Amtsblatt 1906/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der ^d VII ♦> k. k. Zezirkshauptmannschasi 8leyr für öen gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 30. Zteijr, »in 26. Juli. 1906. Das Amtsblatt erscheint jede» Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aucb geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationSpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtis' Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 30 K. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 20. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Hinausgabc der Reichsgesetz- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück l.XIl, LXIII, I.XIV, LXV, und LXVI an die Gemeinde- Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» zu berichten. Z. 16.052. Steyr, 24. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amts - Erinnerung betreffend Bericht über durch Eichhörnchen verursachte Schäden. Jene Gemeinde - Vorstehungen, welche dem h. ä. Erlaß vom 6. März l. I., Z. 5197, Amtsblatt Nr. 10, bisher nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, diesen Bericht (Fehlbericht) nunmehr umgehend zu erstatten. Z. 15.951. Steyr, 24. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Poften-Uommanden. Sammlungsbewilligung für den Asylverein der Wiener Universität. Der k k Statthalter für Oberösterreich hat dem Asylvereine der Wiener Universität in Wien die angesuchte Bergung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 17. Juli 1906 bis 17. September 1906 erteilt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Juli 1906, Z. 2482, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden hievon mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Josef Stix am 18. Juli l. I. vom k. k. Statthalterei-Präsidium in Linz in das mit dessen Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 37 ex 1905 die Sammlungsbewilligung für den oben erwähnten Zeitraum eingetragen wurde. Z. 15.874. Steyr, 22. Juli 1906. An alle Genossenschasts-vorstehungen. Stipendien zum Besuche der Reichenberger und Nürnberger Ausstellung. Der oberösterreichische Landesausschuß hat zufolge Sitzungsbeschlusses vom 5. Juli l. I. zwei Stipendien ä 200 K für oberösterreichische Gewerbetreibende zum Besuche der Ausstellung in Reichenberg und zwei Stipenvien ü 200 K für oberösterreichische Gewerbetreibende zum Besuche der Ausstellung in Nürnberg gegen dem bewilligt, daß die Stipendisten sich verpflichten, die gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen in Oberösterreich in mindestens zwei Vorträgen an vom Landesausschusse zu bestimmenden Orten allgemein bekanntzugeben. Gesuche an den oberösterreichischen Landesausschuß sind unter Nachweisung, daß der Gesuchsteller nach Oberösterreich zuständig ist, einen Gewerbeschein besitzt und die erwähnte Verpflichtung übernimmt, bis längstens 15. August an den Genossenschafts-Instruktor des k. k. Handelsministeriums Dr. Viktor Kühnelt in Linz zu senden.

174 Z. 15.908. Steyr, 20. Jnli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Vorarbeiten für die Hauptstellung 1907. Gemäß §21:1 — 2 der Wehrvorschriften, I. Teil, baden die Gemeinde-Vorstehungen die laut 8 15 :1—3, W.-V. I. Teil, erhaltenen Matrikelauszüge der 1886 geborenen Jünglinge, welche mit dem Jahre 1907 stellungspflichtig werden, den Matrikelführern. (Pfarrämtern) zur Ein- I tragung der inzwischen eingetretenen Veränderungen zu übergeben. Die Matrikenführer haben dieselben nach Ergänzung den Gemeinde-Vorstehungen bis längstens Ende Oktober zur Anlegung der Stellungsverzeichnisse zurückzustellen. Nr. 15.659. Steyr, 21. Juli 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen. Direktiven in der Beschaffung von Verpflegsartikcln für das Heer in der Sichcrungsperiode 1906 auf 1907. