162 weis deS Fortbestandes der ihnen Anerkannten Begüusti- gnttg nach 88 31, bezw. 32 oder 33 des Wehrgesetzes bis- nun noch nicht erbracht haben, zur sofortigen Einbringung dieses Nachweises zu verhalten, widrigens mit der Aberken- nung der Begünstigung vorgegangen würde. Nr. 14.585. Steyr, 7. Juli 1906. An die Gemeindevorsteher des Gerichts- bezirker Step: und Kremsmünfter. Nach der von der k. k. Statthalterei in Linz anher gelangten Ueberstcht der Waffenübungen dürsten Teile des Heeres und der Landwehr in der Zeit vom 22. August bis 4. September l. I. im Rayon einzelner Gemeinden der beiden Gerichtsbezirke, insbesondere Sierning und Kremsmünster ihre Waffenübungen abhalten. Sämtliche hievon betroffenen Gemeinden werden schon dermalen, eingeladen, dahin zu trachten, daß allen militärischen Anforderungen möglichst anstandslos entsprochen und ein gutes Einvernehmen zwischen Zivil und Militär jederzeit aufrecht erhalten werde. Z. 14.314. Steyr, 4. Juli 1906. An alle Gemeinde- und Genoftenschastr- vorftehungen rc. rc. Erteilte Legitimation für Handlungsreiscnde. Im I. Semester l. I. wurde eine Legitimation für Hatidlungsreisende dem 1881 in Linz geborenen nach Reichenau in N.-Oe. zuständigen im Dienste der Firma Reder in Garsten stehenden Karl Stadler für die Dauer des Dienstverhältnisses erteilt. Z. 1I64/B.-Sch.-R. Steyr, 6. Juli 1906. An alle Ortrschulräte und Schulleitungen. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß in diesem Jahre der 15. Juli auf einen Sonntag fällt, hat das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht mit dem Erlasse vom 21. Juni 1906, Z. 21.434, angeordnet,, daß an allen jenen Mittelschulen und denselben gleichgestellten Lehranstalten sowie an jenen allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, für welche durch die bestehenden Verordnungen der 15. Juli als Tag des Schuljahresschluffes festgesetzt ist, in diesem Jahre das Schuljahr schon am 14. Juli geschlossen werde. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 27. Juni l. I., Z. 3027, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 14.414. Steyr, 4. Juli 1906. An alle Gemeinde -vorftehungen und S. k. Gendarmerie-Posten-ltommanden. Widerruf. Die mit den h. ä. Erlasse vom 28. Februar 1906, ZZ. 4946, 5202, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nach- lorschungeu nach den Stellungspflichtigen Johann Roszka, richtig Raszka, und Josef Lebaj sind einzustellen. Z. 14.778. Steyr, 9. Juli 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Simeon Diminiv des Ivan aus Zara. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 28. Juni 1906, Z. 14.726/11, treibt sich Simeon Diminiö des Ivan aus Zara, beschäftigungslos herum und läßt sich auf Rechnung seiner. Heimatsgemeinde von fremden Ge- nieinden Unterstützungen verabfolgen, wodurch er seiner Heimatsgemeinde beträchtliche Kosten verursacht^ Derselbe ist Spengler von Beruf, 44 Jahre alt, katholischer Religion, hat ein ovales Gesicht, braune Haare und Augen, Näse und Mund proportioniert und ist von kleiner Statur. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 14.777. Steyr, 9. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. ' Auszuforschen ist, und . zwar: Der'am 16, Februar 1869 zu Tresnitz als Sohn des Müllermeisters und Hausbesitzers Josef Krempl und der Maria, geb. Stieber, geborene, nach Krieglach heimatberech- tigte Militärtaxpflichtige Taglöhner, Steinbrecher oder Brotausträger Ludwig Krempl. Derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, graue Augen, braune Augenbrauen, gebogene Rase, lichtbraune Haare, gute Zähne, trägt einen Schnurrbart und hat keine besonderen Kennzeichen. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. September l. I. hieher zu berichten. Z. 14.522. Steyr, 6. Juli 1906. An alle Gemeinde-vorftehungen und k. f. Gendarmerie-poften-Aommanden. Z. 15.106/x. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. Juni 1906, Z. 29.938, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien-Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen ' Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Ittnern die Einsuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichts-
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