248 Zur Sicherstellung der Identität dieses. Individuums werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden beauftragt, Nachforschungen einzuleiten und ist über ein allfälliges positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten. Z. 21.461. Steyr, 12. Oktober 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Tierseuchen-Ausweis für Hberöjterreich in der Berichtsperiode vom 30. September bis 7. Oktober 1906 nach dem Erlaffe der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Oktober 1906, Nr. 23.001/X. Bestand der Seuche. 1. Bläschennusschlag an deu Genitalien der Rinder. Bezirk Nied: Gemeinde Lohnsburg, Ortschaft Hofkuchl. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Laakirchen. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ortschaft Hammersdorf. 3. Schweinepest. I. Bezirk Nied: Gemeinde und Stadt Nied. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Hagen. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Markt Lambach; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab; Gemeinde Stadl- Paura, Ortschaft Stadl-Hausruck. 4. Nanschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklabruck, Ortschaft Spielberg. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 21.294. Steyr-, 10. Oktober 1906. - An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden Nr. 1081/17, 1808. Kundmachung. Mit Beziehung auf den Stand der Tierseuchen in den Bezirken Cilli und Pettau findet die k. k. Statthalterei das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 24. Mai 1906, Z. 12.329/8, angeordnete Verbot der Ausfuhr von Schweinen außer Kraft zu setzen und die Ausfuhr von Schweinen aus den ganzen politischen Bezirken Cilli und Pettau nunmehr wieder zu gestatten. Sollten jedoch neuerliche Fälle von Schweineschmuggel nach, Seuchenverschleppungen aus den Bezirken Cilli und Pettau nachgewiesen werden, so müßte unnachsichtlich wieder mit einem Ausfuhrverbote für Schweine vorgegangen werden. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. K. k. steiermärkische Statthalterei. Graz, am 26. September 1906. Für den k. k. Statthalter: Hammer-Burgstall m. p. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Oktober 1906, Nr. 22.541/X, unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 7. Juni 1906, Z. 12.596, Amtsblatt Nr. 24, zur entsprechenden Verlautbarung und Verständigung der Interessenten in die Kenntnis. Z. 21.291. Steyr,. 11. Oktober 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen «8 f. f. Gendarmerie - posten - Uommanden. Nr. 22.778/X. Kundmachung betreffend die Ein- und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus. Frankreich und Großbritannien in, beziehungsweise durch die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Das Ackerbau-Ministerium hat verfügt, daß die Einund Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Frankreich und Großbritannien in, beziehungsweise durch' die im Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder nur mit besonderer, fallweise einzuholender Bewilligung dieses Ministeriums und unter den von diesem festzustellenden Bedingungen stattfinden darf. Dies wird zufolge Erlaffes des genannten Ministeriums vom 1. Oktober d. I., Z. 30.271/732, mit dem Beifügen verlautbart, daß in den betreffenden Ansuchen um die Gestattung der bezeichneten Ein-, beziehungsweise Durchfuhr die Provenienzgebiete, die Gattung und Stückzahl und die Bestimmungsorte der Tiere, sowie die Grenzstationen, über welche die Ein-, beziehungsweise Durchfuhr erfolgen soll, anzugeben sind. Linz, den 4. Oktober 1906. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze, ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden zur Verlautbarung und eventuellen Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. - HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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