Amtsblatt 1906/49 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

279 Z. 2343/B--Sch.-N. Steyr,'27. November 1906. An sämtliche Crtzschulräte. Die Ortsschulräte werden unter Hinweis auf die in der Verordnung des k. k. Landesschulrates vom 27. April 1906, Z. 2308 (V.-Bl. Stück IV, Nr. 7), zu § 56 der definitiven Schul- und Unterrichtsordnung erlassene Durchführungs-Verordnung aufmerksam gemacht, daß die von den Ortsschulräten hieher zu erstattende Anzeige über den in Aussicht genommenen Zeitpunkt der Schulreinigung, welche nach dem erwähnten Paragraph der Schul- und Unterrichts - Ordnung im Anschlusse an die allgemeinen Ferialtage vorzunehmen ist, derart zu erfolgen hat, daß sie mindestens acht Tage vor dem beabsichtigten Beginne der Reinigungsmaßnahmen hieramts einlangt. Z. 5198/1V, Str. Steyr, 23. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vertrauensmänner gemäß § 199 Personaleinkommensteuergesetz. Mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 5. April 1904, Z. 1913, Amtsblatt Nr. 15 vom 14. April 1904, wird bekanntgegeben, daß laut Erlaß der k. k. Finanz- Direktion in Linz vom 14. November 1906, Z. 25.516/U, der o.-ö. Landesausschuß mit Note vom 31. Oktober 1906, Z. 21.932, an Stelle des Kuno Dickbauer in Arzberg (P.-Nr. 50 des Verzeichnisses) den Johann Forster, Bauerngutsbesitzer in Arzberg Nr. 7, gemäß § 199 P.-St.-G. zum Vertrauensmanns bei der Bildung des Verzeichnisses der vermutlich personaleinkommensteuerpflichtigen Personen ernannt hat. Gleichzeitig werden die Gemeinde-Vorstehungen erinnert, im Falle als ein oder der andere der im obigen Amtsblatte genannten Vertrauensmänner wegen Todfalls, Wegzug oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stände, hievon anher die Anzeige zu machen. ZZ. 25.081, 25.082, 25.083. Steyr, 4. Dezember 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. I. Gendarmerie-posten-llommanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 22. Oktober 1883 in Chroustow im Bezirke Reustadl geborene, dahin zuständige Josef Starx, ehelicher Sohn des Josef Star/ und der Marie, geb. Barckk; der am 21 September 1883 in Göding geborene, mach Ldiarna im Bezirke Boskowitz zuständige Moritz Melichar MenZik, ehelicher Sohn des Josef Menöik und der Franziska, geb. Prohäska; , .... , der am 1 Juli 1885 in Mähr.-Weißkirchen geborene, nach Freiberg im Bezirke Neutitschein zuständige Heinrich Methud Großmann, ehelicher Sohn des Josef Großmann und der Marie Großmann, geb. Brada. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist ^is 20. Jänner 1907 anher zu berichten Z. 24.903. Steyr, 1. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Widerruf. Der h. ä. Erlaß vom 26. Dezember 1906, Z. 24.490, Amtsblatt Nr. 48, mit welchem die Ausforschung des nach Hallein zuständigen Korrigenden Franz Zillner angeordnet wurde, wird hiemit widerrufen, da der Genannte laut Note der k. k. Landesregierung Salzburg vom 15. November 1906, Z. 18.175, an die k. k. o.-ö. Statthalterei bereits ausgeforscht ist. ______________________ Z. 24.772. Steyr, 3. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 25. November 1906 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. November 1906, Nr. 27.137/X. 1. Schweinerotlauf. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Waldzell, Ortschaft Hartberg. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Natternbach, Ortschaft Oberhörzing; Gemeinde Waldkirchen, Ortschaft Foredt. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr, Ortschaft Pflaster. 3. Milzbrand. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Wolfsegg, Ortschaft Diesenham. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 25.074. Steyr, 3. Dezember 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Anmeldung von Privathengsten zur Köhrung pro 1907. In Gemäßheit der Bestimmungen des § 2 des Gesetzes vom 23. November 1883, L.-G- u. V.-Bl. Nr. 27, werden die Gemeinde-Vorstehungen aufgefordert, sofort in ortsüblicher Weise zu verlautbaren, daß die Anmeldungen von Privathengsten zur Köhrung für die Deckperiode 1907 längstens bis zum 1. Jänner 1907 h. a. schriftlich oder mündlich zu erstatten sind. Die Anmeldung hat den Vor- und Zunamen und den Wohnsitz des Pferdeeigentümers, ferner die genaue Angabe der Farbe (Kennzeichen), Alters, der Rasse und dem Standorte des Hengstes zu enthalten.

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