Amtsblatt 1906/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Li'zirkshaWlmnnnschafl Zkyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezivk. Ur. 36. Steyr, ar« 6. September. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au2 geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X SO K. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. I475/Sch. Steyr, 29. August 1906. An alle Grtzschulrate und 5chulleitungen. Personal - Nachricht. Der o.-ö. Landesausschuß hat laut Note vom 26. Juli 1906, Z. 4725, in Gemäßheit des § 19, lit. 6, des o.-ö. Schulaufsichtsgesetzes vom 21. Februar 1870, die Nachbenannten zu Mitgliedern des Bezirksschulrates für die nächste dreijährige Funktionsperiode gewählt: Herrn Georg Hatthaler, Qekonom in Heiligenkreuz; Hochw. Herrn Johann Lorenz, Strafhausseelsorger in Garsten; Herrn Josef Lettner, Seifensieder in Sierning, und Herrn Erasmus Schönlechner, Bauerngutsbesitzer in Mühlein. Ferner hat das k. k. Statthalterei-Präsidium laut Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 11. August 1906, Z. 3930, dem in der Bezirkslehrerkonferenz zum fachmännischen Mitgliede des k. k. Bezirksschulrates erwählten Lehrer I. Klasse Anton Pratter in Trattenbach im Sinne des § 21 des o.-ö. Schulaufsichtsgesetzes die Bestätigung erteilt. Z. 18.836. Steyr, 4. September 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. t Gendarmerie - posten - Uomman-en. Sammlungsbewilligung für den Herz -Jesu-Kirchen- bauverein in Linz-Lustenau. Mit dem Dekrete vom 29. August, Z. 2986/Priis., wurde vom Präsidium der k. k. o.-ö. Statthalterei dem Herz-Jesu-Kirchenbauvereine in Linz-Lustenau für die Zeit' vom 1. September 1906 bis 1. März 1907 die Bewilligung erteilt, im Kronlande Oberösterreich die Beiträge der Vereinsmitglieder durch seinen bisherigen Sammler Frater Gabriel Stehr einzuheben und bei bekannten Gönnern des Vereines milde Gaben zu Vereinszwecken zu sammeln. Hiebei ist die Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden ausgeschlossen. Gabriel Stehr hat sich bei Vornahme der Sammlung mit dem vom k. k. Statthalterei - Präsidium ausgefertigten Sammelbuche Nr. 56 auszuweisen. Z. 18.715. Steyr, 31. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Trnppenweise Einteilung in das Heer. Nachstehend wird die truppenweise Einteilung der heuer Assentierten in das Heer zur tunlichst allgemeinen Verlautbarung kundgemacht. Infanterie-Regiment Nr. 14: Los-Nr. 28, 42, 59, 66, 74, 83, 91, 92, 104, 120, 122, 126, 142, 153, 175, 177, 182, 186, 193, 203, 215, 230, 239, 242, 246, 276, 288, 319, 321, 322, 329, 333, 355, 380, 397, 400, 407, 412, 420, 428, 434/1, 54, 110, 241, 246, 274, 281 H, Zusammen 47. Divisions-Artillerie-Regiment Nr. 40: Los-Str. 44, 160, 210, 280, 297, 337, 345, 354, 356/1, Zusammen 9. Dragoner-Regiment Nr. 4: Los-Nr. 26, 41, 55, 64, 68, 69, 89, 93, 97, 141, 154, 157, 161, 167, 168, 176, 196, 238, 292, 299, 303, 310, 330, 351, 390, 404, 430, 436/1, 55, 68, 97, 155, 179 II. Zusammen 33. Aeftungs-Artillerie-Bat. Nr. 1: Los-Nr. 31, 32, 46, 130, 320, 323, 338, 366, 401/1, 96/11. Zusammen 10. Pionier-Bat. Nr. 2: Los-Nr. 54, 79, 240/1. Zusammen 3. Traindivision Nr. 14: Los-Nr. 77, 296/1. Zusammen 2. Sanitäts-Truppe: Los-Nr. 213/1. Zusammen 1. Evidenz-Verpflegs-Magazin Innsbruck: Los- Nr. 277, 229, 391, 451/1. Zusammen 4. Gesttttsbrauche: Los-Nr. 35, 164, 335, 445 I. Zusammen 4. Einjährig Freiwillige: Los-Nr. 255/1, (Jnf.-Req. Nr. 59), 398/1 (Inf-Reg. Nr. 59). Zusammen 2. Summa 115. In die Ersatzreserve des Infanterie-Regiment Nr. 14: Los-Str. 179 V« '1884. Sanitätsabteilung Nr. 4: Los-Str. 387/1." " „ 10: „ „ 21/1.

