Amtsblatt 1906/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. LezirkslMuplmannschafl 8ieyr für öen gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Ur. 31. Steyr, am 8. August. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au<L geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 30. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück LX, LXI, LXVII, LXVIII, LXIX, und LXX an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. ______________________ Z. 16.246. Steyr, 26. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Formulare von Zertifikaten zur Erlangung von Dienstpferden. Nachdem es vielfach vorkommt, daß Zertifikate zur Erlangung von ärarischen Dienstpferden anher zur Bestätigung vorgelegt werden, welche den Anforderungen der Militärbehörden nicht entsprechen, werden die Gemeinde- Vorstehungen darauf aufmerksam gemacht, daß nunmehr diese Drucksorte in der Druckerei Haas in Steyr erhältlich ist. ■__________________ Z. 126/V.-P. Steyr, 25. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstestungen. Betreffend Verzeichnung und Evidenz der in Privatbenützung befindlichen ärarischen Dienstpferde. Laut Erlasses des k. k. Statthalterei-Präsidiums in Linz vom 17. Juli 1906, Z. 2491/?r., wurde behufs gesicherter Kontrolle der den Gemeinden nach § 14, Punkt 2, der Mobilisierungs-Instruktion für die Gemeinden obliegenden Verzeichnung und Evidenz der in Privatbenützung befindlichen ärarischen Dienstpferde, die Veranlassung getroffen, daß die von den k. u. k. Kaväll. rie-Ersatzkadres, beziehungsweise den Kommanden der berittenen Landwehrtruppen zur Versendung gelangenden Evidenzverzeichniffe von nun an nicht mehr an die Gemeinden, sondern an die politischen Bezirksbehörden übersendet werden. Die politischen Bezirksbehörden haben die Originale dieser Verzeichnisse rückzubehalten und evident zu führen, und den Gemeinden lediglich Auszüge zuzusenden. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Bezug auf die h. ä. Erlässe vom 15. Dezember 1903, Z. 19.051 und 19.052 (Amtsblatt Nr. 51 ex 1903), in Kenntnis gesetzt. Z. 15.286. Steyr, 27. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Erlangung von Permits zum Eintritt nach Britisch- Südafrika. Nach einer dem k. k. Ministerium des Innern zugekommenen Mitteilung ist eine Aenderung des Vorganges, betreffend die Erlangung von Permits für den Eintritt von Reisenden nach Transvaal und die Oranje River Kolonie, insofern eingetreten, als Ausländer behufs Erlangung solcher Permits nicht mehr wie bisher die Vermittlung ihrer Konsulate in Anspruch zu nehmen haben, sondern diese Erlaubnisscheine direkt bei den Permitssekretären in den Küstenstädten erlangen können. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 7. Juli 1906, Z. 15.683/11, und mit Bezug auf die h. ä. Erlässe vom 29. Mai 1903, Z. 7992, Amtsblatt Nr. 23, und vom 5. Dezember 1904, Z. 23.876, Amtsblatt Nr. 49, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die interessierten Kreise hievon in Kenntnis zu setzen. Z. 16.090. Steyr, 25. Juli 1906. An alle Gemeinde- und Genojsenschasts- vorstehungen re. rc. Warnung der Bauarbeiter vor der Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika insbesondere nach San Francisco. Dem Vernehmen nach, sollen gegenwärtig Agenten bemüht sein, in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Arbeiter aus der Baugewerbebranche zur Aus-

180 Wanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere nach San Francisco, anzuwerben. Da die auf solche Weise Angeworbenen große Gefahr laufen, von den amerikanischen Einwanderungsbehörden als Kontraktarbeiter behandelt und von der Landung ausgeschlossen zu werden und überdies gerade für Arbeiter der bezeichneten Branche die Aussichten auf Arbeitsgelegenheit in den Vereinigten Staaten von Amerika derzeit nicht günstig sind, werden die Gemeinde-Vorstehungen und Genoffenschafts-Vorstehungen rc. zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. Juli 1906, Z. 16.420/H, eingeladen, die interessierten Kreise in geeigneter Weise hierauf aufmerksam zu machen und vor der Auswanderung zu warnen. Z. 16.091. Steyr, 26. Juli 1906. An alle Geineintze-vorstchungen. Warnung vor betrügerischen Geldverleihern. Die Abgeordneten Dr. Heisinger und Genossen haben in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 7. Juli 1905 eine Interpellation eingebracht, in der sie ausführen, daß sich in den Wiener Tagesblättern Geldgeber ankündigen, die vorgeben, dem