Amtsblatt 1906/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L st Lfzilkshauptmannschast 8lkyr für den gleichnamigen politischen und SchuWszirk. Wr. SS. Ztcijr, am ^. Juni. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 K, für portopslichticr^ Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 4. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Reichs-Gesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück XLVI, XLVII und XLVIII an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 12.122. Steyr, 31. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Einbringung von Gesuchen um Begünsti- gttug iu der Erfüllung der Dienstpflicht. Es ist von besonderem militärischen Interesse, daß Begünstigungsansuchen tunlichst schon von der Stellungs- kommission oder möglichst bald nachher entschieden werden. Zufolge Note des k. u. k. Ergänzuugs-Bezirks-Kom- mandos Nr. 14 in Linz vom 29. Mai 1906, Z. 2489/E., werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, dahin zu wirken, daß die Gesuche um Zuerkennung einer Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht möglichst bald eingebracht werden, so daß über dieselben noch vor der Re- krutenrepartition (10. Juli) entschieden werden kann. Auf diese Weise dürfte es gelingen, die militärischen Standesverhältnisse zu bessern. Z- 2724/IX Str. Steyr, 30. Mai 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Gestellung der sachverstäudigeu Vertrauensmänner zu Elementarschaden-Erhebungen. igen des 8 14 des Gesetzes Nr. 116, unb der hiezu k. k. Finanzministeriums Nr. 119, werden die Ge- zur Bestellung als sach- ür die Erhebung der Elevn^ ^ Grunde der Bestimmn eSL12- Juli 1896, N.-G.-Bl. y^ssenen Vollzugsvorschrift des X?6- Juli 1896, R.-G.-Bl. verü- '.Vorstehungen eingeladen, 'Endige Vertrauensmänner f mentarschäden bei landwirtschaftlichen Kulturen zum Zwecke der Bewilligung der nachgesuchten Grundsteuernachlässe ans der Mitte der Gemeindemitglieder mehrere rechtlich gesinnte, die allgemeine Achtung genießende sachverständige Personen hieher namhaft zu machen. Es wird dabei der Gemeinde-Vorstehung überladen, ob diese zu dem Elemeutarschadeu-Erhebungen beizuziehenden sachverständigen Vertrauensmänner für das ganze Gemeindegebiet oder etwa nur, um die betreffenden Personen im gegebenen Falle nicht allzulange von ihren Geschäften abzu- halten, für den Umfang einzelner Steuergemeinden zu bestellen wären, jedoch sind in jedem Falle für das betreffende Gebiet nicht bloß zwei solche Vertrauensmänner sondern, damit für den Fall der Abwesenheit oder Verbin- derung kein unnötiger Aufschub entstehe, etwa vier Vertrauensmänner in Antrag zn bringen. Die in Antrag gebrachten Vertrauensmänner sind mit Vor- und Zunamen eventuell Hausnamen und Wobnort, genau zu bezeichnen und ist ausdrücklich anzugeben, ob dieselben für das ganze Gemeindegebiet, oder für welche Steuergemeinden, ferner ob dieselben nur für ein Jahr oder für welche längere Zeit zu bestellen wären. Die bezüglichen Anträge werden bis 16. Juni 1906 gewärtigt. ] Z. 12.094. Steyr, 30. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die in der Zeit vom 7. bis 13 Juni 100<» stattfindende Herkomer- Konkurrenz. Der österreichische Automobilklub hat sowohl dem k. k. Ministeriuni des Innern als auch der k. k. Statthalterei in Linz mitgetcilt, daß er gemeinsam mit dem Kaiserlichen Automobilklub in Berlin und dem Bayrischen Automobilklub in München in der Zeit vom 7. bis 13. Juni l. I. eine Antomobilkonkurrenzfahrt (sogen. Herkomer- Konkurrenz, kein Rennen veranstaltet. Diese Konkurrenzfahrt führt am 7. Juni l. I. von München nach Linz und am 8. Juni von Linz nach Wien. Benützt wird ausschließlich die Reichsstraße und dürften zirka 150 Kraftfahrzeuge, von Herrenfahrern gelenkt, sich an der Konkurrenz beteiligen.