214 Z. 18.618. Steyr, 3. September 1906. An alle Gemeinde- und Genossenschastz- vorstehnngen. Kundmachung. Der gewesene Reichsrats - Abgeordnete Dr. Wilhelin Schaup hat ein Kapital von 100.000 Kronen als Stiftung für die Unfall-Versicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich gewidmet. Hiebei sind in erster Linie die Unternehmer von freiwillig versicherten Betrieben ansprnchsbcrechtigt und werden aus der Stiftung die würdigsten und bedürftigsten Bewerber je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer bedacht. Die Stiftungsleistung besteht in der Zahlung eines Teiles der Prämie, und zwar: 1. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung bis zu 24 X von höchstens 75% der Jahresprämien. 2. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung von 24 bis 56 II von höchstens 50% der Jahresprämien. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrenl gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Beitragsleistung aus der Stiftung Anspruch erheben, haben ein alle in Betracht kommenden Verhältniffe ausweisendes Zeugnis, für welches Formularien Hieramts vorrätig sind, bis längstens Ende Oktober l. I. hieher vorzulegen. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. I. einlangen, werden nicht berücksichtigt. Bemerkt wird noch, daß der Stistungsgenuß ausschließlich den Kleingewerbetreibenden zugute kommt. Die Gemeinde- und Genossenschafts - Vorstehungen werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. Ein eventueller Bedarf an Zeugnissen ist Hieramts anzusprechen. Z. 18.193. Steyr, 1. September 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen und schulleitungen. Betreffend Bezugsquellen und Preisverhältuiffe der Signalkörper zur Weiterverbreitung der Wetterprognosen. Aus einer von einer Schulleitung an das k. k. Ackerbauministerium gerichteten Anfrage hat das genannte Ministerium entnommen, daß sich die Bevölkerung vielfach noch nicht in Kenntnis der Bezugsquellen und Preisverhältnisse der Signalkörper befindet. Die Gemeinde-Vorstehungen und Schulleitungen werden daher beauftragt, den diesen Gegenstand betreffenden Inhalt des h. ä. Erlasses vom 27. Juni 1906, Z. 13.261 (Amtsblatt Nr. 26), und des nachfolgenden, den Gemeinde- Vorstehern der Gcrichtsbezirke Weyer und Kremsmünster beim Amtstag und des Gerichtsbezirkes Steyr gelegentlich der Militärtaxbemcssungs-Kommission im Frühjahr l. I. mündlich mitgeteilten Statthalterei - Erlasses vom 3. März 1906, Z. 4799/1, erneuert in möglichst wirksamer Weise zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen: K. k. ober-österreichische Statthalterei. Z. 4799/1. Linz, am 3. März 1906. „Infolge Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 23. Februar 1906, Z. 6365/1479, wird der k. k. Vezirks- hauptmannschaft unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 14. Juni 1905, Z. 12.721, der Erfolg der von den politischen Landesstellen eingeleiteten Aktion in Bezug auf die Errichtung optischer Signalstationen zur Vermittlung der täglichen telegraphischen Wetterprognose mitgeteilt. Im Jahre 1905 haben die nachstehend benannten Signalstationen funktioniert: In Oberösterreich: in der Gemeinde Laakirchen bei Gmunden; in Vorarlberg: in den Gemeinden Au und Schop- pernau (BH. Bregenz), dann Dornbirn, Lustenau und Satteins (BH. Feldkirch); in Böhmen: in der Stadtgemeinde Jungbunzlau und auf der Anhöhe ,Bei den drei Trommeln' nächst Chrudim; in Mähren: in der Gemeinde Nasedlowitz, Bezirk Steinitz. Die Station in Laakirchen ist folgendermaßen eingerichtet: An zwei, 17 m hohen, oben durch ein Querholz verbundenen Mastbäumen bewegt sich mittelst eines Drahtseiles eine Blechtonne von 2 m Höhe und 1% m Breite auf und ab. Bei der Prognose -Schönwetter' wird diese Tonne, welche durch