210 für die einzelnen Gemeinden des hiesigen Bezirkes diejenigen landwirtschaftlichen Bezirksvereine namhaft gemacht, welche zur Bestätigung deS im obzitierten Erlasse angeführten, von der Gemeinde dem Lieferanten für das Heer auszustellenden Zeugnisses berufen sind. Ortsgemeinde Landwirtschaftlicher Verein, welcher zur Klausulierung der amtlichen Zeugnisse berufen ist. Aschach Bad Hall Eberstallzell Gaflenz Garsten Gleink Großraming Kremsmünster L. Kremsmünster M. Lausa Losenstein. Losensteinleithen Neustift Pfarrkirchen Neichraming Ried Nohr Sierning Sipbachzell Ternberg Thanstetten St. Ulrich Wartberg Weyer L. Weyer M. Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Sierning Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Kremsmünster Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Kremsmünster Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Weyer Bezirksgenossenschast der Landwirte in Steyr Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Steyr Bezirksgenossenschaft der Landwirte für die Gemeinden Neustift und Großraming Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Kremsmünster Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Kremsmünster Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Losenstein Bezirksgenossenschast der Landwirte in Losenstein Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Steyr Bezirksgenossenschaft der Landwirte für die Gemeinden Neustift und Großraming Bezirksgenossenschaft der Landwirte in Kremsmünster Bezirksgenossenschast der Landwirte in Losenstein. Bezirksgenostenschaft der Landwirte in Kremsmünster Bezirksgenostenschaft der Landwirte in Kremsmünster Bezirksgenostenschaft der Landwirte in Sierning Bezirksgenostenschaft der Landwirte in Kremsmünster Bezirksgenostenschaft der Landwirte in Steyr Bezirksgenostenschaft der Landwirte in Sierning Bezirksgenostenschaft der Landwirte in Steyr Bezirksgenostenschaft der Landwirte in Wartberg Bezirksgenoffenschaft der Landwirte in Weyer Bezirksgenostenschaft der Landwirte in Weyer Z. 18.076. Steyr, 23. August 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen rc. Warnung vor der Auswanderung nach Brasilien bezw. den Agenten Gergolet. Eine Dampfergesellschaft „Zino", welche als ihren Bevollmächtigten einen Herrn A. Gergolet in Chiaffo (Schweiz) nennt, versendet Prospekte, in welchen für die Auswanderung nach dem Staate St. Paulo in Brasilien Propaganda gemacht wird. Die Aussichten für in dieses Land einwandernde Bauern, Profestionisten und sonstige Arbeiter werden als besonders glänzend geschildert und speziell denjenigen Auswanderern, welche als Ackerbauer in St. Paulo sich nieder- lasien wollen, freie Dampfschifffahrt und freie Fahrt zu Lande bis an den Bestimmungsort versprochen. Da der Inhalt dieser Prospekte den bestehenden Verhältnissen nicht entspricht, wird auf das nachdrücklichste davor gewarnt, sich durch dieselben zur Auswanderung nach St. Paulo bestimmen zu lassen. Zufolge Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalters! vom 11. August 1906, Nr. 18.655/H, und mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 14. August l. I., Z. 17.543, Amtsblatt Nr. 33, werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß die vorstehende Warnung in den in Betracht kommenden Bevölkerungskreisen so viel als nur irgend möglich verbreitet werde. Z. 18.207. Steyr, 25. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Johann Feilmeier in Salzburg. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 3. August 1906, Z. 17.818/11, ist der am 31. Mai 1878 in Radstadt geborene, nach Salzburg zuständige Johann Feilmeier, von Beruf Schneider, welcher sich im Besitze eines von der Stadtgemeinde -Vorstehung Salzburg unterm 9. Juni 1905, Z. 497, ausgestellten Arbeitsbuches befindet, ein bereits oftmals wegen Bettels, Landstreicherei, Entziehung der Polizeiaufsicht, Veruntreuung und öffentliche Gewalttätigkeit abgestraftes, arbeitsscheues Individuum, welches in Salzburg, Steiermark, Kärnten, Oberösterreich rc. planlos herumvagiert, und sich von den verschiedensten Gemeinden unter dem Vorwande, er sei krank und müßte in das nächste Spital reisen, für Rechnung der genannten Stadtgemeinde Reisevorschüsse geben läßt. Auch soll derselbe durch ungebührliche Inanspruchnahme der Spitalspflege dem Lande Kosten verursachen. Seine Personsbeschreibung ist: Größe: zirka 165 Zentimeter, Körperbau: schwach, Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe: braun, Haare: braun, Augenbrauen: braun, Augen: grau, Nase: spitzig, Mund und Zähne: schadhaft, Bart: Schnurrbärtchen braun, Kinn: spitzig, besondere Kennzeichen: Hasenscharte an der Oberlippe, Sprache: deutsch, Kleidung: stets defekt. ' Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — (einerlei Unters stützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizemch zu behandeln.
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