182 Z. 16.095. Steyr, 27. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorftehungen und i. k. Gendarmerie-Poften-llommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 20. November 1905, Z. 24.183, Amtsblatt Nr. 47, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johan» Lehnert aus Mähren sind einzustellen. Z. 15.954. Steyr, 27. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Feststellung der Identität. Am 19. Juli 1906 wurde im Gemeindegebiete Mitterkirchen ein männlicher Leichnam aus der Donau gezogen. Derselbe war am Oberleibe vollständig nakt, er trug eine blau und rot gestreifte Gradlhose, die teilweise zerrissen war, gute Stiefletten mit glattem Leder und unbenagelten Sohlen. Am Ringfinger befand sich ein goldener Ehering. Der Verstorbene war zirka 180 Zentimeter groß, stark, hat braune Augen, gute Zähne im Ober- und Unterkiefer, die Kopfhaut war bis auf ein kleines Fleckchen, an dem dunkelblonde Haare zu sehen waren, abgelöst; das Gesicht selbst war bis zur Unkenntlichkeit aufgedunsen. Mitteilungen zur Eruierung der Identität des Leichnames sind der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg zu geben. im politischen Bezirke Tlumacz gelegenen Gemeinden: 1. Babianka, 2. Czaonoloxce, 3. Grabicz, 4. Holosköw, 5. Hryniüwce, 6. Korolüwka, 7. Neudorf, 8. Ottynia, 9. Strupk"w, 10. Jaonawica polna und 11. Uhooniki samt Attinenzen und Gutsgebieten aus dem mit der Kundmachung vom 21. Juni 1906, Z. 79.473, festgesetzten Sperrgebiete auszuscheiden und den Verkehr mit Klauentieren in diesen Ortschaften unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften wieder zu gestatten. Dagegen werden die im politischen Bezirke gelegenen Gemeinden: 1. Artyssczow, 2. Brunndorf, 3. Czowlany, 4. Grodek, 5. Kiernica, 6. Kosowiec, 7. Malkowice, 8. Uherce niezabitowskie samt Attinenzen und Gutsgebieten in das genannte Sperrgebiet eingereiht und die Abhaltung von Märkten und Ausstellungen auf Klauentieren in diesen Ortschaften sowie das Ein- und Ausladen von diesen Tieren in der Eisenbahnstation Grodek verboten. Die übrigen Bestimmungen der Kundmachung vom 21. Juni 1906, Z. 79.473, bleiben auch weiterhin in Kraft. Uebertretuugen dieser Kundmachung, welche am 3. Juli 1906 in Wirksamkeit tritt, werden nach § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, geahndet werden. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Von der k. k. Statthalterei. Lemberg, am 1. Juli 1906. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden unter Bezugnahme auf den im Amtsblatte Nr. 29 veröffentlichten Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juli 1906, Z. 15.424, zur entsprechenden Verlautbarung der interessierten Kreise in die Kenntnis. Z. 16.008. Steyr, 25. Juli 1906 An alle Gemeinde-Vorftehungen und L. L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Einfuhr von Vieh und Fleisch aus aussereuropäischen Ländern. Durch die im LXIV. Stück des Reichsgesetzblattes erschienene Ministerial-Verordnung vom 5. Juli 1906, R.-G.-Bl. Nr. 138, wurde die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus außereuropäischen Ländern geregelt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Juli 1906, Z. 16.479/X, in die Kenntnis. Z. 16.110. Steyr, 26. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Nr. 85.600. Kundmachung. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul- und Klauenseuche im Lande findet die k. k. Statthalterei die Z. 16.195. Steyr, 29. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. t Gendarmerie - Posten - Nommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis- für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 22. Juli bis 29. Juli 1906. 1. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. 2. Räude der Ziegen. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Spital am Pyhrn. 3. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Micheldorf, Ortschaft Untermicheldorf; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Nikola.
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