Amtsblatt 1906/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

263 Z. 23.508. Steyr, 12. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und r. i. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 20. November 1905, Z. 24.176, Amtsblatt Nr. 47, angeordneten Nachforschungen nach denl Stelllmgspflichtigen Adolf Matuszek sind einzustellen. ______________________ A 23.308. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und f. t. Gendarmerie - Posten - Aommandeu. Ausforschung des abgängige» Johann Neuwirth aus Neisach. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Oktober 1906, Z. 24.247/11, ist der im Jahre 1873 geborene und zur Gemeinde Neisach im politischen Bezirke Hermagor zuständige, geistesschwache Johan« Neuwirth seit dem 26. September 1906 von seinen Eltern in Boden- mühl abgängig. Johann Neuwirth, welcher sich bis Ende August 1906 in der Irrenanstalt in Klagenfurt in Pflege befilnden hat, und von dort gegen Nevers seinen Eltern zur häuslichen Pflege übergeben wurde, ist im Besitze eines von der Gemeinde Neisach ausgestellten Arbeitsbuches und eines Landwehrpasses. Der Abgängige ist mittelgroß, kräftig gebaut, hat ovales Gesicht, graue Augen, blonde Haare, ebensolchen Schnurrbart und starken Blähhals. Zur Zeit seines Verschwindens war Johann Neuwirth bekleidet mit einem lichten Anzuge, braunem Havelock und Nadfahrermütze. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist ein allfälliges positives Ergebnis der Nachforschungen anher bekannt zu geben. Z. 23.307. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde -vorstehnngen und k. k. Gendarmerie- posten - Aommanden. Ausforschung des Stelluugspflichtigen Gustav Schutz. Der Aufenthalt und das Heimatrecht des angeblich am 12. Oktober 1883 als Sohn des in Breslau verstorbenen Kaufmannes Louis und der in Wien verstorbenen Friedrike, geborenen Gutmann, in Marienbad geborenen Stellungspflichtigen Gustav Schutz, für dessen Heimsendung Pana- tikakosten ausgelaufen sind, konnte bisher von der k. k. Statthalterei für Böhmen nicht festgestellt werden. - Schutz ist von mittlerer Statur, hat braune Haare, ovales Gesicht, dunkelbraune Augen, gewöhnlichen Mund und Nase, und spricht deutsch, englisch und französisch. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 27. Oktober 1906, Z. 24.407/11, sind die Nachforschungen nach dem- Genannten sogleich einzuleiten und ist über ein allfälliges positives Ergebnis bis 20. Dezember 1906 hieher zu berichten. Z. 23.315. Stenr, 12. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 1. November 19u6, Z. 33.830/1311, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Äckerbau-Ministerium die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Alibunar (Komitat Torontal) in Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Des weiteren ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k k. Bezirkshauptmannschaft in Ungarisch - Brod und wegen des Bestandes des Stäbchen- rotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Gänserndorf getroffenen Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencsen) und Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kundmachungen vom 18. und 25. Oktober 1906, ZZ. 32.150'1070 und 33.184/1208 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 24. und 31. Oktober l. I., Nr. 94 und 96) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde -Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. November 19( 6, Nr. 25.404/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 23.314. Steyr, 12. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberöüerreich in der Berichtsperiode vom 28. Oktober bis 4. November 1906 nach dem Erlasse der k. k. Stattbalterei in Lin; vom 5. November 1906, Nr. 25.474,'X. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Obernberg. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab; Gemeinde Stadl-Paura, Ortschaft Stadl-Hausrnck. 3. Rauschbrand. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. B e z i r k S t e y r (Land): Gemeinde Großraming, Ortschaft Neustiftgraben. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis.

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