterei in Wien einzureichen. Sofern über die stattgehabte Verlobung kein anderer Nachweis beigebracht werden kann, ist mindestens Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Wien, 6. Dezember 1906. Von der k. k. niederösterreichischen Statthalterei. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. Dezember l. I., Z. 28.588X1, werden die Gemeinde- Vorstehungen und hochwürdigen Pfarrämter eingeladen, die vorstehende Kundmachung möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 25.710. L>teyr, 12. Dezember 1906. An alle L:mein-e-vorstehungen. Vergütung für das Reichsgesetzblatt pro 1907. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 23. November 1906, Z. 51.608, angeordnet, daß die nach § 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, R.-G.-Bl. Nr. 113, von den Gemeinden zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1907 des Reichsgesetzblattes mit dem Betrage per 4 (vier) Kronen per Exemplar bestimmt worden ist. Zufolge Stattbalterei - Erlasses vom 30. November 1906, Z. 27.492/VII, sind von den Gemeinden diese Beträge nebst gefertigtem Gegenschein bis längstens 1. Februar 1907 au die k. k. Bczirkshauptmannschaft in Steyr einzusenden. Direkte Absuhren dieser Vergütungsbeträge seitens der Gemeinden an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei sind unstatthaft. ______________________ Z. 26.084. Steyr, 15. Dezember 1906. An alle Gemein-e-vorstehungen. Laut Erlaß des k. k. Stattbalterei-Präsidiums kommt oft der Fall vor, daß Dienststücke an die Bezirkshauptmannschaft Linz einlangen, welche nicht dahin, sondern an die bereits vor drei Jahren errichtete Bezirksbauptmannschast Urfahr gehören. Andererseits werden zahlreiche Geschäftsstücke, welche Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen betreffen, an die
288 Bezirkshauptmannschaft Steyr gerichtet, und erst von dieser an die Bezirkshauptmannschaft Linz abgetreten. Außerdem laufen bei der Bezirkshauptmannschaft Linz des öfteren Dienstschreiben ein, welche der Stadtgemeinde Linz als Stadt mit eigenem Statut abgetreten werden müssen. Um nun der hiedurch entstehenden Geschäftsverzögerung, welche namentlich bei dringenden Agenden eine empfindliche ist, vorzubeugen, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, auf die richtige Adressierung der Amtsstücke das besondere Augenmerk zu richten und auch dahin zu wirken, daß Privatparteien ihre Eingaben an die richtigen Behörden absenden. Gleichzeitig sah sich das k. k. Statthalterei-Präsidium auch veranlaßt, zu bemerken, daß bei demselben öfters Dienststücke einlaufen, die an die „K. k. Polizeidirektion" in Linz, eine bekanntermaßen nicht existierende Behörde, gerichtet, faktisch aber für die Stadtgemeinde-Vorstehung Linz bestimmt sind. Wenn auch ein Großteil solcher Zuschriften von privater Seite stammt, so kommt es doch gelegentlich vor, daß die irrtümliche Adressierung auch von Behörden und Aemtern erfolgt. Es wolle daher auch darauf das Augenmerk gerichtet werden. Z. 26.178. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Eingaben. 1. Die Militärpäsie der Reservisten und Ersatz- Reservisten des Assentjahrganges 1896 sind in der Zeit vom 1. bis 10. Jänner 1907 zu sammeln, in dieselben die Meldung zum Uebertritte in die Landwehr einzutragen und das Meldeblatt in den Militärpaß einzulegen. Diese Pässe sind am Schlüsse der ersten Dekade des Monates Jänner mit den sonst fälligen Aufenthalts-Meldeblättern anher vorzulegen. Alle nachträglich zur Umschreibung bei den Gemeinden einlangenden derlei Militärpässe sind am Schluffe der betreffenden Dekade gesammelt vorzulegen. 2. Die Landwehrpässe des Assentjahrganges 1894, über welche keine Meldeblätte^ auszustellen sind, kommen womöglich vollzählig bis 15. Jänner anher vorzulegen und werden hiefür die Landsturmpäffe zugestellt. 