der k. k. LMkrzhauptmliilnslbaN 8ieyr für öen gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 48. Steyr, am 29. Uavember. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auL geeignete Inserate angenommen werden. — PränumerationSpreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtig Adressaten mit direkter Postversendung jährlich S L, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 23.42 9. Steyr, 8. November 1906. Nn. alle Äememckk - AorKcklMM, siodiw. Pfarrämter, Ortss^ulräte, Kckulleltaagea, GenojseMafts - Aorllelmngen, KraaKeaäasfea etc. Einladung zur Pruiiuuierutiun uns Sus Amtsblatt Ser k. k. BezirkshaiiytiiiaiiasOft Steyr. Mit I. Jänner 1907 beginnt der XXV. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochm. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genoffenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 X. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Borstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1907 bis längstens 15. Dezember 1906 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations-Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Vcr k. k. Lcrirkshauptmann.
272 Steyr, 27. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgesctz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück XCIV, XCV, XCVI u. XCVII an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» zu berichten. Z. 24.662. Steyr, 27. November 1906. Amts-Erinnerung. Betreffs Einzahlung der Abonnementsbeträge für das o.-ö. Polizeiblatt pro 1907. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 13. November l. I., Z. 23.504, betreffs Einzahlung der Abonnementsbeträge für das o.-ö. Polizeiblatt pro 1907, noch nicht entsprochen haben, werden eingeladen, demselben umgehend zu entsprechen. Z. 24.516. Steyr, 26. November 1906. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Nachträglich zum h. ä. Erlasse vom 13. November l. I., Z. 23.683, Amtsblatt Nr. 47, betreffs Vorlage eines Ausweises über Besitzer von Orden und Auszeichnungen, wird noch bekannt gegeben, daß in den Ausweis nur jene Personen aufzunehmen sind, welche im Besitze des silbernen und goldenen Verdienstkreuzes oder irgend eines Ordens, wie Franz Josefs-Ordens rc. sind. Z. 24.265. Steyr, 22. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Sammlttttgsbctvilligung für das St. Josefs - Stift- Pslcgeriuueiiheim in Graz. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem Vereine „St. Josefs-Stift-Pflegerinnenheim" in Graz die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 19. November 1906 bis 19. Jänner 1907 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei - Präsidiums vom 18. November 1906, Z. 4262/Priis., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Franziska Winkler am 18. November l. I. vom k. k. Statthalterei-Präsidium in Linz das mit dessen Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 58 ausgestellt wurde. Z. 24.294. Steyr, 22. November 1906. An alle Gemeinde -vorftehungen. Kundmachung. K. k. Sicherheitswachmann- Stellen in Wien. Bei der k. k. Sicherheitswache in Wien kommen Sicherheitswachmannstellen zur Besetzung. Die Bewerber um diese Stellen haben sich als provisorische Wachmänner einer einjährigen Probedienstleistung zu unterziehen und werden nach abgelaufener zufriedenstellender Probezeit zu definitiven Sicherheilswachmännern ernannt. Die provisorischen Sicherheitswachmänner erhalten außer Kasernierung für das erste Halbjahr ein Taggeld im Betrage von 3 K 69 h, sodann bis zu ihrer de^nitiven Anstellung provisorisch die Bezüge eines Wachmannes minderer Gebühr, u. zw. den Gehalt jährlicher 900 L und die Aktivitätszulage jährlicher 450 K. Außerdem gebührt jedem neu eintretenden Sicherheits- wachmanne zur Anschaffung der Monturs- und Rüstungs- sorten eine einmalige Maffaeinlage von 200 X und zur Nachschaffung derselben ein Massapauschale, das für das erste Dienstjahr mit 50 K und für die weiteren Dienstjahre mit jährlich 80 X festgesetzt ist. Außer dem Gehalt beziehen die definitiven Sicherheitswachmänner Dienstalterszulagen, welche nach in definitiver Eigenschaft zurückgelegtem dritten Dienstjahre 60 X betragen und sich bis zum vollendetem 25. Dienstjahre auf 500 X erhöhen. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1. Die österreichische Staatsbürgerschaft; 2. vollkommene Gesundheit und ein rüstiger Körperbau ohne Gebrechen; 3. ein Alter nicht unter 23 und nicht über 35 Jahren; 4. ein in jeder Richtung unbescholtenes Vorleben; 5. Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, entsprechende Intelligenz und Vorbildung sowie die Fähigkeit, auch umständliche schriftliche Meldungen und Rapporte zu verfassen; 6. die schriftliche, in das Aufnahmsgesuch aufzunehmende Erklärung, durch wenigstens drei Jahre in der k. k. Sicherheitswache dienen zu wollen; 7. lediger Stand. Bei Vorhandensein dieser Bedingungen haben bewährte, ausgediente Unteroffiziere im Sinne des § 5 des Gesetzes vom 19. April 1872, R.-G.-Bl. Nr. 60, beim Abgänge dieser, bewährte Reserve-Unteroffiziere den Vorzug. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig gestempelten, eigenhändig geschriebenen Gesuche an die k. k. Polizei- Direktion in Wien binnen sechs Wochen einzusenden. Dem Gesuche ist der Tauf- oder Geburtsschein und der Heimatsschein beizulegen. . Persönliche Vorstellung der Bewerber und deren polizei- chefärztliche Untersuchung rücksichtlich ihrer Eignung finden an jedem Donnerstag (mit Ausnahme der Feiertage) vormittags um 9 Uhr bei der k. k. Polizeidirekkion in Wien, 1. Bezirk, Schottenring Nr. 11, 4. Stock, Tür Nr. 115, statt. K. k. Polizei-Direktion. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, vorstehende Kundmachung in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren.
273 Z. 24.331. Steyr, 23. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Wetterprognosen und optische Signal- Stationen. Die k. k. Statthalterei. hat mit dem Erlaffe vom 17. November 1906, Z. 26.255/1, folgendes eröffnet: „Das k. k. Handelsministerium hat laut einer an das k. k. Ackerbauministerium gerichteten Mitteilung verfügt, daß die zunächst für die Zeit vom 1. April bis 31. Oktober jeden Jahres bewilligte telegraphische Verlautbarung der durch das k. k. Maritime Observatorium in Triest zur Ausgabe gelangenden Wetterprognose für T r i e st - I st r i e n und Dalmatien bis auf weiteres auf das ganze Jahr (mit Ausschluß der Sonn- und Feiertage) ausgedehnt werde. Weiters wurde die Verfügung getroffen, daß die telegraphische Verlautbarung der von der Zentralanstalt sür Meteorologie Und Geodynamik in Wien herausgegebenen Wetterprognosen in Südtirol ebenfalls das ganze Jahr hindurch fortgesetzt werde. Bezüglich der übrigen Prognosengebiete wurde für die Verlautbarungsperiode, und zwar bereits mit Wirksamkeit für das heurige Jahr die Zeit vom 1. April bis 30. November jeden Jahres bestimmt, so daß die Prognosenperiode in jenen Ländern, für welche die Verlautbarung nicht das ganze Jahr hindurch geschieht, demnach auch in Oberösterreich um einen Monat verlängert wird. Eine Aenderung hinsichtlich der für die telegraphische Verbreitung der genannten Prognosen dermalen festgesetzten Modalitäten tritt aus diesem Anlasse nicht ein." Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur entsprechenden Verständigung der interessierten Bevölkerungskreise in Kenntnis gesetzt. Bei diesem Anlässe wird der für die alljährliche Berichterstattung über die Wahrnehmungen im Wetterprognosendienste und über die Errichtung optischer Signalstationen mit dem h. ä. Erlasse vom 10. April 1906, Z. 8543 (Amtsblatt Nr. 15) gesetzte Termin vom Jahre 1907 an dahin abgeändert, daß die bezüglichen Berichte bis spätestens 25. November eines jeden Jahres h. a. einzulangen haben. Z. 24.340. Steyr, 23. November 1906. An alle Gemeinde - vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 17. September 1906, Z. 19.591, Amtsblatt Nr. 38, angeordnete Nachforschung des Laibacher Zwänglings Karl Wagner wird widerrufen, weil der Genannte zufolge Erlaß der k. k. o.ch. Statthalterei in Linz vom 14. November 1906, Z 25.901/11, ausgeforscht und am 22. Oktober l. I. wieder in die Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach eingeliefert worden ist. Z. 24.096. Steyr, 26. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 1. September 1884 in Buchenschlag, Bezirk Cilli, geborene Stellungspflichtige Karl Pritoväck. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Jänner 1907 anher zu berichten. Z. 24.338. Steyr, 24. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie- poften -Uommanden Ausforschung. Mit dem Erkenntnisse der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. Juli 1906, Z. 14.530 II, wurde die Abgabe des am 27. Februar 1872 in Wien, Alservorstadt, geborenen, nach Ponö, Bezirk Budweis, zuständigen Eduard Schneider in die Zwangsarbeitsanstalt in Prag verfügt. Derselbe wurde bereits am 3. Juni l. I. aus der Haft entlassen, und in seine Heimatsgemeinde abgeschoben. Da dessen gegenwärtiger Aufenthalt laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg vom 24. Oktober l- I-, Z. 12.838, an die k. k. o.-ö. Statthalterei unbekannt ist, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden angewiesen, die Nachforschungen nach dem derzeitigen Aufenthalte des Eduard Schneider einzuleiten, und ist über ein positives Ergebnis sofort anher zu berichten. Z. 24.413. Steyr, 24. November 1906. An alle Gemein-e-vorstehungen und k. t. Gendarmerie-poften-Uommanden. Widerruf. Die mit dem b. ä. Erlasse v.m 8. November 1906, Z. 23.308, Amtsblatt Nr. 46, angeordnete Nachforschung des Johann Neuwirth wird widerrufen, nachdem derselbe zufolge Statthalterei - Erlaß vom 19. November 1906, Z. 26.390/11, zurückgekehrt ist. Z. 24.398. Steyr, 23. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden Ausforschung eines Militärtaxpflichtigen. Auszuforschen ist der Militärtaxpflichtige Ludwig Heiserer, 1873 geboren, nach Sierning zuständig Eventuelle Anhaltspunkte über seinen Aufenthalt sind h. a. bekannt zu geben.
274 Z. 24.490. Steyr, 26. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Ausforschung des Korrigenden Franz Zillner. Zufolge Note der k. k: Landesregierung in Salzburg vom 10. November 1906, Z. 17.705, an die k. k. o.-ö. Statthalterei ist der mit dem Erkenntnisse der genannten Landesregierung vom 9. März 1906, Z. 3966, für die Landeszwangsarbeits- und Besserungsanstalt in Korneuburg notionierte und am 18. August 1906 dahin abgegebene, nach Hallein in Salzburg zuständige Korrigend Franz Zillner, laut Mitteilung der Direktion der genannten Anstalt, am 21. Oktober 1906 aus derselben entwichen. Franz Zillner ist am 24. Mai 1891 in Hallein geboren, mittelgroß, von kräftigem Körperbau, hat längliches Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, lichtbraune Haare, braune Augen, gute' Zähne und rundes Kinn, Nase und Mund sind normal. Bei seiner Entweichung war er mit grüner Lodenhose, grüner Lodenweste und weißem Zwilchrocke bekleidet. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden daher zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. November l. I., Z. 26.324/11, beauftragt, die Ausforschung des Genannten zu veranlassen und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen behufs Einlieferung des Franz Zillner sogleich zu berichten. Z. 24.489. Steyr, 26. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Ilija Lukasinovio. Der im Jahre 1887 in Syornia Marai, Gemeinde Mietovic-Cetinje, in Montenegro geborene Ilija Lukasinovio, Sohn des Michael und der Johanna, wurde am 28. Juni d. I. mit „Lepra" ins Infektions-Spital von St. Maria Magdalena in Triest ausgenommen. Der Genannte arbeitete bis dahin teils in Steinbrüchen teils beim Bahnbaue. Während noch die Verhandlungen wegen des Rücktransportes in seine Heimat im Zuge waren, flüchtete Ilija Lukasinovio am 20. August d. I. aus dem Spitale. Die sofort eingeleiteten Nachforschungen führten zu keinem Ergebnis und war die Vermutung berechtigt, daß der Genannte in seine Heimat abgereist sei. Der Note der k. k. Gesandtschaft in Centinje vom 29. Oktober d. I., Z. 1533 adm., zufolge ist jedoch Ilija Lukaäinovio iu seine Heimat noch nicht zurückgekehrt und besteht demnach die Möglichkeit, daß sich derselbe, da ihm sein Arbeitsbuch abgenommen wurde, unter falschem Namen noch weiters auf österreichischem Gebiete in Arbeit befindet. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden über Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 19. November 1906, Z. 26.626/V, eingeladen, alle Unternehmungen, welche fremde und speziell montenegrinische Arbeiter beschäftigen, aufzufordern, letztere durch ihre Aerzte auf den Bestand von Lepra untersuchen zu lassen, und sind die Krankenhausärzte im Wege der Gemeinde- Vorstehungen auf den Obgenannten aufmerksam zu machen. Im Falle der Eruierung des Lukasinovio wäre sofort anher zu berichten. Z. 24.188. Steyr, 23. November 1906. An alle Gememde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Poften-Aommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. November 1906, Nr.26.177/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 103 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 3. November 1906, sstr. 144.710, betreffend die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im Lande Galizien ' zur besonderen Beachtung und eventuellen Verständigung der interessierten Kreise aufmerksam gemacht. Z. 24.266. Steyr, 23. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen unö k. f. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 18. November 1906 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in . Linz vom 19. November 1906, Nr. 26.529/X. 1. Schweinerotlauf. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Nied: Gemeinde Waldzell, Ortschaft Hartberg; Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft Wintraun. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Mühldorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Nied: Gemeinde und Stadt Nied.' 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr, Ortschaft Pflaster. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 24.417. Steyr, 26. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und l. l. Gendarmerie - posten - Uommanden. Handhabung der Wasenweister - Ordqung. Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 14. November 1906 Z 24 965/X, Nachstehendes anher eröffnet. ' Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß von der Donau häufig Kadaver von größeren und kleineren Haus-
275 tieren an' das Land geschwemmt werden, welche an den Ufergeländen unverscharrt liegen bleiben und hiedurch eine Gefahr für ihre Umgebung in sanitärer und veterinärer Hinsicht bilden. Diese Kadaver stammten ohne Zweifel zumeist von vertilgten oder umgestandenen Haustieren, welche von den Bewohnern der Ufergemeinden in die Donau oder deren Nebenflüffe geworfen werden. Da diese Uebertretungen der Wasenmeister-Ordnung vom 5. April 1873, L.-G.- und V.-Bl. Nr. 38, auch im h. a. Bezirke zur Beobachtung kommen, so wird den Gemeinde - Vorstehungen infolge Auftrages der k. k. Statthalterei die genaueste Durchführung des § 4 der zitierten Abdecker-Ordnung, nach welchem jeder Tier-Eigentümer verpflichtet ist, den Unfall eines seiner Tiere dem Abdecker des Bezirkes sofort anzuzeigen und kein Kadaver ünverscharrt bleiben oder in Bäche, Flüffe, Teiche, Seen, Sumpfe oder Moräste geworfen werden darf, neuerlich strengstens ein- geschärst. Bei diesem Anlaffe werden die Gemeinde-Vorstehungen auch auf die Bestimmungen des § 398, St. -G., und des § 70 des o.-ö. Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 32, betreffend das Verbot der der Gesundheit schädlichen Verunreinigung der Gewäffer aufmerksam gemacht. Unter Einem werden die k. k. Gendarmerie - Posten- Kommanden beauftragt, über die Einhaltung dieser Anordnungen zu wachen und zur Kenntnis gelangte Uebertretungen der Wasenmeister-Ordnung h. a. zur Anzeige zu bringe». Z. 24.267. Steyr, 23. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und r. i Gendarmerie - posten - Aommanden. Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 15. November 1906, Z. 35.883/1645, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in betreff der Einfuhr von Klauentieren aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kossow erlassenen Verfügung ist die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz- Stuhlgerichtsbezirke Viso (Komitat Maramaros) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Szentgotthard (Komitat Vas) wegen des Bestandes der Schweinepest und des Stäbchenrotlaufes gerichteten Verbote hiemit aufgehoben. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 8. November 1906, Z. 34.856/1476 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 13. November l. I., Nr. 101), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. November 1906, Nr. 26.494. X, in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Waldcrdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Sleyn
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