der k. k. LfMsfMlMmMkMM ÄM für £>en gleichnamigen politischen und Schutbezirk. Ar. 45. Steyr, niu 8. Aovcmber. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo ^r geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit direkter Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 l< 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 K. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 22.590. Steyr, 1. November 1906. j An alle Gemeinden -er Gerichtsbezirkes §teyr mit Ausnahme der Gemeinde ThansteLLen. Dem h. ä. Erlasse vom 24. September 1906, Z. 20.102, ; betreffend Stipendien für Fachschüler in Steyr, ist eheste n s ■ zu entsprechen. Z. 2129/B.-Sch.-R. Steyr, 4. November 1906. Konkurs Wertängerung. Die Frist für die Einbringung der Gesuche zu dem mit den h. ä. Erlässen vom 5. Oktober l. I., Z. 1872,28. September l. I-, Z. 1793, 18. Oktober l. I., Z. 2000, und vom 14. Oktober 1906, Z. 1999, veröffentlichten Konkurs-Ausschreibungen, betreffend die Besetzung von Lehrstellen II. Klaffe an den zweiklasstgen Volksschulen in Kleinreifling, Trattenbach, Dietach, Sattledt, Aschach a. d. St. sowie an den - dreiklassigen Volksschulen in Neustift und Thanstetten, endlich an der fünfklassigen Volksschule in Sieruinghofen ' wird hiemit dahin erstreckt, daß die. bezüglichen Gesuche | binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung i vorliegender Notiz im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" h. a. einzubringen sind. Z. 2103/Sch. Steyr, 3. November 1906. An sämtliche Schulleitungen. Landsturmpflichtige Lehrpersonen. Die Schulleitungen werden aufgefordert, unverzüglich ein Verzeichnis der angestellten landsturmpflichtigen Lehrpersonen vorzulegen, eventuell einen Fehlbericht zu erstatten. „ Die Landsturm-Enthebungszertlfikate sind den Berichten anzuschließen. Z. 2050/Sch. Steyr, 3. November 1906. An den Zweiglehrerverein §teyr. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr gewährt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Stehr, welche der am 24. November l. I. um 2 Uhr nachmittags in Steyr siatt- findenden Vereins-Versammlung beiwohnen wollen, den biezu erforderlichen Urlaub. Z. 22.861. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Genossenschaft der handeltreibenden rc. Haferankauf durch das Militärvcrpflegsmagazin Linz. Aviso. Das k. u. k. Militärverpflegsmagazin in Linz, Museumstraße Nr. 29, kauft von Grundbesitzern und deren Vereinigungen im Monate November 1906 für die Station Linz 3500 q, für die Station Wels 5000 <i und für die Station Salzburg 1200 q Hafer im Wege des freihändigen Kallfes. Nücksichtlich der näheren Bedingungen wird auf die Kundmachung Nr. 1898 vom 10. August 1906, welche direkte übermittelt wurde, hingewiesen. K. n. k. Militärverpflegsmagazin in Linz. Z. 22.887. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Sonntagsruhe im Müllcrgewerbe. Ueber Erlaß der k. k. Statthalterei in Lin; vom 15. Oktober 1906, Z. 19.664/VIlI, werden die Gemeinde-Vorstebungen angewiesen, den Mühlenbesitzern die genaue Einhaltung der Vorschriften über die zulässige Arbeit an Sonntagen im Mühlenbetriebe vom 24. April 1895, R.-G.-Bl. Nr. 58, beziehungsweise 11. August 1895, N.-G.-Bl. Nr. 125, ein- zuschärsen und etwaige Uebertretungen dieser Vorschriften zur Anzeige zu bringen. ^. ju •