eine Führung gegen den Einfluß des Windes versichert ist, ganz in die Höhe gezogen, bei »Trübem Wetter' bleibt selbe in der Mitte und bei schlechter Prognose wird die Tonne ganz unten angebracht. Die Anschaffungskosten betragen 150 L. Die Bedienung der Station wird von einem Mitglieds des landwirtschaftlichen Bezirksvereines unentgeltlich besorgt. Es sollen in der Umgebung noch zwei weitere Stationen errichtet werden, welche die Zeichen von der ersten Station abnehmen und auf einen weiten Umkreis hin sichtbar sein werden. In Dornbirn werden auf zwei weithin sichtbaren Punkten Wettertafeln, und zwar bei Schönwetter in weißer, bei schlechtem in blauer Farbe ausgestellt. Bei veränderlichem Wetter werden beide Tafeln angebracht. Diese Tafeln wurden von zwei Fabriksbesitzern Otto und Viktor Hämmerle gespendet, welche auch den Betrieb besorgen lassen. In Jungbunzlau werden auf der Signalstange des Wetterturmes verschiedenfärbige Fahnen von 3 in Länge und 2 m Breite aufgezogen, welche die nachstehende Bedeutung haben: 1. Weiß — -Heiter', 2. Not — -Andauernd regnerisch', 3. Blau — -Veränderlich', 4. Weißblau — -Trüb', 5. Notblau = -Gewitterhast'. Diese Fahnen sind angeblich auf eine Entfernung von 2 bis 3 km gut sichtbar. Die Anschaffungskosten — für eine Fahne je 4 K — wurden von der Stadtgemeinde getragen. Der Gemeindediener besorgt die Aushängung und Abnahme der Fahnen. Auf der Anhöhe -Bei den drei Trommeln' nächst Chrudim wurde auf Kosten des Fürsten Franz Josef von Auersperg in Slatinan ein 30 m hoher Mastbaum aufgstellt, auf welchem mittelst Drahtseiles die aus dauerhaftem Wurzelwerk verfertigten, weiß gefirnißten Signalkörper, deren Dimensionen (1'/. bis 2% in) sowie auch die Signalmethode in der Broschüre des k. k. Hofrates Dr. I. M.

215 Perntner ,Die tägliche telegraphische Wetterprognose in Oesterreich' entnommen wurden, aufgezogen werden. Die Bedeutung der Zeichen wurde durch eine Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Chrudim, welche in der Umgebung affichiert ist, verlautbart. Auf Kosten des Zucker-Großindustriellen Dr. Eduard Seidl, Mitgliedes des Landwirtschaftsrates in Steinitz in Mähren, wurde auf einer Anhöhe in der Gemeinde Nased- lowitz ein 16 m hoher Mastbaum aufgestellt, an welchem die Signale mittels geflochtenen, weiß und rot angestrichenen Korbes von P/4 m im Durchmesser gegeben werden. Korbstellung oben bedeutet schönes, in der Mitte unbeständiges und unten schlechtes Wetter mit Regen. Stehen Gewitter in Aussicht, wird an dem Korbe eine rote, zirka 1 m lange Fahne befestigt. Die Zeichen sind auch in den zirka 3 bis 4 lrm entfernten Gemeinden Nenkowitz und Zelletitz sichtbar. Die Anschaffungskosten für den Mastbaum betragen 24 X und für den Korb 18 X, wozu noch geringe Kosten für Fahne und Nebschnur kommen. Der Betrieb dieser Station wird durch Angestellte des Dr. Eduard Seidl besorgt. Außerdem sollen, soviel dem Ackerbauministerium bisher bekannt ist, im Jahre 1906 solche Signalstationen noch in nachstehenden Orten aktiviert werden: 1. Auf Veranlassung des Ackerbauministeriums in Hadersdorf-Weidlingau bei Wien durch die k. k. forstliche Versuchsanstalt in Mariabrunn (Niederösterreich). 2. In der Gemeinde Tiersee, pol. Bezirk Kufstein (Tirol). 3. In der Gemeinde Weiler, pol. Bezirk Feldkirch (Vorarlberg). 4. Auf dem Nochusberg bei Ung. - Hradisch und bei der St. Antoniuskapelle in Groß - Blattnitz, pol. Bezirk Ung.