der st ft. Hl'zirkshauplmanlMasl Steqr für öen gteichncrmigen politischen und SchutbezrM. Ur. Z4. SLeyr, ai>N 14. Juni. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo Mch geeignete Inserate angenommeli werden. — Pränumerationdpreiö jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 d, für portopstichng^ Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Nr. 1038. Steyr,' 11. Juni 1906. An sämtliche Schulleitungen. Ueber Ansuchen des Zweigvereines Ennstal des katholischen Lehrervereines für Oberösterreich wird denjenigen Lehrkräften, welche die am 21. Juni 1906, nachmittags halb 2 Uhr, in Steyr stattfindende Mitgliederversammlung dieses Vereines besuchen wollen, der hiezu erforderliche Urlaub erteilt. Z. 12.806. Steyr, 9. Juni 1906. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Verlautbarung der Wetterprognosen. Laut der an das k. k. Ackerbauministerium geleiteten Note vom 10. Mai 1906, Z. 16.096/P., hat das k. k. Handelsministerium gleichzeitig nachstehenden Erlaß an sämtliche k. k. Post- und Telegraphendirektionen gerichtet: „Die k. k. Direktionen werden beauftragt, zu ver- anlassen, daß die mit dem Telegraphendienste kombinierten Postämter über schriftliches Ersuchen der Gemeinde - Vor- stehung oder einer im Bestellbezirke befindlichen größeren Jnterefsentengruppe (landw. Kasino, Kurvorstehung usw.) Abschriften der mit dem Kurstelegramm eingelangten Wetterprognosen, und zwar in der Regel bloß der für die Gegend in Betracht kommenden Buchstabengruppe ansertigen und an die mit ihnen im Kartierungsverbande stehenden Postämter ohne Telegraphendienst sowie an die Postablagen mit den bestehenden Postkursen übermitteln. Hinsichtlich des Aushängens der Wetterprognosen samt Schlüsiel bei diesen Poststellen gelten die bereits früher er- lassenen Bestimmungen. Von jenen Postämtern, bei denen Kundmachungen irgend welcher Art außerhalb der Amts- käume dem Publikum zugänglich gemacht werden, können auch die Wetterprognosen samt Schlüssel außerhalb der Amts- ^ume ausgehängt werden. . Die bei Postämtern ohne Telegraphendienst und bei Lvstablagen zu diesem Zwecke nötigen Dechiffrierungsschlussel und aus dem zum Verkaufe bestimmten Vorräte zu ent- ^hmen und die dafür entfallenden Kosten von dem abzu- ^fernden Erträgnisse unter genauer Angabe der Berwen- Ung abzuziehen. Ueber ausdrückliches Ansuchen der Gemeinde - Vorstehungen usw. ist auch den Landbriefträgern je eine Abschrift der Wetterprognosen auf die Bestellgänge mitzugeben und haben die Landbriesträger den Parteien die Einsicht zu gestatten, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Bestell- und Einsammlungsgeschäftes möglich ist. Die voranstehenden Anordnungen sind bis 1. Juni, l. I. durchzuführen. Nach Ablauf der Verlautbarungsperiode des laufenden Jahres ist über die im Gegenstände gemachten Wahrnehmungen und insbesondere über den Umfang, in dem von dieser Einrichtung Gebrauch gemacht worden ist, zu berichten." Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 6. Juni 1906, Z. 12.589/1, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, von dieser Verfügung den interessierten Kreisen ehetunlichst in geeigneter Weise Kenntnis zu geben. Z. 12.541. Steyr, 6. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Gesprächsverbindung zwischen Steyr und München. Im Einvernehmen mit dem königlich bayerischen Oberpostamte München werden vom 1. Juni l. I. an Gesprächsverbindungen zwischen Steyr und München zugelaffen. Die Sprechgebühr beträgt in dieser Relation 2 Kronen 40 Heller. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur weiteren Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Z. 12.589. Steyr, 7. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Stempelbehandlung der Statuten der Militär- Veteranen - Vereine. Das k. k. Finanzministerium hat dem k. k. Ministerium des Innern bekanntgegeben, daß die Eingaben, mit welchen die Militürveteranen-Vereine lediglich die Ergänzung ihrer Statuten durch Aufnahme eines Loyalitätsartikels/ bezw. von Ausschußbestimmungen für den Fall der Nichtbeachtung der als Vereinszweck normierten Pflege der loyalen und