256 Z. 22.741. Steyr, 3. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Statistik der Todesursachen. Es wird den Herren Aerzten mit Rücksicht auf die gelegentlich der statistischen Bearbeitung der Sterbefälle und Todesursachen gemachten Beobachtungen Nachstehendes eröffnet, bezw. in Erinnerung gebracht: Die nach den pfarr- ämtlichen Sterbematriken - Auszügen zu verfassende Statistik der Todesursachen basiert auf dem nachfolgenden Mortalitätsschema : 1. Angeborene Lebensschwäche infolge von Frühoder Mißgeburt; 2. Tuberkulose der Lungen oder anderer Organe; 3. Lungenentzündung (Pneumonia); 4. Diphterie (Croup und Diphteritis); 5. Keuchhusten (Pertussis); 6. Blattern (Variola); 7. Scharlach (Soarlatina); 8. Masern (Morbilli); 9. Flecktyphus (Typhus exanthematicus oder petechialis); 10. Bauchtyphus (Typhus abdominalis, Heo- typhus); 11. Ruhr (Dysenterie); 12. Cholera asiatica; 13. Brechdurchfall der Kinder (Cholera infantum); 14. einheimischer Brechdurchfall (Enteritis acuta, Cholera nostras) im späteren Kindesalter; 15. Kindbettfieber (krooossus puer- poralis); 16. Wundinfektionskrankheiten nach Beschädigungen, wohin zu zählen sind: Erysipel, Phlegmone, Pyaemie, Tetanus; 17. andere Infektionskrankheiten, so speziell: Vurioollu, Influenza, Febris recurrens, Malariafieber und Syphilis, Meningitis cerebrospinolis; 18. übertragbare Tierkrankheiten — Zoonosen — und zwar Wutkrankheit (Lyssa), Milzbrand, Rotzkrankheit, Trichinose u. a. m.; 19. Gehirnschlagstuß (Apoplexia cerebri); 20. organische Herzfehler (Vitium cordis) samt Krankheiten der Blutgefäße, atheromatöser Prozeß sowie Aneurysmen; 21. bösartige Neubildungen, als Carcinom, Sarcoma; 22. sonstige natürliche Todesursachen; 23. zufällige Beschädigungen, welche an sich den Tod herbeiführten; 24. Selbstmord; 25. Mord und Totschlag. Die Herren Aerzte werden neuerlich aufgefordert, die Todesursachen unter tunlichster Rücksichtnahme auf das obige Schema in den Totenbeschaubefunden und Behandlungsscheinen nach wissenschaftlichen Diagnosen und mit präzisen Benennungen, ferner nickt bloß mit der deutschen, sondern auch mit der wissenschaftlichen lateinischen Bezeichnung anzugeben, z. B. Fraisen (Lolampsia infantum); Bezeichnungen aber, welche bloß ein Sympton der Krankheit, nicht aber diese selbst charakterisieren (z. B. Entkräftung, Darrsucht, Auszehrung, Wassersucht, Blausucht, Halsentzündung, Schwäche, Fieber) zu vernieiden. Hiebei wird neuerlich aufmerksam gemacht, daß ,,L e b e n s s ch w ä ch e" nur dann als Todesursache anzuführen ist, wenn sie eine Folge von Früh- oder Mißgeburt war. Als todgeboren sind nur jene Kinder anzuführen, welche zwar bis zur Lebensfähigkeit entwickelt aber tod zur Welt gekommen sind. Bei allen Früchten und Frühgeburten ist das Alter derselben anzugeben. Ferner möge in Fällen, in denen sich die zum Tode sührende Krankheit unmittelbar aus einer anderen, besonders aus einer Infektionskrankheit oder aus Alcoholismus chronicus entwickelte, auch die Grundkrankheit beigefügt werden (z. B. I'noumomu post wordillos, Xpopioxia evrebri vx alcoholismo chronico, Bronchitis post pertussim). Endlich mögen die Fälle von tödlichen Verletzungen genau präzisiert werden, z. B. Gehirnerschütterung durch Sturz von einer Höhe rc. Hiebei sind die Fälle von zufälliger tödlicher Beschädigung, von Selbstmord, Mord oder Totschlag strenge auseinander zu halten (s. Nr. 23, 24 und 25 des Mortalitätsschemas) und als solche unzweideutig zu bezeichnen. Von diesem Erlasse sind alle in der Gemeinde die Praxis ausübenden Aerzte und Gemeindeärzte gegen Vorlage des Verständigungsnachweises in Kenntnis zu setzen. Z. 22.745. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 18. September 1906, Z. 19.677, Amtsblatt Nr. 39, angeordneten Nachforschungen nach Johann Fitz sind einzustellen, nachdem derselbe laut Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Oktober 1906, Z. 24.618, erhängt aufgefunden wurde. Z. 22.691. Steyr, 6. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Aommanden Ausforschung. Die k. k. Statthalterei in Zara hat bei der o.