a «UM M zr 4 W15-^ JHutt der k. k. Lpzirsishaupimaiinschafl 8leqr für Len gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 37. Steyr, in» 13. September. 1806. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auL geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtist Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X SO b. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, IO. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück LXXX, LXXXI und LXXXII an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 1534/B.-Sch.-N. Steyr, 5. September 1906. Konkurs - Ausschreibung. An der zweiklassigen Volksschule in Trattenbach kommt die Lehrerstelle II. Klasse zur endgültigen Besetznng. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 X für männliche, von 1100 X für weibliche Bewerber, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 1551. Steyr, 10. September 1906. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt hiemit im Sinne des Erlasses des k. k. Landesschulrates pom 3. September l. I., Z. 4195, jenen Lehrpersonen, die sich an der diesjährigen Generalversammlung des o.-ö. Landes-Lehrervereines beteiligen, für den 5. und 6. Oktober d. I. Urlaub. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis I. Oktober l. I. zu berichten, welche Lehrpersonen au der Generalversammlung obgenannten Vereines teilnehmen werden; eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten. Z. 18.774. Steyr, 6. September 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Warnung vor Schwindelfirmen. Die Firma Alexander Berger u. Cie. in Wien, VIII., Josefstädterstraße Nr. 64, und mehrere andere Wiener und ungarische Firmen betreiben seit vielen Jahren ganz ungestört in Oberösterreich sowie auch in anderen Ländern bei den Krämern in Dörfern zahlreiche Schwindelgeschäfte, auf Grund eines Geschäftsgebarens, welches nicht nur das kaufmännische Ehrgefühl gröblichst verletzt, sondern auch im Gegensatze zu den gesetzlichen Bestimmungen steht. Diese Firmen haben stets nur raffinierte Reisende, welche die Sorglosigkeit insbesondere der Landkrämer ausnützen, um weitaus mehr aufzuschreiben, als bestellt wurde , und schließlich dem betreffenden Käufer die Unterschrift ab- ! locken, damit der Auftrag die erhöhte Rechtswirksamkeit erhält. Trotz allen Protestes werden die Geschäftsleute gezwungen, die ihnen in so großer Menge zugesendeten Waren, die sie nicht bestellt haben, anzunehmen, wozu sie sich in der Regel durch Androhung eines Prozesses und der damit verbundenen Kosten einschüchtern und bewegen lassen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 3. August 1906, Z. 2738 Präs., angewiesen, die in Betracht kommenden Interessentenkreise vor solchen Schwindelfirmen und insbesonders vor leichtfertiger Unterzeichnung von Bestellscheinen eindringlichst behufs Vermeidung weiterer Benachteiligungen zu warnen. Z. 19.217. Steyr, 10. September 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Abhaltung der diesjährigen Hebammenamtstage. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 10. September 1897, Z. 5555, die alljährliche Einberufung der Hebammen zu ämtlichen Versammlungen (Hebammenamtstage) angeordnet. Demnach finde ick die Hebammenamtstage für das Jahr 1906 für nackstehende Tage anzuberaumen:
222 I. Gerichtsbezirk Weyer. a) Für die Hebammen der Gemeinden Weyer Markt | und Land, Gaflenz am Montag den 24. September um । 10 Vs Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. d) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustift anr Dienstag den 25. September um 9 Uhr vormittags zu Großraming in Schwaigers Gasthaus. o) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Reichraming und Laus« am Mittwoch den 26. September um 8 Uhr vormittags in Blasks Gasthaus zu Losenstein. !l. Gerichtsbezirk Steyr. a) Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleiten am Freitag den 28. September um 9 Uhr vormittags zu Steyr in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes. b) Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Samstag den 29. September um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei in Sierning. lll. Gerichtsbezirk Kremsmüuster. a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am Montag den I. Oktober um 2 Uhr nach- mittags in der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. b) Für die Hebammen der Gemeinden Ried, Eberstallzell und Wartberg am Dienstag den 2. