246 Sonstige Gegenstände, welche zur Feststellung der Identität dieser Leiche dienen könnten, wurden nicht vorgefunden. Die Geldbörse, sowie der Geldbetrag von 32 7 K, die fünf Stück Marken und der kleine Schlüsiel wurden beim Gemeindeamte in Neustadl deponiert. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, diesbezüglich Nachforschungen einzuleiten und allfällige Angaben über die Identität der Leiche sogleich anher mitzuteilen. Z. 21.666. Steyr, 15. Oktober 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und f. f. Gendarmerie - posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. Juni l. I., Z. 12.592, Amtsblatt Nr. 24, angeordneten Nachforschungen nach Jakob Deyämann sind einzustellen, da der Genannte eruiert worden ist. ZZ. 21.589, 21.588. Steyr, 13. Oktober 1906. . An alle Gemeinde-vorstehungen und e. L Gendarmerie-posten-Aommanben. Warnung vor mehreren Unterstütznngsschwindleru. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 26. September 1906, Z. 21.764/11, und vom 26. September 1906, Z. 22.005/11, treiben sich nachstehende Individuen in der Welt herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, u. zw.: 1. Der im Jahre 1837 geborene und nach Alt-Boz- dechov, Bezirk Kamenitz a. L., zuständige, verheiratete Arbeiter Thomas Frühbauer, derselbe ist mittelgroß, hat ein längliches Gesicht, stumpfe Nase und einen graumelierten Schnurrbart. 2. Der im Jahre 1858 geborene und nach Alt-Boz- dechov, Bezirk Kamenitz a. L., zuständige Maurer Johann Pulpytel. Der Genannte ist von kleiner Statur, hat kastanienbraune Haare, eine stumpfe rote Nase, blaugraue Augen, ist mit einem Arbeitsbuche ddo. 11. November 1897, Nr. 39, versehen. 3. Der am 22. Ottober 1877 geborene und in die obenangeführte Gemeinde zuständige Handlungskommis Edmund Urban. Derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, blaue Augen, dunkle Haare. 4. Der am 28. Mä^ 1878 geborene, in Cavedine zuständige, ledige Standes-Maurer Domenico Travaglia. Der Genannte ist von mittlerer Größe, hat braune Haare und Bart, ebensolche Augen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 21.587. Steyr, 13. Oktober 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen AN- i. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Andreas Lohinski aus Kiernica. Andreas Lohinski, geboren am 23. Oktober 1875 in Kiernica, Bezirk Grodek-Jagiellonski, und dahin zuständig, griechisch-katholisch, ledig, Bahnarbeiter, mehrmals wegen Verbrechens des Diebstahls abgestraft, welcher als ein für das fremde Eigentum höchst gefährliches Individuum auf Grund des Urteiles des k. k. Kreisgerichtes in Sambor vom 7. Dezember 1903, Vr. 1225, mit Erkenntnis der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Grodek - Jagiellonski vom 9. Jänner 1905, Z. 2508/B/1, unter Polizeiaufsicht auf die Dauer eines Jahres gestellt wurde, hat im Jänner 1906 die ihm zum zwangsweisen Aufenthalte bestimmte Gemeinde Kiernica, eigenmächtig verlassen und ist derzeit unbekannten Orts abgängig. Persons-Beschreibung: Statur: mittel, kräftiger Körperbau; Gesicht: länglich, gesunde Farbe; Augen: braun; Haare: dunkelblond; Nase und Mund: proportioniert; Zähne: gesund und vollzählig; spricht ruthenisch und polnisch. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach Andreas Lohinski Nachforschungen einzuleiten und im Eruierungsfalle die sofortige Anzeige anher zu erstatten, damit die Ueberlieferung des Genannten an die k. k. Bezirkshauptschaft in Grodek-Jagiellonski veranlaßt werden kann. Z. 21.592. Steyr, 13. Oktober 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und f. 1. Gendarmerie - posten - Uommanden. Ausforschung des Aufenthaltes des Anton Luger aus Steyr, bezw. dessen Ligitimations - Dokumente. Mit der Note vom 16. Juni 1906, Z. 7012, hat die k. k. Seebehörde in Triest um Einbringung der für die Heimschiffung des Anton Luger aus Steyr von Piräus nach Triest im Betrage von 65 K 31 h erwachsenen Kosten hieramts angesucht. Der Vater des Genannten, Anton Luger sen., Hausbesitzer in Steyr, Pfarrgasse 18, hat nun am 23. Juli 1906, bei der Stadtgemeinde Steyr zu Protokoll gegeben, daß er nahezu mit Bestimmtheit annehmen könne, daß hier in der Person des Eingeschifften ein Irrtum vorliegt. Es wurden nämlich seinem Sohne im Hafen von Piräus seine Dokumente gestohlen und es ist daher die Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß ein anderer mit dessen Papieren sich die Fahrt nach Triest erschwindelt hat.. Ueber den gegenwärtigen Aufenthalt seines Sohnes vermochte er keinerlei Anhaltspunkte zu geben. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerre- Posten- Kommanden werden zufolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 24. September 1906, Z. 21.247/14, aufgefordert, nach dem Aufenthaltsorte des Anton Luger mn. zu forschen und ihn im Falle seiner Auffindung darüber einvernehmen zu lassen, ob die erwähnten Helmschlffungs- kosten sich tatsächlich auf seine Person beziehen, eventuell, welche andere Person seine Ausweisdokumente zur Erlangung dieser kostenfreien Schiffahrt mißbraucht hat.
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