-Hradisch (Mähren). - In: Hinblicke darauf,' daß die Landwirtschaft aus der telegraphischen Verbreitung der Wetterprognosen nur dann allgemein Nutzen ziehen kann, wenn überall durch die Errichtung von optischen Signalstationen für die Verbreitung der Prognosen gesorgt wird, wird die k. k. Bezirkshauptmannschaft aufgefordert, dieser Angelegenheit volle Aufmerksamkeit zu schenken, sich die Errichtung möglichst vieler solcher Stationen, angelegen sein zm lassen und diese Aktion durch Verlautbarung der in Rede stehenden Daten einzuleiten. Bei diesem Anlässe wird in Ergänzung der mit dem eingangs bezogenen h. 0. Erlasse (Erlaß der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Juni 1905, Amtsblatt Nr. 26) mitgeteilten Preistabelle zur Kenutnis gebracht, daß laut Mitteilung des k. u. k. Reichs-Kriegsministeriums, Marinesektion, im k. u. k. Seearsenals-Hauptmagazine zu Pola eine größere Anzahl (147 Stück) von schwarz gefärbten, seinerzeit von der Prag-Rudniker Korbwarenfabrik bezogenen Fernsignalkörpern sich befindet, welche zu dem ermäßigten Preise von 18 X per Stück abgegeben werden. Außerdem befinden sich im Arsenalvorrate auch 50 neue unbelederte Signalkörper, welche zum ermäßigten Preise von 11 X per Stück verkäuflich sind." Form und Größe dieser Signalkörper können bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft aus einer Skizze entnommen werden. Schließlich wird den Gemeinde - Vorstehungen der mit dem h ä Erlasse vom 10. April 1906, Z. 8543 (Amtsblatt Nr 15) für die Berichterstattung in Angelegenheit der Wetterprognosen gestellte Termin in Erinnerung gebracht. Z. 18.371. Steyr, 29. August 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. i. Gendarmerie-poften-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Johann Hinterhölzl aus St. Martin. Zufolge Erlasses der k. k. 0.-ö. Statthalterei vom 8. August 1906, Z. 18.095/11, wurden dem Johann Hinterhölzl aus St. Martin im Mühlviertel im Juni 1906 neuerlich Unterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde ausgefolgt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher mit Beziehung auf die h. ä. Erlässe vom 12. August 1905, Z. 16.806, Amtsblatt Nr. 33, und vom 8. Juni 1906, Z. 12.593, Amtsblatt Nr. 24, abermals beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 18.704. Steyr, 3. September 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 17. März 1906, Z. 6466 — 6468, Amtsblatt Nr. 12, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Dresler sind einzustellen. Z. 18.707. Steyr, 3. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - poften - Uommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. 0.-ö. Statthalterei vom 22. August l. I., Z. 19.487/11, sind die mit dem h. ä. Erlasse vom 13. Jänner 1906, Z. 876, Amtsblatt Nr. 3, angeordneten Nachforschungen nach dem Handelsgehilfen Martin Kroöa aus Ung.-Hradisch einzustellen. Z. 18.706. Steyr, 3. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Aommanden. Betreffs Jdentitätsfcststellung einer in Rindlingen aufgegriffene» geistesschwachen Frauensperson. Die k. k. Polizei-Direktion in Wien hat unterm 4. August l. I., Kr.-K. 11.424, ein Bild der auszusor-

216 schenden geistesschwachen Frauensperson Marie Bosner (Bommann oder BoSmo) an die k. k. o.-ö. Statthalterei übersendet. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden unter Bezugnahme auf den h. o. Erlaß vom 4. August 1906, Z. 16.836, Amtsblatt Nr. 32, mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß um Uebersendung dieser Photographie falls sie von einer Gemeinde -Vorstehung oder einem Gendarmerie-Posten-Kommando zur Feststellung der Identität der auszuforschenden Person benötigt werden sollte, Hieramts angesprochen werden kann. Z. 18.823. Steyr, 4. September 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Ausforschttttg des entlaufenen Schulknaben Johann Hönig ans Neuzeng. Johann Hönig, am 8. November 1895 in Neuzeug geboren, nach Sierning zuständig, Sohn des Fabriksarbeiters Michael Hönig, hat sich am 31. August 1 I. früh, um in die Schule zu gehen, von zu Hause entfernt und ist seit dieser Zeit