171 Einlasses in die Sanlmelstallungen hat der Tierarzt auf dem Umschlagpasse jedesmal vorzumerken. Die im sogenannten Hausierhandel gekauften Schweine dürfen zum Handels-, insbesondere Vahnverkehre (Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 27. März 1903, Z. 24.902,) nicht zugelaffen werden. Auf dem Umschlagpasse für Klauenviehtransporte, Melche zur Ausfuhr über die Landesgrenze gelangen, hat der Beschautierarzt die Waggons-Nummer anzugeben und anzumerken, ob die Tiere zur sofortigen Schlachtung oder auf freien Markt bestimmt sind. Durch die gegenwältige Kundmachung werden die Bestimmungen, durch welche der Verkehr mit Klauentieren im Lande geregelt ist, in keiner Weise tangiert. Uebertretungen dieser Verordnung, welche am 23. Juni 1906 in Wirksamkeit tritt, werden nach § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, geahndet werden. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Von der k. k. Statthalterei. Lemberg, am 21. Juni 1906. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juli 1906, Z. 15.424/X, zur entsprechenden Verlautbarung und Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis. L. 15.042. Steyr, 16. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorsehungen nnd r. k- Gendarmerie-posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für HKerösterreich in der Berichtsperiode vom 1. Juli bis 8. Juli 1906. 1. Räude. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr lStadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Windischgarsten. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft Gotthalmsedt; Gemeinde und Stadt Ried. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. . 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Brawinkl; Gemeinde und Ortschaft Leopoldschlag. 2. BezirkPerg: GemeindePabneukirchen, Ortschaften Schreineredt, Wetzelsberg. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental, Ortschaft Penning; Gemeinde und Ortschaft St. Florian; Gemeinde und Stadt Schärding. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Altenberg; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Haid. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenmarkt, Ortschaft Kritzing; Gemeinde Pöndors, Ortschaft Kirchham; Gemeinde Weißenkirchen, Ortschaft Freudental. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 4. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital am Pyhrn, Ortschaft Wurzeralpe. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling. 5. Geflügel-Cholera. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Gurten, Ortschaft Dorf. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 15.234. Steyr, 15. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Aommandem Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 66 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Juli 1906, Z. 31.035, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. Juli 1906, Nr. 15.695/X, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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