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. Juli 1906, Z. 14.460/1, wird den Gemeinde - Vorstehungen infolge des Erlasses des k k. Ackerbauministeriums vom 4. Juni 1906, Z. I4.352/3II0, nachstehendes eröffnet: Die sich stets erneuernden Mißbräuche bei Inanspruchnahme und Ausnützung jener Begünstigungen, welche die Heeresverwaltung — in Berücksichtigung einschlägiger Resolutionen der kompetenten Vertretungskörper — den Produ- zenten bei der Lieferung ihrer Erzeugnisse für das Heer zugestanden hat, haben das Reichskriegsministerium veranlaßt, der Allsstellung der Zeugnisse, durch welche die Eigenschaft eines Produzenten als solchen, wie auch dessen Leistungsfähigkeit in der Lieferung von Eigenbauprodukten bestätigt lvird, dauernd ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Nach den alljährlich zur Allsgabe gelangenden Direktiven für die Beschaffung von Verpflegsartikeln sollen diese Zeugnisse in ben im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern für jene Landwirte, lvelche einem landwirtschaftlichen Vereine angehören, von diesem, für die übrigen Landwirte hingegen, welche einem solchen Vereine nicht angehören, von der politischen Behörde I. Instanz ausgestellt werden. Anläßlich eines vorgekomnienen Falles wurde nun festgestellt, daß die politischen Behörden I. Instanz — zumal die am meisten in Betracht kommenden Bezirkshaupt- manllschaften — eigentlich gar nicht in der Lage sind, derlei Zeugnisse ohne vorherige zeitraubende und mitunter auch kostspielige Erhebungen auszustellen. Im Hinblicke aus die Wichtigkeit des Gegenstandes findet das Ackerbauminisierium über einen vom Reichs- Kriegsininisterium gestellten Antrag zu verfügen, daß in Hinkunft alle derartigen Zeugnisse nach dem folgenden Diuster durch die zuständigen Gemeindeämter ausgestellt und — rücksichtlich des Ernteertrages per Hektar Feld und Wiese — von dell betreffenden landwirtschaftlichen Vereinen mit der im Muster ersichtlich gemachten Klausel versehen werden. Stelllpelfrei. Aemtliches Zeugnis. Seitens des gefertigten Gemeindeamtes der Gemeinde .............................................. wird hiemit ämtlich bestätigt, daß Herr........................................... auf seinem im Gebiete dieser Gemeinde liegenden Grundbesitze im Ausmaße von..........du (oder: auf dem, Eigentum des Herrn...................................... bildenden Grundbesitze von...........ha als Pächter) die Landwirtschaft betreibt. Dieser Grundbesitz besteht aus ...........ha Ackerfeld, ......... ha Wiesengrund, ..........ha Hutweide und ............ha Waldungen. Von den erwähnten..... ha Ackerfeld sind (waren) im laufenden Jahre..........-ha mit Weizen, .......... ha mit Roggen (eventuell mit Halbfrucht) und .......... ha mit Hafer angebaut. Zum Waldbestande gehören (z. B. ausschließlich Buchen oder zur Hälfte mit Eichen gemischte Zerreichenbestände rc., je nach dem faktischen Zustande). Die dem erwähnten Grundbesitze zunächst liegende (oder die für den Abtransport regelmäßig benützte) Aufladestelle ist die Eisenbahnstation in ........................................... - Obgenannter Produzent ist ^protokollierterGetreide- händler und betreibt den Fruchthandel "^- gewerbsmäßig. Datum................................. (L. S.) Unterschriften. Gesehen vom landwirtschaftlichen Vereine in..... und mit dem Beifügen bestätigt, daß im Gebiete der Gemeinde ............. der durchschnittliche Ertrag von 1 du Ackerfeld an Weizen ............... q, an Roggen................ q, an Halbfrucht ................q und an Hafer .....q beträgt. Von 1 du Wiesengrund werden durchschnittlich....q Heu — ohne Grummet — gewonnen. Datum................................. (L. 8.) Unterschriften. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, spätestens binnen 14 Tagen jenen landwirtschaftlichen Verein (Bezirksgenossenschaft der Landwirte) hierher namhaft zu machen, welchem die Mehrzahl der Grundbesitzer der dortigen Gemeinde angehört, und welcher daher zunächst in der Lage ist, das betreffende gemeindeämtliche Zeugnis der Wahrheit gemäß zu bestätigen. Z. 15.863. Steyr, 23. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen, hochw. Pfarrämter und Schulleitungen. Verleihung von vier Franz Graf Codroipo-Stiftungen mit einer einmaligen Beteilung von je 84 Kronen für arme heiratsfähige Soldatenmädchcn. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthaltei vom 18. Juli 1906, Z. 16.640/XI, ist die Ausschreibung, der Graf Codroiposchen vier Stiftungsplätze (h. ä. Erlaß Z. 10.892, vom 12. Mai 1906, Amtsblatt Nr. 20), erfolglos geblieben. Die Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter und Schulleitungen werden deshalb neuerlich eingeladen, eventuell anspruchsberechtigte Mädchen hierauf besonders aufmerksam zu machen. .