3. Ebenso sind die Landsturmpäffe des Geburtsjahrganges 1864 behufs Erhalt des Abschiedes in Vorlage zu bringen. 4. Die pünktliche Einsendung der Verzeichnisse ad Amtsblatt Nr 42 vom 18. Oktober 1906, Z. 21.515 und Z. 21.593, letzter Absatz, wird erinnert. 5. Nachdem die mit 1. Jänner 1907 in die Landwehr übertretende Mannschaft des Assentjahrganges 1896 im Jahre 1907 waffenübungspflichtig ist, so sind jene Leute, welche sich erst bei der Abgabe ihrer Militärpässe für eine bestimmte Waffenübung melden sollten, in ein Nachtragsverzeichnis aufzunehmen, welches dann spätestens bis 15. Jänner hieher vorzulegen ist. 6. Die im Sinne der §§ 131 und 132 der Land- sturmorganisationsvorschrift nach Muster 28 und 29 zu verfassenden Verzeichnisse über landsturmpflichtige Aerzte rc., sowie die summarische Nachweisung über die landsturm- pflichtigen Professionisten haben bis längstens 5. Jänner h. a. einzulangen. Die überprüften Landsturm - Operate des Geburtsjahres 1888, sowie die Verzeichnisse der im Jahre 1906 Assentierten werden rechtzeitig an die Gemeinden gelangen und sind bei Verfassung der vorstehenden Eingaben zu berücksichtigen. 7. Die nach P. 63, Muster 12, zur Enthebung vom Landsturmdienste in Antrag zu bringenden landsturmpflichtigen Gemeindevorsteher; 8. sowie die auf Grund der Mobilisierungs-Instruktion noch Heeres- oder landwehrdienstpflichtigen Gemeindefunktionäre sind nach dem zu diesem Zwecke seinerzeit mitgeteilten Formulare ebenfalls bis 5. Jänner 1907 hieher vorzulegen. Die strikte Einhaltung der gestellten Termine wird den Gemeinde-Vorstehungen zur besonderen Pflicht gemacht und bemerkt, daß bei Nichteinhaltung derselben die geforderten Eingaben durch Strasboten auf Kosten der Säumigen eingeholt werden müßten. Z. 26.081. Steyr, 14. Dezember 1906. An sämtliche Gemeinde-vorstehungen, k. k. Gendarmerie-posten-Aommanden und Zorft- Ausfichtrorgane. Aufarbeitung der Wind- nnd Schneebrüche und Dürrlinge in den Wäldern als Vorbeugung gegen das verheerende Auftreten der forstschädlichen Insekten. Die eiugetretenen Schneefälle wie mich die orkanartigen Stürme verursachten in vielen Waldungen erhebliche Beschädigungen durch Wind- und Schneebrüche. Da nun schon im Vorjahre die Ausbreitung forstschädlicher Insekten zugenommen hat, insbesondere die Vermehrung des Borkenkäfers in mehreren Waldgebieten konstatiert wurde, ist die Besorgnis begründet, daß, wenn nicht die gründliche Reinigung der Wälder und das Entgegenwirken gegen die Verbreitung des bezeichneten Schädlings zur rechten Zeit erfolgen, die den Waldungen zugehenden Nachteile empfindlicher werden. Ich finde mich daher veranlaßt, unter Hinweisung auf die Bestimmungen der 88 50 und 51 des Forstgesetzes und des 8 12 der Verordnung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 3. Juli 1873, L.-G - und V.-Bl. Nr. 50, die h. o. Kundmachung vom 6. Februar 1903, Z. 1602 (Amtsblatt Nr. 7), neuerlich in Erinnerung zu bringen. Demgemäß sind die betreffenden Waldbesitzer einzeln und durch vorzunehmende allgemeine Verlautbarung zu verhalten, der Säuberung der Waldbestände die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden, insbesondere die Nadelholzstämme entweder zeitgerecht aufzuarbeiten oder doch zu entrinden. Bei den in Stößen aufgeschlichteten Scheithölzern empfiehlt es sich, die Spaltseite nach auswärts zu kehren, bei ungespaltenen Prügelhölzern die seitwärts nach außen zu und die oben aufliegenden Stücke von der Rinde zu befreien. Können Gipfel und Aeste der Nadelholzarten nicht zur Verwendung gebracht werden, ist das Verbrennen derselben, selbstverständlich unter Beobachtung der nötigen Vorsicht zur Hintanhaltung von Waldbränden, angezeigt. Diese Vorkehrungen sind von den Waldbesitzern bis 18. April 1907 durchzuführen. Im Falle sich wegen großer Menge von Schadhölzern die Unmöglichkeit ergeben sollte, vorstehende Maßnahmen termingemäß durchzuführen, sind die Waldbesitzer zum Berichte hierüber zu verhalten. . . Di- I. k. G-ndarm-rie. di- G-m-md- - B°«»N und die nunmehr für jede Gemeinde bestellten Waldaufseher,
