Amtsblatt 1906/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

209 3 2. Verkaufs-Anträge, schriftlich, mit I Kronen- Stempelmarke versehen, haben gesiegelt bis 18. September 1906, 10 Uhr vormittags, bei der Intendanz des 14. Korps in Innsbruck einzugelangen. — Die Jmpegno- frist wird vom Tage der Offertverhandlung 10 Uhr vormittags an gerechnet. — Verkaufs'anträge mit einer kürzeren als achttägigen Annahmesrist werden nicht berücksichtigt. Die näheren Bedingungen können in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden. Z. 18.067. Steyr, 24. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Sicherheitspolizeiliche Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern. Laut Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 14. August 1906, Z. 18.264/1, ist im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei eine Publikation über die „Sicherheitspolizeilichen Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern" erschienen, welche die gegenständliche Ministerialverordnung vom 27. September 1905, R.-G.-Bl. Nr. 156, und die Durchführungsverfügungen der einzelnen politischen Landesstellen enthält. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, das Geeignete vorzukehren, damit im Interesse des öffentlichen Verkehres die beteiligten Kreise von dieser Publikation Kenntnis erlangen. Z. 18.206. Steyr, 25. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Rudolf Strohmaier aus Geresdorf. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 7. August 1906, Z. 18.261/11, treibt sich der am 9. April 1878 in Geresdorf, politischer Bezirk St. Pölten, geborene und dahin zuständige Rudolf Strohmaier erwerbslos und arbeitslos herum und läßt sich auf Kosten des Armenrates St. Pölten Unterstützungen verabfolgen. Derselbe ist verheiratet, evangelisch, Krankenpfleger, mittelgroß, schmächtig, hat blasses Gesicht, dunkelbraune Haare, niedere Stirne, dunkelbraune Augenbrauen, graue Augen, proportionierte Nase und Mund, gute Zähne, dunkelbraunen Bart, spricht deutsch und hat einen Zwicker. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 18.097. Steyr, 23. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Direktiven für die Beschaffung von Ver- pflegsartikeln für das Heer. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 21. Juli 1906, Z. 16.659, Amtsblatt Nr. 30, Seite 174, werden nachstehend

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