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Ried. v) Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt, Kremsmünster Land, Sipbachzell und Rohr am Mittwoch den 3. Oktober im Gasthause „Zur Sonne" des Emilian Schuel in Kremsmünster. Bei der vorzunehmenden Ueberprüfung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: I) Verhallen der Hebamme im Dienste der Schwangeren und Gebärenden. 2) Berufung des Arztes im allgemeinen und Berufung des Arztes in besonderen Fällen. 3) Vortrag des k. k. Anltsarztes über „Erste Hilfe bei Blutungen aus dein weiblichen Genitaltraktus". Zu diesen Amtstagen haben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fassungsbücheln über bezogene Desinfektionsmittel, dem Lehrbuche für Hebammen pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen und ist über die berufliche Verhinderung die gemeindeämtliche Bestätigung, über die Behinderung durch Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeindegebiete praktizierende Hebamme von diesem Erlasse zu verständigen und über die. erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindeärzte sind zu diesen Versammlungen einzuladen. Z. 19.024. Steyr, 8. September 1906. An sämtliche hochw. Psarrämter. Betreffend Matrikenauszüge über die Verstorbene». Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. August 1906, Z. I9.994/V, hat es sich ergeben, daß in den Listen der Geborenen bei den Totgeburten Mißverständnisse sich geltend »lachen und daß in manchen Matrikenauszügen Abkürzungen der vorkommenden Bezeichnungen vorgenommen werden, welche leicht zu Mißverständnissen führen können. Die Herren Matrikenführer werden daher aufmerksam gemacht, daß als Totgeborene nur jene Kinder auzuführen sind, welche zwar bis zur Lebensfähigkeit entwickelt, aber tot zur Welt gekommen waren und daß alle Bezeichnungen, insbesondere jene der Todesursachen, in dell Matrikenauszügen nach den Angaben der Totenbeschauscheine mit den vollen, womöglich wissenschaftlichen Namen und ohne Abkürzungen derselben einzutragen sind. Z. 19.211. Steyr, 11. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen nutz ?. ?. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. September l. I., Z. 18.823, Amtsblatt Nr. 36, angeordneten Nachforschungen nach dem abgängigen Schulknaben Johann Hönig aus Neuzeug sind einzustellen, da derselbe bereits zu seinen Eltern zurückgekehrt ist. Z. 18.831. Steyr, 4. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. April l. I., Z. 9747, Amtsblatt Nr. 18, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Rudolf Vinzenz Stanek aus Mähren sind einzustellen. Z. 18.832. Steyr, 4. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-lkommanden. Widerruf. Die mit dem h. • ä. Erlasse vom 26. April l. I., Z. 9747, Amtsblatt Nr. 18, angeordneten Nachforschungen nach dem Landsturmpflichtigen Julius Barger aus Mähren sind einzustellen. Z. 19.035. Steyr, 10. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nomman-en. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 2. August 1906, Z. 16.602, Amtsblatt Nr. 32, angeordneten Nachforschungen nach, der Identität eines in Felsenberg, Niederösterrelch, aufgegriffenen blödsinnigen Mannes sind einzustellen, nachdem derselbe als Matthias Nenndliuger aus Putzlemsdorf, Bezirk Rohrbach, eruiert wurde.
223 3-19.115. Steyr, 10. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstellungen und t L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung des Abgängigen Matthias Stiene aus Schönberg, Gemeinde Altlag. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 29. August 1906, Z. 20.006/11, ist der 57 Jahre alte, ledige, etwas schwachsinnige Kutscherssohn Matthias Stiene aus Schönberg Nr. 2 (Gemeinde Altlag) seit 20. Mai laufenden Jahres abgängig. Derselbe ist mittelgroß, kräftigen Körperbaues, hat rundes Gesicht, graumelierte Haare, Augenbrauen und Vollbart, graue Augen und gute Zähne; Nase und Mund sind proportioniert. Er spricht deutsch und gottscheerisch. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden angewiesen, geeignete Nachforschungen, nach dem Genannten einzuleiten und über ein allfälliges positives Ergebnis anher zu berichten. Z. 19.036. Steyr, 10. September 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor mehreren Unterstiitzungsschwindlern. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. August 1906, Z. 19.125/11, treiben sich nachstehende Individuen in der Welt herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, u. zw.: 1. Der im Jahre. 