Amtsblatt 1905/22 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. ^^zirkshauptmannschäft Acyr für- den gteichncrmrgerr potttischen rrnö SchnwSZiM. Ur. SA. tzLeryr, am 31. Moi. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au- aeeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationSpreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig ‘ Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 939/B.-Sch.-N. Steyr, 21. Mai 1906. An sämtliche Schulleitungen. Bezirkslehrerkonferenz. . Die diesjährige Bezirkslehrerkonferenz wird am 5. Juli l. I. im Zeichensaale der Mädchenbürgerschule in Steyr abgehalten werden. Beginn 9 Uhr vormittags. Tagesordnung: 1. Mitteilungen des k. k. Vezirksschul - Inspektors; 2. Bericht und Wahl des ständigen Ausschusses; 3. „Wie haben wir zählen und rechnen gelernt? Wie zählten und rechneten die Alten?" Vortrag des Lehrers Alois Böhm in Sierninghofen; 4. Bericht und Wahl der Bibliothek-Kommission; 5. „Vom grammatischen Unterrichtsbetrieb in der Volksschule", Aussührungen des k. k. Bezirksschul-Jnspektors; 6. Wahl eines fachmännischen Mitgliedes für den k. k. Bezirksschulrat; 7. Allfällige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß im Anschlusse an die sub 1 erwähnten Mitteilungen eine Besprechung des Erlasses des Ministers für Kultus und Unterricht vom 7. März 1906, Z. 13.271 ex 1905, betreffend die Verfassung der Jahreshauptberichte, erfolgen wird und daher die Mitnahme des diesen Erlaß enthaltenden landesschulrätlichen Verordnungsblattes vom Jahre 1906, Stück HI, Nr. 5, 6, geboten erscheint. Z. 11.651 Steyr, 23. Mai 1906. An alle Lrmeinde-Vorstehungen. Laut des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. April 1906, Z. 19.342, hat die kaiserlich japanische Gesandtschaft in Wien im Auftrage ihrer Regierung dem k. u. k. Ministerium des Aeußern mitgeteilt, daß, nachdem die Truppen aus der Mandschurei größtenteils schon zurückgezogen sind, vom 1. Mai 1906 an fremde Staatsangehörige und fremde Handelsschiffe freien Zutritt in Antoung -und Ta-tung-kou erhalten, und daß die Konsuln fremder Staaten daselbst ihre Amtstätigkeit ungehindert wieder aufnehmen können. Ebenso werden vom 1. Juni l. I. ab, _bie Konsuln fremder Staaten auch in Mukden wieder zügelnsten werden. Von diesem Tage an wird es fremden Staatsangehörigen auch gestattet sein, Reisen ins Innere des Landes zu unternehmen, insoweit dies aus militärischen Rücksichten ! zulässig ist. Die kaiserlich japanische Regierung hat ferner den J Beschluß gefaßt, den Haken von Tailen, so bald als möglich dem fremden Handel zu eröffne«. Die genannte Regierung hat jedoch zugleich erklären lasten, daß sie bei Reisen ins Innere des Landes eine Garantie für die persönliche Sicherheit der Reisenden nicht übernehmen könne. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen infolge Statthalterei - Erlaßes vom 9. Mai 1906, Z. 10.468 l l, zur entsprechenden Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Z. 11.731. Steyr, 24. Mai 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Auswanderung in das Deutsch-Süd- westafrikanischc Schutzgebiet. Die kaiserlich Deutsche Regierung hat zum Zwecke der Verhinderung der Einwanderung unerwünschter Elemente in das Deutsch-Südwestafrikanische Schutzgebiet eiue Verordnung erlaßen, deren wesentlichen Bestimmungen solgendermaßen lauten: Die Einwanderung in das Schutzgebiet kann von der zuständigen Behörde untersagt werden, wenn der Einwanderer sich über seine Person nicht hinreichend ausweisen kann, keinen hinreichenden Unterhalt für sich und seine Familie nachzuweisen vermag, wegen seines körperlichen Zustandes voraussichtlich nicht in der Lage ist, sich dauernd selbst zu erhalten, die Unzucht gewerbsmäßig betreibt oder der gewerbsmäßigen Unzucht Vorschub leistet, eine Gesahr für die Ruhe des Schutzgebietes oder die öffentliche Sicherheit bildet. Richt untersagt werden dars die Einwanderung allen Personen, die im Schutzgebiet ihren Wohnsitz haben. Einer Person kann gegen Hinterlegung einer Sicherheit ! die Einwanderung unter der Bedingung der nachträglichen