Z. 15.246. Steyr, 19. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend Taubenschiefieu. Die k. k. Statthalterei ist laut Erlasses vom 6. Juli 1906 Z. 5562/1, zur Kenntnis gelangt, daß eine Gemeinde aus Grund des ihr zustehenden Wirkungskreises die Abhaltung eines Taubenschießens als Volksbelustigung gestattete. Zu diesem Zwecke werden zahme Haustauben eingesangen, dann vor dem Publikum losgelaffen und im Fluge beschossen, wobei es sich nicht vermeiden läßt, daß einzelne Tauben nicht sofort getötet werden, sondern schwer verletzt umherflattern, sich auch verfliegen und erst nach längeren Qualen enden. Unter solchen Umständen gestaltet sich die Tötung zahmer Haustauben, dieser treuen Begleiter des Menschen, in den Augen warmfühlender Menschen ,licht zu einem Vergnügen, sondern zu einer Aergernis erregenden Tierquälerei, welche geeignet ist, das Gemüt der Zuschauer, insbesondere der Jugend, die sich bei solchen Gelegenheiten stets zahlreich einfindet, zu verrohen und zu verhärten. Diese Art des Volksvergnügens kann aber auch durch die Einwendung nicht gerechtfertigt werden, das hiedurch der übermäßigen Vermehrung wertloser Haustauben etwas Einhalt getan wird, weil solche Tauben auch in anderer Weise getötet werden können, ohne daß sie vorher zum Gegenstände eines das Gemüt abstoßenden, widerwärtigen öffentlichen Schauspieles gemacht werden. Ebensowenig kann dieses Vorgehen der nach weidmännischen Grundsätzen erfolgenden Erlegung jagdbarer Tiere gleichgehalten werden. Auch ist bei dieser Art von Volksbelustigungen eine Gefahr für die Sicherheit der Person der Zuschauer und eine Feuersgefahr nicht ausgeschlossen. Wenn nun auch die Statthalterei mit Rücksicht darauf, daß der vorliegende Fall in Oberösterreich bis nun vereinzelt vorgekommen ist, vorläufig davon absieht, das Taubenschießen als Volksbelustigung im Sinne der Verordnung der o.-ö. Statthalterei vom 24. Dezember 1897, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 35, zu verbieten, so kann ich doch nicht umhin, die bestimmte Erwartung auszusprechen, daß die Gemeinde-Vorstehungen im Hinblicke auf umstehende Ausführungen etwaigen Ansuchen um Bewilligung von Taubenschießen ihre Genehmigung versagen werden. Z. 1310/Sch.. Steyr, 16. Juli 1906. An alle GrtrschulrSte und Schulleitungen. Richtigstellung. Es werden hiemit die h. ä. Erlässe vom 29. Mai l. I., Z- 654 (Amtsblatt Nr. 23), und vom 25. Juni d. I., Z. 1139 (Amtsblatt Nr. 26), dahin richtiggestellt, daß überall dort, wo der 15. eines Monats als Beginn der Hauptferien angegeben wurde, richtig der 16. des betreffenden Monats als erster Ferialtag als letzter aber bei den Sommer-, bezw. Herbstferien, stets der 15., bezw. der letzte Tag des aenannten Monats zu gelten hat und daß an Schulen mit Winterferien diese vom 27, Dezember bis inklusive 10. Jänner zu dauern haben. Z. 1299/B.-Sch.-R. Steyr, 16. Juli 1906. Konkurs - Ausschreibung. An der einklassigen Volksschule in Mühlbach kommt die Handarbeitslehrerinstelle zur endgültigen Besetzung. Mit derselben ist die Verpflichtung zur ganzjährigen j Unterrichtserteilung in wöchentlich 5'/» Stunden verbunden. Die Remuneration hiefür beträgt 176 K. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Lehrbefähigungs-Zeugnisse und einer Diennestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" Hieramts einzubringen. Z. 15.607. Steyr, 19. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verbot des Haufierhandels in der Gemeinde Nagyberezna. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10. Juli 1906, Nr. 15.797/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Gemeinde Nagyberezna des Komitates Ung unter Ausreckterhaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags- verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden geivährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Beziehung auf 8 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 15.606. Steyr, 19. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und f, f. Gendarmerie - posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. April 1906, ZZ. 9747—9947, Amtsblatt Nr. 18, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Hugo Rudolf Pritz sind einzustellen. Steyr, 19. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und L k. Gendarmerie - poften - Aommanden. Ausforschung unbekannter Stellungspflichtiger des hiesigen Bezirkes. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden aufgefordert, die eingehendsten Forschungen nach den nachbenannten Stellungspflichtigen, welche von der heurigen Hauptstellung ungerechtfertigt abwesend waren, mit allem Nachdrucke zu pflegen und jeden

