Amtsblatt 1905/21 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

124 Tiere im Sinne des Artikels 2, des zitierten Viehseuchenübereinkommens beigebrachten Ursprungszeugnisse (Viehpässe) hinsichtlich der Beschreibung mit dem tatsächlichen Nationale nicht einmal annähernd übereinstimmten. Zufolge des mit dem Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Mai 1906, Nr. 10.471/X, herabgelangten Erlasses des k. k. Ministeriums des Jnuern vom 4. Mai 1906, Z. 20.302, werden die Gemeinde-Vorstehungen im Nachhange zu dem im Amtsblatte Nr. 13, veröffentlichten Statthalterei-Erlaß vom 28. Februar 1906, Z. 4329, demnach neuerlich beauftragt, im Interesse der klagelosen Abwicklung des Exportes Sorge zu treffen, daß die Viehpäffe allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deshalb die Beschauorgane nach der Untersuchung der zum Exporte bestimmten Tiere eine genaue Beschreibung derselben im Viehbeschauzettel aufnehmen. Für die strikte Befolgung dieses Auftrages mache ich die Gemeinde-Vorstehungen verantwortlich. Z. 11.175. Steyr, 17. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Einfuhr von Schweinen aus wegen Stäbchcurotlaufes gesperrten Gemeinden in das Schlachthaus Olmütz. Ueber Ansuchen des Gemeinderates MOlmütz hat das Ministerium des Innern gestattet, daß vEkommen gesunde Schweine aus solchen Gehöften verwegen Stäbchenrotlaufes gesperrten Gemeinden, in welchen sich weder kranke, noch der Krankheit oder Ansteckung verdächtige Schweine befinden, zur Schlachtung nach dem Schlachthause I in Olmütz unter Einhaltung der im § 6 der Ministerlal- verordnung vom 6. November 1905, N.-G.-Bl. Nr. 164, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, vorgeschriebenen Bedingungen bis auf Widerruf eingeführt werden dürfen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 7. Mai 1906, Nr. 10.566/X, unter Hinweis auf die in den Amtsblättern Nr. 9 und 14 verlautbarten Statthalterei - Erlässen vom 9. Februar und 15. März 1906, ZZ. 2963 und 5870, zur Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 11.176. Steyr, 17. Mai 1906. Ar, alle Gemeinde-Vorstehungen und L. L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Mai 1906, Z. 21.198, enthaltend veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungar» nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Nadna (Komitat Arad), Maros (Komitat Krasso- Szöreny), Almas, Banffy Hunyad, Teke (Komitat Kolozs), Negen-Also, einschließlich der Stadt Szasz - Regen (Komitat Maros-Torda) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. . Dies wird im Nachhange zu der hierort. Kundmachung vom 3. Mai 1906, Z. 20.220 (enthalten im Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" vom 8. Mai 1906, Nr. 47), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1906, Z. 10.986/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 11.177. Steyr, 17. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungm Md k. 8° Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen -Ausweis für Hüerösterreich in der Berichtsperiode vom 4. Mai bis 12. Mai 1906. 1. Geflügel-Cholera. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Gurten, Ortschaft Dorf. 2. Notlanf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Außertreffling. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt. ' 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Brawinkl; Gemeinde Hundsdorf, Ortschaften Hundsdorf, Neustadt; Gemeinde Schönau, Ortschaft Haselbach; Gemeinde und Ortschaft St. Leonhard; Gemeinde und Ortschaft Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ortschaften Lindach, Stötten. 3. BezirkPerg: Gemeinde und Ortschaft Rechberg. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Losensteinleiten. , 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Lustenau und Tiefer Graben. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Erdmannsdorf; Gemeinde Gurten, Ortschaft Lehen. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Altenberg, Ortschaften Unterweitrag; Gemeinde Gallneukirchen, Ortschaft Oberndorf; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Kirchschlag ^ Gemeinde St. Magdalena, Ortschaften St. Magdalena, Sweg. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. . Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der e r Statthalterei in Linz vom 14. Mai 1906, Z. 10.771/X, m die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. __ Redaktion und Vertag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haassche Buchdructerei in Steyr.

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