130 Die Statthalterei hat die Anzeige von der Abhaltung dieses Automobilrennens, insoferne hiedurch das hiesige Verwaltungsgebiet berührt wird, unter den nachstehenden Bedingungen zur Kenntnis genommen. 1. Die Konkurrenzfahrt darf nicht als Wettfahrt von Automobilen im Sinne des § 46 der Ministerial - Verordnung vom 27. September 1905, R.-G. -Bl. Nr. 156, durchgeführt werden; es sind daher 2. bei diesem Nennen sämtliche Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 27. September 1905, R.-G.- Bl. Nr. 156, und die betreffenden Bestimmungen der Straßenpolizei-Ordnung für die ärarischen Straßen vom 3. April 1901, L.-G.- und V.-Bl. Nr. 13, genau einzu- halteu. 3. Jnsbesoudere ist zu beachte», daß nach den Be- stimmungen des V. Abschnittes der erstzitierten Verordnung sämtliche an dem Nennen teilnehmenden Automobile mit den in dieser Verordnung vorgeschriebenen Erkennungszeichen (§§ 27, 33, 36) versehen und von den Teilnehmern an der Konkurrenz die im VI. Abschnitte der bezogenen Verordnung enthaltenen Sicherheitsvorschriften für den Verkehr genau befolgt werde» müssen, wobei a»f de» Jtthalt der §8 38, 39, 40 u»d 44 ausdrücklich aufmerksam gemacht wird. Nach deu Bestimmungen des § 4 der früher zitierten Straßenpolizeiordnung ist links auszuweichen und rechts vorzufahren. 4. Hieraus folgt, daß für jeden Schaden und Unfall, welchen bei diesem Nennen ein Automobil verursacht, in erster Linie der Lenker des Kraftfahrzeuges verantwortlich gemacht wird. Eventuell wird der Besitzer des Automobils oder, falls der Schuldtragende nicht eruierbar oder zahlungsunfähig sein sollte, oder der Schadenersatz aus einem sonstigen Grunde nicht eindringlich ist, der österr. Automobilklub verantwortlich gemacht. ° 5. Für das Nennen ist nur die Salzburger und Wiener Neichsstraße zu benützen. 6. Auf 8 427 Strafgesetz ist Bedacht zu nehmen. 7. Der österr. Automobilklub hat dafür zu sorgen, daß Nettungsstatione» auf der Strecke in entsprechender Anzahl installiert und Aerzte und Fuhrwerke bereit gehalten werden, um bei eventuellen Unfällen Hilfe bringen zu können. 8. Alle infolge der Ueberwachung und Durchführung dieser Maßnahmen erlaufenden Kosten trägt der österr. Auto- mobilklub. 9. Im Falle der Beanstandung lvegen Uebertretung der bezogenen Vorschriften ist die Fahrt zu unterbrechen und hat die Vorführung vor die k. k. Bezirksbehörde zu erfolgen, welche die Strafamtshandlung einzuleiten hat. 10. Der österr. Automobilklub hat umgehend der Statthalterei und den betreffenden Vezirksbehörden jene Persönlichkeit namhaft zu machen, welche in erster Linie für die genaue Durchführung der behördlich angeordneten Maß- nahmen verantwortlich ist. Gleichzeitig hat die Statthalterei behufs Vermeidung von Unglückssällen die Einstellung des Fuhrwerksverkehres (inkl. Motorräder und Fahrräder) aus der zu befahrenden Ncichsstraßenstrecke, und zwar für nachfolgende Zeitabschnitte verfügt: 1. In der Bezirkshauptmannschast Vöcklabruck am 