Amtsblatt 1906/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

267 Z. 23.302. Steyr, 16. November 190 6. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Betreffend in Hanslachen ertrunkene Kinder. Eine Durchsicht der Vorfallenheitsberichte hat ergeben, daß im laufenden Jahre in Oberösterreich 11 Kinder, u. zw. im Alter von einem Jahr bis zu neun Jahren in Hauslachen (Begriffsbestimmung im h. o. Erlaffe vom 5. Mai 1904, Z. 9862) ertrunken sind. Diese Unglücksfälle sind neben unzureichender Aufsicht der Kinder durchwegs der mangelhaften Verzäunung der Hauslachen, bezw. in einem Falle, in welchem ein in den Boden eingelassenes Faß als Hauslache diente, dem Umstande zuzuschreiben, daß dieses Faß weder gedeckt, noch umzäunt war. In einem anderen Falle war die Tür der Einzäunung derart unzweckmäßig verschließbar, daß dieselbe von einem eineinhalbjährigen Kinde selbst geöffnet werden konnte. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden daher zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Oktober 1906, Z. 24.504/11, angewiesen, die Statthalterei-Kundmachung vom 29. Dezember 1903, L.-G.- u. Verordnungsblatt Nr. 39, betreffend die Verzäunung (Umplankung) der Hauslachen, der Bevölkerung neyerlich zur genauen Darnachachtung in Erinnerung zu bringen. Z. 1561/Str. 06. Steyr, 10. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Höhe der Grundpachtzinse und der Gemeindeumlagen. Zum Zwecke einer hieramts aufzulegenden Bezirksbeschreibung werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, bis Ende dieses Monates nachstehende Daten anher bekanntzugeben: 1. Durchschnittliche Höhe der Grundpachtzinse pro 1 ha im Jahre 1906; 2. Höhe der pro 1906 zu den direkten Steuern eingehobenen Gemeindeumlagen. ad 1 wird bemerkt, daß zur Ermittlung des durchschnittlichen Pachtzinses notwendig ist, tatsächlich bestehende Grundpachtverhältnisse in Betracht zu ziehen. Es wird also zunächst festzustellen sein, ob in der Gemeinde Grundpachtungen vorkommen. Bejahendenfalls ist bei dem Verpächter, eventuell dem Pächter das Ausmaß des Pachtgrundstückes und der hiefür bezahlte Pachtschilling zu erheben. Die bezüglichen Daten sind im Berichte anher milzuteilen' und es wird freigestellt, hieraus die auf die Einheit per 1 da entfallenden Grundpachtzins zu berechnen. Ueber die im Gemeindegebiete etwa vorkommenden zahlreichen Grundverpachtungen einer Herrschaft wäre ein Detailverzeichnis aber nicht einzuholen, vielmehr wird es genügen, wenn seitens solcher Herrschaften eine Aeußerung eingeholt und vorgelegt wird, wie viel durchschnittlich pro 1 ha. Grund an Pachtzins gefordert wird. Wenn in einer Gemeinde Grundpachtungen überhaupt nicht vorkommen, ist unter Hervorhebung dieses Umstandes anzugeben, welcher Pachtzins gegebenenfalls für 1 da Grund bezahlt würde. • Z 23 766. Steyr, 19. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Lao Paulo in Brasilien. Das Ministerium des Innern hält es für geboten, die interessierten Bevölkerungskreise darauf aufmerksam zu machen, daß Personen, welche nach dem brasilianischen Staate Sao Paulo auswandern wollen, um sich daselbst auf Negierungskolonien als Ansiedler niederzulassen, ihr Grundstück keineswegs unentgeltlich bekommen, sondern für dasselbe gleich bei Beginn der Ansiedlung ein Fünftel ^des Gesamtpreises, d. i. ungefähr 450 Kronen, bezahlen müssen, und daß der Rest in Jahresraten vom Ende des weiteren Betriebsjahres an ohne Rücksicht auf das Ernteergebnis getilgt werden muß. Für Taglöhner und Arbeiter auf den Kaffeeplantagen sind die Aussichten der Auswanderung nach Sao Paulo nach wie vor ungünstige und müssen daher Personen, welche in einer derartigen Beschäftigung in diesem Staate ihren Erwerb suchen wollen, vor der Auswanderung dahin neuerlich nachdrücklichst gewarnt werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen 'infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Oktober 1906, Z. 24.870/11, und unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlaß vom 14. August 1906, Nr. 17.543, Amtsblatt Nr. 33, mit dem Auftrage verständigt, für die möglichst weitgehende Verbreitung dieser Mitteilung im dortigen Gemeindegebiete Sorge zu tragen. Z. 23.765. Steyr, 16. November 1906. Ay alle Gemeinde-vorstehungen Md r. ?. Gendarmerie - posten - Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Leopold Wacha aus Jglau. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 27. Oktober 1906, Z. 24.789/H, treibt sich der nach Jglau zuständige, im Jahre 1850 geborene, ledige, ehemalige Sollizitator Leopold Wacha in der Welt herum, und läßt sich auf Rechnung der Heimatsgemeinde Unterstützungen verabfolgen, wodurch der letzteren namhafte Kosten erwachsen sind. Derselbe ist mit einem Heimatscheine des Gemeinderates Jglau, 1906, Z. 4, versehen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 23.907. Steyr, 17. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Nommanden. Warnung vor dem Nuterstützungsschwindler Albert Feuerstein aus Dornbirn. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 31. Oktober 1906, Z. 25.168/11, treibt sich der Reisende

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