-ö. Statthalterei um Ausforschung des Stellungspflichtigen Josef Bogttdi aus Spizza ersucht. Derselbe ist am 27. November .1884 in Sutomore, polit. Bezirk Cattaro, geboren, Sohn des Vinzenz und der Anna Vormann (oder Hermann). Nach den Matriken-- auszügen wäre die Mutter aus Kometau und der Vater aus Ober-Stupno in Böhmen gebürtig, und hätte letzterer im Jahre 1884 als Unteroffizier des 10. Tirolerjägerbataillons in Spizza (Sutomore oder Castelastna) gedient. Nach Angabe der Bezirkshauptmannschaft in Cattaro könnte der in den Matriken eingetragene Familienname unrichtig sein, und derselbe dürfte auch Bogteli, Bogtetti, Bohaty oder Bogta lauten, welche Namen in Böhmen oft vorkommen. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. Oktober 1906, Z. 23.583/IV, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten, und ist über ein positives Ergebnis derselben bis 25. November l. I. anher zu berichten. ZZ. 22.891, 22.892, 22.896, 22.890. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind die StellungsPflichtigen, und zwar: Der am 12. April 1885 in Wien geborene, nach Vutschowitz im Bezirke Wischau, zuständige Oskar Stiaßny, ehelicher Sohn des Benjamin Stiaßny und der Josepne, geb. Schrötter; der am 28. Februar 1885 zu Kirlibaba geborene, angeblich aus Bolechüw im Bezirke Dolina in Galizien stam-
mende Axenti Stefink, unehelicher Sohn der Paraskewa Steftnk; der am 26. Mai 1685 in Brunn geborene, nach Pawlowitz im Bezirke Wischau zuständige Viktor Hroz, ehelicher Sohn des Franz Hroz und der Anna, geb. Ocök, und der am 19. Juli 1887 in Wsetin geborene, nach <lech im Bezirke Proßnitz zuständige Landsturmpflichtige Julius Koeourek, ehelicher Sohn des Emanuel Kocourek und der Franziska, geb. Samaö. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Dezember 1906 anher zu berichten. Z. 22.694. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Hierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 21. bis 28. Oktober 1906 nach dem «Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Oktober 1906, Z. 24.964/X. 1. Notlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Pernzell; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Nikola. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ludlgasse. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Nied: Gemeinde und Stadt Nied. 2. Bezirk Nohrbach: Gemeinde und Ortschaft .Haslach; Gemeinde und Ortschaft Nohrbach. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Hagen. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab; Gemeinde Stadl-Paura, Ortschaft Stadl-Hausruck. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. .Z. 22.692. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 25. Oktober 1906, .Z. 33.184/1208, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ackerbauministerium die 'Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirken Dicsöszentmarton (Komitat Kis-Küküllö), Nagyszalatna, Beszterczebanya, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Zolyom, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Zolyom) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 18. Oktober 1906, Z. 32.150/1070 (enthalten im Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" vom 24. Oktober l. I., Nr. 94), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstebungen und k. k Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k k. Statthalterei in Linz vom 28. Oktober 1906, Nr. 24.868 X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 22.693. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 94 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 25. September 1906, Z. 127.441/VI, betreffend die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im Lande Galizien zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Oktober 1906, Z. 22.983/X, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 22.751. Steyr, 5. November 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Uommanden. Nr. 25.061/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei infolge des Erlasses des k. k. Ackerbau - Ministeriums vom 24. Oktober 1906, Z. 33 252/1217, unter gleichzeitiger Behebung der hierämtlichenKundmachung vom 29.September1906, Z. 22.372, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen vom 4. November 1906 angefangen zu erlassen: Wegen Bestandes der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Banjaluka, Bihac, Bjelina, Bos. Dubica, Bos. Gradiska, Bos. Novi, Brcka, Dervent, D. Tuzla, Gradaca, Kladany, Krupa, Ljubuski, Mag- laj, Priedor, Prnjavor, Sanskimost, Sarajevo, Srebrenica, Travnik, Vlasenica, Zenica und Zepce. Im übrigen gelten bezüglich des Verkehres mit Schweinen aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich, beziehungsweise nach dem Schlachthofe in Linz, folgende Bestimmungen : 1. Die Einfuhr von Handelsschweinen im Lebendgewichte von unter 120 Kilogramm nach Oberösterreich ist verboten. 2. Die Einfuhr von fertigen und halbfertigen Mast- schweinen, d. i. von Schweinen mit einem Lebendgewichte von mindestens 120 Kilogramm ist nur in die Konsumorte Freistadt, Gmunden, Ischl, Steyr, Urfahr und Wels gestattet. Solche Transporte dürfen jedoch nur in solchen Eisenbahnstationen verladen werden, die nicht im Sperrgebiete liegen, müssen mit ordnungsmäßig ausgestellten und amtstierärztlich bestätigten Viehpäffen gedeckt sein und dürfen nur
258 in plombierte Wägen ohne Umladung nach der Station des im Bicbpasse angegebenen Bestimmungsortes gebracht werden. Transporte, bei welchen bei der Ausladung Schweine mit einem geringeren Gewichte als 120 Kilogramm gefunden werden oder bei welchen auch nur ein Fall von Schweinepest, Rotlauf oder Maul- und Klauenseuche 'festgestellt werdetl sollte, werden nach Fütterung und Tränkung der Tiere nach der Aufgabestation auf Kosten des Versenders zurückgesendet. 3. Die Einfllhr von geschlachteten Schweinen ohne Unterschied des Gewichtes aus nicht gesperrten Bezirken und auch aus seuchenfreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Bezirke des Okkupationsgebietes ist nur im ungeteilten Zustande und mit noch anhaftenden Nieren und dem intakten Nierenfette im direkten Eisenbahnverkehr gestattet. Doch müssen derlei Transporte mit vorschriftsmäßigen ämtlich ausgestellten Zertifikaten gedeckt sein. 4. Nach dem Schlachthofe in Linz allein ist die Einfuhr von Schweinen ohne Rücksicht auf deren lebendes Gewicht aus den nicht gesperrten Gebieten und auch aus seuchenfreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Gebiete nach fallweise und unter Angabe der Provenienz, Stückzahl und des Verkäufers von der k. k. Statthalterei eingeholten Bewilligung im direkten Eisenbahnverkehre behufs Schlachtung innerhalb vier Tagen gestattet. Die in der Verladestation unter Plombenverschluß gesetzten Waggons mit solchen Transporten müssen mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Mit Spezialbewilligung", beziehungsweise „Aus gesperrten Gebieten mit Spezial- Bewilligung" bezettelt werden. Wird bei einem Transporte bei der Ausladung eine Seuche festgestellt, so sind die gesunden Schweine sogleich der Schlachtung zu unterziehen, während die kranken und krankheitsverdächtigen nach den bestehenden Vorschriften entweder zur Verwertung zuzulassen oder der Vertilgung zuzuführen sind. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Oktober 1906, Nr. 25.061/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, am 1. November 1906. An sämtliche Genossenschastz- und Krankenkassen-vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gcwcrbcverleihuugen pro Oktober 1906. 1. Johann Edlinger, Dreschmaschinenverleiher in Dippersdorf Nr. 54, Gemeinde Wartberg. 