7. Jnni l. I. von 9 Uhr früh bis 3 Uhr nachmittags, 2. in der Bezirkshauptmannschast Wels am 7. Juni l. I. voil 10 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags, 3. in der Bezirkshauptmannschast Linz 7. Juni l. I. auf der Strecke Bezirksgrenze bei Neubau bis zur Einmüudung der Salzburger Neichsstraße in die Wiener Neichs- straße nächst Lagerturin Nr. 1 bei Linz von 11 Uhr niittags bis 5 Uhr nachmittags und am 8. Juni auf der Wiener Neichsstraße vom jenseitigen Ende der Ortschaft Ebelsberg (km 8) bis Eillls (km 20) von 6 ',4 Uhr früh bis 8 */° Uhr früh. Ausgenommen von dieser Verkehrseinstellung sind die Orte Frankenmarkt, Timelkam, Vöcklabruck, Schwanenstadt, Lambach, Wels, Marchtrenk. Hievoll setze ich die Gemeinde - Vorstehuttgen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 29. Mai 1906, Z. 12.278/1, zur entsprechenden Verständigung der Bevölkerung mit dem Beifügen in die Kenntnis, daß auch nach den angegebenen' Zeiten voraussichtlich noch Automobile in größerer Anzahl als gewöhnlich an beiden Tagen die bezeichneten Straßenstrecken befahren werden. Z. 996/B.-Sch.-N. Steyr, 4. Juni 1906. An sämtliche Schulleitungen. Bezirkslehrerkonferenz. Da an einigen Schulen des Bezirkes die Hauptferien schon mit I.Juli beginnen, findet die für den 5. Juli l. I. auberaumte diesjährige Bezirkslehrerkonferenz nicht an diesem Tage, sondern schon am 28. Juni d. I. statt. Hievon werden die Schulleitungen zul» eigenen Wissen und zur Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. ______ ______________ Z. 983/B.-Sch.-R. Steyr, 29. Mai 1906. . An sämtliche Zchulleitungen. Professor RoNeder- Stiftung. Die Interessen aus der Professor Nolleder - Stiftung für in bedrängter Lage befindliche, eine tadellose dienstliche Verwendung ausweisende Lehrpersonen der Bezirke Steyr Stadt und Land kommen Heuer im Landbezirke Steyr zur Verleihung. Bewerber um dieselben haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten Gesuche im Dienstwege bis 20. Juui l. I. hieramts einzubringen. In dem Gesuche ist das Einkommen und Nebeneinkommen anzuführen und an- zugeben, ob, event, ivie oft und ivann dem Bewerber (der Bewerberin) bereits in früheren Jahren die Interessen dieser Stiftung verliehen worden sind. Schließlich wird bemerkt, daß die in der Vorrede zur Heimatkunde von Steyr angeführten Lehrpersonen des Bezirkes in erster Linie berücksichtigt werden. Steyr, 2. Juni 1906. Z. 976/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Der Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich wird auch in diesem Jahre in der Zeit vom 16. Juli bis 11- ^^ an seiner I. Wiener Schuljverkstätte, VII., Zollergasse , einen Kurs zur Heranbildung von Lehrern des Ban - fertigkeits-Unterrichtes für Knaben abhalten. . . Hievon lverdeil die Schulleitungen zufolge Erlasse k. k. Landesschulrates vom 24. Mai l. I-, Z- ^A• 3 eigenen Wissen und zur Verständigung der unterstehe Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt.