136 patriotischen Gesinnung der politischen Behörde zur Anzeige bringen, samt den Beilagen (5 ergänzte Statutenexemplare) in analoger Anwendung der T. P. 44, lit. g, des Gebühren- gesetzes stempelfrei zu behandeln sind. Hievon werden die Gemeinde - Borstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Mai 1906, Z. 12.242/H, zur Verständigung der interessierten Körperschaften in die Kenntnis gesetzt. Z. 2711 Str. 06. Steyr, 2. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Stcmpelbehandlung der Eingaben in Dienftboten-Angelegcuheiten. Das k. k. Finanz-Ministerium hat mit dem Erlasse vom 13. April 1906, Z. 15.828, über eine Anfrage eröffnet, daß mit dem § 1 des Gesetzes vom 13. Juni 1896, R.-G.-Bl. Nr. 95, die Stempelfreiheit allen in Dienstboten- Angelegenheiten vor den politischen Behörden vorkommenden Eingaben eingeräumt ist, somit auch den Eingaben und Rekursen, betreffend den Ersatz der Verpflegs- und Heilungs- kosten eines erkrankten Dienstboten, zukommt. Hiernach ist künftighin vorzugehen. Z. 12.411. Steyr, 8. Juni 1906. An alle Gemeinde -Vorstellungen und i. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Verbot des Vertriebes einer Salbe gegen Leistenbrüche. Seitens einer politischen Landesbehörde ist das Ministerium des Innern in Kenntnis gesetzt worden, daß ein gewisser Dr. M. Reimanns in Maastricht (Holland) eine von ihm erzeugte Salbe zur Behandlung von Leistenbrüchen unter der falschen Deklaration „feinster Leder-Cröme" an in Oesterreich-Ungarn wohnende Privatpersonen versendet. Da diese arzneiliche Zubereitung als ein Geheimmittel ; zu betrachten ist, erscheint deren Vertrieb hierlands unzulässig. Hievon werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. Mai 1906, Z. 11.388/V, die Gemeinde-Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden in Kenntnis gesetzt. Z. 12.833. Steyr, 9. Juni 1906. Au alle Gemeinde -Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor der Unterstützungs-Schwindlerin Maria Leichtag. Zm'olge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 29. Mai 1906, Z^ 12.115/11, treibt sich Maria Leichtag, mosaischer Religion, 28 Jahre alt, ledig, geboren und zuständig in Sromowcewz/'zne, Bezirk Rovy Tavg, in verschiedenen Gemeinden Oesterreichs herum und lockt Unterstützungen auf Rechnung ihrer Heimatsgeineinde heraus, welche ohnehin ihre zwei unehelichen Kinder erhalten muß. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, der Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselbe vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 12.722. Steyr, 8. Juni 1906. Au alle Gemeinde - Vorstellungen md t° k° Gendarmerie-Posten-Aommandm Widerruf. Die mit den h. ä. Erlässen vom 5. August 1903, Z. 12.050, Amtsblatt Nr. 32, und vom 6. Juni 1904, Z. 11.864, Amtsblatt Nr. 23, angeordneten Nachforschungen nach Aloisia Pillgruber sind einzustellen, da die Verhandlungen in dieser Verpflegskostenangelegenheit — zusolge Mitteilung der k. k. Statthalterei in Graz vom 14. Juni 1906, Z. 962/2, an die o.-ö. Statthalterei — zu Ende geführt sind. . ____________________ Z. 12.834. Steyr, 9. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehnngen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Die mit dem h. o. Erlasse vom 28. Mai 1906, Z. 11.914, Amtsblatt Nr. 22, angeordneten Nachforschungen nach Linus Ofuer sind einzustellen, da der Genannte — zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 2. Juni 1906, Z. 12.220/H — in Zürich ausgeforscht wurde. Z. 12.835. Steyr, 9. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und ?. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Die mit dem h. o. Erlasse vom 23. Juli 1903, Z. 11.330, Amtsblatt Nr. 31, angeordneten Nachforschungen nach dem entwichenen Zwängling Franz Gattringer sind einzustellen, da der Genannte laut der Zuschrift der niederösterreichischen Landes-Zwangsarbeitsanstalt Kornenburg vom 26. Mai 1906, Z. 8285/Stb., an diesem Tage wieder in die genannte Anstalt eingeliefert wurde. Z. 12.592. Steyr, 7. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L So Gendarmerie - Posten - Kommanden. Ausforschung des Zwänglings Jakob Dcyemann (Dajömann). Der mit dem Erkenntnisse der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 14. Oktober 1905, Z. 15.326, für die Landes-Zwangsarbeitsanstalt in Laibach notionierte und an 30. Oktober 1905 in dieselbe eingelieferte, nach Senn^ Bezirk Tschernembl in Krain, zuständige Jakob Deyömau
