der &. k. ZZezirkshauptmannschast Steqr für öen gleichnamigen politifchen unö Schulbezirk. Ur. 47. Steyr, am 22. Uovembrr. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aucy geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 X 80 K, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 23.429. Steyr, 8. November 1906. Na alle Mememcke-Aorstcklmgm, KoiKw. Mrrämter, OrkMulräie, LlKulleitungen, GenojsenslKafts - Aorjickungen, KranKenKassell etc. Einladung zur Wimmtm mif das Auitsilatt der k. k. Bezirksdaiivtaiaiinschaft Ztcur. Mit 1. Jänner 1907 beginnt der XXV. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde-Vorftehungen, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschasts - Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde-Vorftehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag tvie bisher 5 X. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Vorftehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1907 bis längstens 15. Dezember 1906 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations - Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der lr. k. Dezirkshauptmann.
266 Z. 24.162. Steyr, 21. November 1906. Mn alle Gemeinde - vorstehungen des Gcrichtsbezirkez Uremrmünfter. Nr. 1128. Kundmachung. Es wird von Seite der gefertigten Gemeinde - Vor- slehnng öffentlich zur Kenntnis gebracht, daß infolge Regulierung der von Wartberg nach Bad Hall führenden Ge- meindestraße in der Ortschaft Plaschlhof, Gemeinde Wartberg und Nußbach, der Verkehr für sämtliche Fuhrwerke von Montag de» 26. November 1006 auf der Heitzendorferstraße vom Hutterstraßergute in Plaschlhof bis zur Einmündung der Wartberger Bezirksstraße zirka sechs Wochen eingestellt ist. Die Fuhrwerke haben daher entweder über Ehrenstorf, Dippersdorf jum Mair in Plaschlhof zur Wärtberger Bezirksstraße oder auch gegen die Penzbauer- und Kobl- huberhäuser zur Lusstraße nach Wartberg zu verkehren. Gememde-Vorstehrmg Wartberg a. d. Kr. am 19. November 1906. Der Gemeindevorsteher: Nadinger. Z. 23.917. Steyr, 19. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorlage eines Ausweises über die Brieftaubeu-Zucht- vercine, Brieftauben-Züchter oder -Besitzer. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. November l. I., Z. 25.472/1, werden die Gemeinde- Vorstehungen beauftragt, nach endstehendem Formulare einen Ausweis über die etwa im Gemeindegebiete befindlichen Brieftauben -Zuchtvereine, Züchter und Besitzer von Brieftauben, sowie die Zahl der von denselben gehaltenen Tiere bis längstens 1. Dezember l. I. anher, vorzulegen oder einen Fehlbericht zu erstatten. In Hinkunft ist alljährlich bis längstens 20. August ein gleicher Ausweis, welcher die inzwischen eingetretenen Veränderungen zu enthalten hat, vorzulegen, eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten. Weiters ist zufolge des Eingangs zitierten Statt- Halterei-Erlasses folgende Verfügung allgemein zuverlantbaren. „Die Vornahme von Flugübungen mit Brieftauben seitens der Privatzuchtvereine (Züchter, Besitzer) im Bereiche eines festen Platzes darf nur mit Bewilligung des betreffenden Festungs-(Sperr-)Kommandos und nur durch Vermittlung von fachkundigen Organen derselben stattfinden. Zu diesem Zwecke sind nach erfolgter Bewilligung die Brieftauben vom Zuchtvereine (Züchter, Besitzer) dem Leiter der Militärbrieftaubenstation des festen Platzes (für die Sperre Riva und die Festung Trient jenem in Trient, für die Sperre Franzensfeste jenem in Franzensfeste) zuzusenden, der für die Uebernahme, fachgemäße Behandlung und das Auflaffen der Tauben unter Beobachtung aller Vorsichtsmaßregeln die Verantwortung übernimmt." Ausweis über die im ......... vorhandenen Zuchtvereine, Züchter oder Besitzer von Brieftauben. Der Luchlverrine», Mch. terS oder Besatzers Ort und Lage deü Tauben» bocenS Zahl der gehaltenen Tauben Fluglinie, auf welche die Tauben im allgemeinen I trainiert werden j Ammr- !ung s'“' | 388 I "I Z. 23.683. Steyr, 13. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorlage eines Ausweises über jene Personen, welche im Besitze von Orden und Auszeichnungen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, einen Ausweis über jene Personen, welche im Besitze von Orden und Auszeichnungen sind, anher vorzulegen. Hiebei ist sich des nachstehenden Formulares zu bedienen.