abgängig. Johann Hönig ist seinem 11 jährigem Alter entsprechend entwickelt, hat blonde, kurzgeschorene Haare, blaugraue Augen und längliches, etwas sommersprossiges Gesicht. Beim Abgehen war er mit dunklem Rocke, lichtgrauer, deffekter Hose, grünem, die Krempe abwärtshängendem Hute bekleidet und barfuß. Es ist nicht ausgeschlossen, daß sich Johann Hönig, ein moralisch zu sinken beginnender Knabe im dermaligen ÄllüLrübUngsrayone ümhertrelbt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden beauftragt, nach dem Ge- nannten zu forschen, und ist über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichteu. Z. 18.551. Steyr, 31. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Bekanntmachung. Gestohlen wurde aus einem Hotel-Fremdenzimmer in München, 1. Stadtbezirk, in der Nacht vom 27. auf 28. August 1906: Ein Brillantring in Goldfassung (Stein ziemlich groß, V V>« Karat), Wert 4000 Kronen; 4 Stück Tausend-Kronennoten, ungarische Währing; 3 Stück Hundert-Franknoten, ungarische Währung; 10 Stück Fünfzig-Franknoten; 6 Stück Einhundert-Marknoten (deutsche Währung). Verdächtig sind zwei Männer, vermutlich Südländer (Italiener oder Südfranzosen), welche in dein in Frage stehenden Hotel zwei Tage wohnten, perfekt englisch und französisch sprechen und nachfolgend beschrieben werden: Der eine: Etwa 30 Jahre alt, etwa 175 Zentimeter groß, schlank, knochig gebaut, mageres, längliches Gesicht, tiefdunkler Teint, schwarze, mittellange, gescheitelte Haare, schwarzen, modern kurzgeschnittenen Schnurrbart, dunkle Augen, buschige, dunkle Augenbrauen, graukarrierten, englischen Anzug (Salz und Pfeffer), weißen, geschlossenen Stehkragen, schwarze Schnürschuhe, schwarzen, steifen Filzhut, pfeffergrauen, englischgeschnittenen Ueberzieher, farbiges Hemd und solche Manschetten. Der andere: Etwas jünger als der Vorbeschriebene, etwa um eine Handbreite kleiner und mehr untersetzt, schwarze, mittellange, gescheitelte Haare, schwarzen, modern kürzgeschnittenen Schnurrbart, Panamastrohhut mit schwarzem Band, vorne herabgebogener Krempe und rundem Kopfeindruck, weiteres Aussehen und Kleidung wie bei seinem Begleiter. Nannten sich Gebrüder E'llel oder EMers oder E'llels aus London und sehen sich tatsächlich so ähnlich, daß man sie für Brüder halten kann. An Gepäck führten dieselben zwei kleine, ziemlich neue, gelbe Handtaschen und eine solche größere, sackähnliche Handtasche, mit Lederhandgriffen bei sich. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, nach den Tätern, beziehungsweise den gestohlen Sachen zu fahnden und über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. ZZ. 18.698, 18.699, 18.700, 18.701, 18.702, 18.703, 18.705, 18.83 3, 18.834 u. 18.835. Steyr, 3. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Aommanden Ausforschung. Auszuforschen sind die Stellungspflichtigen, und zwar: Der am 2. September 1884 in Wien geborene, nach Olomuöan, im Bezirke Boskowitz, zuständige August Sirowy, Kunstschlosser, ehelicher Sohn des Johann Sirowy und der Eleonore, geb. Fürst. Der Genannte ist von Statur mittelgroß, Gesicht: rund, Haare: braun, Nase: proportioniert, trug schwarzen, weichen Hut, blauen Nock und Tuchhemd. Johann Stolz, unehelicher Sohn der Genoveva Stolz, irrig Strolz, geboren am 12. Dezember 1884 in der Gemeinde St. Peter am Kammersberge im Bezirke Murau. Der am 12. Mai 1883 in Ung.-Brod geborene, nach Ludkovitz zuständige Johann Sedlär, Sohn des Franz Sedlrll und der Franziska, geb. Rolenc. , , Personsbeschreibung: Johann Sedlckk ist mittelgroß und stark, hat schwarze Haare, ebensolche Augenbrauen, schwarze Augen und kleinen Schnurrbart. * Der am 13. März 1884 in Lundenburg im Bezirke Göding geborene, nach Lundenburg zuständige Josef Franz Beverka, unehelicher Sohn der Anna Veverka.

