180 Wanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere nach San Francisco, anzuwerben. Da die auf solche Weise Angeworbenen große Gefahr laufen, von den amerikanischen Einwanderungsbehörden als Kontraktarbeiter behandelt und von der Landung ausgeschlossen zu werden und überdies gerade für Arbeiter der bezeichneten Branche die Aussichten auf Arbeitsgelegenheit in den Vereinigten Staaten von Amerika derzeit nicht günstig sind, werden die Gemeinde-Vorstehungen und Genoffenschafts-Vorstehungen rc. zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. Juli 1906, Z. 16.420/H, eingeladen, die interessierten Kreise in geeigneter Weise hierauf aufmerksam zu machen und vor der Auswanderung zu warnen. Z. 16.091. Steyr, 26. Juli 1906. An alle Geineintze-vorstchungen. Warnung vor betrügerischen Geldverleihern. Die Abgeordneten Dr. Heisinger und Genossen haben in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 7. Juli 1905 eine Interpellation eingebracht, in der sie ausführen, daß sich in den Wiener Tagesblättern Geldgeber ankündigen, die vorgeben, dem Publikum Darlehen zu verschaffen, sodann aber nur einen Spesenvorschuß begehren und nach einigen Tagen den Geldbedürstigen benachrichtigen, daß das Geschäft wegen unbefriedigender Information nicht zustandekomme. Wie das k. k. Justizministerium einem aus Anlaß dieser Interpellation eingeholten Berichte der Wiener Staatsanwaltschaft entnomnren hat, bestehen die von den Interpellanten gerügten Uebelstände tatsächlich. Der erfolgreichen Verfolgung dieser Betrüger stellt sich aber die Schwierigkeit der Beweissrage entgegen. Die Beschuldigten gehen mit allem Rasfinement zu Werke und es gelingt ihnen oft, ihren guten Glauben glaubhaft zu machen, sich auf dritte Personen auszureden oder angeblich im Interesse des Beschädigten vorgenonlmene Schritte vorzuwenden. Um eine bessere Sammlung des Beweisstoffes und eine leichtere Beweisführung zu ermöglichen, werden die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. ö.-o. Statthalterei vom 16. Juli 1906, Z. 16.419/H, eingeladen, den Zeitungs ankündigungen dieser Art besondere Aufmerksamkeit zu schenken, den inserierenden Geldvermittlern in geeigneter Weise nachzuforschen und bei Vorliegen eines gegründeten Verdachtes sogleich anher zu erstatten. Z. 15.949. Steyr, 24. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. f. Gendarmerie-posten-Aommanden Betreffend de» Vertrieb des illustrierte» Familien- blattes „Nach Feierabend". Mit dem Einschreiten Oe präs. 27. Jänner 1906 hat die Verlags firma Bernhard Meyer in Leipzig an das k. k. Ministerium des Innern die Anfrage gerichtet, ob dem Vertriebe des illustrierten Familienblattes „Nach Feierabend", dessen hierländische Abonnenten auf Grund eines zwischen dem Verlage und der „Internationalen Unfallversicherungs- Aktiengesellschaft in Wien" abgeschlossenen Versicherungsvertrages bei dieser Gesellschaft gegen Unfall versichert sind, in Oesterreich etwas entgegensteht. Da die ministerielle Genehmigung der dem Vertrage zugrunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht erteilt wurde, und sich daher der bezügliche Versicherungsbetrieb als unstatthaft darstellen würde, werden die Ge- meinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, im Falle des Vorkommens des Vertriebes dieses Blattes im unterstehenden Bezirke hierüber anher die Anzeige zu erstatten. Z. 3482/VIII, Str. Steyr, 20. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Kundmachung betreffend die Mitteilung des Finanzplanes pro 1906. Laut Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom 26. Mai 1906, Z. 39.540, wurde in Ausführung der Art. IV bis XI des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, für das Jahr 1906 1. der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer, mit Ausnahme der fünfprozentigen Steuer vom Ertrage zeitlich steuerfreier Gebäude, mit zwölfeinhalb Prozent bestimmt, '2. die bereits in den Vorjahren durchgeführte Ermäßigung der Erwerbsteuerhauptsumme aufrechterhalten und 3. der Steuerfuß für die im § 100, Absatz 1 und 5, des P.-St.-G. bezeichneten zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen mit zehn Prozent festgesetzt. Hievon sind die Steuerträger entsprechend zu verständigen. Z. 3587/VI, Str. Steyr, 25. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Vorarbeiten für die Hauszinssteuer- Bemeffung pro 1907, beziehungsweise 1907/1908. Unter Hinweis auf die hieramts im Amtsblatte Nr. 31/32 ex 1900, Amtsblatt Nr. 26' ex 1901, Amtsblatt Nr. 6 ex 1902 und Amtsblatt Nr. 32/33 ex 1904 publizierten Erlässe vom 27. Juli 1900, Z. 11.270/VI, und 4. August 1900, Z. 11.779/VI, vom 14. Juni 1901, Z. 6254/VI, 29. Jänner 1902, Z. 1185/VI, und vom 2. August 1904, Z. 5460/VI, deren genaueste Befolgung den Gemeinde-Vorstehungen hiemit neuerdings eingeschärft wird, ergeht der Auftrag, das vorschriftsmäßig verfaßte Hauszinssteueroperat pro 1907 bezüglich der nach § 1, sit. b, des Gesetzes vom 9. Februar 1882, N.-G.-Bl. Nr. 17, hauszinssteuerpflichtigen Gebäude und pro 1907/1908 hinsichtlich der nach § 1, lit. a, des Gesetzes hauszinssteuer- pflichtigen in den Ortschaften Bad Hall, Buchholz, Jägerberg, Kraxental, Neuschönau, Pfarrkirchen,. Pyrach, Sarning, Weyer Markt und Obsweyer gelegenen Gebäude, für welche im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 1896, N.-G.-Bl. Nr. 120, die Hauszinssteuer für zlvei Jahre veranlagt tvird, bis längstens 26. September 1906 an das zuständige k. k. Steueramt unter Berufung auf den vorliegenden Erlaß einzusenden.
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