Z. 21.773. Steyr, 16. Oktober 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und I. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 29. September 1905, Z. 20.527, Amtsblatt Nr. 40, angeordneteu Nachforschungen nach dem Stellungs-, bezw. Landsturmpflichtigen, Anton Hrazdil aus Mähren sind einzustellen. Z. 21.774. Steyr, 16. Oktober 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. I. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 24. November 1905, Z 24.429, Amtsblatt Nr. 48, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Kni/Ltek aus Mähren sind einzustellen. Z. 21.775. Steyr, 16. Oktober 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Poften-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 23. Februar 1906, Z. 4615, Amtsblatt Nr. 9, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Alfred Marschalek aus dem Stadtgebiete Bielitz sind einzustellen. Z. 22.129. Steyr, 22. Oktober 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterfliitzungsschwindler Marian Spirydion Fiatkowski. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 26. Oktober 1906, Z. 22.025/11, treibt sich der in der Gemeinde Szczerzec, im Jahre 1864 geborene und daselbst heimatberechtigte Marian Spirydion Fiatkowski, Sohn des Ludwig und der Emilia, beschäftigungslos herum, und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatgemeinde Geldunterstützungen verabreichen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genanuten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu beZ 22.008. Steyr, 21. Oktober 1906. An alle Gemeinde-vorftehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Uommanden. Nr. 22.869/X. Kundmachung. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.-G.-Bl. Nr. 140) am Montag den 10. und Dienstag den 11. Dezember l. I. von der o.-ö. Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre, mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmiedgewerbe und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuche) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (ß 6 der zitierten Ministerial-Verordnung) belegten Gesuche bis 20. November l. I. im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes bei der o.-ö. Statthalterei in Linz einzubringen. Die Gesuchsteller werden besonders aufmerksam gemacht, daß die nach dem Jahre 1883 ausgestellten Lehrbriefe von der zuständigen Genossenschasts - Vorstehung und von der betreffenden Gemeinde - Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auch den Arbeitszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde- und Genossenschafts - Vorstehung beigefügt sein. Von der k. k. oberösterreichischeu Statthalterei. Linz, den 4. Oktober 1906. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden zur Verlautbarung mit der Weisung in die Kenntnis, daß solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts- Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Arbeitszeugnisse zu versehen sind, nicht vollkommen entsprochen haben, zur Beibringung der erforderlichen Dokumente zu verhalten, dagegen jene, welche denselben überhaupt nicht zu entsprechen vermögen, abweislich zu bescheiZ. 21.994. Steyr, 19. Oktober 1906. An alle Gemeinde- vorftehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hverösterreich Berichtsperiode vom 7. bis 14. Oktober 1906 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Oktober 1906, Nr. 23.715/X. Bestand der Seuche. 1. Bläschenausschlag an den Genitalien der Rinder. Bezirk Nied: Gemeinde Lohnsburg, Ortschaft Hochkuchl; Gemeinde Geiersberg, Ortschaft Prammerdorf; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Jetzing.
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