217 Weiters sind auszuforschen die Militärtaxpflichtigen, und zwar: Der am 17. Mai 18,76 geborene, in der Gemeinde Krieglach heimatberechtigte Franz Leitner. Der am 3. März 1874 in Krieglach geborene, in der Gemeinde Wartberg heimatzuständige Friedrich Schlager, unehelicher Sohn der Marie Schlager. Personsbeschreibung: Stand: ledig, Religion: römisch- katholisch, Größe: klein, Gesicht: rund, Augen: blau, Augenbrauen: blond, Nase und Mund proportioniert, Haare: blond, Bart: blonden Schnurrbart, besondere Kennzeichen: keine, und Der am 14. August 1878 geborene, in Neuberg heimatberechtigte Ludwig Sauer, ehelicher Sohn des Josef Sauer und der Anna, geborene Seifert. Personsbeschreibung: Größe: mittel, Gesicht: oval, Haare: blond, Augenbrauen: blond, Nase: proportioniert. Die Landsturmpflichtige», und zwar: Der am 15. Februar 1887 in Brünn (Gebäranstalt) geborene, nach Proßnitz zuständige Leopold Wolter, unehelicher Sohn der Hildegard Wolker. Der am 4. Mai 1887 in Wischau geborene, nach Altendorf, im Bezirke Römerstadt, zuständige Franz Johann Winkler, unehelicher Sohn der Marie Winkler. Auch ist -auszuforschen, beziehungsweise sind sicherzustellen, die Sterbedaten des am 24. Juli 1886 in Wien (Gebärhaus) geborenen, nach Znaim zuständigen Landsturmpflichtigen Gustav Galinsky, unehelichen Sohnes der Leopoldine Galinsky. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 10. Oktober 1906 anher zu berichten. Z. 18.441. Steyr, 30. August 1906. An alle Gemein-e- Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 19. bis 26. August 1906 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. August 1906, Z. 19.755/X. 1. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft "Nußbach; Gemeinde Steinbach a. St., Ortschaft Pichlwang. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Linzerberg. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ortschaften Liebenau, Windhagmühl. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Markt Lambach; Gemeinde Pennewang, Ortschaft Arbing; Gemeinde Stadl Paura, Ortschaft Stadl Hausruck; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 18.442. Steyr, 30. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. t- Gendarmerie-poften-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 22. August 1906, Z. 38.922, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungam nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländem. Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kimpolung, sowie wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wallachisch - Meseritsch erlassenen Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus den Grenzstuhlgerichtsbezirken O-Radna (Komitat Besztercze-Naszod), beziehungsweise Vag - Besztercze (Komitat Trencsen) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 15. August 1906, Z. 37.977 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 22. August l. J.,Nr.76), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. August 1906, Nr. 19.569/X, in die Kenntnis. Z. 18.710. Steyr, 3. September 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md k. t. Gendarmerie-poften-Aommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendärmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. August 1906, Z. 20.048/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 80 enthaltene Kundmachung der k. k. ö. - o. Statthalterei in Linz vom 18. August 1906, Z. 109.952, betreffend die Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in mehreren pol. Bezirken des Landes Galizien zur besonderen Beachtung und eventuellen Verständigung interessierter Kreise aufmerksam gemacht.