176 Fall eines positiven Ergebnisses sofort hieher zur Anzeige zu bringen. Gustav Johann Bernecker, geb. am 17. April 1884 in Steyr, zuständig nach Sierning. Josef Brandtner, geb. am 26. März 1883 in Steyr, zuständig nach Lausa Josef Brandstätter, geb. am 29. Jänner 1883 in Aflenz, zuständig nach Weyer. Josef Gruber, geb. am 11. Juli 1883 in Ramingsteg, zuständig nach Garsten. Josef Guger, geb. am 7. April 1885 in Rosenegg, zuständig nach Thanstetten. Adalbert Hadringer, geb. am 16. Oktober 1884 in Linz, zuständig nach Sierning. Franz Hirzenberger, geb. am 21. Juni 1883, in Melk, zuständig nach Lausa. Josef Hochriescr, geb. am 11. März 1885 in Waidhofen a. d. Dbbs, zuständig nach Neustift. Ignaz Löbl, geb. am 16. Mai 1885 in Stein, zuständig nach Garsten. Karl Otto Pichler, geb. am 23. März 1884 in Rosenegg, zuständig nach Weyer. Franz Pühringcr, geb. am 2. Februar 1884 in Linz, zuständig nach Garsten. Alois Riedl, geb. am 30. April 1885 in Ebenboden, zuständig nach Ternberg. Alois Schlvaigcr, Fabriksarbeiter, geb. am 9. Juni 1883 in Stiedelsbach, zuständig nach Losenstein. Georg Strasser, geb. am 2. März 1885 in Linz, zuständig nach Garsten. Z. 15.506. Steyr, 21. Juli 1906. An alle Gemeinde -Vorftehungen und k. t Gendarmerie - poften - Uommanden. Z. 16.134/x. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Rindern aus der Kreishauptmannschaft Leipzig des Königreiches Sachsen. Nach der letzten amtlichen Nachweisung über den Stand der Tierseuchen im Deutschen Reiche vom 15. Juni 1906 ist die Lungenseuche in der Kreishauptmannschast Leipzig des Königreiches Sachsen erloschen. Aus diesem Grunde hat das k. k. Ministerium des Innern laut des Erlasses vom 9. Juli l. I., Z. 29.438, das mit dem Erlasse vom 14. Dezember 1905, Z. 55.243, (verlautbart mit der h. a. Kundmachung vom 19. Dezember 1905, Z. 28.265), auf Grund des Artikels 5 des früheren Viehseuchen - Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. Dezember 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlußprotokolles (R.-G.-Bl. Nr. 16 ex 1892) verfügte Verbot der Eiufuhr von Rindern aus dieser Kreishauptmannschaft nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern außer Kraft gesetzt. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. ' Linz, am 15. Juli 1906. Von der k. k. oberösterreichischen Statthnlterei. Dieselbe wird hiermit zufolge Erlasses der k. k. Statt- halterei in Linz vom 15. Juli 1906, Nr. 16.134/X, verlautbart. Z. 15.603. Steyr, 21. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. Juli 1906, Z. 31.593, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien-Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Oezd (Komitat Borsod) in Ungarn ferner aus dem Bezirke Pazova stara, einschließlich der Stadtgemeinden Karlovci und Petrovaradin (Komitat Sriem) in Kroatien- Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Sodann ist auf Grund, der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Turka wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzstühlgerichts- bezirke Berezna (Komitat Ung) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 5. Juli 1906, Z. 31.035, (enthalten im Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" vom 12. Juli l. I., Nr. 66) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft.. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Juli 1906, Z. 16.234/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 15.712. Steyr, 21. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorftehungen und ?. t. Gendarmerie-posten-Nommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Güerösterreich in der Berichtsperiode vom 8. Juli bis 15. Juli 1906. 1. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. . Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. 2. Räude der Ziegen. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital am Pyhrn, Ortschaft Gamingalpe. 3. Rauschbraud der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital am Pyhrn, Ortschaft Wurzeralpe.

177 4. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden. . 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Micheldorf, Ortschaft Untermicheldorf; Gemeinde und Ortschaft Windisch- garsten. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Neukirchen; Ortschaft Zipf. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Mehrnbach, Ortschaft Ringarting. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental, Ortschaft Penning; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Steinbach; Gemeinde und Stadt Schärding. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Altenberg. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenmarkt, Ortschaft Kritzing; Gemeinde Pöndorf, Ortschaft Kirchham; Gemeinde Weißenkirchen, Ortschaft Freudental. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefer Graben. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Brawinkl; Gemeinde und Ortschaft Leopoldschlag. 2. BezirkPerg: GemeindePabneukirchen,Ortschaften Schreineredt, Wenzelsberg. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Haid. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Hirschgaffe. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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