148 1906, 3. 12.730/V, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. fi Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die Durchführung des Gesetzes vonl 25. Oktober 1901, Ni-G.-Bl. Nr. 26 ex 1902, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Butterschmalz, Schweineschmalz und deren Ersatzmitteln sowie der biezu ergossenen Durchführungs-Verorduung vom 1. Februar und 5. Juni 1902, R.-G.-Bl. Nr. 27 und 119, insbesondere hinsichtlich des Verkehres mit Kunstspeise- fetten und unverfälschten Fetten strengstens zu überwachen. Hiebei wird insbesondere der Artikel V der ersterwähnten Verordnung, betreffend die Anwendung des bezogenen Gesetzes auf gewisse Fette und Fettgemenge sowie die Bezeichnung der unverfälschten Fette Beachtung zu finden haben. Alle Fälle, in welchen der Verdacht einer strafbaren Handlung geschöpft wird, sind unverzüglich dem Staats- anwalte des zuständigen Gerichtes anzuzeigen. Ueber die gemachten Wahrnehmungen ist bis 1. September 1906 zu berichten, bezw. die Fehlanzeige zu erstatten. Z. 13.842. St ehr, 25. Juni 1906. An alle Gemeinde -Vorstellungen und 8. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Sammeln von Pränumeranten und Subskribenten auf das Werk „Oesterreichischer Zentralkataster". Laut Erlaffes des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Mai l. I., Z. 23.491, wurde über das vom volkswirtschaftlichen Verlage Alexander Dorn in Wien, IX., Hörlgasse 5, in Gemeinschaft mit dem literarischen Institute Kosmos, Max Herzig in Wien, III., Salmgasse 2, gestellte Ansuchen der Präsident der Wiener Polizeidirektion ausnahmsweise ermächtigt, der letztgenannten Firma für die von ihr namhaft gemachtell oder in Hinkunst namhaft zu machenden Personen, und zwar insoweit gegen dieselben kein begründetes Bedenken obwaltet, Erlaubnisscheine zum Sammeln von Pränumeranten und Subskribenten auf das Werk „Oesterreichischer Zentralkataster" mit Gültigkeit für sämt- . liche im Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder im Namen des k. k. Ministeriums des Innern auszufertigen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 19. Juni 1906, Z. 1942 Pr., be- , Hufs Kontrolle der Erlaubnisscheine in Kenntnis gesetzt. Z. 13.787. Steyr, 25. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehnngen. Die o.-ö. Aerztekammer hat an den Landesausschuß eine Petition, betreffend die Pensionierung der in Ober- österreich als Gemeindeärzte bestellten Sanitätspersonen gerichtet. Ueber Ersuchen des Landesausschuffes um die Bekanntgabe voil Daten über die Zahl, das Alter und die Dienst- zeit der Genreindeärzte behufs Berechnung des eventuellen Erfordernisses iverdeil die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, nach dcnt Ginster der angeschlossenen Tabelle die entsprechenden Daten einzusetzen, und die ausgefüllte Tabelle längstens bis 10. Juli I. I. anher vorzulegen.
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