Publikum Darlehen zu verschaffen, sodann aber nur einen Spesenvorschuß begehren und nach einigen Tagen den Geldbedürstigen benachrichtigen, daß das Geschäft wegen unbefriedigender Information nicht zustandekomme. Wie das k. k. Justizministerium einem aus Anlaß dieser Interpellation eingeholten Berichte der Wiener Staatsanwaltschaft entnomnren hat, bestehen die von den Interpellanten gerügten Uebelstände tatsächlich. Der erfolgreichen Verfolgung dieser Betrüger stellt sich aber die Schwierigkeit der Beweissrage entgegen. Die Beschuldigten gehen mit allem Rasfinement zu Werke und es gelingt ihnen oft, ihren guten Glauben glaubhaft zu machen, sich auf dritte Personen auszureden oder angeblich im Interesse des Beschädigten vorgenonlmene Schritte vorzuwenden. Um eine bessere Sammlung des Beweisstoffes und eine leichtere Beweisführung zu ermöglichen, werden die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. ö.-o. Statthalterei vom 16. Juli 1906, Z. 16.419/H, eingeladen, den Zeitungs ankündigungen dieser Art besondere Aufmerksamkeit zu schenken, den inserierenden Geldvermittlern in geeigneter Weise nachzuforschen und bei Vorliegen eines gegründeten Verdachtes sogleich anher zu erstatten. Z. 15.949. Steyr, 24. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. f. Gendarmerie-posten-Aommanden Betreffend de» Vertrieb des illustrierte» Familien- blattes „Nach Feierabend". Mit dem Einschreiten Oe präs. 27. Jänner 1906 hat die Verlags firma Bernhard Meyer in Leipzig an das k. k. Ministerium des Innern die Anfrage gerichtet, ob dem Vertriebe des illustrierten Familienblattes „Nach Feierabend", dessen hierländische Abonnenten auf Grund eines zwischen dem Verlage und der „Internationalen Unfallversicherungs- Aktiengesellschaft in Wien" abgeschlossenen Versicherungsvertrages bei dieser Gesellschaft gegen Unfall versichert sind, in Oesterreich etwas entgegensteht. Da die ministerielle Genehmigung der dem Vertrage zugrunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht erteilt wurde, und sich daher der bezügliche Versicherungsbetrieb als unstatthaft darstellen würde, werden die Ge- meinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, im Falle des Vorkommens des Vertriebes dieses Blattes im unterstehenden Bezirke hierüber anher die Anzeige zu erstatten. Z. 3482/VIII, Str. Steyr, 20. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Kundmachung betreffend die Mitteilung des Finanzplanes pro 1906. Laut Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom 26. Mai 1906, Z. 39.540, wurde in Ausführung der Art. IV bis XI des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, für das Jahr 1906 1. der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer, mit Ausnahme der fünfprozentigen Steuer vom Ertrage zeitlich steuerfreier Gebäude, mit zwölfeinhalb Prozent bestimmt, '2. die bereits in den Vorjahren durchgeführte Ermäßigung der Erwerbsteuerhauptsumme aufrechterhalten und 3. der Steuerfuß für die im § 100, Absatz 1 und 5, des P.-St.-G. bezeichneten zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen mit zehn Prozent festgesetzt. Hievon sind die Steuerträger entsprechend zu verständigen. Z. 3587/VI, Str. Steyr, 25. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Vorarbeiten für die Hauszinssteuer- Bemeffung pro 1907, beziehungsweise 1907/1908. Unter Hinweis auf die hieramts im Amtsblatte Nr. 31/32 ex 1900, Amtsblatt Nr. 26' ex 1901, Amtsblatt Nr. 6 ex 1902 und Amtsblatt Nr. 32/33 ex 1904 publizierten Erlässe vom 27. Juli 1900, Z. 11.270/VI, und 4. August 1900, Z. 11.779/VI, vom 14. Juni 1901, Z. 6254/VI, 29. Jänner 1902, Z. 1185/VI, und vom 2. August 1904, Z. 5460/VI, deren genaueste Befolgung den Gemeinde-Vorstehungen hiemit neuerdings eingeschärft wird, ergeht der Auftrag, das vorschriftsmäßig verfaßte Hauszinssteueroperat pro 1907 bezüglich der nach § 1, sit. b, des Gesetzes vom 9. Februar 1882, N.-G.-Bl. Nr. 17, hauszinssteuerpflichtigen Gebäude und pro 1907/1908 hinsichtlich der nach § 1, lit. a, des Gesetzes hauszinssteuer- pflichtigen in den Ortschaften Bad Hall, Buchholz, Jägerberg, Kraxental, Neuschönau, Pfarrkirchen,. Pyrach, Sarning, Weyer Markt und Obsweyer gelegenen Gebäude, für welche im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 1896, N.-G.-Bl. Nr. 120, die Hauszinssteuer für zlvei Jahre veranlagt tvird, bis längstens 26. September 1906 an das zuständige k. k. Steueramt unter Berufung auf den vorliegenden Erlaß einzusenden.

