217 Weiters sind auszuforschen die Militärtaxpflichtigen, und zwar: Der am 17. Mai 18,76 geborene, in der Gemeinde Krieglach heimatberechtigte Franz Leitner. Der am 3. März 1874 in Krieglach geborene, in der Gemeinde Wartberg heimatzuständige Friedrich Schlager, unehelicher Sohn der Marie Schlager. Personsbeschreibung: Stand: ledig, Religion: römisch- katholisch, Größe: klein, Gesicht: rund, Augen: blau, Augenbrauen: blond, Nase und Mund proportioniert, Haare: blond, Bart: blonden Schnurrbart, besondere Kennzeichen: keine, und Der am 14. August 1878 geborene, in Neuberg heimatberechtigte Ludwig Sauer, ehelicher Sohn des Josef Sauer und der Anna, geborene Seifert. Personsbeschreibung: Größe: mittel, Gesicht: oval, Haare: blond, Augenbrauen: blond, Nase: proportioniert. Die Landsturmpflichtige», und zwar: Der am 15. Februar 1887 in Brünn (Gebäranstalt) geborene, nach Proßnitz zuständige Leopold Wolter, unehelicher Sohn der Hildegard Wolker. Der am 4. Mai 1887 in Wischau geborene, nach Altendorf, im Bezirke Römerstadt, zuständige Franz Johann Winkler, unehelicher Sohn der Marie Winkler. Auch ist -auszuforschen, beziehungsweise sind sicherzustellen, die Sterbedaten des am 24. Juli 1886 in Wien (Gebärhaus) geborenen, nach Znaim zuständigen Landsturmpflichtigen Gustav Galinsky, unehelichen Sohnes der Leopoldine Galinsky. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 10. Oktober 1906 anher zu berichten. Z. 18.441. Steyr, 30. August 1906. An alle Gemein-e- Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 19. bis 26. August 1906 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. August 1906, Z. 19.755/X. 1. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft "Nußbach; Gemeinde Steinbach a. St., Ortschaft Pichlwang. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Linzerberg. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ortschaften Liebenau, Windhagmühl. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Markt Lambach; Gemeinde Pennewang, Ortschaft Arbing; Gemeinde Stadl Paura, Ortschaft Stadl Hausruck; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 18.442. Steyr, 30. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. t- Gendarmerie-poften-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 22. August 1906, Z. 38.922, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungam nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländem. Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kimpolung, sowie wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wallachisch - Meseritsch erlassenen Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus den Grenzstuhlgerichtsbezirken O-Radna (Komitat Besztercze-Naszod), beziehungsweise Vag - Besztercze (Komitat Trencsen) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 15. August 1906, Z. 37.977 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 22. August l. J.,Nr.76), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. August 1906, Nr. 19.569/X, in die Kenntnis. Z. 18.710. Steyr, 3. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md k. t. Gendarmerie-poften-Aommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendärmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. August 1906, Z. 20.048/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 80 enthaltene Kundmachung der k. k. ö. - o. Statthalterei in Linz vom 18. August 1906, Z. 109.952, betreffend die Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in mehreren pol. Bezirken des Landes Galizien zur besonderen Beachtung und eventuellen Verständigung interessierter Kreise aufmerksam gemacht.
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