1872 in Wien geborene und nach Domamischl Babitz, polit. Bezirk Tabor, zuständige Taglöhner Moritz Koh»; derselbe ist mittelgroß, hat ovales Gesicht, blonde Haare, ebensolche Augenbrauen, blaue Augen, Proportionierte Nase und Mund, schadhafte Zähne und rötlichen Schnurrbart. 2. Der im Jahre 1858 in Leskau, polit. Bezirk Plan, geborene und dorthin zuständige Maurer Jakob Baumgartl, derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, melierte Haare, braune Augen, gewöhnlichen Mund und -ebensolche Nase und hinkt am linken Fuß. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. L. 19.022. Steyr, 9. September 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. t Gendarmerie - posten - Aommanden. Betreffend Tierquälerei durch Neberfüllung der Transporlwagen. In letzter Zeit mehren sich die Klagen, daß bei Vieh- -transporten auf Eisenbahnen Tierquälereien dadurch hervorgerusen werden, daß einerseits eine Ueberfüllung der Transportwagen stattfindet, anderseits aber auch die Tränke und Fütterung von Transportvieh gänzlich unterlassen wird. Wenn auch bezüglich dieser Unzukömmlichkeiten beim Viehtransporte, bezw. der Verhinderung derselben bis jetzt allgemeine Vorschriften nicht »flossen sind, so muß doch auf den Handelsministerial-Erlaß vom 31. März 1885, Z. 38.073 ex 1884, verwiesen werden, wornach aus sanitären Gründen lebendes Vieh während des Transportes grundsätzlich mindestens alle 24 Stunden getränkt werden soll; ferner wurde in einem speziellen Falle vom k. k. Handelsministerium unterm 22. Mai 1884, Z. 18.405, ausgesprochen, daß Viehtransporte zu füttern und zu tränken sind; endlich handeln die Handelsministerial - Erlässe vom 1. Juni 1882, Z. 16.815, und der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 24. Juni 1884, Z. 8909, von der Ueberfüllung der Viehwagen. Allen diesen Erlässen liegt auch eine tierschützende Tendenz zugrunde, welche im Hinblicke auf die Ministerial- Verordnung vom 15. Februar 1855, R.-G.-Bl. Nr. 31, und die Statthalterei-Kundmachung vom 24. Dezember 1897, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 35, den Beschautierärzten die Handhabe bietet, allen Arten tierquälender Viehtransporte mit Erfolg entgegenzutreten, und zwar sei es durch Hintanhaltung der Ueberfüllung der Transportwagen, sei es durch Veranlassung der Tränkung und Fütterung von Transportvieh. Die Bahnorgane sind bekanntlich nach den bestehenden Bestimmungen zu einer Zurückweisung übersüllter Viehwagen nur dann berechtigt, wenn eine die Betriebssicherheit gefahrdrohende Ueberlastung der Wagen stattfindet, und haben sie nur die Verpflichtung, in Fällen der Ueberfüllung von Viehwagen die Versender auf die Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 15. Februar 1855, R.-G.-Bl. Nr. 31, aufmerksam zu machen, bezw. bei fruchtloser Ermahnung der kompetenten Behörde die Anzeige hievon zu erstatten; es werden daher diesfalls die Beschautierärzte die Bahnorgane zu unterstützen haben. Da die Erfahrung jedoch gelehrt hat, daß derartige Ermahnungen bisher wenig fruchteten, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden beauftragt, auf solche Tierquälereien verursachende Vorkommnisse ein wachsames Auge zu behalten und vorkommenden Falles sofort hieher die Anzeige zu erstatten. Z. 18.975. Steyr, 6. September 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Gberösterreich in der Berichtsperiode vom 26. August bis 2. September 1906 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. September 1906, Nr. 20.173/X. Bestand der Seuche. 1. Räude der Pferde. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang.
224 2 Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Untergaisbach, Ortschaft Reitling. 2. Bezirk Nied: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft Hohenerlach; Gemeinde Gaspoltshofen, Ortschaften Wiesfleck, Eggerting. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Linzerberg. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 3. Schweinepest. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ortschaften Liebenau, Windhagmühl. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Desselbrunn^ Ortschaft Mindern. 3. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 4. Bezirk Wels: Gemeinde und Markt Lambach- Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Lengau; Gemeinde Pennewang, Ortschaft Arbing; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab; Gemeinde Stadl-Paura, Ortschaft Stadl- Hausruck. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k.. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. - HaaSsche Buchdruckerei^in Steyr.
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