131 Z. 654/B.-Sch.-N. Steyr, 29. Mai 1909. An alle Ortsschulräte und §chMe?tnngen. Der k. k. Bezirksschulrat hat gemäß § 55 der definitiven Schul- und Unterrichtsordnung in der Sitzung vom 28. Mai l. I. die zweimonatlichen Hauptferien für nachbenannte Schulen wie folgt festgesetzt: Garsten, Weyer vom 1. Juli bis 31. August. Bad Hall, Nohr, Trattenbach, Eberstallzell, Losenstein vom 15. Juli bis 15. September. Pfarrkirchen, Christkindl, Wartberg, Krühub, Kirchberg, Pechgraben vom 15. Juli bis 15 August und vom 15. September bis 15. Oktober. Sierning, Sierninghofen, Sipbachzell, Sattledt vom 1. Juli bis 15. August und vom 15. bis 30. September. Hievon werden die betreffenden Ortsschulräte und Schulleitungen in Kenntnis gesetzt. Die Bestimmung der Hauptferien für die übrigen Schulen wird rechtzeitig bekannt gegeben werden. Z. 984/B.-Sch.-R. Steyr, 29. Mai 1906. An sämtliche Ortsschulräte. Im abgelaufenen Winter haben an 31 Schulen des Bezirkes Suppenan st alten bestanden, die insgesamt 102.994 Portionen Suppe an Schulkinder zur Verteilung gebracht haben. Außerdem standen an 26 Schulen den Schulkindern 1589 Paare Wechselsch ub e zur Verfügung. Zufolge Sitzungsbeschluffes vom 28. Mai l. I. werden die Ortsschulräte angewiesen, allen jenen Körperschaften uild einzelnen Personen, welche sich um die Errichtung, Fortführung und Förderung der Suppenanstalten sowie um die Beistellung von Wechselschuhen verdient gemacht haben, namens des k. k. Bezirksschulrates den Dank und die Anerkennung für ihr humanitäres Wirken schriftlich zum Ausdrucke zu bringen. _____________________ Z 12.573. Steyr, 5. Juni 1906. Amts-Erinnerung. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 23. Mai 1906, Z. 11.675,. betreffs Kurrendierung des Kindes Kolbiuger noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, den bezüglichen Bericht, bezw. Fehlbericht sogleich anher zu erstatten. ZZ. 12.204, 12.205. Steyr, 31. Mai 1906. An alle Gemeinde -vorftehnngen und 8° L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung vor den Unterstützungs-Schwindlern Andreas Pienz aus Brixen und Josef Mader aus Weitra. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 20. Mai 1906, Z. 11.424/11, und vom 23. Mai 1906, Z. 11.834/11, treiben sich Andreas Pienz, ledig, Schneidergehilfe, geboren 1879 als Sohn des Andreas Pienz in Brixen und dorthin zuständig, beschäftigungslos in Gesellschaft einer ge- ^issen Julian« Liebhard, welche er fälschlich als seine Frau Mßibt, und der am 19. März 1881 in Weitra, politischen ^ezirk Gmünd, Niederösterreich, geborene und dahin zu- itändige Bäcker Josef Mader beschäftigungslos herum und ^ssen sich voil fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüffe verabreichen. Andreas Pienz ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, braune Haare, graue Augen, regelmäßigen Mund und Nase und ist schwerhörig. Josef Mader ist mittelgroß, schlank, hat längliches Gesicht, braune Augen und Haare und spricht deutsch. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfniffes — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 12.406. Steyr, 5. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden Warnung vor dem Unterftützungs- Schwindler Josef Sinner aus Bruneck. Zuwlge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Mai 1906, Z. 11.525/11, treibt sich Josef Sinner, lediger Diurnist, geboren 1871, zuständig in Bruneck beschäftigungslos in der Welt herum, und sucht fremden Gemeinden Reiseunterstützungen zum Schaden seiner Heimatsgemeinde herauszulocken. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 12.407. Steyr, 5. Juni 1906. Au alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 12. September 1904, Z. 18.376, Amtsblatt Nr. 37, angeordneten Nachforschungen nach Alois Lettner sind einzustellen, da der Genannte laut Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. Mai l. I., Nr. 11.270 11, derzeit in Bayern eine dreijährige Zuchthausstrafe verbüßt. Z. 12.408. Steyr, 5. Juni 1906. Au alle Gemeinde-Vorstehungen und i. i. Gendarmerie - Posten - Uommandc n. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 12. August 1905, Z. 16.911, Amtsblatt Nr. 33, angeordueteu Nachforschungen nach dem Landsturmpstichtigen Binzenz Löschuig sind einzustellen. _____

132 Z. 12.096. Steyr, 31. Mai 1906. An alle Gemeinde - Vorsehungen und f. L Gendarmerie-Posten - Uommanden. 2lusforschung der entwichenen Zwänglinge Valentin Miklavcic und Josef Obermann. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. Mai 1906, Z. 11.670/11, sind am 15. Mai 1906, zirka halb 7 Uhr vormittags, von der in Kosana detachierten Zwänglingsabteilung entwichen: 1. Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Laibach vom 12. Jänner 1906, Z. 638, notionierte, seit 20. Jänner 1-906 deternierte, am 10. Februar 1882 geborene, nach Kirchheim im politischen Bezirke Tolmein heimatberechtigte Görzer Zwängling Valentin Miklavcic. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigem Körperbau, hat ein rundes Gesicht, braune Haare, solche Augenbrauen, graue Augen, eine niedere Stirn, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein rundes Kinn und trägt einen braunen Schnurrbart. Er spricht slowenisch und ist seiner Beschäftigung nach Taglöhner. ■ 2. Der mit Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 1. Februar 1906, Z. 2229'11, notionierte, seit 22. Februar 1906 deternierte, am 12. April 1867 geborene, nach Kematen im politischen Bezirke Linz heimatberechtigte Oberösterreicher- Zwängling Josef Obermann. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigem Körperbau, hat ein ovales Gesicht, blonde Haare, solche Augenbrauen, braune Augen, niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ovales Kinn, trägt einen braunen Schnurrbart, am linken Mittelfinger fehlen ihm zwei Glieder und hat an der rechten Wange eine größere Narbe. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Taglöhner. Bekleidet war Miklavcic mit der Zwänglings-Loden- montur, Obermann aber mit Zwänglings - Zwilchmontur, ferner beide mit Strohhut, Hemd, Gatie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorte mit der Märke „Zwangs- arbeits-Anstalt in Laibach" versehen find. Die Ausforschung der Genannten ist zu veranlassen und ist über ein allfälliges positives Resultat sogleich auher zu berichten. Z. 12.203. Steyr, 31. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasies der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 23. Mai l. I., Z. 11.642/1V, ist auszusorschen der am 20. Februar 1869 als Sohn des Bahnwächters Paul Wurz- wallner und der Maria (geb. Roseumaier) geborene, in der Gemeinde Mürzzuschlag heimatberechtigte, Militärtarpflichtige Lederergehilfe Alexander Wurzwallner. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. September l. I. hieher zu berichten. Z. 12.217. Steyr, 2. Juni 1906. An alle Gemeinde -Vorstehnngm md §. r° Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen -Ausweis für Äüeröfkerreich in der Berichtsperiode vom 20. Mai bis 27. Mai 1906. 1. Geflügel-Cholera. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeiude Gurten, Ortschaft Dorf. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. BezirkPerg: Gemeinde Ried, Ortschaft Grünau. Erlöschen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pabneu- kirchen. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Brawinkl; Gemeinde Hundsdorf, Ortschaften Hundsdorf, Neustadt; Gemeinde Schönau, Ortschaft Haselbach; Gemeinde und Ortschaft St. Leonhard; Gemeinde und Ortschaft Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakircheu, Ortschaften Lindach, Stötten. 3. BezirkPerg: GemeindePabneukirchen, Ortschaften Wetzelsberg, Schreineredt; Gemeinde und Ortschaft Rechberg. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft Breitenried. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Losensteinleiten. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Oberndorf. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Groß - Amberg. 4. Rauschbrand der Rinder. A u s b r u ch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming. Hievon fetze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 12.218. Steyr, 2. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und ü k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Einfuhr von Schweinen aus Wege» Stäbchenrotlaufes gesperrten Gemeinden in das Schlachthans in Zwittau. Ueber Ansuchen des Stadtrates in Zwittau in Mähren hat das k. k. Ministerium des Innern gestattet, daß vollkommen gesunde Schweine aus solchen Gehöften der wegen

133 Stäbchenrotlaufes gesperrten Gemeinden, in welchen sich weder kranke, noch der Krankheit oder Ansteckung verdächtige Schweine befinden, zur Schlachtung nach dem Schlachthause in Zwittau unter Einhaltung der im 8 6 der Ministerial- Verordnung vom 6. November 1905, N. -G. -Bl. 164, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest vorgeschriebenen Bedingungen bis auf Widerruf eingeführt werden dürfen. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 22. Mai 1906, Z 11.724/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 12.219. S t e y r, 2. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Konlmanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Mai 1906, Nr. 12.166/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 54 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Mai 1906, Z. 23.839, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Neichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 12.220. Steyr, 2. Juni 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Nr. 12.165/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. Mai 1906, Z. 24.474, unter gleichzeitiger Behebung der hierämtlichen Kundmachung vom 26. April 1906, Z. 9675, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen vom 1. Juni 2906, angefangen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest gegen die Einsuhr von Schweinen aus den Bezirken: Banjaluka, Bos. Du- bica, Bos. Gradiska, Vrcka, Cazin, Dervent, D. Tuzla, Gracanica, Gradacac, Kljuc, Ljubuski, Sanskimost, Srebrenica, Zepce und Zvornik. Im übrigen gelten bezüglich des Verkehres mit Schweinen aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich, beziehungsweise nach dem Schlachthofe in Linz folgende Bestimmungen : 1. Die Einfuhr von Handelsschweinen im Lebendgewichte von unter 120 Kilogramm nach Oberösterreich ist verboten. 2. Die Einfuhr von fertigen und halbfertigen Mastschweinen, d. i. von Schweinen mit einem Lebendgewichte von mindestens 120 Kilogramm ist nur in die Konsumorte ^^eistadt, Gmunden, Jschl, Stevr, Urfahr und Wels gestattet. . Solche Transporte bürfen jedoch nur in solchen Eisenbahnstationen -verladen werden, die nicht im Sperrgebiete liegen, müffen mit ordnungsmäßig ausgestellten und amts- tierärztlich bestätigten Viehpäpen gedeckt sein und dürfen nur in plombierten Wägen ohne Umladung nach der Station des im Viehpaffe angegebenen Bestimmungsortes gebracht werden. Transporte, bei welchen bei der Ausladung Schweine mit einem geringeren Gewichte als 120 Kilogramm gefunden werden oder bei welchen auch nur ein Fall von Schweinepest, Notlaus oder Maul- und Klauenseuche sestgestellt werden sollte, werden nach Fütterung und Tränkung der Tiere nach der Aufgabestation auf Kosten des Versenders zurückgesendet. 