256 Z. 22.741. Steyr, 3. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Statistik der Todesursachen. Es wird den Herren Aerzten mit Rücksicht auf die gelegentlich der statistischen Bearbeitung der Sterbefälle und Todesursachen gemachten Beobachtungen Nachstehendes eröffnet, bezw. in Erinnerung gebracht: Die nach den pfarr- ämtlichen Sterbematriken - Auszügen zu verfassende Statistik der Todesursachen basiert auf dem nachfolgenden Mortalitätsschema : 1. Angeborene Lebensschwäche infolge von Frühoder Mißgeburt; 2. Tuberkulose der Lungen oder anderer Organe; 3. Lungenentzündung (Pneumonia); 4. Diphterie (Croup und Diphteritis); 5. Keuchhusten (Pertussis); 6. Blattern (Variola); 7. Scharlach (Soarlatina); 8. Masern (Morbilli); 9. Flecktyphus (Typhus exanthematicus oder petechialis); 10. Bauchtyphus (Typhus abdominalis, Heo- typhus); 11. Ruhr (Dysenterie); 12. Cholera asiatica; 13. Brechdurchfall der Kinder (Cholera infantum); 14. einheimischer Brechdurchfall (Enteritis acuta, Cholera nostras) im späteren Kindesalter; 15. Kindbettfieber (krooossus puer- poralis); 16. Wundinfektionskrankheiten nach Beschädigungen, wohin zu zählen sind: Erysipel, Phlegmone, Pyaemie, Tetanus; 17. andere Infektionskrankheiten, so speziell: Vurioollu, Influenza, Febris recurrens, Malariafieber und Syphilis, Meningitis cerebrospinolis; 18. übertragbare Tierkrankheiten — Zoonosen — und zwar Wutkrankheit (Lyssa), Milzbrand, Rotzkrankheit, Trichinose u. a. m.; 19. Gehirnschlagstuß (Apoplexia cerebri); 20. organische Herzfehler (Vitium cordis) samt Krankheiten der Blutgefäße, atheromatöser Prozeß sowie Aneurysmen; 21. bösartige Neubildungen, als Carcinom, Sarcoma; 22. sonstige natürliche Todesursachen; 23. zufällige Beschädigungen, welche an sich den Tod herbeiführten; 24. Selbstmord; 25. Mord und Totschlag. Die Herren Aerzte werden neuerlich aufgefordert, die Todesursachen unter tunlichster Rücksichtnahme auf das obige Schema in den Totenbeschaubefunden und Behandlungsscheinen nach wissenschaftlichen Diagnosen und mit präzisen Benennungen, ferner nickt bloß mit der deutschen, sondern auch mit der wissenschaftlichen lateinischen Bezeichnung anzugeben, z. B. Fraisen (Lolampsia infantum); Bezeichnungen aber, welche bloß ein Sympton der Krankheit, nicht aber diese selbst charakterisieren (z. B. Entkräftung, Darrsucht, Auszehrung, Wassersucht, Blausucht, Halsentzündung, Schwäche, Fieber) zu vernieiden. Hiebei wird neuerlich aufmerksam gemacht, daß ,,L e b e n s s ch w ä ch e" nur dann als Todesursache anzuführen ist, wenn sie eine Folge von Früh- oder Mißgeburt war. Als todgeboren sind nur jene Kinder anzuführen, welche zwar bis zur Lebensfähigkeit entwickelt aber tod zur Welt gekommen sind. Bei allen Früchten und Frühgeburten ist das Alter derselben anzugeben. Ferner möge in Fällen, in denen sich die zum Tode sührende Krankheit unmittelbar aus einer anderen, besonders aus einer Infektionskrankheit oder aus Alcoholismus chronicus entwickelte, auch die Grundkrankheit beigefügt werden (z. B. I'noumomu post wordillos, Xpopioxia evrebri vx alcoholismo chronico, Bronchitis post pertussim). Endlich mögen die Fälle von tödlichen Verletzungen genau präzisiert werden, z. B. Gehirnerschütterung durch Sturz von einer Höhe rc. Hiebei sind die Fälle von zufälliger tödlicher Beschädigung, von Selbstmord, Mord oder Totschlag strenge auseinander zu halten (s. Nr. 23, 24 und 25 des Mortalitätsschemas) und als solche unzweideutig zu bezeichnen. Von diesem Erlasse sind alle in der Gemeinde die Praxis ausübenden Aerzte und Gemeindeärzte gegen Vorlage des Verständigungsnachweises in Kenntnis zu setzen. Z. 22.745. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 18. September 1906, Z. 19.677, Amtsblatt Nr. 39, angeordneten Nachforschungen nach Johann Fitz sind einzustellen, nachdem derselbe laut Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Oktober 1906, Z. 24.618, erhängt aufgefunden wurde. Z. 22.691. Steyr, 6. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Aommanden Ausforschung. Die k. k. Statthalterei in Zara hat bei der o.-ö. Statthalterei um Ausforschung des Stellungspflichtigen Josef Bogttdi aus Spizza ersucht. Derselbe ist am 27. November .1884 in Sutomore, polit. Bezirk Cattaro, geboren, Sohn des Vinzenz und der Anna Vormann (oder Hermann). Nach den Matriken-- auszügen wäre die Mutter aus Kometau und der Vater aus Ober-Stupno in Böhmen gebürtig, und hätte letzterer im Jahre 1884 als Unteroffizier des 10. Tirolerjägerbataillons in Spizza (Sutomore oder Castelastna) gedient. Nach Angabe der Bezirkshauptmannschaft in Cattaro könnte der in den Matriken eingetragene Familienname unrichtig sein, und derselbe dürfte auch Bogteli, Bogtetti, Bohaty oder Bogta lauten, welche Namen in Böhmen oft vorkommen. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. Oktober 1906, Z. 23.583/IV, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten, und ist über ein positives Ergebnis derselben bis 25. November l. I. anher zu berichten. ZZ. 22.891, 22.892, 22.896, 22.890. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind die StellungsPflichtigen, und zwar: Der am 12. April 1885 in Wien geborene, nach Vutschowitz im Bezirke Wischau, zuständige Oskar Stiaßny, ehelicher Sohn des Benjamin Stiaßny und der Josepne, geb. Schrötter; der am 28. Februar 1885 zu Kirlibaba geborene, angeblich aus Bolechüw im Bezirke Dolina in Galizien stam-
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