Amtsblatt 1906/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

272 Steyr, 27. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgesctz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück XCIV, XCV, XCVI u. XCVII an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» zu berichten. Z. 24.662. Steyr, 27. November 1906. Amts-Erinnerung. Betreffs Einzahlung der Abonnementsbeträge für das o.-ö. Polizeiblatt pro 1907. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 13. November l. I., Z. 23.504, betreffs Einzahlung der Abonnementsbeträge für das o.-ö. Polizeiblatt pro 1907, noch nicht entsprochen haben, werden eingeladen, demselben umgehend zu entsprechen. Z. 24.516. Steyr, 26. November 1906. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Nachträglich zum h. ä. Erlasse vom 13. November l. I., Z. 23.683, Amtsblatt Nr. 47, betreffs Vorlage eines Ausweises über Besitzer von Orden und Auszeichnungen, wird noch bekannt gegeben, daß in den Ausweis nur jene Personen aufzunehmen sind, welche im Besitze des silbernen und goldenen Verdienstkreuzes oder irgend eines Ordens, wie Franz Josefs-Ordens rc. sind. Z. 24.265. Steyr, 22. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Sammlttttgsbctvilligung für das St. Josefs - Stift- Pslcgeriuueiiheim in Graz. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem Vereine „St. Josefs-Stift-Pflegerinnenheim" in Graz die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 19. November 1906 bis 19. Jänner 1907 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei - Präsidiums vom 18. November 1906, Z. 4262/Priis., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Franziska Winkler am 18. November l. I. vom k. k. Statthalterei-Präsidium in Linz das mit dessen Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 58 ausgestellt wurde. Z. 24.294. Steyr, 22. November 1906. An alle Gemeinde -vorftehungen. Kundmachung. K. k. Sicherheitswachmann- Stellen in Wien. Bei der k. k. Sicherheitswache in Wien kommen Sicherheitswachmannstellen zur Besetzung. Die Bewerber um diese Stellen haben sich als provisorische Wachmänner einer einjährigen Probedienstleistung zu unterziehen und werden nach abgelaufener zufriedenstellender Probezeit zu definitiven Sicherheilswachmännern ernannt. Die provisorischen Sicherheitswachmänner erhalten außer Kasernierung für das erste Halbjahr ein Taggeld im Betrage von 3 K 69 h, sodann bis zu ihrer de^nitiven Anstellung provisorisch die Bezüge eines Wachmannes minderer Gebühr, u. zw. den Gehalt jährlicher 900 L und die Aktivitätszulage jährlicher 450 K. Außerdem gebührt jedem neu eintretenden Sicherheits- wachmanne zur Anschaffung der Monturs- und Rüstungs- sorten eine einmalige Maffaeinlage von 200 X und zur Nachschaffung derselben ein Massapauschale, das für das erste Dienstjahr mit 50 K und für die weiteren Dienstjahre mit jährlich 80 X festgesetzt ist. Außer dem Gehalt beziehen die definitiven Sicherheitswachmänner Dienstalterszulagen, welche nach in definitiver Eigenschaft zurückgelegtem dritten Dienstjahre 60 X betragen und sich bis zum vollendetem 25. Dienstjahre auf 500 X erhöhen. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1. Die österreichische Staatsbürgerschaft; 2. vollkommene Gesundheit und ein rüstiger Körperbau ohne Gebrechen; 3. ein Alter nicht unter 23 und nicht über 35 Jahren; 4. ein in jeder Richtung unbescholtenes Vorleben; 5. Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, entsprechende Intelligenz und Vorbildung sowie die Fähigkeit, auch umständliche schriftliche Meldungen und Rapporte zu verfassen; 6. die schriftliche, in das Aufnahmsgesuch aufzunehmende Erklärung, durch wenigstens drei Jahre in der k. k. Sicherheitswache dienen zu wollen; 7. lediger Stand. Bei Vorhandensein dieser Bedingungen haben bewährte, ausgediente Unteroffiziere im Sinne des § 5 des Gesetzes vom 19. April 1872, R.-G.-Bl. Nr. 60, beim Abgänge dieser, bewährte Reserve-Unteroffiziere den Vorzug. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig gestempelten, eigenhändig geschriebenen Gesuche an die k. k. Polizei- Direktion in Wien binnen sechs Wochen einzusenden. Dem Gesuche ist der Tauf- oder Geburtsschein und der Heimatsschein beizulegen. . Persönliche Vorstellung der Bewerber und deren polizei- chefärztliche Untersuchung rücksichtlich ihrer Eignung finden an jedem Donnerstag (mit Ausnahme der Feiertage) vormittags um 9 Uhr bei der k. k. Polizeidirekkion in Wien, 1. Bezirk, Schottenring Nr. 11, 4. Stock, Tür Nr. 115, statt. K. k. Polizei-Direktion. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, vorstehende Kundmachung in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren.

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