222 I. Gerichtsbezirk Weyer. a) Für die Hebammen der Gemeinden Weyer Markt | und Land, Gaflenz am Montag den 24. September um । 10 Vs Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. d) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustift anr Dienstag den 25. September um 9 Uhr vormittags zu Großraming in Schwaigers Gasthaus. o) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Reichraming und Laus« am Mittwoch den 26. September um 8 Uhr vormittags in Blasks Gasthaus zu Losenstein. !l. Gerichtsbezirk Steyr. a) Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleiten am Freitag den 28. September um 9 Uhr vormittags zu Steyr in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes. b) Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Samstag den 29. September um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei in Sierning. lll. Gerichtsbezirk Kremsmüuster. a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am Montag den I. Oktober um 2 Uhr nach- mittags in der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. b) Für die Hebammen der Gemeinden Ried, Eberstallzell und Wartberg am Dienstag den 2. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Ried. v) Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt, Kremsmünster Land, Sipbachzell und Rohr am Mittwoch den 3. Oktober im Gasthause „Zur Sonne" des Emilian Schuel in Kremsmünster. Bei der vorzunehmenden Ueberprüfung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: I) Verhallen der Hebamme im Dienste der Schwangeren und Gebärenden. 2) Berufung des Arztes im allgemeinen und Berufung des Arztes in besonderen Fällen. 3) Vortrag des k. k. Anltsarztes über „Erste Hilfe bei Blutungen aus dein weiblichen Genitaltraktus". Zu diesen Amtstagen haben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fassungsbücheln über bezogene Desinfektionsmittel, dem Lehrbuche für Hebammen pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen und ist über die berufliche Verhinderung die gemeindeämtliche Bestätigung, über die Behinderung durch Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeindegebiete praktizierende Hebamme von diesem Erlasse zu verständigen und über die. erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindeärzte sind zu diesen Versammlungen einzuladen. Z. 19.024. Steyr, 8. September 1906. An sämtliche hochw. Psarrämter. Betreffend Matrikenauszüge über die Verstorbene». Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. August 1906, Z. I9.994/V, hat es sich ergeben, daß in den Listen der Geborenen bei den Totgeburten Mißverständnisse sich geltend »lachen und daß in manchen Matrikenauszügen Abkürzungen der vorkommenden Bezeichnungen vorgenommen werden, welche leicht zu Mißverständnissen führen können. Die Herren Matrikenführer werden daher aufmerksam gemacht, daß als Totgeborene nur jene Kinder auzuführen sind, welche zwar bis zur Lebensfähigkeit entwickelt, aber tot zur Welt gekommen waren und daß alle Bezeichnungen, insbesondere jene der Todesursachen, in dell Matrikenauszügen nach den Angaben der Totenbeschauscheine mit den vollen, womöglich wissenschaftlichen Namen und ohne Abkürzungen derselben einzutragen sind. Z. 19.211. Steyr, 11. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen nutz ?. ?. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. September l. I., Z. 18.823, Amtsblatt Nr. 36, angeordneten Nachforschungen nach dem abgängigen Schulknaben Johann Hönig aus Neuzeug sind einzustellen, da derselbe bereits zu seinen Eltern zurückgekehrt ist. Z. 18.831. Steyr, 4. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. April l. I., Z. 9747, Amtsblatt Nr. 18, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Rudolf Vinzenz Stanek aus Mähren sind einzustellen. Z. 18.832. Steyr, 4. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-lkommanden. Widerruf. Die mit dem h. • ä. Erlasse vom 26. April l. I., Z. 9747, Amtsblatt Nr. 18, angeordneten Nachforschungen nach dem Landsturmpflichtigen Julius Barger aus Mähren sind einzustellen. Z. 19.035. Steyr, 10. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nomman-en. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 2. August 1906, Z. 16.602, Amtsblatt Nr. 32, angeordneten Nachforschungen nach, der Identität eines in Felsenberg, Niederösterrelch, aufgegriffenen blödsinnigen Mannes sind einzustellen, nachdem derselbe als Matthias Nenndliuger aus Putzlemsdorf, Bezirk Rohrbach, eruiert wurde.
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