121 Denkmälern, welche aus einer bedeutungsvollen Vergangenheit auf unsere Tage gekommen sind, im Laufe der Zeit zahlreiche kostbare Objekte durch Verkauf an das Ausland unwiederbringlich verloren gegangen sind. Mit dem Erstarken historischen Sinnes und des Ver- ständnisies für das Schaffen vergangener Kunstepochen ist zwar eine Aenderung zum Besseren eingetreten, indem zunächst einzelne Personen, dann Vereine und Korporationen sich in dankenswerter Weise bemühten, für die Erhaltung der Kunstschätze im Lande einzutreten und solche Objekte, deren Ver- ! äußerung nicht hintanzuhalten war, für heimische Museen zu erwerben. Mancherlei Vorkommniffe aus jüngster Zeit zeigen aber leider, daß trotz alledem die Fälle nicht selten sind, in denen es Händlern und Antiquaren gelingt, in den Besitz wertvoller ; derartiger Objekte zu gelangen und dieselben außer Land zu veräußern, bevor noch die zur Wahrung der diesbezüglichen Interessen berufenen Organe von dem Kaufe selbst Kenntnis erlangen. Ich bringe daher den in dieser Angelegenheit ergangenen hierämtlichen Erlaß vom 20. Mai 1897, Z. 7088, (Amtsblatt Nr. 20) zur genauen Darnachacktung in Erinnerung und verweise insbesondere auf das Hofkanzlei-Mini- sterialschreiben vom 3. April 1827 (pol. G. S., Bd. 55, S. 71), betreffend die Pflicht zur Anzeige der beabsichtigten Ausfuhr von Kunstwerken in das Ausland. Nm deni Umsichgreifen dieses Unfuges entgegen zu treten, weise ich die Gemeinde-Vorstehungen an, die Bevölkerung in entsprechender und nachdrücklicher Weise zu bekehren und auf die hohe ideelle Bedeutung, welche alten . Einrichtungsgegenständen, wie Schränken, Truhen, Wand- vertäselungen rc. innewohnt, sowie auf den bedeutenden materiellen Schaden aufmerksam zu machen, welchen die Verkäufer selbst bei scheinbar günstigen Preisen durch die Veräußerung solcher Objekte an professionelle Altertumshändler stets und unter allen Umständen erleiden. Außerdem wird es aber auch Aufgabe der k. k. Gendarmerie sein, den reisenden Antiquitätenhändlern und Agenten die schärfste Aufmerksamkeit zuzuwenden, deren ge- tverbliche Legitimationen sorgfältig zu prüfen und, namentlich wenn der Verdacht einer Verschleppung ins Ausland vorliegt, die ertvorbenen Kunstobjekte sofort sicherzustellen, die Händler selbst aber wegen Unterlassung der vorgeschriebenen Anzeige hieher zur Anzeige zu bringen. Z. 11.173. Steyr, 16. Mai 1906. . An alle Gemeinde-vorstehungen. Der mährische Landesausschuß hat laut Note vom 17- März 1906, Z. 15.481, in seiner an demselben Tage abgehaltenen Sitzung über Einschreiten des Stadtrates der Landeshauptstadt Brünn beschlossen, die Bewilligung zu erteilen, daß auf den zum Zwecke der Uebernahme von Verpflegskosten der öffentlichen Huinanitätsanstalten (als i Kranken-, Gebär- und Irrenanstalten) feite,ls des Stadtrates । der Landeshauptstadt Brünn ausgestellten Armutszeugnis,en das pfarrämtliche Visum vom 1. Juli 1906 angefailgen zu entfallen habe. . , - s „ Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zu o ge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Arai 1906, & 10.370/11, in die Kenntnis gesetzt. ZZ. 11.237, 11.238, 11.239 und 11.240. Steyr, 17. Mai 19o6. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Johann Tejak, Karl Janes, Franz Riedl nnd Marie Stiene. Johann Dejak, Bäckergehilfe, 1853 geboren und nach Precna zuständig, Karl Janes, Maurermeister, 63 Jahre alt, nach Laibach zuständig, Franz Riedl, Kellner, 1868 geboren, nach Oftering, Bezirk Linz, zuständig, und Marie Stiene, geboren in Reichenau, 38 Jahre alt und nach Neffeltal zuständig, treiben sich in der Welt beschäftigungslos umher und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldvorfchüffe und Reise-Unterstützungen verabfolgen und verursachen hiedurch denselben große Schädigungen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen, den genannten Personen nur im Falle dringendster Notwendigkeit eine Unterstützung zu verabfolgen, dieselben sind vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 11.241. Steyr, 17. Mai 1906. An alle Gememde-Vorstehungen Md k. S. Gendarmerie-posten-UommMde^ Ausforschung eiuer gewissen Mathilde Kadlöik aus Tub. Die k. k. Statthalterei in Graz hat mit der Note vom 26. April l. I., Z. 9893/2, an die k. k. o.-ö. Stattbalterei um die Ausforschung einer gewissen Mathilde Kavlöik, Gattin des im Jahre 1858 in Dub in Mähren geborenen und dahin zuständigen Alois Kadlöik, der sich gegenwärtig in Triest aufhalten soll, angesucht. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthallerei werden die Gemeinde-Norstehungen und k. k. Gendarmerie-PostenKommanden beauftragt, nach der genannten Person zu forschen, und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten. Z. 11.503. Steyr, 21. Mai 1906. An alle Gememde-Vorstehungen und t. t. Gendarmerie-posten-Aommanden. Ausforschung des notioniertcuZwängliugS (Zigeuners)» Johan» Fröhlich. Der im Jahre 1881 geborene, nach Neubistritz beimatszuständige Pserdehändlergehilfe (Zigeuner) Johann Fröhlich wurde mit Statthaltereierlaß vom 25. August 1905, Z. 197.424, zur Abgabe in die Landeszwangsarbeits-Anstalt in Prag verfügt und kann die Einlieferung desselben, laut Zuschrift dieser Anstalt vom 11. April 1903, Z. 950, im Monate Mai erfolgen. Derselbe treibt sich in Oberösterreich herum und wurde am 6. Mai von der Stadtgemeinde Ried, wobin er vom k. k. Bezirksgerichte überstellt wurde, auf freien Fuß geiiwr. Im Falle der Ausforschung des genannten Individuums ist derselbe in Verwahrungsbaft zu nehmen und sogleich anher zu berichten, daß die Einlieserung in die Zwangsarbeits-Anstalt veranlaßt werden kann.
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