267 Z. 23.302. Steyr, 16. November 190 6. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Betreffend in Hanslachen ertrunkene Kinder. Eine Durchsicht der Vorfallenheitsberichte hat ergeben, daß im laufenden Jahre in Oberösterreich 11 Kinder, u. zw. im Alter von einem Jahr bis zu neun Jahren in Hauslachen (Begriffsbestimmung im h. o. Erlaffe vom 5. Mai 1904, Z. 9862) ertrunken sind. Diese Unglücksfälle sind neben unzureichender Aufsicht der Kinder durchwegs der mangelhaften Verzäunung der Hauslachen, bezw. in einem Falle, in welchem ein in den Boden eingelassenes Faß als Hauslache diente, dem Umstande zuzuschreiben, daß dieses Faß weder gedeckt, noch umzäunt war. In einem anderen Falle war die Tür der Einzäunung derart unzweckmäßig verschließbar, daß dieselbe von einem eineinhalbjährigen Kinde selbst geöffnet werden konnte. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden daher zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Oktober 1906, Z. 24.504/11, angewiesen, die Statthalterei-Kundmachung vom 29. Dezember 1903, L.-G.- u. Verordnungsblatt Nr. 39, betreffend die Verzäunung (Umplankung) der Hauslachen, der Bevölkerung neyerlich zur genauen Darnachachtung in Erinnerung zu bringen. Z. 1561/Str. 06. Steyr, 10. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Höhe der Grundpachtzinse und der Gemeindeumlagen. Zum Zwecke einer hieramts aufzulegenden Bezirksbeschreibung werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, bis Ende dieses Monates nachstehende Daten anher bekanntzugeben: 1. Durchschnittliche Höhe der Grundpachtzinse pro 1 ha im Jahre 1906; 2. Höhe der pro 1906 zu den direkten Steuern eingehobenen Gemeindeumlagen. ad 1 wird bemerkt, daß zur Ermittlung des durchschnittlichen Pachtzinses notwendig ist, tatsächlich bestehende Grundpachtverhältnisse in Betracht zu ziehen. Es wird also zunächst festzustellen sein, ob in der Gemeinde Grundpachtungen vorkommen. Bejahendenfalls ist bei dem Verpächter, eventuell dem Pächter das Ausmaß des Pachtgrundstückes und der hiefür bezahlte Pachtschilling zu erheben. Die bezüglichen Daten sind im Berichte anher milzuteilen' und es wird freigestellt, hieraus die auf die Einheit per 1 da entfallenden Grundpachtzins zu berechnen. Ueber die im Gemeindegebiete etwa vorkommenden zahlreichen Grundverpachtungen einer Herrschaft wäre ein Detailverzeichnis aber nicht einzuholen, vielmehr wird es genügen, wenn seitens solcher Herrschaften eine Aeußerung eingeholt und vorgelegt wird, wie viel durchschnittlich pro 1 ha. Grund an Pachtzins gefordert wird. Wenn in einer Gemeinde Grundpachtungen überhaupt nicht vorkommen, ist unter Hervorhebung dieses Umstandes anzugeben, welcher Pachtzins gegebenenfalls für 1 da Grund bezahlt würde. • Z 23 766. Steyr, 19. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Lao Paulo in Brasilien. Das Ministerium des Innern hält es für geboten, die interessierten Bevölkerungskreise darauf aufmerksam zu machen, daß Personen, welche nach dem brasilianischen Staate Sao Paulo auswandern wollen, um sich daselbst auf Negierungskolonien als Ansiedler niederzulassen, ihr Grundstück keineswegs unentgeltlich bekommen, sondern für dasselbe gleich bei Beginn der Ansiedlung ein Fünftel ^des Gesamtpreises, d. i. ungefähr 450 Kronen, bezahlen müssen, und daß der Rest in Jahresraten vom Ende des weiteren Betriebsjahres an ohne Rücksicht auf das Ernteergebnis getilgt werden muß. Für Taglöhner und Arbeiter auf den Kaffeeplantagen sind die Aussichten der Auswanderung nach Sao Paulo nach wie vor ungünstige und müssen daher Personen, welche in einer derartigen Beschäftigung in diesem Staate ihren Erwerb suchen wollen, vor der Auswanderung dahin neuerlich nachdrücklichst