Amtsblatt 1906/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

260 Z. 23.504. Steyr, 13. November 1906. An alle Gemeinde - vorftehungen. Abouncmettt auf das oberösterreichische Polizei-Blatt pro 1997. Um für die Drucklegung des oberösterreichischen Polizei- BlatteS 1907 rechtzeitig die nötige Vorsorge treffen zu können, werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 5. November 1906, Z. 4035/Präs., zur Pränumeration auf das Polizei-Blatt für Oberösterreich eingeladeu und im Hinblicke auf den ihnen zustehenden politischen Wirkungskreis ausmerksam gemacht, daß durch die Evidenzhaltung aller im ganzen Kronlande vorkommenden Uebertretungen gegen die Sicherheit der Person und des Eigentnms und durch die Verzeichnung aller deshalb verfolgten Verbrecher, sonstiger Gesetzesübertreter und für die öffentliche Sicherheit gefährlicher oder gemeinschädlicher Individuen, die den Gemeinde-Vorstehungen gemäß § 25, Punkt 2, des Gemeindegesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich erleichtert wird, weshalb das oberösterreichische Polizei - Blatt, welches eine solche Evidenz ermöglicht, für die Gemeinde- Vorstehungen als ein nahezu unentbehrlicher Behelf bezeichnet werden muß. Als Pränumerationsbetrag für ein Exemplar des gedachten Jahrganges wurde der vorjährige Pränumerations- Preis per 3 K 60 h beibehalten. Die Gemeinde - Vorstehungen werden eingeladen, die Pränumerations-Erklärungen zugleich mit den Pränumerationsbeträgen zuverlässig bis längstens 25. November l. I. an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr einzusenden. Steyr, 11. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hiuausgabe der Neichsgesctz- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück X6II und XCIII an die Gemeinde - Vorftehungen zur Hiuausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 23.526. Steyr, 12. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschaft - vorftehungen rc. rc. Aenderung des bisherigen Namens des Postamtes Nohr bei Bad Hall. Die k. k. Post- und Telegraphen-Direktion in Linz hat mit Schreiben vom 8. November 1906, Z. 48.247, anher die Mitteilung gemacht, daß das k. k. Handelsministerium mit Erlaß ddo. 29. August 1906, Z. 26.709/?, die von der k. k. Direktion beantragte Umänderung der bisherigen Benennung des k. k. Post- und Telegraphenamtes „Nohr bei Bad Hall" in „Nohr in Oberösterreich" genehmigt hat und bei dem genannten Amte vom 15. November l. I. an die neuen Amtsstampiglien mit der geänderten Schreibweise der Ortslegende in Gebrauch Men werden. Z. 23.578. Steyr, 12. November 1906. An alle Gememde-Vorstchungen. Konkurs - Ausschreibung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze der Franz Honaucr-Stiftung mit einem zeitlichen Unter- stützungsgenuffe von je 10 X 50 h für das Jahr 1906 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invalide. Die Stiftungsbewerber haben ihre Gesuche, welche vom Gemeindeamte zu bestätigen sind und welchen die Patental -Verpflegsurknnden beizuschließen sind, bis längstens 12. Dezember l. I. beim Ergänzungs-Bezirkskommando Nr. 14 in Linz vorzulegen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. - In den Gesuchen ist genau anzugeben: a) Ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der Familien-Mitglieder (ob versorgt oder unversorgt); o) mitgemachte Feldzüge und Dekorationen; ä) Ort der erhaltenen Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen; v) seit wann im Jnvalidenstande; f) das jährliche Staatseinkommen und sonstiges eigenes • Vermögen. Z. 23.303. Steyr, 10. November 1906. An alle Gemeinde-Vorftehungen. Reisen nach Kolnmbia. Laut einer dem Ministerium des Innern zugekommenen Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern, muß zufolge einer kürzlich erlassenen Weisung der Negierung der Republik Kolumbia jeder in kolumbianischen Häfen ankommende Reisende mit einem vom kolumbianischen Konsulat des betreffenden Einschiffungshafens ansgestellten Paffe versehen sein, widrigenfalls ihm das Landen nicht gestattet wird. Infolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Oktober l. I., Z. 23.868/H, werden die Gemeinde- Vorstehungen beauftragt, die vorstehende Mitteilung in möglichst ausgedehntem Maße zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen. Z. 23.312. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen rc. Freigabe der Passierung durch die von japanischen und rnssischen Truppen besetzten Gebietsteile der Mandschurei. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem^Er- lasse vom 5. Oktober 1906, 8. 44.032, der k. k. o.-o. Dian- halterei eröffnet, daß nach einem dem k. k. Mmlstenumdes Aeußern zugekommenen Berichte des österr.-ungar. Gestyasls- trägers in Tokio zwischen dem japanischen Gouvernement. von Kwantuna und dem russischen Armee - Oberkommattdo im fernen Osten nunmehr ein Ueberemkommen getroffen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2