Die erforderlichen Drucksorten samt den von den Ge- : meinde-Vorstehungen sogleich öffentlich zu verlautbarenden : sowie auf der Amtstafel zu assichierenden und mit 26. Sep- tember l. I. dem Hauszinssteueroperate anzuschließenden Kundmachungen vom 25. Juli 1906, Z. 3587/VI Str., I Kleinkonzept Nr. 16, F.-D.-E. Z 386/11 ex 1900, werden । beit Gemeinde-Vorstehungen unter Einem zugefertigt. Z. 16.189. Steyr, 30. Juli 1906. An alle Gemeinöe-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Max Augcrer aus Teruberg. Am 12. Juli 1906 um zirka V2S Uhr früh entfernte sich der beim Bauern Karl Haslinger in Maiereben Nr. 4, Gemeinde Ternberg, im Taglohne gestandene Max Angerer ohne jede Ursache und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Der Schwager des Angerer, namens Ferdinand Zatsch, wohnhaft in Paukengraben Nr. 12, Gemeinde Ternberg, spricht die Vermutung aus, daß sich Angerer entweder zu seiner in Altenmarkt in Steiermark wohnhaften Mutter Christine Angerer gewendet, oder sich etwa ein Leid angetan hat, da Angerer etwas schwachsinnig ist. Max Angerer ist jedoch zu seiner in Altenmarkt wohnhaften Mutter nicht gekommen. Max Angerer ist zirka 35 Jahre alt, nach Altenmarkt, Steiermark, zuständig, katholisch, ledig, mittelgroß, untersetzt, kleinen dunkelblonden Schnurrbart und war bei seiner Entfernung mit grünem Hute mit Schildhahnseder, sehr defekter brauner Arbeitskleidung bekleidet und ist ausweis l o s. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden beauftragt, nach dem Genannten .zu forschen und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten. Z. 16.528. Steyr, 31. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. l. Gendarmerie - posten - Lommanden. Warnung vor derUuterfliitzttugsschwiudlerin Elisabeth Hirschmüller aus Rosch. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 3. Juli 1906, Z. 15.318/11, führt Elisabeth Hirsch- müller, geboren 1880 in Rosch, römisch-katholisch, Statur: mittel, Gesicht: oval, Augen: braun, Augenbrauen: schwarz, Mund und Rase: normal, Haare: schwarz. Laut G.-M. Folio 2607 in Czernowitz zuständig, Tochter des Wenzel und der Anna, im Besitze eines unterm 4 Juli 1898 ausgestellten Heimatscheines der Gemeinde Czernowitz, sowie des Dienstbotenbuches Nr. 20/899 eine vazierende Lebensweise. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden daher beaufragt, die Genannte bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. 1S1 3 16.340. Steyr, 2^. Juli 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen und ( k. k. Gendarmerie - posten - Uommanden. Warnung vor dem Unterftütrungs-Tchwiudler Leopold Römer aus Kuttelberg. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom ' 20. Juli 1906, Z. 16.782/11, treibt sich der im Jahre j 1867 geborene, laut Heimatscheines ddo. Kuttelberg 1'.). April j 1905, Z. 17, nach Kuttelberg zuständige Rudolf Leopold Röiner bestimmungslos herum und läßt sich aus Kosten der Heimatgemeinde von auswärtigen Gemeinden Unterstützungen verabreichen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daber beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 16.092. ' Steyr, 26. Juli 1906 An alle Gemeinde-Vorstehungen und t L Gendarmerie - posten - Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 21. Juni 1906, Z. 13.557, Amtsblatt Nr. 26, angeordneten 'Nachforschungen nach den aus der Zwangsarbeitsanstalt in Laibach entwichenen Zwänglingen $rvan$ Rabl, Georg Blumbcrger und Josef Gahleituer sind einzustellen, nachdem dieselben zufolge Zuschriften der Direktion der genannten Anstalt vom 21. Juni 1906, Z. 1386, und vom 29. Juni 1906, Z. 1467, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, und zwar Rabl in Linz, Blumberger in Salzburg und Gahleituer im Bezirke Rohrbach aufgegriffen wurden. Z. 16.093. Steyr, 26. Juli 1906. Au alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k° Gendarmerie-posten-Aommaudem Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 19. März 1906, ZZ. 6464 u. 6465, Amtsblatt Nr. 12, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspstichtigen Michael Hu^erek aus Mähren sind einzustellen. Z. 16.094. Steyr, 26. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 25. Jänner 1906, ZZ. 1989—2347, Amtsblatt Nr. 5, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen AloiS Kouecky sind einzustellen.