126 Beseitigung des Untersagungsgrundes gestattet werden. In einem solchen Falle kann, wenn innerhalb einer Frist von 6 Monaten vom Tage der Ankunft der Untersagungsgrund nicht beseitigt oder ein neuer Untersagungsgrund entstanden ist, die Abschiebung des Einwanderers verfügt werden. Die hinterlegte Sicherheit verfällt alsdann dein Landesfiskus, zur Deckung der Abschiebnngskosten. Die Schiffer sind bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mark verpflichtet, der zuständigen Behörde alsbald nach ihrem Eintreffen in einem Hafen des Schutzgebietes eine Passagierliste einzureichen. Diese Liste ist vom Schiffer mit der persönlichen Versicherung versehen, daß sie nach seinem besten Wissen angefertigt und nach pflichtmäßiger Prüfung von ihm als richtig und vollständig befunden worden sei. Wer den Vorschriften zuwider sich oder einem andern die Einwanderung ermöglicht oder zu verschaffen versucht, wird mit einer Geldstrafe bis zu 600 Mark oder Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Auch kann der entgegen diesen Bestimmungen Eingewanderte wieder abgeschoben werden. Hievon setze ich die Gemeinde -Vorstehnngen über Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei in Linz vom 14. Mai 1006, Z. 10.993/11, mit dem Auftrage in die Kenntnis, dafür Sorge zu tragen, daß die vorstehend wiedergegebenen Einwanderungsbeschränknngen für Deutsch-Südwestafrika zur Kenntnis der Bevölkerung gelangen. Z. 11.303. Steyr, 22. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen re. Bedarf und Deckung von Naturalien und Scrvicc- Artikelu im Bereiche des 1-4. Korps. Die k. u. k. Intendanz des 14. Korps hat .mit Schreiben vom 10. Mai l. I., Z. 2500, den Bedarf au •Naturalien und Service-Artikeln für die Truppen und Anstalten im Bereiche des k. u. k. 14. Korps sowie die Art und Weise der Deckung derselben für die SicherstellungsPeriode im Jahre 1906 anher bekannt gegeben. Die näheren Bedingungen, betreffend die Lieferung, bczw. Einkauf der Bedarfsartikel, sowie über die Menge derselben können von Interessenten während der Amtsstunden in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr eingesehen werden. Die Gemeinde-Vorstehnngen werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. Z. 11.663. Steyr, 24. Mai 1906. Au alle Gemeinde-Vorstehungm und L. t Gendarmerie - Posten - Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 17. Mai 1906, Z. 22.906, enthaltend veterinär - polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweine« aus Ungarn und Kroatien - Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes vou der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf erlassenen Verfügung ist die Einfuhr vou Schweinen aus dem Greuz-Sltthlgerichtsbezirke PozSony, einschließlich der Stadtgemeinde Szentgyörgy (KomitatPozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Központ (Komitat Hajdu), Vag-Besztercze (Komitat Trencsen) und ans der Munizipalstadt Debreczin in Ungarn, sowie aus den Bezirken Gospic, einschließlich der Stadtgemeinde Karlobag (Komitat Lika Krbava), Cabar (Komitat Modrns-Rieka) in Kroatien-Slawonien gerichteten Verbote außer Wirksamkeit gesetzt. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär-Ueberein- kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial - Verordnung vom 22. September L899 (N.-G.-Bl. Nr. 179) bis znm vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinerotlauf verseucht gewesenen Gemeinde Cabar (Bezirk Cabar) und aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Predmer (Stuhlgerichtsbezirk Vag-Besztercze) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den Hierort. Kundmachungen vom 3. und 10. Mai 1906, ZZ. 20.220 und 21.198 (enthalten in den Amtsblättern zur „Liuzer Zeitung" vom 8. und 15. Mai l. I., Nr. 47 und 49), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Mai 1906, Nr. 11.554/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 11.672. ' Steyr, 23. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehnngen und L L Gendarmerie - posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 12. September 1905, Z. 18.962, Amtsblatt Nr. 37, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellnngspflichtigen Josef Pulko sind einzustellen. Z. 11.915. . Steyr, 28. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie - posten - Uommanden Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Anto« Pavlusa. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Mai 1906, Z. 11.483/11, fügt Anton Pavlusa, geboren am 3. Oktober 1875 in Hundsdorf der Gemeinde Videm, als Sohn der Eheleute Franz und Maria, geborene Godler, in Wisell, Bezirk Rann, heimatzuständig, Reservist des k. u. k. 4. Festungs - Artillerie - Regimentes, Tischlergehilfe, welcher sich nach dem Militär-Evidenz-Protokolle meistens in Neunkirchen in Niederösterreich aufgehalten und sich später in Oberösterreich und Südböhmen herumgeschlageu hat, seiner Heimatsgemeinde durch ungebührliche Inanspruchnahme vou Unterstützungen namhaften Schaden zu. . . Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftrag, dem Genannten - außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu ve-

127 Z. 11.675. Steyr, 23. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kurrendierung des Kindes Kolbinger. Im Oktober 1905 hat die Fabrikantensgattin Kolbinger in Wien mit ihrem vierjährigen Sohne das Haus ihres Gatten verlaffen und sich ins Ausland begeben. Ihr Mann, Hans Kolbinger, ließ sich im Februar 1906 scheiden und sein Kind durch das k. k. Bezirksgericht Neubau kurreudieren. Sein Vertreter, Dr. Friedrich Förster in Wien, I., Bräunerstraße 4, ersuchte das Bezirksgericht, das Bild des Kindes der Kurrendierung beidrucken zu dürfen. Diesem Begehren wurde nicht stattgegeben. Die Kurrendierung wurde demnach, ohne Bild in Druck gelegt, von dem Vorstande des Bezirksgerichtes Neubau unterfertigt und ämtlich expediert. Neben dieser ämtlichen Kurrendierung verschickte Dr. Friedrich Förster an eine Reihe von Gemeinden, GendarmeriePosten und Bahnämter ununterschriebene solche Druckexemplare, welchen die Bilder der Kolbinger und ihres Sohnes und des Abgeordneten Rudolf Berger beigegeben waren. Diese einen ganz privaten Charakter tragenden Zirkulare wurden von einzelnen Gemeinden, Gendarmerie-Posten und Bahnämtern irrtümlich ämtlich behandelt und sogar zur Plakatierung gebracht. Hierüber hat der Reichsrats- und Landtags-Abgeordnete Rudolf Berger in Wien, XVIII., Anastasius Grün-Gaffe 39, an das Ministerium für Landesverteidigung Beschwerde geführt. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. Mai 1906, Z. 11.230/11, werden die Gemeinde-Vor- stehnngen angewiesen, auf Grund gegenständlicher Erhebungen bis 5. Juni l. I. anher zu berichten, ob Zirknlare der vorerwähnten Art in dortiger Gemeinde zur Verteilung, bezw. Asfichieruitg gelangt sind. Eventuell sind Fehlberichte vorzulegen. Z. 11.734. Steyr, 24. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Am 29. Dezember 1905 wurde in Cervignano, politischer Bezirk Gradiska, im Küstenlande eine geisteskranke Frauensperson in das dortige städtische Spital gebracht, welche angab, Marie Pelz zu heißen, aber keinerlei Doku- Nlente bei sich hatte. Bei der vom k. k. Bezirksgerichte in Cervignano veranlaßten ärztlichen Untersuchung antwortete sie auf alle ; Fragen mit „ja", so daß von ihr selbst über ihre Person > u^ld Herkunft nichts in Erfahrung gebracht werden konnte. Sie wurde sohin" vom Gemeindeamte in Cervignano dem städtischen Fraueuspitale in Görz übergeben, wo sie der Arzt "ts mit „imdeoilitas" behaftet erklärte. Die sogenannte Pelz, welche im Alter von 45—50 Jahren tehen dürfte, ist von kleiner Statur, schwacher Konstitution, ^t ovales Gesicht dunkelbraune Augen und Haare, schwache Augenbrauen, proportionierte Nase und Mund und ziemlich ; stunde Zähne Dieselbe hat keine besonderen Kennzeichen । "^ scheint deutscher Nationalität zu sein. Ist »Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom ' - - 8/II, werden die Gememde-Vorrämter eingeladen, behufs SicherProvenienz dieser gänzlich unbe- aveckdienliche Nachforschungen zu allfälliges positives Ergebnis der- anher zu berichten. , i ftebu» 1 L I " Z- 10 81 stell, ?" und hochw. Psar fan??