3. Die Einfuhr von geschlachteten Schweinen ohne Unterschied des Gewichtes aus nicht gesperrten Bezirken und auch aus seuchenfreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Bezirke des Okkupationsgebietes ist nur. im ungeteilten Zustande und mit noch anhaftenden Nieren und dem intakten Nierenfette im direkten Eisenbahnverkehr gestattet. Doch müffen derlei Transporte mit vorschriftsmäßigen ämtlich ausgestellten Zertifikaten gedeckt sein. 4. Nach dem Schlachtbofe in Linz allein ist die Einfuhr von Schweinen ohne Rücksicht aus deren lebendes Gewicht aus den nicht gesperrten Gebieten und auch aus seuchensreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Gebiete nach fallweise und unter Angabe der Provenienz, Stückzahl und des Verkäufers von der k. k. Statthalterei eingebolten Bewilligung im direkten Eisenbahnverkehre behufs Schlachtung innerhalb vier Tagen gestattet. Die in der Verladestation unter Plombenverschluß gesetzten Waggons mit solchen Transporten müffen mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Mit Spezialbewilligung", beziehungsweise „Aus gesperrten Gebieten mit Spezial- Bewilligung" bezettelt werden. Wird bei einem Transporte bei der Ausladung eine Seuche festgestellt, so sind die gesunden Schweine sogleich der Schlachtung zu unterziehen, während die kranken und krank- heitsverdächtigen nach den bestehenden Vorschriften entweder zur Verwertung zuzulaffen oder der Vertilgung zuzuführen sind. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 26. Mai 1906. Von der k. k. oberöstcrreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlastes der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Mai 1906, Nr. 12.165/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. >L>teyr, am 1. Juni 1906. An sämtliche Genossenschastz- und Krankenkassen-Vorstehungen 5iir Kenntnisnahme. A. Gewcrbevcrlcihmigeil pro Mai 1906. 1. Florian Forsthuber, Gabel- und Klingschmied- gewerbe in Kleinraming Dir. 5, Gemeinde St. Ulrich. 2. Franz Holzner, Schneidergewerbe in Weichstetten Nr. 64, Gemeinde Thanstetten. 3. Maria Binder, Frauenkleider- macher-Gewerbe in eierning Nr. 59. 4. Matthäus Schmied, Bäckergewerbe in Unterlauffa Nr. 14, Gemeinde Land Meyer. 5. Theresia Schießlingstraßer, Strohbuthandel in Ried Nr. 11. 6. August Gindl, Holzhandel in Stiedels-

134 bach Nr. 161, Gemeinde Losenstein. 7. Alois Neuhauser, Hufschmiedgewerbe in Gründberg Nr. 85, Gemeinde Sier- ning. 8. Karl Haydvogel, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Flüssigkeiten in Bad Hall Nr. 139. 9. Franz Kontner, Gast- und Schankgewerbe in Garsten Nr. 28; (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G. -O. vom 15. März 1883, N. -G.-Bl. Nr. 39). 10. Maria Kratochwill, Gast- und Schankgewerbe in Nach der Enns Nr. 41, Gemeinde Land Weyer; (Berecht. § 16, lit. b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, N.-G.-Bl. Nr. 39). 11. Johann Ahrer, Gast- und Schankgewerbe in Neustift Nr. 32; (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G. - O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 12. Franz Mairhofer, Gast- und Schankgewerbe in Garsten Nr. 10; (Berecht. 8 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, N.-G.-Bl. Nr. 39). 