289 welche von diesem Erlasse sogleich in Kenntnis zu setzen sind, werden angewiesen, bei wahrgenommener Nichtbeachtung der gebotenen Vorkehrungen unverzüglich die Anzeige zu erstatten, worauf gegen den Eigentümer des Holzes mit aller Strenge in Gemäßheit der Vorschriften der §§ 50 und 51 des Forstgesetzes eingeschritten werden wird. Hiebei wird bemerkt, daß die häufig übliche Abfuhr der vom Borkenkäfer besetzten Stämme vom Walde an einen anderen Ott, ohne vorhergegangene Vertilgung der Brut, nutzlos ist, weil das ausgebildete Insekt die Stätte seiner Entwicklung verläßt, dem Walde wieder zufliegt und sich weiter vermehrt. Ein derartiger Vorgang wird daher auch als Nichtbeachtung der erteilten Weisungen geahndet werden. Z. 26.436. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, die Nachweisungen über Irrsinnige, Taubstumme, Blinde re. zur Verfassung des Jahres - Sanitätsberichtes pro 1906 zuversichtlich bis 5. Jänner 1907 anher vorzulegen. Z. 26.435. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeinde - Aerzte. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Geburts-Ausweise mit 31. Dezember l. I. abzuschließen und den Herren Gemeinde-Aerzten zur Einsicht und Korrektur vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Jänner 1907 anher zu erfolgen und sind eventuell erforderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprechen. Z. 26.227. Steyr, 16. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Hausierhaudelverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 8. Dezember 1906, Z. 28.169/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Siüfok im Vesprimer Komitat, unter Aufrechterhaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Beziehung auf ß 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 25.885. Steyr, 13. Dezember 1906. A«i alle Gemeinde-vorstehungen und k. i. Gendarmerie-Poften-Uommanden. Ausforschung der Sterbedaten des Johann Kaätil. Die k. k. Statthalterei in Brünn hat um die Veranlassung der Ausforschungen nach dem Sterbedatum des am 5. Februar 1880 in der Gebäranstalt in Olmütz geborenen, nach Antlersdorf, Bezirk Prosnitz, zuständigen Stellungspflichtigen Johann Kaätil, unehelichen Sohnes der Maria Kastil, derzeit verehelichten Lenzenwanger, angesucht. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 26. November 1906, Z. 27.022/IV, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben bis 20. Februar 1907 anher zu berichten. Z. 25.711. Steyr, 12. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 3. März 1906, Z. 4946, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Paul Luck sind einzustellen. Z. 25 712. Steyr, 12. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 29. September 1905, Z. 19.578, Amtsblatt Nr. 40, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Richard Fischer aus Proß- nitz sind einzustellen. Z. 25.987. Steyr, 15. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Widerruf. Der h. ä. Erlaß vom 10. Dezember 1906, Z. 19.115, Amtsblatt Nr. 37, mit welchen! die Ausforschung des Matthias Stiene aus Schönberg (Gemeinde Altlag) angeordnet wurde, wird hiemit widerrufen, da der Genannte laut Note der k. k. Landesregierung für Krain vom 10.No- vember 1906, Z. 23.039, an die k. k. o. - ö. Statthalterei bereits in seine Heimat zurückgekehtt ist. ZZ. 26.347, 26.176. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - posten - Uommanden Widerruf. Mit Bezug auf den h. ä. Erlaß, Z. 25.310, vom 6. Dezember 1906, Amtsblatt Nr. 50, wird bekannt gegeben, daß Josef Wafer bei Plaik, Gemeinde Kronstorf, Gerichtsbezirk Enns, vom Ennsflusse als Leiche angeschwemmt worden ist. Es sind demnach die Nachforschungen nach dem Genannten einzustellen.