$ ^r Identität und toeÄn„ Frauensperson = fesho ,"en und über ein ^ bis 15. Juli l. I. Z. 11.914. Steyr, 28. Mai 1906. An alle Gemeinöe- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ansforschung. Zmolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Mai 1906, Z. 11.423/11, ist Linus Ofner, Photograph, geboren im Jahre 1853 in Tratten, Bezirk Murau in Steiermark, und dorthin zuständig, katholisch, verheiratet, klein, längliches Gesicht, dunkelbraunes bereits gelichtetes Kopfhaar, braune Augen, der kleineFinger der linkenHand hinter dem Nagel abgehauen, zuletzt mit gelblich-grünem abgetragenen Lodenrock, brauner Lodenhose und ebensolcher Weste, weichem, schwarzem Filzhute, mit „L. O." gemerkter Leinenwüsche und defekten Schuhen bekleidet, seit 23. April 1906, ^10 Uhr vormittags aus seiner Wohnung, Amstetten (Niederösterreich), Hauptplatz Nr. 11, abgängig. Ofner hat Gist mitgenommen und erscheint ein Selbstmord nicht ausgeschloffen. Auf Grund mündlicher Mitteilungen wurde anderseits in Erfahrung gebracht, daß der Flüchtige die Absicht hegt, sich in Hamburg nach Amerika einzuschiffen. Die letzten, von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten verfolgbaren Spureis führen nach Rosenheim. Die Nachforschungen nach dem Genannten sind zu veranlassen und ist über ein allfälliges positives Resultat der Nachforschung bis 10. Juni l. I. anher zu berichten. ZZ. 11.673, 11.590, 11.674, 11.676, 11.733, 11.881. Steyr, 23. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Tic Laudsturmpslichtige»: Josef Baranowitsch, geboren am 11. Juni 1886 in Gemeinlebarn auf freiem Felde, Sohn des Johann Bara- nowitsch und der Maria, geb. Krans. Viktor Schmid, geb. am 7. Juni 1886 in Kasten, Sohn der Maria Schmid. Karl Doppler, geb. am 17. Juni 1886 in Kirchberg a. d. P., Sohn des Joses Doppler und der Anna, geb. Höser. Anton Unger, geb. am 18. Dezember 1886 in Rabenstein, Sohn des Alois Unger und der Elisabeth geb. Wakula. Karl Foltin, geb. am 1. September 1886 in Oberndorf, Sohn der Anna Foltin. Stellnngspslichtige: Josef Thomas Malik, geb. am 26. Juli 1885 in Brünn, Jnquisitenspital, Sohn der Maria Malik. Rudolf Krejöi, geb. am 8. Jänner 1884 in Alsergrund, Wien, Sohn der Maria Krejöi. Ferdinand Georg Linder, geb. am 21. Mai 1884 in Wien, Pfarre Lichtental, Sohn der Theresia Linder Anton Hrazdira, geb. am 26. März 1884 in Smichow, Sohn der Maria Hrazdira. August Jnuaeek, geb. am 20. September 1884 in Wien, Sohn der Aloisia Jnuaeek.

128 Z. 11.681. Steyr, 24. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen mö k. ?° Gendarmerie-Posten-Uommanöen zur Kenntnisnahme. Tierseuchen -Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 13. Mai bis 20. Mai 1906. 1. Geflügel-Cholera. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Gurten, Ortschaft Dorf. 2. Rotlauf der Schweige. - Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pabneu- kirchen. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Brawinkl; Gemeinde Hundsdorf, Ortschaften Hundsdorf, Neustadt; Gemeinde Schönau, Ortschaft Haselbach; Gemeinde und Ortschaft St. Leonhard; Gemeinde und Ortschaft Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ortschaften Lindach, Stötten. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Oberndorf. 4. BezirkPerg: GemeindePabneukirchen,Ortschafte!. Witzelsberg, Schreineredt. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Losensteinleiten. 6. Bezirk Urfahr: Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Großlimberg. 7. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Außertresfling. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt. / 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefer Graben. / 4. Rauschbrand der Rinder. fl Ausbruch und Erlöschen der Seuche. V Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neustift, Ortschaft Hofberg. Hievon setze ich diH Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 11.682. Steyr, 24. Mai 1906. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Uommanden. Z. 11.411/X. Kundmachung betreffend die Beibringung von Viehpässen für Pferde, Schafe^ Ziegen und Schweine, welche auf Salzburger Vieh- und Pferdemärkte gebracht werden. Mit der Kundmachung vom 10. Mai 1906, Z. 8022, betreffend Vorschriften über Viehbeschau und Viehpaßwesen hat die k. k. Landesregierung in Salzburg angeordnet, daß auch für Pferde, Schafe, Ziegen und Schweine, welche auf im Laude Salzburg stattfindende Tierschauen, Vieh- und Pferdemärkte und Auktionen gebracht werden, Viehpäffe bei-- zubringen sind. Dies wird allgemein verlautbart. Li uz, den 19. Mai 1906. Von der k. k. oberösterreichischeu Statthalterei. Der k. k. Bezirkshauplmann'- Walderdorff. r> >^>o^^^— — Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft SieyH Haassche BuchdruÄereiHr.

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