182 Z. 16.095. Steyr, 27. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorftehungen und i. k. Gendarmerie-Poften-llommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 20. November 1905, Z. 24.183, Amtsblatt Nr. 47, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johan» Lehnert aus Mähren sind einzustellen. Z. 15.954. Steyr, 27. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Feststellung der Identität. Am 19. Juli 1906 wurde im Gemeindegebiete Mitterkirchen ein männlicher Leichnam aus der Donau gezogen. Derselbe war am Oberleibe vollständig nakt, er trug eine blau und rot gestreifte Gradlhose, die teilweise zerrissen war, gute Stiefletten mit glattem Leder und unbenagelten Sohlen. Am Ringfinger befand sich ein goldener Ehering. Der Verstorbene war zirka 180 Zentimeter groß, stark, hat braune Augen, gute Zähne im Ober- und Unterkiefer, die Kopfhaut war bis auf ein kleines Fleckchen, an dem dunkelblonde Haare zu sehen waren, abgelöst; das Gesicht selbst war bis zur Unkenntlichkeit aufgedunsen. Mitteilungen zur Eruierung der Identität des Leichnames sind der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg zu geben. im politischen Bezirke Tlumacz gelegenen Gemeinden: 1. Babianka, 2. Czaonoloxce, 3. Grabicz, 4. Holosköw, 5. Hryniüwce, 6. Korolüwka, 7. Neudorf, 8. Ottynia, 9. Strupk"w, 10. Jaonawica polna und 11. Uhooniki samt Attinenzen und Gutsgebieten aus dem mit der Kundmachung vom 21. Juni 1906, Z. 79.473, festgesetzten Sperrgebiete auszuscheiden und den Verkehr mit Klauentieren in diesen Ortschaften unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften wieder zu gestatten. Dagegen werden die im politischen Bezirke gelegenen Gemeinden: 1. Artyssczow, 2. Brunndorf, 3. Czowlany, 4. Grodek, 5. Kiernica, 6. Kosowiec, 7. Malkowice, 8. Uherce niezabitowskie samt Attinenzen und Gutsgebieten in das genannte Sperrgebiet eingereiht und die Abhaltung von Märkten und Ausstellungen auf Klauentieren in diesen Ortschaften sowie das Ein- und Ausladen von diesen Tieren in der Eisenbahnstation Grodek verboten. Die übrigen Bestimmungen der Kundmachung vom 21. Juni 1906, Z. 79.473, bleiben auch weiterhin in Kraft. Uebertretuugen dieser Kundmachung, welche am 3. Juli 1906 in Wirksamkeit tritt, werden nach § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, geahndet werden. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Von der k. k. Statthalterei. Lemberg, am 1. Juli 1906. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden unter Bezugnahme auf den im Amtsblatte Nr. 29 veröffentlichten Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juli 1906, Z. 15.424, zur entsprechenden Verlautbarung der interessierten Kreise in die Kenntnis. Z. 16.008. Steyr, 25. Juli 1906 An alle Gemeinde-Vorftehungen und L. L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Einfuhr von Vieh und Fleisch aus aussereuropäischen Ländern. Durch die im LXIV. Stück des Reichsgesetzblattes erschienene Ministerial-Verordnung vom 5. Juli 1906, R.-G.-Bl. Nr. 138, wurde die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus außereuropäischen Ländern geregelt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Juli 1906, Z. 16.479/X, in die Kenntnis. Z. 16.110. Steyr, 26. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Nr. 85.600. Kundmachung. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul- und Klauenseuche im Lande findet die k. k. Statthalterei die Z. 16.195. Steyr, 29. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. t Gendarmerie - Posten - Nommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis- für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 22. Juli bis 29. Juli 1906. 1. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. 2. Räude der Ziegen. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Spital am Pyhrn. 3. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Micheldorf, Ortschaft Untermicheldorf; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Nikola.

183 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pucking, Ortschaft Öberschnadt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Windischgarsten. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Neukirchen; Ortschaft Zipf. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Mehrnbach, Ortschaft Ningarting; Gemeinde und Stadt Ried. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde St. Florian, Ortschaft Steinbuch; Gemeinde und Stadt Schärding. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Altenberg. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenmarkt, Ortschaft Kritzing; Gemeinde Pondorf, Ortschaft Kirchham; Gemeinde Weißenkirchen, Ortschaft Freudental. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental, Ortschaft Penning. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 5. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital am Pyhrn, Ortschaft Wurzeralpe. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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