290 ZZ 25.988, 26.099, 26.100, 26.101, 26.226 U. 26.446. Steyr, 16. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Der im Jahre 1865 als Sohn des Abraham Landmann geborene Militärtaxpflichtige Mechel Landmann aus Wizmitz; der am 8. März 1887 in Wien geborene, nach To- bitschau im Bezirke Prerau zuständige Landsturmpflichtige Gustav Karl Ledl, legitimierter Sohn des Johann Ledl und der Auguste Ledl, geb. Reichert; weiters sind noch auszuforschen die Stellungspflichtigen, und zwar: der am 13. Juli 1885 .in Wien (Meidling) geborene, nach Kotlas, Bezirk Neustadtl, zuständige Franz Homola, ehelicher Sohn des Josef Homola und der Marie Hofmann; der am 19. November 1885 in der Gebäranstalt in Brünn geborene, nach Saar im Bezirke Neustadtl zuständige Karl Sobotka, unehelicher Sohn der Emilie Sobotka; der am 10. Juli 1885 in der Gebäranstalt in Brünn geborene, nach NoLna im Bezirke Neustadtl zuständige Klemens Juräöek, unehelicher Sohn der Franziska JurLeek; der am 3. Mai 1883 in Kl.-Natzlawitz geborene, nach Studnitz im Bezirke Wischau zuständige Johann Mräzek, ehelicher Sohn des Vinzenz Mräzek und der Katharina Mräzek, geb. Soldan. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Jänner 1907 zu berichten. Z. 2487/B.-Sch.-N. Steyr, 11. Dezember 1906. An sämtliche Ortsschulräte. Da von Seite mehrerer Ortsschulräte h. a. Ansuchen um Freigabe der für die Schulreinigung notwendigen Tage gestellt wurde, wird darauf hingewiesen, daß laut der zu 8 56 der des. Schul- und Unterrichts-Ordnung erlassenen Durchführungsbestimmung dem Ortsschulrate nur die Verpflichtung obliegt, die hiefür bestimmten Tage unter Beachtung der mit dem h. ä. Erlasse vom 27. November l. I., Z. 2343 (Amtsblatt Nr. 49), gegebenen Weisung hieher bekanntzugeben. Falls h. a. weder gegen den in Aussicht genommenen Zeitpunkt der Schulreinigung noch gegen das hiefür angesetzte Zeitausmaß eine Einwendung erhoben wird, kann die Schulreinigung an den von den Ortsschulräten bekannt gegebenen Tagen ohne weiters vorgenommen werden. Z. 25.713. Steyr, 13. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Dezember 1906, Nr. 27.851/X, aus die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 111 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 21. November 1906, Z. 152.481, betreffend die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Manl- und Klauenseuche im Lande Galizien zur besonderen Beachtung und eventuellen Verständigung der interessierten Kreise aufmerksam gemacht. Z. 26.240. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Viehmarkt-Kalendarium des politischen Bezirkes Leoben im Jahre 1007. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 8. Dezember 1906, Z. 32.039, zur eventuellen Verständigung der Interessenten in die Kenntnis. Markt Ort Nächstgelegene, bezw. passendste Viehverladestation Tag und Monat Beiläufiger Auftrieb im Jahre 1906 Anmerkung Pferde | Rinder St. Michael St. Michael 2. März — 80 I zumeist j Jungvieh St. Stephan St. Michael 4. März — 300 Kallwang Kallwang 2. April — 60 Trofaiach Leoben 2. April 60 40 zumeist schwere Pferde, gut Mautern Mautern 13. Mai — 40 zumeist Jungvieh Trofaiach Leoben 27. Mai 180 80 zumeist schwere Pferde, aut St. Michael St. Michael 10. Sept. — 250 Zuchtviehmarkt f. Mnrbod.