197 Beigefügt wird, daß die Negierung des Staates Sao Paulo der Agitation Gergolets zwar ferne stehen soll, jedoch in Antwerpen in der Person eines Auswanderungsagenten Namens Scheele einen offiziellen Vertreter unterhält, der gleichfalls bemüht ist, Auswanderer für Sao Paulo zu gewinnen. Z. 17.353. Steyr, 11. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen rc. Einführung des Telegraphcndienstes in Ternberg. Z. 35.556. Linz, am 10. August 1906. Kundmachung. Bei dem k. k. Postamte in Ternberg wurde am heutigen Tage der Telegrapheudienst eiugesi'chrt. Die Station hält beschränkten Tagdienst. A. k. Post- und Telegraphen-Direktion. Für den k. k. Hofrat: Der k. k. Oberpostrat: Dr. Maassen. Z. 17.519. Steyr, 14. August 1906. An die Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-posten-Uommanden der Ge- richtZbezirke Aremsmünster und Aeyr. Errichtung von Telegraphen -Patronillen während der Manöver. Das k. u. k. 3. Infanterie - Truppendivisionskommando in Linz hat mit Schreiben vom 11. August 1906, Nr. 500/41, anher mitgeteilt, daß gelegentlich der diesjährigen, im Raunte Kremsmünster—Neuhofen—Hofkirchen—Steyr stattfindenden größeren Truppenübungen auch eine Telegraphen - Patrouille aktiviert werden wird. Deren Leitungen — ein Draht von 1 bis 2 Millimeter Durchmesser — werden fallweise am Boden oder über Bäume, Stangen, Häuser u. dgl. Objekte' geführt. Die Gemeinde - Vorstebungen werden beauftragt, die Bevölkerung in geeigneter Weise verständigen und derselben bekannt zu gebens daß mutwillige oder absichtliche Störungen dieser ausgelegten Leitungen gerichtlich geahndet werden wird. Z. 16.580. Steyr, 13. August 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verlautbarung der Wetterprognosen. Die diesjährige telegraphische Verlautbarung der Witterungsprognosen hat eine bedeutende Erweiterung in der Richtung erfahren, daß die Ausdehnung des Prognosendienstes auch auf Istrien und Dalmatien bewilligt worden ist. Die Witterungsprognosen für Istrien und Dalmatien gelangen durch das k. k. Observatorium in Triest zur Ausgabe und die Verlautbarungsperiode wird sich für diese beiden Länder, wie in den anderen Ländern, auf die Zeit vom 1. April bis zum 31 Oktober eines jeden Jahres erstrecken. Im laufenden Jahre wird diese Periode demnächlt beginnen. Eine weitere Ausgestaltung bat der Witlerungsprog- nosendienst dadurch erfahren, daß die Telepbou-Zentralen und Telephonstellen ermächtig! worden und, die relegraphisch einlangenden Witterungsprognosen Leu Telephon-Abonnenten über vorheriges Verlangen gegen Einbebung der Vermittlungsgebühr für Phonogramme telerboniick bekauntzugeben. Die telephonische 'Mitteilung der Prognose muß mindestens für etilen Atonal verlangt iverden und bat sich nur aw die Bekanntgabe der nicht dechiffrierten Prognose zu erstrecken. Hievon werden die Gemeinde-Vorstebungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Juli 1906, Z. 16.143'1, und im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 9. Juni 19on, ' Z. 12.806, Amtsblatt Nr. 24, mit der Einladung in ; Kenntnis gesetzt, diese laut der an das k. k. Ackerbau - ; Ministerium gerichteten Note des k. k. Handelsministeriums . vom 21. Juni l. I., Z. 8920 4'., getroffenen Verfügungen : den interessierten Kreisen in geeigneter Weise zugänglich zu machen. ! Z. 16.968. Stevr, 7. August I9o6. An alle Gemeinde-vorstehungen und ! Genostenschasten. ! Ankündigung. ! 'Amtsblatt für die Handels- und Gewerbeverwaltung. i Herausgegeben vom k. k. Handelsministerium. Seit Beginn des Jahres 1906 an, erscheint im Verlage der Atanzschen k. u. k. Hofverlags- und Universitäts- Buchhandlung in Wien, I., Kohlmarkt Nr. 20, ein vom k. k. Handelsministerium herausgegebenes „Amtsblatt für die Handels- und Gcwerbcverwaltung", welches folgende Materien umfaßt: 1. Gesetze und Verordnungen, welche den Wirkungs- ' kreis des Handelsministeriums in Handels- llnd Gewerbe- ! augelegenhciten sowie das Administrativ-Verfahren überbauvr betreffen. Sonstige Gesetze, welche für Handel und Gewerbe ' von Bedeutung erscheinen und mit deren Vollzug andere ! Zentralstellen im Einvernehmen mit dem Handelsministerium , betraut sind sowie einschlägige Verordnungen. Den erwähnten Wirkungskreis betreffende Staats- ! vertrüge. 2. Durckführungs- und Normalerlässe sowie allgemeine . Weisungen des Handelsministeriums uud anderer Zentral- ! stellen, wichtige Normalerlässe der Landesbehörden. 3. Judikate. Auszugsweise Wiedergabe der Judikate ! des k. k. Verwaltungsgerichtsbofes, k. k. llieichsgericktes, k. k. Obersten Gerichts- und Kapationsbofes, der gewerbe- ! gerichtlichen Berufungsgerichte, mit besonderer :llückücht- j nähme auf die Begründung. Grundsätzliche Entscheidungen l des Handelsministeriums. Im Einvernehmen mit dem ! Haitdelsministerium erflosseue wuchtige Entscheidungen an- j derer Zentralstellen. Auch die auf bestimmte Partien der Gewerbe -Vor- ! schriften bezügliche ältere Judikatur wird zusammengestellt i und neuerlich veröffentlicht werden. 4. Verfügungen in Angelegenheiten der Jndustric- förderung, der Gewerbesörderung, der k. k. Gewerbe-Inspektoren, 1 der Genossenschafts-Instruktoren, des Aussteltungswescus, des Eichwesens, des k. k. arbeitsstatistischen 'Amtes, der Handels- und Gewerbekammern usw. Ferner enthält das Blatt: 5. Aussätze und Abhandlungen über rechtliche, administrative und volkswirtschaftliche Fragen, insoferne dieselben
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