2. Franz Mair- bäurl, Krämer in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten. 3. ^lax. Pbam. Josef Nußegger, Erzeugung und Verschleiß von künstlichen Mineralwässer „Tafelwasser" und „Katarrhwasser" in Markt Weyer Nr. 65. 4. Anton Amon, Holzhandel in Kleinreifling Nr. 106, Gemeinde Land Weyer. 5. Johann Müller, recte Nobitza, Maschinstrickerei nebst Verkauf von Woll- und Wirkwaren in Bad Hall Nr. 98. 6. Josef Oberndorfer, Messererzeugung in Neichraming Nr. 94. 7. Josef Schlnckhuber, Handel mit Viktnalien, Spanferkeln und Geflügel in Unterrohr Nr. 48, Genleinde Rohr. 8. Jakob Haböck, Lebzelter und Zuckerbäcker in Jägerberg. Nr. 38, Gemeinde St. Ulrich. 9. Therese Zeininger, Gemischtwarenhandel, Sierning Nr. 4. 10. Hermann von Kaler, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 36. 11. Pauline Neiterer, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 74. 12. Michael Schwödiauer, Hufschmied , in Kleinraming Nr. 20, Gemeinde St. Ulrich. 13. Ignaz Gassner, Holzwarenerzeugung in Lumpelgraben Nr. 19, Gemeinde Großraming. -14. Josef Spatt, Gemischtwarenhandel in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich. 15. Peter Böhler, Realitätenhandel in Christkindl Nr. 16, Gemeinde Garsten. 16. Johann Loitzmayr, Fleischhauer in Sierning Nr. 245. 17. Franz Renöckl, Gemischtwarenhandel in Ebenboden Nr. 38, Gemeinde Ternberg. 18. Franz Renöckl, Nohproduktenhandel in Ebenboden Nr. 38, Gemeinde Ternberg. 19. Matthias Reiter, Gemischtwarenhandel in Sierning Nr. 176. 20. Hermann Baumann, Gast- und Schankgewerbe in Nach der Enns Nr. 25, Gemeinde Land Weyer (§ 16, lit. a, b, c, d, f, g). 21. Johann Schmidhuber, Tischler in Buchholz Nr. .5, Gemeinde Garsten. 22. Franziska Heiml, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen Nr. 55, Gemeinde Sierning.. 23. Gustav Nindl, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. a, b, c, d,f, g) in Kleinreifling Nr. 122, Gemeinde Land Weyer. 24'. Gottlieb Höllhuber, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit: a, b, 0, d, f, g) in Neichraming Nr. 76. 25. Georg Geistberger, Ausschank und Kleinverschleiß geistig gebrannter Getränke in Heitzendorf, Gemeinde Wartberg. 8. Gewerbelöschungen. 1. Johann Wiesinger, Gemischtwarenhandel in Sierning Nr. 4. 2. Matthäus Berger, Gast- und Schankgewerbe in Kleinreifling Nr. 122. Gemeinde Land Weyer. 3. Eugen Neitter, Photograph in Bad Hall Nr. 10. 4. Eugen Neitter, Handel mit photogr. Bedarfsartikeln und Ansichtskarten in Bad Hall Nr. 10. 5. Johann Helm, Gemischtwarenhandel in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten. 6. Ferdinand Fuchs, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 142. 7. Franz Pfeffer, Gast- und Schankgewerbe in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich. 8. Franz Pfeffer, Gemischtwarenverschleiß, in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich. 9. Jusie Niedermayr, Damenschneiderin in Garsten Nr. 12. 10. Josefa Müller, Frauenkleidermachergewerbe in Mitteregg Nr, 26, Gemeinde Aschach. 11. Johann Helm, Gast- und Schankgewerbe in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten. 12. Franz Staudinger, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 133. 13. Rosa Apfel, Gemischtwarenverschleiß in Bad Hall Nr. 2. 6. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Michael Schindelegger, Maler und Anstreicher, übersiedelt von Kleinraming Nr. 15 nach Unterwald Nr. 9. 2. Ferdinand ^ölzl, Gemischtwarenhandel, Verlegung won Haus Nr. 44 auf 47 in Losenstein. 3. Moritz Schitten- gruber, Fleischhauer in Jägerberg Nr. 4, auf die Dauer des Witwenstandes an Karoline Schittengruber übertragen. Geschäftsführer Karl Schittengruber. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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