137 (Dajömann) ist laut Note der Landesregierung in Salzburg vom 22 Mai l. I., Z. 8551, am 17. Mai 1906 von der in Kroißenegg nächst Laibach beschäftigten Zwäng- lingsabteilung entwichen. Der Genannte ist 39 Jahre alt, von mittlerer Statur, hat ein längliches Gesicht, dunkelbraune Haare und Augenbrauen, graue Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, schadhafte Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen blonden Schnurrbart. Er spricht slowenisch und deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Fabriksarbeiter. Bekleidet war dieser Zwängling mit Lodenrock und der Zwänglings - Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie, Stiefel und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „Zwangsarbeits-Anstalt Laibach" versehen sind. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 29. Mai 1906, Z. 12.119 '11, werden die Gemeinde - Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, nach dem genannten Individuum zu forschen und ist im Falle eines positiven Ergebnisses derselben sogleich anher zu berichten. _____________________ Z. 12.724. Steyr, 8. Juni 1906 Au alle Gemeinde-VorstehmM und * f. k. Gendarmerie - Posten - Rommanden. Ausforschung der aus der Befserungs- Anstalt in Eggenburg entwichenen Maria Pichler. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 29. Mai l. I., Z. 6861, an die k. k. o.-ö. Statthalterei ist Maria Pichler, tvelche im Grunde des Notionierungs - Erkenntnisses der o. - ö. Statthalterei vom 20. April 1906, Z. 9103/11, in die Besserungsanstalt Eggenburg abgeliefert wurde, am 27. Mai 1906 aus derselben entwichen. Maria Pichler ist am 5. Dezember 1888 in Eberstall- zell, Bezirk Steyr, als Tochter des verstorbenen Johann Pichler und der Josefa Pichler geboren, nach Micheldorf, Bezirk Kirchdorf, zuständig. Sie ist mittelgroß, hat rundes Gesicht mit eher hübschen, jedoch lasterhaften Zügen, braune Haare und Augen. Ihre Mutter zieht als Hadernsammlerin herunl und hat das zirka 4 Monat alte uneheliche Kind der Maria Pichler bei sich. Es ist daher nicht ausgeschlossen, daß sich letztere der Mutter angeschlossen hat. Die Mutter soll sich in der letzten Zeit in Nieder- österreich aufgehalten haben. Die Gemeinde - Borstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach der Genannten die Nachforschungen sogleich einzuleiten und ist ein positives Ergebnis sogleich anher anzuzeigen. Z. 12.750. Steyr, 9. Juni 1906. An alle GemeinLe-vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Mnmanden. Ausforschung. Auszuforschen ist Ferdinaud Rosenecker, 1875 ge- ^°ren, Knecht, nach Garsten zuständig, wegen rückständiger ^ilitärtaxe. .. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Juli l. I. anher zu berichten. ZZ. 12.593, 12.594, 12.723, 12.873. Steyr, 8. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Warnung vor den Unterftützungs-Schwindlern Alois Stoft aus Bierbaum a. Kl., Jgnaz Zuwar aus Gr. Gerharts, Johann Silberbauer aus Vestenötting, Alfred Biza aus Hostin, Johann Hinterhölzl aus St. Martin im Mühlviertel und Binzenz Jorde aus Gotschdorf. Zufolge Erlasies der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 29. Mai 1906, Z. 11.915/11, Z. 12.003/11, Z. 11.878/11 rc. K„ treiben sich die nachstehend bezeichneten Personen beschäftigungslos herum und lassen sich auf Kosten der Heimatsgemeinden Unterstützungen verabfolgen. 