13. Michael Zwicklhuber jun., Gast- und Schankgewerbe in Hehenberg Nr. 39, Gemeinde Pfarrkirchen; (Ausschank von Most und Verabreichung von kalten Speisen, ferner Haltung einer Kegelbahn mit Beschränkung des Betriebes auf die Tagesstunden bis 9 Uhr abends. Zeitdauer der Konzessionsausübung vom 1. Mai bis Ende Oktober jeden Jahres. 14. Josef Fineder, Frächtergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 93. 15. Katharina Wolfinger, Wäschergewerbe in Bad Hall Nr. 112. 16. Ferdinand Hötzl, Ge- mischtwarenhaudel in Losenstein Nr. 44. 17. Franziska Bahr, Gemischtwarenhandel in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 8, Filiale zum Hauptgeschäfte in Bad Hall Nr. 4. 18. Franz Dietrich, Gemischtwarenhandel in Feyeregg Nr. 6, Gemeinde Pfarrkirchen. 19. Josef Marousek, Müllergewerbe in Krois- bach Nr. 28, Gemeinde Losensteinleiten. 20. Maria Albauer, Krämereigewerbe in Neichraming Nr. 129. 21. Philomena Brandner, Gemischtwarenhandel in Aschach a. d. Steyr Nr. 4. 22. Alois Minichshofer, Bäckergewerbe in Penzen- dors Nr. 28, Gemeinde Nied. 23. Maria Bimmelmair, Frauenkleidermachergewerbe in Oberbrunnern Nr. 6, Gemeinde Thanstetten. 24. Agnes Derfler, Frauenkleidermachergewerbe in Neuzeug Nr. 183, Gemeinde Sierning. 25. Michael Orthofer, Wagnergewerbe in Lausa Nr. 94. 26. Adolf Seifert, Maurermeistergewerbe in Markt Weyer 9k. 81. 27. Anton Lumplecker, Oeffentliche Wageanstalt in Sierning Nr. 242. 28. Johann Greinecker, Faßbinderei in Hilbern Nr. 49, Gemeinde Sierning. 29. Anton Pichl- mann, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. b, c, d, f u. g) in Unterhimmel Nr. 30, Gemeinde Garsten. 30. Gottlieb Heiler, Hufschmiedgewerbe in Bad Hall Nr. 33. 31. Johann Stubauer- Gast- und Schankgewerbe in Anger Nr. 6, Gemeinde Land Weyer; (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, N.-G.-Bl. Nr. 39. 8. Gcwerbclöschungen. 1. Michael Zwicklhuber, Hufschmiedgewerbe in Pfarrkirchen Nr. 10. 2. Michael Mitterhumer, Bindergewerbe in Hehenberg Nr. 33, Gemeinde Land Kremsmünster. 3. Alois Preßt, Glasergewerbe in Dietach, Gemeinde Gleink. 4. Alois Bischofreiter, Gemischtwarenhandel in Feyeregg Nr. 6, Gemeinde Pfarrkirchen. .5. Johann Ortmayr, Gast- und Schankgewerbe in Kleinraming Nr. 21, Gemeinde St. Ulrich. 6. Karl Fischlmayr, Schuhmachergewerbe in Kleingschnaidt Nr. 17, Gemeinde Gaflenz. 7. Franz Brand- egger, Gast- und Schankgewerbe in Garsten Nr. 10. 8. Rudolf Garstenauer, Frächtergewerbe in Unterdambach Nr. 70, Gemeinde Garsten. 9. Adolf Oberndorfer, Frächtergewerbe in Kremsmünster. 10. Michael Zwicklhuber sen., Gast- und Schankgewerbe in Hehenberg Nr. 39, Gemeinde Pfarrkirchen. 11. Franz Dechler, Bäckergewerbe in Hehenberg Nr. 4, Gemeinde Pfarrkirchen. 12. Alois Bischofreiter, Gast- und Schankgewerbe in Feyeregg Nr. 6, Gemeinde Pfarrkirchen. 6. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Johann Mayr, Gast- und Schankgewerbe in Unterhimmel Nr. 4, Gemeinde Garsten; Aufnahme des Geschäftsführers Georg Fischlmayr. 2. Ludwig Artmann, Tischler- gewerbe in Sierning Nr. 80; Fortführung durch Barbara Artmann auf Witwenftandsdauer, Geschäftsführer: Ludwig Artmann. 3. Franz Steindlberger, Gast- und Schankgewerbe in Penzendorf Nr. 28, Gemeinde Nied; Aufnahme des Pächters Alois Minichshofer. 4. Johann Ursprunges Handel mit Stahlwaren, Wetzsteinen und Kümpfe in Markt Kremsmünster Nr. 51, Standortsverlegung nach Markt Kremsmünster Nr. 100. 5. Johann Langer, Uhrmacher-- gewerbe in Markt Weyer, Standortsverlegung nach Gaflenz Nr. 28. Der k. k. Bezirkshauplmann. Walderdorff. ^^X^^_9^—----- Redaktion und Verlag der k. k. BezirlShauptmannschaft Steyr. — Haaösche Buchdruckerei in Steyr.

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