Amtsblatt 1906/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der Platt ft. ß. Zezirksyauplmann Ichast Steyr für den gleichnamigen politischen und Kchutvszirk. Ur. 46. Steyr, am 18. Uovrmber. 1V06. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aua geeignete Inserate angenommen werden.' — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopslichtir 4ldressaten mit direkter Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 23.429. Steyr, 8. November 1906. Sh alle Gemeialle-NMeKuttflea, siodiw. Pfarrämter, OrKsHalrate, Malleitungen, VenojseaslKasts - Narstelluagen, KraalienKajsea etc. Einladung zur ^rniiuDici’fldoii nur Dn§ Amtsblatt -er k. k. BezirtsbaiiNtmamislhast Steyr. Mit 1. Jänner 1907 beginnt der XXV. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten-Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung oon auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genostenschafts-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung intereffieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genostenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig ;u sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 X. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. . Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1907 bis längstens 15. Dezember 1906 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations - Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. 2er k. k. üczirüshauptmanu.

260 Z. 23.504. Steyr, 13. November 1906. An alle Gemeinde - vorftehungen. Abouncmettt auf das oberösterreichische Polizei-Blatt pro 1997. Um für die Drucklegung des oberösterreichischen Polizei- BlatteS 1907 rechtzeitig die nötige Vorsorge treffen zu können, werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 5. November 1906, Z. 4035/Präs., zur Pränumeration auf das Polizei-Blatt für Oberösterreich eingeladeu und im Hinblicke auf den ihnen zustehenden politischen Wirkungskreis ausmerksam gemacht, daß durch die Evidenzhaltung aller im ganzen Kronlande vorkommenden Uebertretungen gegen die Sicherheit der Person und des Eigentnms und durch die Verzeichnung aller deshalb verfolgten Verbrecher, sonstiger Gesetzesübertreter und für die öffentliche Sicherheit gefährlicher oder gemeinschädlicher Individuen, die den Gemeinde-Vorstehungen gemäß § 25, Punkt 2, des Gemeindegesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich erleichtert wird, weshalb das oberösterreichische Polizei - Blatt, welches eine solche Evidenz ermöglicht, für die Gemeinde- Vorstehungen als ein nahezu unentbehrlicher Behelf bezeichnet werden muß. Als Pränumerationsbetrag für ein Exemplar des gedachten Jahrganges wurde der vorjährige Pränumerations- Preis per 3 K 60 h beibehalten. Die Gemeinde - Vorstehungen werden eingeladen, die Pränumerations-Erklärungen zugleich mit den Pränumerationsbeträgen zuverlässig bis längstens 25. November l. I. an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr einzusenden. Steyr, 11. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hiuausgabe der Neichsgesctz- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück X6II und XCIII an die Gemeinde - Vorftehungen zur Hiuausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 23.526. Steyr, 12. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschaft - vorftehungen rc. rc. Aenderung des bisherigen Namens des Postamtes Nohr bei Bad Hall. Die k. k. Post- und Telegraphen-Direktion in Linz hat mit Schreiben vom 8. November 1906, Z. 48.247, anher die Mitteilung gemacht, daß das k. k. Handelsministerium mit Erlaß ddo. 29. August 1906, Z. 26.709/?, die von der k. k. Direktion beantragte Umänderung der bisherigen Benennung des k. k. Post- und Telegraphenamtes „Nohr bei Bad Hall" in „Nohr in Oberösterreich" genehmigt hat und bei dem genannten Amte vom 15. November l. I. an die neuen Amtsstampiglien mit der geänderten Schreibweise der Ortslegende in Gebrauch Men werden. Z. 23.578. Steyr, 12. November 1906. An alle Gememde-Vorstchungen. Konkurs - Ausschreibung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze der Franz Honaucr-Stiftung mit einem zeitlichen Unter- stützungsgenuffe von je 10 X 50 h für das Jahr 1906 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invalide. Die Stiftungsbewerber haben ihre Gesuche, welche vom Gemeindeamte zu bestätigen sind und welchen die Patental -Verpflegsurknnden beizuschließen sind, bis längstens 12. Dezember l. I. beim