1. Alois Stoft, am 21. Mai 1883 geboren, nach Bierbaum a. Kl. zuständig, Schmiedgehilfe; 2. Jgnaz Zuwar, im Jahre 1858 zu Schirmes geboren und nach Gr. Gerharts zuständig, Taglöhner; 3. Johann Silberbauer, 1881 zu Wien geboren, nach Vestenötting zuständig, Taglöhner. Ferner Alfred Biza, am 3. April 1881 geboren, nach St. Johann unter dem Felsen, Gemeinde Hostin, politischer Bezirk Horowitz, zuständig, Johann Hinterhölzl, nach St. Martin im Mühlviertel zuständig, und Binzenz Jorde, 19 Jahre alt, nach Gotschdorf, Bezirk Jägerndorf, zuständig, von Profession Schuhmachergehilfe. Alfred Biza ist gewesener Buchhalter, von schwächlicher Statur und hat ein von der Ortschaft St. Johann unter dem Felsen ausgestelltes Arbeitsbuch vom 17. November 1904, Z. 13, bei sich. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen, den Genannten — außer nach fallweiser sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandeilsein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 12.720. Steyr, 8. Juni 1906. An alle Gemeinde- und Genoffenschafts- Vorstehungen. Verleihung vou Stipendien zum Besuche des Huf- bcschlagkurfes in Stadl. Z. 13.267. Kundmachung Die vom hohen o.-ö. Landtage für das Jahr 1906 bewilligten sechs Stipendien von je 120 Kronen für Frei- plätze zum Besuche des am 1. Septembiw 1906 beginnenden viermonatlichen Hufbeschlagskurses zu ^tadl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dein Unterrichte, die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung verbunden ist, könnet! sich bewerben: Gelernte Schniiede, Meister und Gesellen, »reiche aus Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Kurs nicht von Haus aus besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial -Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschrie-
138 benen, im Anschluffe an den Hufbeschlagskurs abzulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich aus- zuüben. Nachdem" nur jene Gesellen zur Prüfung zugelassen werden, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nach- zuweisen imstande sind, haben bei Verleihung der obigen Stipendien jene Bewerber den Vorzug, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nachzuweisen vermögen. Die Kosten der Hin- und Rückreise nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten- und Mittel- losigkeits-, Schul-, Lehr- und Arbeitszeugniffe belegt sein müssen, sind bis längstens 15. Juli 1906 an den oberösterreichischen Landesausschuß in Linz einzusenden. Vom Landesausschusse im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns. Linz, am 28. Mai 1906. Der Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p. Z. 13.003. Steyr, 11. Juni 1906. Amtr- Erinnerung, Die Gemeinde-Vorstehungen werden hiermit unter Bezugnahme auf den im Amtsblatte Nr. 16 erschienenen h. a. Erlaß vom 13. April 1906, Z. 8879, betreffend die Vornahme der Pferdeklassifikation und Fuhrwerkszählung pro 1906, neuerlich erinnert, die Fuhrwerkszählungs - Operate sowie die Anzeigezettel über Motorfahrzeuge zuversichtlich bis zum 20. Juni d. I. anher vorzulegen. Z. 12.595. Steyr, 7. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L ^ Gendarmerie - Posten - Uommanöen zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberö sterreich in der Berichtsperiode vom 27. Mai bis 3. Juni 1906. 1. Geflügel-Cholera. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Gurten, Ortschaft Dorf. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1 Bezirk Perg: Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Obernberg. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Ternberg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Reunlarkt. 2. BezirkPerg: Gemeinde Ried, Ortschaft Grünau. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Brawinkl; Gemeinde und Ortschaft Neumarkt; Gemeinde Schönan, Ortschaft Haselbach; Gemeinde und Ortschaft Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ortschaften Lindach, Stetten. 3. BezirkPerg: GemeindePabneukirchen,Ortschaften Wetzelsberg, Schreineredt; Gemeinde und Ortschaft Rechberg. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Losensteinleiten. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenmarkt, Ortschaften Frankenmarkt, Pieret, Kritzing. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau, Hirschgaffe. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaften Hundsdorf, Neumarkt; Gemeinde und Ortschaft St. Leonhard; Gemeinde und Ortschaft Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft Breitenried. 4. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Vorderstoder, Ortschaft Gaisriegl. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 12.596. Steyr, 7. Juni 1906. An alle Gememöe-Vorftehungen nnd i. i. Gendarmerie -Posten -Uommandey. 12/329/8 1906. Kundmachung. In letzterer Zeit haben zahlreiche Seuchenverschlep- pungen nach anderen Ländern hin durch aus den Bezirken Cilli und Pettau stammenden Schweinetransporte stattge- funden und sind auf den in einzelnen Grenzgemeinden betriebenen Schweineschmuggels aus Kroatien zurückzuführen. Behufs möglichster Hintanhaltung weiterer solcher Seuchenverschleppungen findet die k. k. Statthalterei auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 7. September 1905, R.-G.-Bl. Nr. 163, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest (Schweineseuche) sowie des § 4 der Ministerial- Verordnung vom 6. November 1905, R.-G.-Bl. Nr. 164, die Ausfuhr von Zucht-, Nutz- und Futterschweinen aus den Gemeinden St. Hemma und Neswisch des Bezirkes Cilli und Heil. Dreifaltigkeit, Hermagoras, Nimno, Plat, Reinkowetz, Sauerbrunn Umgebung, Sankt Florian, St. Katharina, St. Rochus und Wrestowetz des Bezirkes Pettau bis auf weiteres ausnahmslos zu verbieten. Bezüglich der Ausfuhr von Schk.aA, schweinen aus den genannten Gemeinden sind die Bestimmungen des § 6 der oben zitierten Ministerial- Verordnung maßgebend. rx Es .dürfen daher gesunde Schweine aus Gehöften, ur welchen sich weder kranke, noch der Krankheit oder AN' steckung verdächtige Schweine befinden, nach Konsummärrte oder öffentlichen, entsprechend eingerichteten Schlachthaus? zur Schlachtung, welche längstens binnen 8 Tagen erfolg muß, ausgeführt werden.
139 Derlei Konsummärkte, bezw. Schlachthäuser in Steier- mark sind die öffentlichen Schlachthäuser in Graz, Marburg, Cilli, Pettau, Aussee, Fürstenfeld, Leoben und Weiz. Die Ausfuhr solcher Schlachtschweine nach anderen Orten zur Schlachtung, welch letztere längstens binnen drei Tagen erfolgen muß, sowie die Abfuhr von ansteckungsverdächtigen Schweinen zur Schlachtung in öffentlichen Schlachthäusern darf nur mit Bewilligung der politischen Bezirksbehörde des Abfuhrortes stattfinden. Den betreffenden Sendungen müssen die vorgeschriebenen, mit der tierärztlichen Gesundheitsklausel versehenen Zertifikate beigegeben werden. • Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Kundmachung, welche sofort in Kraft tritt, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, bestraft. K. k. steicrmärkischc Statthalterci. Graz, am 24. Mai 1906. Der k. k. Statthalter: Clary m. p. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Mai 1906, Z. 12.283/X, zur entsprechenden Verlautbarung und Verständigung der Interessenten in die Kenntnis. Z. 12.597. Steyr, 7. Juni 1906. An Me Gemeinde-Vorstehungen und k. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Einführung gesunder Schweine aus wegen Stäbchenrotlaufes gesperrten Gemeinden in das Schlachthaus in Prag. Ueber Ersuchen des Stadtrates in Prag hat das k. k. Ministerium des Innern gestattet, daß vollkommen gesunde Schweine aus solchen Gehöften der wegen Stäbchenrotlaufes gesperrten Gemeinden, in welchen sich weder kranke, noch der Krankheit oder Ansteckung verdächtige Schweine befinden, zur Schlachtung nach dem Zentral- Schlachthause in Prag, Holeschowitz, unter Einhaltung der im § 6 der Ministerial-Verordnung vom 6. November 1905, R.-G.-Bl. Nr. 164, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest vorgeschriebenen Bedingungen bis auf Widerruf eingeführt werden dürfen. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erla»es der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 31. Mai 1906, Z. 12.245/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Waldcrdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haaösche Buchdruckers! in Steyr.
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