Z. 15.246. Steyr, 19. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend Taubenschiefieu. Die k. k. Statthalterei ist laut Erlasses vom 6. Juli 1906 Z. 5562/1, zur Kenntnis gelangt, daß eine Gemeinde aus Grund des ihr zustehenden Wirkungskreises die Abhaltung eines Taubenschießens als Volksbelustigung gestattete. Zu diesem Zwecke werden zahme Haustauben eingesangen, dann vor dem Publikum losgelaffen und im Fluge beschossen, wobei es sich nicht vermeiden läßt, daß einzelne Tauben nicht sofort getötet werden, sondern schwer verletzt umherflattern, sich auch verfliegen und erst nach längeren Qualen enden. Unter solchen Umständen gestaltet sich die Tötung zahmer Haustauben, dieser treuen Begleiter des Menschen, in den Augen warmfühlender Menschen ,licht zu einem Vergnügen, sondern zu einer Aergernis erregenden Tierquälerei, welche geeignet ist, das Gemüt der Zuschauer, insbesondere der Jugend, die sich bei solchen Gelegenheiten stets zahlreich einfindet, zu verrohen und zu verhärten. Diese Art des Volksvergnügens kann aber auch durch die Einwendung nicht gerechtfertigt werden, das hiedurch der übermäßigen Vermehrung wertloser Haustauben etwas Einhalt getan wird, weil solche Tauben auch in anderer Weise getötet werden können, ohne daß sie vorher zum Gegenstände eines das Gemüt abstoßenden, widerwärtigen öffentlichen Schauspieles gemacht werden. Ebensowenig kann dieses Vorgehen der nach weidmännischen Grundsätzen erfolgenden Erlegung jagdbarer Tiere gleichgehalten werden. Auch ist bei dieser Art von Volksbelustigungen eine Gefahr für die Sicherheit der Person der Zuschauer und eine Feuersgefahr nicht ausgeschlossen. Wenn nun auch die Statthalterei mit Rücksicht darauf, daß der vorliegende Fall in Oberösterreich bis nun vereinzelt vorgekommen ist, vorläufig davon absieht, das Taubenschießen als Volksbelustigung im Sinne der Verordnung der o.-ö. Statthalterei vom 24. Dezember 1897, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 35, zu verbieten, so kann ich doch nicht umhin, die bestimmte Erwartung auszusprechen, daß die Gemeinde-Vorstehungen im Hinblicke auf umstehende Ausführungen etwaigen Ansuchen um Bewilligung von Taubenschießen ihre Genehmigung versagen werden. Z. 1310/Sch.. Steyr, 16. Juli 1906. An alle GrtrschulrSte und Schulleitungen. Richtigstellung. Es werden hiemit die h. ä. Erlässe vom 29. Mai l. I., Z- 654 (Amtsblatt Nr. 23), und vom 25. Juni d. I., Z. 1139 (Amtsblatt Nr. 26), dahin richtiggestellt, daß überall dort, wo der 15. eines Monats als Beginn der Hauptferien angegeben wurde, richtig der 16. des betreffenden Monats als erster Ferialtag als letzter aber bei den Sommer-, bezw. Herbstferien, stets der 15., bezw. der letzte Tag des aenannten Monats zu gelten hat und daß an Schulen mit Winterferien diese vom 27, Dezember bis inklusive 10. Jänner zu dauern haben. Z. 1299/B.-Sch.-R. Steyr, 16. Juli 1906. Konkurs - Ausschreibung. An der einklassigen Volksschule in Mühlbach kommt die Handarbeitslehrerinstelle zur endgültigen Besetzung. Mit derselben ist die Verpflichtung zur ganzjährigen j Unterrichtserteilung in wöchentlich 5'/» Stunden verbunden. Die Remuneration hiefür beträgt 176 K. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Lehrbefähigungs-Zeugnisse und einer Diennestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" Hieramts einzubringen. Z. 15.607. Steyr, 19. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verbot des Haufierhandels in der Gemeinde Nagyberezna. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10. Juli 1906, Nr. 15.797/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Gemeinde Nagyberezna des Komitates Ung unter Ausreckterhaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags- verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden geivährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Beziehung auf 8 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 15.606. Steyr, 19. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und f, f. Gendarmerie - posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. April 1906, ZZ. 9747—9947, Amtsblatt Nr. 18, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Hugo Rudolf Pritz sind einzustellen. Steyr, 19. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und L k. Gendarmerie - poften - Aommanden. Ausforschung unbekannter Stellungspflichtiger des hiesigen Bezirkes. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden aufgefordert, die eingehendsten Forschungen nach den nachbenannten Stellungspflichtigen, welche von der heurigen Hauptstellung ungerechtfertigt abwesend waren, mit allem Nachdrucke zu pflegen und jeden
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