218 Z. 18.557. Steyr, 30. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Z. 19.905/x. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. August 1906, Z. 39.546, unter gleichzeitiger Behebung der hierämtlichen Kundmachung vom 4. August 1906, Z. 17.932,X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen vom 1. September 1906 angefangen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Banjaluka, Bihac, Bjelina, Bos. Dubica, Bos. Gradiska, Bos. Novi, Brcka, Cazin, Dervent, D. Tuzla, Gracanica, Kljuc Krupa, Maglaj, Priedor, Prnjavor, Sanskimost, Srebrenica, Vlasenica, Zenica, Zepce und Zvornik. Im übrigen gelten bezüglich des Verkehres mit Schweinen aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich, beziehungsweise nach den» Schlachthofe in Linz folgende Bestimmungen : 1. Die Einfuhr von Handelsschweinen im Lebendgewichte von unter 120 Kilogramm nach Oberösterreich ist verboten. 2. Die Einfuhr von fertigen und halbfertigen Mastschweinen, d. i. von Schweinen mit einem Lebendgewichte von mindestens 120 Kilogramm ist nur in die Konsumorte Freistadt, Gmunden, Ischl, Steyr, Urfahr und Wels gestattet. Solche Transporte dürfen jedoch nur in solchen Eisenbahnstationen verladen werden, die nicht im Sperrgebiete liegen, müssen mit ordnungsmäßig ausgestellten und amtstierärztlich bestätigten Viehpässen gedeckt sein und dürfen nur in plombierten Wägen ohne Umladung nach der Station des im Viehpasse angegebenen Bestimmungsortes gebracht werden. Transporte, bei welchen bei der Ausladung Schweine mit einem geringeren Gewichte als 120 Kilogramm gefunden werden oder bei welchen auch nur ein Fall von Schweinepest, Rotlauf oder Maul- und Klauenseuche festgestellt werden sollte, werden nach Fütterung und Tränkung der Tiere nach der Aufgabestation auf Kosten des Versenders zurückgesendet. 3. Die Einfuhr von geschlachteten Schweinen ohne Unterschied des Gewichtes aus nicht gesperrten Bezirken und auch aus seuchenfreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Bezirke des Okkupationsgebietes ist nur im ungeteilten Zustande und mit noch anhaftenden Nieren und dem intakten Nierenfette im direkten Eisenbahnverkehr gestattet. Doch müssen derlei Transporte mit vorschriftsmäßigen ämtlich ausgestellten Zertifikaten gedeckt sein. 4. Nach dem Schlachthose in Linz allein ist die Einfuhr von Schweinen ohne Rücksicht auf deren lebendes Gewicht aus den nicht gesperrten Gebieten und auch aus seuchenfreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Gebiete nach fallweise und unter Angabe der Provenienz, Stückzahl und des Verkäufers von der k. k. Statthalterei eingeholten Bewilligung im direkten Eisenbahnverkehre behufs Schlachtung innerhalb vier Tagen gestattet. Die in der Verladestation unter Plombenverschluß gesetzten Waggons mit solchen Transporten müssen mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Mit Spezialbewilligung", beziehungsweise „Aus gesperrten Gebieten mit Spezial- Bewilligung" bezettelt werden. Wird bei einem Transporte bei der Ausladung eine Seuche festgestellt, so sind die gesunden Schweine sogleich der Schlachtung zu unterziehen, während die kranken und krankheitsverdächtigen nach den bestehenden Vorschriften entweder zur Verwertung zuzulassen oder der Vertilgung zuzuführen sind. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise des 8 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (N.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 27. August 1906. Von der k. t oberösterreichischen Statthaltern. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie-Posten-Kommanden zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, am. 1. September 1906. An sämtliche Eenossenschastz- und Uranien- lassen-vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro August 1906. 