203 Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Göding erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzstuhlgerichtsbezirke Szenicz (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 26. Juli 1906, Z. 34.586, (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 7. August l. I., Nr. 73) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. August 1906, Z. 18.038/X, in die Kenntnis. Z. 17.610. Steyr, 16. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungeR m$ f. !. Gendarmerie - posten - Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 5. August bis 12. August 1906. 1. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. 2. Räude der Ziegen. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital am Pyhrn, Ortschaft Gleinkerau. 3. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. ' Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Engelhartszell, Ortschaft Engelszell. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Mariahilf. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Helfenberg, Ortschaft Spanfeld. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. . 5. Rauschbrand. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Ortschaft Kroißenalpe; Gemeinde Spital a. P., Ortschaft Wurzeralpe. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden in die Kenntnis. Z. 17.659. Steyr, 19. August 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Uommanden. Zl. 99.083. Kundmachung. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul- und Klauenseuche im Lande, findet die k. k. Statthalterei die Gemeinden samt Attinenzen und Gutsgebiete: a) im politischen Bezirke Grodek: Dabrowika, Grodek, Jasniska, Lozina, Uherce niezabitowskie; d) im politischen Bezirke Kamionka: Dobrotwür, Stryhanka; 6) im politischen Bezirke Lwow: Borki domini- kanskie, Borki janowskie, Jaryczow nowy, Jaryczow stary, Pikulowice, Polana, Siemianoioka, Zapytow, Zarndce Zidalycze. d) im politischen Bezirke Zloezow: Baluczyn, Bortkow. e) im politischen Bezirke Zolkiew: Artasow, Batiatycze, Blyszozywody, Borowe, Glinsko, Kulikow. Kupic- zwola Lipina, Mosty wielkie, Polany, Rekliniec, Rozanka, Skwaczawa stara, Soposzin, Strzemien, Wiazowa, Wola wysocka, Zameczek, Zubowmosty, Zolkiew, aus dem mit der Kundmachung vom 17. Juli 1906, Z. 93,563, festgesetzten Sperrgebiete auszuscheiden und den freien Verkehr mit Klauentieren in diesen Ortschaften unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften wieder zu gestatten. Die übrigen Bestimmungen der Kundmachung vom 17. Juli 1906, Z. 93.563, bleiben auch weiterhin in Kraft. Diese Kundmachung tritt am 30. Juli 1906 in Wirksamkeit. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Von der t L Statthalterei. Lw 5 w, am 27. Juli 1906. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. August 1906, Z. 18.259 X, zur Verlautbarung und Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis. Z. 17.878. Steyr, 19. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen urO k. k. Gendarmerie-Posten-Kommando Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 8. August 1906, Z. 36.285, enthaltend veterinär-polizeiliche Versügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus der Munizipalstadt Versecz in Ungarn nach den im Reichrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ungarisch-Brod erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke TrencsSn, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencssn) in Ungam nach dem diesseitigen Gebiete verboten.
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