•261 worden ist, demzufolge Ausländer, welche innerhalb der oder durch die von japanischen oder russischen Truppen besetzten Gebietsteile die Mandschurei passieren wollen, sich hiezu die Erlaubnis der betreffenden Behörden zu beschaffen Und anzumelden haben: 1. Name, 2. .Staatsangehörigkeit, 3. Beruf, 4. event. Würden und Titel, 5. Neiserichtung und Bestimmungsort. Das Uebereinkommen ist bereits in Kraft getreten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 12. Oktober, Z. 23.402/11, und unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 23. Mai 1906, Z. 11.651, Amtsblatt Nr. 22, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 23.505. Steyr, 12. November 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen rc. Abnahme von Losen der Staatslotterie. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben zu genehmigen geruht, daß das Neinerträgnis der am 20. Dezember 1906 stattfindenden XXV. Staatslotterie für gemeinsame Militär-Wohltätigkeitszwecke wie folgt gewidmet werde, und zwar: 1. Mit einem Betrage von fünfzigtausend (50.000) Kronen zur finanziellen Kräftigung des Unteroffiziers-Unterstützungsfonds ; 2. mit einem Betrage von fünfundzwanzigtausend (25.000) Kronen für den militärischen Wirtschafts- und Hilfsverein „Mars" zur Förderung der Vereinszwecke; 3. mit einem Betrage von fünfundzwanzigtaufendzwei- hundert (25.200) Kronen zur Sanierung der Kronprinz Rudolfs-Stiftung; 4. mit einem Betrage von zwanzigtausend (20.000) Kronen zur Subvention des Pferdebeschaffungsvereines der k. u. k. Fußtruppen; 5. mit einem Betrage von beiläufig sünfzehntausend (15.000) Kronen zur ' Refundierung der von der österr. Gesellschaft vom weißen Kreuze zu bestreitenden Ueber- tragungsgebühren für die Kronprinz Rudolf-Stiftung in Marienbad; 6. mit einem Betrage von zehntausend (10.000) Kronen dem Presbyterium der evangelischen Gemeinde in Krakau zur teilweisen Tilgung der noch bestehenden Bauschuld ; 7. mit eiuem Betrage von fünfundzwanzigtausend (25.000) Kronen zur Renovierung des Jnvalideuhauses in Lemberg; 8. mit einem Betrage von fünfzigtausend (50.000) Kronen der österr. Gesellschaft vom weißen Kreuze für den Bau eines Militär-Kurhauses in Jlidze; 9. mit dem eventuellen Reste beziehungsweise Ueber- schuffe des Reinerträgniffes zur Schaffung neuer Plätze bei der Staatslotterie-Militärstiftung, Gruppe 0 2 für Offizierswitwen und Waisen und Gruppe E für Witwen und Waisen von Militär - Beamten. Im Hinblicke auf den eminent wohltätigen Zweck dieser Lotterie ersuche ich die Herren Gemeinde-Vorsteher, diesem Unternehmen die tunlichste Förderung angedeihen zu lassen. Subskriptionsbögen und Spielprogramme werden über Wunsch zugesendet. Die etwa gewünschte Anzahl von Losen wolle hier- amts bis längstens 10. Dezember l. I. bekannt gegeben ZZ 23.360, 23.420. Steyr, 10. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Ausschreibung ärztlicher Posten. Die „Oesterreichische Aerzte - Zeitung", Zentralorgan für praktische Aerzte, Wien, IX/2, Nußvorferstraße 4, hat sich bereit erklärt, die Ausschreibungen offener ärztlicher Stellen, ohne jede Bezahlung, aufzunehmen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden hievon mit der Aufforderung verständigt, zur Ausschreibung kommende, oder offene ärztliche Stellen dieser Zeitschrift bekannt zu geben. Z. 23.298. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Gebührenfreiheit der Gesuche um die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 5. September 1906, Z. 91.524 ex 1905, anläßlich eines konkreten Falles entschieden, daß die von Ausländern und Personen, deren Staatsbürgerschaft nicht nachweisbar ist, nach § 5 der Heimatgesetz-Novelle vom 5. Dezember 1896, R.-G.-Bl. Nr. 222, eingebrachten Gesuche um Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband, sowie gegen die Erledigung solcher Gesuche überreichten Rechtsmittel (Berufungen, Beschwerden) die Gebührenfreiheit im Sinne des § 4 des bezogenen Gesetzes genießen. Hievon setze ich die Geineinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. o. - ö Statthalterei in Linz vom 6. Oktober 1906, Z. 22.943/H, zur Darnachachtung in die Kenntnis. Z. 23.321. Steyr, 9. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung über die Neufestsetzung der ortsüblichen Taglöhne im politischen Bezirke Steyr Umgebung. Gemäß § 7 des Gesetzes vonl 30. März 1888, R.-G.-Bl. Nr. 33, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter finde ich die ortsüblichen Taglöhne bis auf weiteres wie folgt festzusetzen: Gerichtsbezirk Kremsmünster. -I. Baugewerbe. Arbeiter...................................................................... 160 Heller Vorarbeiter............................................................200 Arbeiterinnen ................................................. 140 B. Andere Gewerb e. I. Männliche Arbeiter: Jugendliche Hilfsarbeiter .... 80 Heller Arbeiter.......................................................................140 Vorarbeiter . . . . 18O ” II. Weibliche Arbeiter: Jugendliche Hilfsarbeiterinnen ... 70 Heller Arbeiterinnen . '100 6. Aus Staatsmitteln entlohnte provisorische oder Anshilfsdiener . . . 170 Heller
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