1. Karl Füßlberger, Lohnkutschergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 100. 2. Ernst Heubusch, Geschmeidewarenhandel in Sierning Nr. 78. 3. Johann Leithenmair^ Gemischtwarenhandel in Voitsdorf Nr. 29, Gemeinde Ried. 4. Julie Niedermayer, Damenschneidergewerbe in Garsten Nr. 12. 5. Franz Pfeffer, Gemischtwarenverschleiß in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich. 6. Rosa Apfel, Gemischtwarenverschleiß in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 2. 7. Sophie Gallina, Modewaren- und Konfektionshandel und Pfaidlerei in Bad Hall, Kirchenstraße Nr. 17. 8. Karl Hain, Friseur- und Raseurgewerbe in Sierning Nr. 73. 9. Magdalena Mösengruber, Frauenkleidermachergewerbe in Kleinraming Nr. 14, Gemeinde St. Ulrich. 10. Sophie Böhm, Delikatessenhandel in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 21. 11. Franz Windischbauer, Photographengewerbe in Hierstorf Nr. 20, Gemeinde Wartberg. 12. Johann Krenner, Gemischtwarenhandel mit Zucker-, Kaffee- und Fleischwaren in Stiedelsbach Nr. 165, Gemeinde Losenstein. 13. Marie Pissenberger, Müllergewerbe in Sierning 113. 14. Heinrich Hois, Maultrommelmachergewerbe in Losenstein Nr. 68. 15. Franz Grillmayr, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 165. 16. Leopold Gruber, Gast- und Schankgewerbe in Aschach a. d. Steyr Nr. 5 (Berecht. § 16, lit a, b, o, 6, k und g, G. - O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 17. Josef Bamn- gartner, Gast- und Schankgewerbe in Arzberg Nr. 51, Gemeinde Neichraming (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f uno g, G.-O. vom 15. März 1883, N.-G.-Bl. Nr. 39). 18. Josef Pfaffeneder, Uhrenhandel in Mühlbach Nr. 38, Gemeinde Garsten. 19. Theresia Dutzler, Kleinverschlerß gebrannter geistiger Getränke in Wartberg Nr. 54.

B. Gewerbelöschungen. 1. Tobias Malek, Schuhmachergewerbe in Wartberg Nr. 52. 2. Josef Dimgraf, Gemischtwarenverschleiß in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich. 3. Josef Spatt, Hufschmiedgewerbe in Kleinraming Nr. 20, Gemeinde St. Ulrich. 4. Theresia Geistberger, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 65. 5. Josef Wagholminger, Gast- und Schankgewerbe in Großraming Nr. 19. 6. Josef Wagholminger, Frächtergewerbe in Großraming Nr. 19. 7. Josef Wagholminger, Gemischtwarenhandel in Großraming Nr. 19. 8. Vinzenz Wagner, Delikatessenhandel in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 21. 9. Peter Tiefenthaller, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Wartberg Nr. 54. 10. Anton Nemeö, Kunst- und Naturblumenhandel in Bad Hall Nr. 10 neu, 73 alt. 11. Eduard Huber, Tischlergewerbe in Markt Weyer Nr. 47. 12. Josef Kalchgruber, Schuhmachergewerbe in Markt Weyer. 13. Josef Nöstlinger, Küchenbäckerei in Markt Kremsmünster Nr. 50. 14. Franz Grillmayr, Landesproduktenhandel in Markt Weyer Nr. 46. 15. Alois Kammer- graber, Kalkbrennergewerbe in Losenstein Nr. 99. 16. Therese Klinger, Lederhandel in Sierning Nr. 176. 17, Aloisia Czak, Marktfierantin in Weigersdorf Nr. 28, Gemeinde Ried. 18. Johann Gottsbacher, Huf- und Wagenschmiedgewerbe in Sierning Nr. 144. 19. Michael Leitner, Schneidergewerbe in Stein Nr. 12», Gemeinde Gleink. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1 Alois Müller, Käse- und Buttererzeugung in Wartberg Nr. 24, Standortsverlegung nach Voitsdorf Nr. 27, Gemeinde Rieh. 2. Ignaz Waldmann, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen Nr. 67, Gemeinde Sierning, verpachtet an Franz Kronschachner. Der k. k. Bezirkshauplmann: Waldcrdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyrs-------------

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