gewarnt werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen 'infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Oktober 1906, Z. 24.870/11, und unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlaß vom 14. August 1906, Nr. 17.543, Amtsblatt Nr. 33, mit dem Auftrage verständigt, für die möglichst weitgehende Verbreitung dieser Mitteilung im dortigen Gemeindegebiete Sorge zu tragen. Z. 23.765. Steyr, 16. November 1906. Ay alle Gemeinde-vorstehungen Md r. ?. Gendarmerie - posten - Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Leopold Wacha aus Jglau. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 27. Oktober 1906, Z. 24.789/H, treibt sich der nach Jglau zuständige, im Jahre 1850 geborene, ledige, ehemalige Sollizitator Leopold Wacha in der Welt herum, und läßt sich auf Rechnung der Heimatsgemeinde Unterstützungen verabfolgen, wodurch der letzteren namhafte Kosten erwachsen sind. Derselbe ist mit einem Heimatscheine des Gemeinderates Jglau, 1906, Z. 4, versehen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 23.907. Steyr, 17. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Nommanden. Warnung vor dem Nuterstützungsschwindler Albert Feuerstein aus Dornbirn. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 31. Oktober 1906, Z. 25.168/11, treibt sich der Reisende
268 Albert Feuerstein, geboren am 13. Juli 1852 in Dorn- birn und ebendorthin zuständig, in den einzelnen Kronländern herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde von den fremden Gemeinden Geldunterstützungen verabreichen. Derselbe ist mit einem Reisepässe — ausgestellt von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch unterm 9. Jänner 1905, Nr. 11 — versehen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten, den Fall äußerster Not ausgenommen, keinerlei Geld- Unterstützungen zu verabreichen, denselben vielmehr bei zutreffenden Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 23.981. Steyr, 19. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und ?. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Jdentitätserforschung einer in der GemeindeNeustadt! aus der Douau gezogeue» Leiche. Am 8. September 1906 wurde nächst Hößgang, Gemeinde Neustadt!, pol. Bezirk Melk a. d. Donau, eine schon stark verweste Leiche aus der Donau geborgen. Die Leiche dürste die eines 30 jährigen Mannes gewesen sein, war 164 am lang und von kräftigem Körperbau. Am rechten Fuße war noch ein Stück Tuch von einer Männerhose aus braunem Loden vorhanden. Spuren, nach welchen auf eine Gewalttat zu schließen wäre, konnten nicht wahrgenommen werden. Allem Anscheine nach dürfte die Leiche mehrere Monate in der Donau verhängt oder vielleicht teilweise mit Schotter verschüttet im Wasser gelegen sein. Angaben über die Identität der Leiche sind sogleich anher bekannt zu geben. Z. 23.730. Steyr, 14. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen mit Ausnahme wartberg und k. k. Gendarmerieposten-Uommanden. Widerruf. Laut Bericht der Gemeinde-Vorstehung Wartberg vom 13. November 1906, Z. 959, befindet sich der nach Wartberg zuständige Militärtaxrückständler Andreas Krenn in Meran im Aufenthalte. Es ist demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 28. September l. I., Z. 20.558, Amtsblatt Nr. 40, angeordnete Nachforschung einzustellen. Z. 23.562. Steyr, 16. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Nachforschungen nach Gustav Johann Bernecker (hierämtlicher Erlaß vom 20. März 1906, Z. 6731, Amtsblatt Nr. 12) sind einzustellen, nachdem der Genannte seiner Stellungspflicht nunmehr entsprochen hat. Z. 23.905. Steyr, 17. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom' 22. Jänner l. I., Z. 1788, Amtsblatt Nr. 4, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Anton Ecpiöka sind einzustellen. ______________________ Z. 23.906. Steyr, 17. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 22. Oktober 1906, Z. 22.127, Amtsblatt Nr. 43, angeordneten Nachforschungen nach Leopold Asböck sind einzustellen, da der Genannte am 4. November 1906 in Radstadt aufgegriffen und bereits in die Zwangsarbeitsanstalt Laibach rückeingeliefert wurde. Z. 23.767. Steyr, 16. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Ausforschung des aus der Irrenanstalt in Sternberg entwichenen Lehrers Alois Antl. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 8. November 1906, Z. 25.613/11, ist der in der Irren- anstalt in Sternberg interniert gewesene ehemalige Lehrer Alois Antl von dort entwichen und konnte bisher nicht aufgefunden werden. Antl, der an Delirien leidet und sicherheitsgefährlich ist, ist 41 Jahre alt, mittelgroß und ziemlich stark, hat braune Haare, blaue Augen, ovales Gesicht, proportionierten Mund und ebensolche Nase und große Glatze. Eine Photographie des Auszuforschenden ist im Bedarfsfälle von der genannten Landesregierung zu requirieren. Nach dem Genannten sind die Nachforschungen sogleich ! einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben ! wegen Rückeinlieferung des Genannten in die genannte ! Irrenanstalt sogleich anher zu berichten. ZZ. 23.698, 23.699. Steyr, 16. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Uommanden. Ausforschung. ' Auszuforschen sind dieMilitärtaxPslichtigen, und zwar: . Der am 6. Juni 1872 als unehelicher Sohn der Maria Maierhoser geborene, in der Gemeinde Kneglach heimatberechtigte Steinbrecher Peter Maierhofer, und der am 26. Jänner 1871 als unehelicher Sohn der Johanna Aschacher geborene, in der Gemeinde Neuberg hei- matberechtigte Maurer Karl Aschacher. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Jänner 1907 hieher zu berichten.
269 & 23.700. Steyr, 16. November 1906. An alle Gememde-Vorstehungen und i. k. Gendarmerie - Posten - Nommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. November 1906, Z. 25.393/X, von der im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 100 enthaltenen Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 24. Oktober 1906, Z. 140.049/X, betreffend Maßnahmen behufs Hintanhaltung der Verbreitung und raschere Tilgung der Maul- und Klauenseuche im Lande Galizien zur besonderen Beachtung - und eventuellen Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis gesetzt. Z. 23.701. Steyr, 17. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 4. bis 11. November 1906 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. November 1906, Nr. 26.033/X. 1. Schweinerotlauf. Bestand der Seuche. 1. BezirkPerg: Gemeinde Ried, Ortschaft Obernberg. 2. BezirkNied: Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Halling. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen, Ort- schaft Mühldorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Nied: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab; Gemeinde Stadl-Paura, Ortschaft Stadl-Hausruck. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 23.768. Steyr, 16. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. 8. Gendarmerie-posten-Nommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. November 1906, Z. 25.987/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 101 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 8. November 1906, Z. 34.856/1476, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälste, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktton und^Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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