Ergänzungs-Bezirkskommando Nr. 14 in Linz vorzulegen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. - In den Gesuchen ist genau anzugeben: a) Ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der Familien-Mitglieder (ob versorgt oder unversorgt); o) mitgemachte Feldzüge und Dekorationen; ä) Ort der erhaltenen Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen; v) seit wann im Jnvalidenstande; f) das jährliche Staatseinkommen und sonstiges eigenes • Vermögen. Z. 23.303. Steyr, 10. November 1906. An alle Gemeinde-Vorftehungen. Reisen nach Kolnmbia. Laut einer dem Ministerium des Innern zugekommenen Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern, muß zufolge einer kürzlich erlassenen Weisung der Negierung der Republik Kolumbia jeder in kolumbianischen Häfen ankommende Reisende mit einem vom kolumbianischen Konsulat des betreffenden Einschiffungshafens ansgestellten Paffe versehen sein, widrigenfalls ihm das Landen nicht gestattet wird. Infolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Oktober l. I., Z. 23.868/H, werden die Gemeinde- Vorstehungen beauftragt, die vorstehende Mitteilung in möglichst ausgedehntem Maße zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen. Z. 23.312. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen rc. Freigabe der Passierung durch die von japanischen und rnssischen Truppen besetzten Gebietsteile der Mandschurei. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem^Er- lasse vom 5. Oktober 1906, 8. 44.032, der k. k. o.-o. Dian- halterei eröffnet, daß nach einem dem k. k. Mmlstenumdes Aeußern zugekommenen Berichte des österr.-ungar. Gestyasls- trägers in Tokio zwischen dem japanischen Gouvernement. von Kwantuna und dem russischen Armee - Oberkommattdo im fernen Osten nunmehr ein Ueberemkommen getroffen

•261 worden ist, demzufolge Ausländer, welche innerhalb der oder durch die von japanischen oder russischen Truppen besetzten Gebietsteile die Mandschurei passieren wollen, sich hiezu die Erlaubnis der betreffenden Behörden zu beschaffen Und anzumelden haben: 1. Name, 2. .Staatsangehörigkeit, 3. Beruf, 4. event. Würden und Titel, 5. Neiserichtung und Bestimmungsort. Das Uebereinkommen ist bereits in Kraft getreten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 12. Oktober, Z. 23.402/11, und unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 23. Mai 1906, Z. 11.651, Amtsblatt Nr. 22, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 23.505. Steyr, 12. November 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen rc. Abnahme von Losen der Staatslotterie. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben zu genehmigen geruht, daß das Neinerträgnis der am 20. Dezember 1906 stattfindenden XXV. Staatslotterie für gemeinsame Militär-Wohltätigkeitszwecke wie folgt gewidmet werde, und zwar: 1. Mit einem Betrage von fünfzigtausend (50.000) Kronen zur finanziellen Kräftigung des Unteroffiziers-Unterstützungsfonds ; 2. mit einem Betrage von fünfundzwanzigtausend (25.000) Kronen für den militärischen Wirtschafts- und Hilfsverein „Mars" zur Förderung der Vereinszwecke; 3. mit einem Betrage von fünfundzwanzigtaufendzwei- hundert (25.200) Kronen zur Sanierung der Kronprinz Rudolfs-Stiftung; 4. mit einem Betrage von zwanzigtausend (20.000) Kronen zur Subvention des Pferdebeschaffungsvereines der k. u. k. Fußtruppen; 5. mit einem Betrage von beiläufig sünfzehntausend (15.000) Kronen zur ' Refundierung der von der österr. Gesellschaft vom weißen Kreuze zu bestreitenden Ueber- tragungsgebühren für die Kronprinz Rudolf-Stiftung in Marienbad; 6. mit einem Betrage von zehntausend (10.000) Kronen dem Presbyterium der evangelischen Gemeinde in Krakau zur teilweisen Tilgung der noch bestehenden Bauschuld ; 7. mit eiuem Betrage von fünfundzwanzigtausend (25.000) Kronen zur Renovierung des Jnvalideuhauses in Lemberg; 8. mit einem Betrage von fünfzigtausend (50.000) Kronen der österr. Gesellschaft vom weißen Kreuze für den Bau eines Militär-Kurhauses in Jlidze; 9. mit dem eventuellen Reste beziehungsweise Ueber- schuffe des Reinerträgniffes zur Schaffung neuer Plätze bei der Staatslotterie-Militärstiftung, Gruppe 0 2 für Offizierswitwen und Waisen und Gruppe E für Witwen und Waisen von Militär - Beamten. Im Hinblicke auf den eminent wohltätigen Zweck dieser Lotterie ersuche ich die Herren Gemeinde-Vorsteher, diesem Unternehmen die tunlichste Förderung angedeihen zu lassen. Subskriptionsbögen und Spielprogramme werden über Wunsch zugesendet. Die etwa gewünschte Anzahl von Losen wolle hier- amts bis längstens 10. Dezember l. I. bekannt gegeben ZZ 23.360, 23.420. Steyr, 10. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Ausschreibung ärztlicher Posten. Die „Oesterreichische Aerzte - Zeitung", Zentralorgan für praktische Aerzte, Wien, IX/2, Nußvorferstraße 4, hat sich bereit erklärt, die Ausschreibungen offener ärztlicher Stellen, ohne jede Bezahlung, aufzunehmen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden hievon mit der Aufforderung verständigt, zur Ausschreibung kommende, oder offene ärztliche Stellen dieser Zeitschrift bekannt zu geben. Z. 23.298. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Gebührenfreiheit der Gesuche um die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 5. September 1906, Z. 91.524 ex 1905, anläßlich eines konkreten Falles entschieden, daß die von Ausländern und Personen, deren Staatsbürgerschaft nicht nachweisbar ist, nach § 5 der Heimatgesetz-Novelle vom 5. Dezember 1896, R.-G.-Bl. Nr. 222, eingebrachten Gesuche um Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband, sowie gegen die Erledigung solcher Gesuche überreichten Rechtsmittel (Berufungen, Beschwerden) die Gebührenfreiheit im Sinne des § 4 des bezogenen Gesetzes genießen. Hievon setze ich die Geineinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. o. - ö Statthalterei in Linz vom 6. Oktober 1906, Z. 22.943/H, zur Darnachachtung in die Kenntnis. Z. 23.321. Steyr, 9. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung über die Neufestsetzung der ortsüblichen Taglöhne im politischen Bezirke Steyr Umgebung. Gemäß § 7 des Gesetzes vonl 30. März 1888, R.-G.-Bl. Nr. 33, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter finde ich die ortsüblichen Taglöhne bis auf weiteres wie folgt festzusetzen: Gerichtsbezirk Kremsmünster. -I. Baugewerbe. Arbeiter...................................................................... 160 Heller Vorarbeiter............................................................200 Arbeiterinnen ................................................. 140 B. Andere Gewerb e. I. Männliche Arbeiter: Jugendliche Hilfsarbeiter .... 80 Heller Arbeiter.......................................................................140 Vorarbeiter . . . . 18O ” II. Weibliche Arbeiter: Jugendliche Hilfsarbeiterinnen ... 70 Heller Arbeiterinnen . '100 6. Aus Staatsmitteln entlohnte provisorische oder Anshilfsdiener . . . 170 Heller

262 Gerichtsbezirk Steyr Umgebung. A. Fabriksarbeiter. I. Männliche Arbeiter: Jugendliche Hilfsarbeiter .160 Heller Arbeiter................................................................ 260 „ Vorarbeiter...................................................... 340 „ Betriebsbeamte...................................................... 400 „ II. Weibliche Arbeiter: Jugendliche Hilfsarbeiterinnen . . 120 Heller Arbeiterinnen..........................................................160 „ B. Sonstige Arbeiter. I. Männliche Arbeiter: Jngendliche Hilfsarbeiter . . . .120 Heller Arbeiter.....................................................................160 „ Vorarbeiter.......................................... 240 „ Betriebsbeamte..................................................... 400 „ II. Weibliche Arbeiter: Jugendliche Hilfsarbeiterinnen . : . 100 „ Arbeiterinnen.......................................................... 120 „ C. Aus Staatsmitteln entlohnte provisorische oder Aüshilfsdiener . . .170 Heller Gerichtsbezirk Weyer. I. Männliche Arbeiter: Jugendliche Hilfsarbeiter . . . . 120 Heller Arbeiter.....................................................................180 „ Vorarbeiter..................................................... 260 „ Betriebsbeamte..................................................... 400 „ H. Weibliche Arbeiter: Jugendliche Hilfsarbeiterinnen . . .120 Heller Arbeiterinnen.................................................... 160 „ III. Aus Staatsmitteln entlohnte provisorische oder Aushilfsdiener . . .200 Heller. Z. 2199/B.-Sch.-R. Steyr, 10. November 1906. Konkurs - Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Neustist kommt die Oberlehrerstelle zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1400 X, eine Funktionszulage von 200 X, die Dienstalterszulagen per 200 X und ein Naturalquartier. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeuguisse, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" Hieramts einzubringen. Z. 2200/B.-Sch.-R. Steyr, 10. November 1906. Konkurs - Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Eberstallzell kommt die Lehrerstelle I. Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1-100 X, die Dienstalterszulagen per 200 X und ein Naturalquartier, eventuell das gesetzmyßige Quartiergeld. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes mld einer Dienstestabelle belegten Gesuche im -vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 2150/Sch. Steyr, 10. November 1906. An sämtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 19. Oktober 1906, Z. 36.123, werden auch im laufenden Schuljahre in Wien vier im Februar 1907 beginnende Heilkurse für stotternde Schulkinder unter Teilnahme von Volksschullehrkräften behufs Erwerbung der Kenntnis der bezüglichen Heilmethode in der Dauer von fünf Wochen abgehalten werden. - Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 26. Oktober 1906, Z. 5'234, mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, bis längstens 1. Dezember l. I. zu berichten, ob an der unterstehenden Schule bereits Lehrkräfte vorhanden sind, welche zur Abhaltung solcher Heilkurse in Oberösterreich nach dem Muster der Wiener Kurse geeignet wären, bezw. ob Lehrkräfte durch Teilnahme an dem bevorstehenden Heilkurse die für die Abhaltung von Heilkursen in Oberösterreich erforderliche Befähigung erwerben werden. Eventuell ist ein Fehlbericht zu Erstatten. Z. 23.311. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Warnung vor dem Unterflützungsschwindler Franz Grandä aus Trebelno. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 19. Oktober 1906, Z. 24.221/11, treibt sich der am 9. November 1872 in St. Pölten geborene, nach Trebelno, Bezirk Gurkfeld, zuständige Tapezierer Franz Granda in verschiedenen Kronländern herum und läßt sich, obwohl arbeitsfähig, auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, in Hinkunft bei der Verabfolgung von Geldunterstützungen an den Genannten mit der größten Vorsicht vorzugehen und ihn, wann immer tunlich, nach dem Schubgesetze zu behandeln. Z. 23.313. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 16. Oktober l. I., Z. 21.772, Amtsblatt Nr. 42, angeordneten Nachforschungen nach Franz Tachegi sind einzustellen, da derselbe laut der Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 12. Oktober l. I., Z. VII, 2900/4, an die k. k. o.-ö. Statthaltere» be- retts am 22. August l. I. verhaftet wurde.

263 Z. 23.508. Steyr, 12. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und r. i. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 20. November 1905, Z. 24.176, Amtsblatt Nr. 47, angeordneten Nachforschungen nach denl Stelllmgspflichtigen Adolf Matuszek sind einzustellen. ______________________ A 23.308. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und f. t. Gendarmerie - Posten - Aommandeu. Ausforschung des abgängige» Johann Neuwirth aus Neisach. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Oktober 1906, Z. 24.247/11, ist der im Jahre 1873 geborene und zur Gemeinde Neisach im politischen Bezirke Hermagor zuständige, geistesschwache Johan« Neuwirth seit dem 26. September 1906 von seinen Eltern in Boden- mühl abgängig. Johann Neuwirth, welcher sich bis Ende August 1906 in der Irrenanstalt in Klagenfurt in Pflege befilnden hat, und von dort gegen Nevers seinen Eltern zur häuslichen Pflege übergeben wurde, ist im Besitze eines von der Gemeinde Neisach ausgestellten Arbeitsbuches und eines Landwehrpasses. Der Abgängige ist mittelgroß, kräftig gebaut, hat ovales Gesicht, graue Augen, blonde Haare, ebensolchen Schnurrbart und starken Blähhals. Zur Zeit seines Verschwindens war Johann Neuwirth bekleidet mit einem lichten Anzuge, braunem Havelock und Nadfahrermütze. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist ein allfälliges positives Ergebnis der Nachforschungen anher bekannt zu geben. Z. 23.307. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde -vorstehnngen und k. k. Gendarmerie- posten - Aommanden. Ausforschung des Stelluugspflichtigen Gustav Schutz. Der Aufenthalt und das Heimatrecht des angeblich am 12. Oktober 1883 als Sohn des in Breslau verstorbenen Kaufmannes Louis und der in Wien verstorbenen Friedrike, geborenen Gutmann, in Marienbad geborenen Stellungspflichtigen Gustav Schutz, für dessen Heimsendung Pana- tikakosten ausgelaufen sind, konnte bisher von der k. k. Statthalterei für Böhmen nicht festgestellt werden. - Schutz ist von mittlerer Statur, hat braune Haare, ovales Gesicht, dunkelbraune Augen, gewöhnlichen Mund und Nase, und spricht deutsch, englisch und französisch. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 27. Oktober 1906, Z. 24.407/11, sind die Nachforschungen nach dem- Genannten sogleich einzuleiten und ist über ein allfälliges positives Ergebnis bis 20. Dezember 1906 hieher zu berichten. Z. 23.315. Stenr, 12. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 1. November 19u6, Z. 33.830/1311, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Äckerbau-Ministerium die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Alibunar (Komitat Torontal) in Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Des weiteren ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k k. Bezirkshauptmannschaft in Ungarisch - Brod und wegen des Bestandes des Stäbchen- rotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Gänserndorf getroffenen Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencsen) und Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kundmachungen vom 18. und 25. Oktober 1906, ZZ. 32.150'1070 und 33.184/1208 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 24. und 31. Oktober l. I., Nr. 94 und 96) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde -Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. November 19( 6, Nr. 25.404/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 23.314. Steyr, 12. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberöüerreich in der Berichtsperiode vom 28. Oktober bis 4. November 1906 nach dem Erlasse der k. k. Stattbalterei in Lin; vom 5. November 1906, Nr. 25.474,'X. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Obernberg. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab; Gemeinde Stadl-Paura, Ortschaft Stadl-Hausrnck. 3. Rauschbrand. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. B e z i r k S t e y r (Land): Gemeinde Großraming, Ortschaft Neustiftgraben. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis.

264 ZZ. 23 309, 23.305, 23.306, 23.310. Steyr, 8. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommandeii. Ausforschung von StellungsPflichtigen. Auszuforschen find, und zwar: 1. Jan Stelmach, geboren 1883 in Cieniawa, Sohn des Thomas und der Marie; 2. Jan Krnezck, geboren 1883 in Mszalnica, unehelicher Sohu der Sophie; 3. Sema» Wylezak, geboren 1883 in Jzby, unehelicher Sohn der Akitina; 4. Marcin Kras, geboren 1883 in Kasna Gorna, unehelicher Sohn der Marianne; 5. Warrzyniee (Lorenz) Wszolnek, geboren 1884 in Kasna Gorna, unehelicher Sohn der Agathe; 6. Selig Aftcrgut, false Ulmann, geboren 1884 in Bogoniowice, unehelicher Sohn der Maryem Aftergut; 7. Symeon Miko, (Zigeuuer), geboren 1885 in Czarna, Sohn des Terentius und der Feronia Siwak; 8. Jan Roman Langier, geboren 1885 in Korzenna, Sohn des Rudolf und der Marie Hyza; 9. Josef Kasprzyk, geboren 1885 in Korzenna, Sohn des Johann und der Lucie Wilk; 10: Juda Mandl, geboren 1885 in Krolowa Polska, Sohn des Mozes Izaak Mandl und der Schein! N. N.; 11. Michael Latka, geboren 1885 in Bogoniowice, Sohn des Michael und der Maria Salwa; weiter ist noch auszuforschen: der am 7. Juli 1882 in Saaz im Bezirke Neustadtl geborene und dahin zuständige Emanuel Mach, ehelicher Sohn des Emanuel Mach und der Barbara, geborenen Nemec; der am 6. Februar 1885 in Pohrlitz geborene, unbekannt wohin zuständige Josef Häjek, ehelicher Sohn des Franz Häjek und der Anna, geborenen Hru8ka; der im Jahre 1883 geborene, in Ciemierzynce, Bezirk Przemyslany, heimatberechtigte und in Elisabethgrad in Rußland ansässige Johann Romansky. Nachdem der Romansky sich geweigert hat, seiner Stellungspflicht in der Heimat nachzukommen, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Kommanden beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen in der Richtung einzuleiten, ob Johann Namansky nicht etiva österreichischen. Boden betritt, in welchem Falle derselbe zu verhaften und der Nachstellung vor der heimatlichen Stellungskommission sofort zuzuführen wäre. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist. bis 25. November I: I. anher zu berichten. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirlShauptmannschaft Sieyr. - HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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