198 den Wirkungskreis des Handelsministeriums in Gewerbe- Angelegenheiten berühren. 6. Verschiedene Mitteilungen. Uebersicht über die Tätigkeit der Beiräte des Handelsministeriums (Jndustrierat, ständiger Arbeitsbeirat in Gewerbeförderungs-Angelegenheiten, Beirat für Dampfkessel- und verwandte Angelegenheiten) sowie der Unfallverhütungs - Kommission. Mitteilungen aus den oben unter Punkt 4 angeführten Dienstzweigen, sowie aus dem Gebiete des gewerblichen Bildungswesens. Wichtige Gutachten der Handels- und Gewerbekammern. Mitteilungen über die Einbringung von Gesetzesvorlagen und über die Verhandlungen des Neichsrates und der Landtage, welche gewerbliche Angelegenheiten betreffen. Statistische Daten. 7. Eine Bücher- und Zeitschristenschau. 8. Personalnachrichten (Auszeichnungen, Ernennungen, Dienstesznweisungen, Berufungen in die Beiräte des Handelsministeriums, Bestellung landesfürstlicher Kommissäre bei Handels- und Gewerbekammern, Bestätigung der Wahlen der Präsidenten und Vizepräsidenten der Handels- und Gewerbekammern, Bestellung von Kammersekretären) Konkurs - Ausschreibungen. - Das Amtsblatt soll auf diese Weise den Gewerbebehörden für ihre Verwaltung und Rechtssprechung sichere Grundlagen bieten und zugleich sowohl die Behörden, die wirtschaftlichen Korporationen, Handelskammern und gewerblichen Vereinigungen, als auch weitere industrielle und gewerbliche Kreise über alle wichtigen Vorgänge auf gewerblichem Gebiete orientieren. Jedem Jahrgang wird ein sorgfältig gearbeiteter Index samt einer besonderen Uebersicht über die veröffentlichten Normalien beigegeben werden. Der Abonnementspreis für das Amtsblatt, das in 10 bis 12 Heften — Maximalumfang 40 Ouartbogen, ü 8 Seiten — zur Ausgabe gelangt, beträgt jährlich 7 X, einzelne Hefte kosten 1 K Das Amtsblatt kann durch alle Buchhandlungen bezogen werden. Z. 17.002. Steyr, 11. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. ?. Gendarmerie-poften-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 16. Juli l. I., Z. 15.288, Amtsblatt Nr. 29, angeordneten Nachforschungen nach Katharina Bründl sind einzustellen, da die Genannte eruiert wurde. Z. 17.440. Steyr, 13. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. ?. Gendarmerie-poften-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 27. Juli 1906, Z. 15.954, Amtsblatt Nr. 31, angeordneten Identitäts-Erforschung ist einzustellen, da die Leiche als die des in Linz am 5. Juli 1906 ertrunkenen Ludwig Leimhofer agnosziert wurde. Z. 16.914. Steyr, 13. August 1906 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 17. März 1883 in Prödlitz geborene, nach Morkowitz, im Bezirke Kremsier, zuständige Stellungspflichtige Franz Bavra, ehelicher Sohn des Franz Vavra und der Genoveva, geborenen Zapletal. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. September l. I. hieher zu berichten. ZZ. 17.003, 17.004. Steyr, 11. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Der im Jahre 1881 in Milna, Bezirk San Pietro, geborene Franz Balerieo. Sohn des Roko und der Doma Antieeviö. Derselbe stand zuletzt in Dorf-Gastein, politischer Bezirk St. Johann i. Pongau, in Arbeit und hat sich von dort, unbekannt wohin, am 11. Mai 1905 entfernt, weiterL ist auszuforschen der am 21. Juni 1883 in Unter-Themenau geborene, nach Josefsdorf, im Bezirke Göding zuständige Stellungs- pflichtige Johann Prohaska, ehelicher Sohn des Paul Prochaska und der Agnes, geborenen Dokoupil. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. September d. I. hieher zu berichten. Z. 17.093. Steyr, 11. August 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-poften-Aommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 73 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. Juli 1906, Z. 34.586, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. August 1906, Z. 17.371/X, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 17.094. Steyr, 11.. August 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. L Gendarmerie - posten - Uommanden. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 4. August 1906, Z. 17.932'X, wird den Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden ein Separatabdruck der Kundmachung, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterrelch zum Amtsgebrauche übermittelt. . , ... Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, hievon die Beschautierärzte entsprechend zu informieren.
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