211 Z. 18.050. Steyr, 23. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und L L Gendarmerie - poften - Uommanden. Ausforschung des abgängigen Alois Hochmair in Sattledt. Alois Hochmair 1850 in Prambachkirchen, Bezirk Wels, geboren und dahin zuständig, Bäckermeister in Sattledt Nr. 36, Gemeinde Kremsmünster Land wohnhaft, ist seit 10. August 1906 abgängig. Beim Fortgehen am genannten Tage nachmittags äußerte er sich gegenüber seiner Gattin Theresia Hochmair, er gehe nach Kremsmünster um Steuern zu zahlen, was sich aber über gehaltene Nachfrage im k. k. Steueramte nicht bewahrheitete. Alois Hochmair ist nach Angabe seiner Gattin mittelgroß, hat graumelierte Haare und Schnurrbart, volles Gesicht, ist bekleidet mit gelblichem Rocke, grauer Weste, dunkelbrauner Hose und grauem Hut. Ueber Barmittel kann Theresia Hochmaier, keinerlei Auskunft geben, da sie von der Geldgebarung ihres Mannes niemals Auskunft erhielt. Bemerkt wird, daß Hochmair vor fünf Jahren durch drei Wochen ebenfalls abgängig war. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden aufgefordert, nach dem Abgängigen zu forschen und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten. Z. 18.208. . Steyr, 25. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und r. k° Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der am 18. Juli 1875 in Marienau (Ungarn) geborene, nach Velka im Bezirke Göding, zuständige Stellungspflichtige Paul Tr/ska, Sohn des Paul Tr/ska und der Marie, geborene Schitny. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. September l. I- hieher zu berichtend L. 18.000. Steyr, 23. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen md k. L Gendarmerie-posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 12. bis 19. August 1906 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. August 1906, Z, 19.237/X. 1. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. $ Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1 Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Emsenhub; Gemeinde und Ortschaft Nußbach; Gemeinde Steinbach a. St., Ortschaft Pichlwang; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Liebenau. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 4. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaften Au, Nach der Enns. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 18.086. Steyr, 24. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Aommanden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. August 1906, Z. 19.134/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 76 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. August 1906, Z. 37.977, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 18.245. Steyr, 26. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-poften-Uommanden. Z. 102.538/X. Kundmachung. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul- und Klauenseuche im Lande findet die k. k. Statthalterei die Gemeinden samt Attinenzen und Gutsgebiete: a) im politischen Bezirke Grödek: Artyszczow, Brundorf, Czerlany, Kiernica, Lubien maly, Lubien wielki, Obroszyn, Porecze lubienskie, Stawcany, Zawi- dowice, Zaszkowice; b) im politischen Bezirke Lwöw: Einsiedel, Falkenstein, Glinna, Humieniec, Jastrzebk6w, Lany, Ragorzany, Ostrüw, Piaski, Popielany, Rosenberg, Rzesna polska, Serdyca, Sknilow, Sknilowek, Sokolniki, Sroki szczerzeckie, Zagrodki, Zubrza; c) im politischen Bezirke Rudki: Buczaly, Czulowice, Jakimczyce, Katarynice, Komarno, aus den mit der Kundmachung vom 17. Juli 1906, Z. 93.563, festgesetzten Sperrgebiete auszuscheiden und den freien Verkehr mit Klauentieren in diesen Ortschaften sowie das Ein- und Ausladen von diesen Tieren in den Viehverladestationen Kulikow und Komarno - Buczoly unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften wieder zu gestatten. Dagegen werden in das genannte Sperrgebiet folgende Gemeinden samt Attinenzen und Gutsgebiete eingereiht, und zwar:
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