-D. s. a. Leoben Leoben 10. Sept. — — — Mautern Mautern 14. Sept. — 150 zumeist Jungvieh, St. Stephan St. Michael 16 Sept. — 300 sehr gut St. Michael St. Michael 16. Sept. 100 — Fohlenmarkt nor. Fohlen, s. aut Wald Wald 16. Sept. — 300 zumeist Jungvieh, sehr aut Trofaiach Leoben 24. Sept. 40 50 wenig Bedeutung St. Michael St. Michael 5. Okt. — 150 1 zumeist Kraubath Kraubath 8. Okt. — 100 / Jungvieh Trofaiach Leoben 8. Okt. — 1200 Haupts. Jungvieh. i2a—im St. Veter Leoben 9. Okt. - — 1000 Einstellochsen f. Göß Leoben 10. Okt. — 600 Zuaerior. rc.,, a. zumeist Jungvieh, sedr aut Eisenerz Eisenerz 12. Okt. — 60 mehr lokaler Natur Kammern Mautern 12. Okt. — 250 1 zumeist Kallwang Kallwang 14. Okt. — 250 1 Jungvieh. 1 sehr gut • Edling Leoben 24. Okt. — 300 Wald Wald 26. Okt, — 100 — Z. 25.991. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 6. Dezember 1906, 3- 38.428/2093, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. die Einfuhr Alsovereczke Felsöör (KoDas Ackerbau-Ministerium setzt die gegen von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken (Komitat Bereg), Csacza (Komitat Trencs.en),
291 mitat Vas), Nagymarton und Sopron (Komitat Sopron) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern gerichteten Verbote außer Wirksamkeit. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 29. November 1906, Z. 37.632/1913 (enthalten im Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" vom 7. Dezember l. I., Nr. 110), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Dezember 1906, Nr. 28.394/X, in die Kenntnis. ______________________ Z. 25.887. Steyr, 17. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen Mö k. k. Gendarmerie-poften-Aommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. bis 9. Dezember 1906 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Dezember 1906, Nr. 28.452/X. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Hagen; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Pflaster. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 26.592. Steyr, 18. Dezember 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Veterinär-Jahresbericht pro 1900. Der Veterinär-Jahresbericht pro 1906 ist am Ende des Monates Jänner 1907 zuversichtlich anher zu überreichen. Unter. Hinweis auf die im Amtsblatts Nr. 49 ex 1905 erfolgten diesbezüglichen Weisungen beauftrage ich die Gemeinde - Vorstehungen über alle geforderten Punkte genau und eingehendst zu berichten oder eventuell Fehlberichte zu erstatten. Sämtliche Drucksorten sind in der Haasschen Buchdruckerei in Steyr erhältlich und mögen der Gleichmäßigkeit wegen dortselbst bezogen werden. Z. 26.593. Steyr, 18. Dezember 1906. An alle Gememde-Vorstehungen des Ge- richtsbezirkes Weyer und an die Gemeindevorstehung Ternberg. Rauschbrandschutzimpfung im Jahre 1907. Die Schutzimpfung gegen den Rauschbrand der Rinder im Jahre 1907 wird am Ende des Monates April und im Laufe des Monates Mai wieder durchgeführt werden. Ich beauftrage demnach die Gemeinde-Vorstehungen, die Viehbesitzer hievon sofort in die Kenntnis zu setzen und die diesbezüglichen Anmeldungen bis Mitte Jänner 1907 anher zu überreichen. In den Anmeldungen sind die Vor-, Zu- und Hausnamen und der Wohnort der Viehbesitzer, sowie die Anzahl der zu impfenden Jungrinder genau anzugeben. Hiezu wird bemerkt, daß mit Rücksicht der fortwährend stark zunehmenden Impfung der Tiere die Anzahl der Jmpfstationen im Interesse der klagelosen, rascheren Durchführung der Impfung mehr zusammengezogen werden müssen und daß jene Viehbesitzer, welche die zur Impfung angezeigten Jungrinder nicht rechtzeitig, d. i. mindestens acht Tage vor der Vornahme der Impfung, h. a. abmelden, zur Tragung der Jmpfkosten unnachsichtlich verhalten werden. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktton und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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